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Das Bild von Warburgs Drittmittelantrag 1921 ist ein Fake

und weitere Tweets

Virtuelle Rundgänge werden zu oft schlampig gemacht

Wie etwa Fastnacht der Hölle zum WK I. Was soll das, ein Panorama anzubieten, bei dem man nicht an die Schriftstücke heranzoomen kann, damit man sie so lesen kann, wie man sie auch in der Ausstellung lesen könnte? Wenn man nicht jedes einzelne Objekt in Detailansicht präsentieren kann oder will, sollte man wenigstens eine größere Auswahl davon bereitstellen.

Gerade jetzt wäre es wichtig, virtuell Mehrwert zu bieten, also bei kleineren Schriften ein vollständiges Digitalisat.

Abstoßend: HathiTrust denkt in der Krise nur an seine Mitglieder

Nur Angehörige der Mitgliedsinstitutionen haben Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke, sofern die Bibliotheken von ihnen ein Druckexemplar besitzen. das riesige Bibliothekssystem der University of California hat da große Vorteile.

https://cdlib.org/cdlinfo/2020/04/14/hathitrust-provides-emergency-temporary-access-to-copyrighted-books/

Für die Allgemeinheit gibt es null Corona-Privilegien.

Wieviel ist ein altes Buch wert?

Mich erreichte folgende Anfrage:

“Ein älterer Bürger ist an mich mit einer stattlichen Bibel herangetreten und wollte wissen, was er da eigentlich hat. Ich habe herausgefunden, dass es sich um eine Bibelübersetzung von Caspar Ulenberg handelt, die erstmals 1630 in Druck ging. Sein Exemplar ist eine Ausgabe von 1691. Zur Bibel selbst ist inzwischen soweit alles geklärt bis auf eines. Was ist diese Bibel wert? Meine Internetrecherchen waren nur zu einem geringen Teil hilfreich, den die Ergebnisse beziehen sich alle ausschließlich auf spätere Auflagen aus dem 18. Jahrhundert. Weiß jemand von Ihnen Rat? Natürlich ist der absolute Wert vom Erhaltungszustand abhängig und ich möchte Sie nicht mit weiteren Details belästigen. Mir würde es schon sehr helfen, überhaupt einen Anhaltspunkt zu haben.”

Wie immer gilt: Nicht an Details sparen! Weder wurde die genaue Ausgabe identifiziert noch etwas zum Erhaltungszustand angegeben.

Wie kann man das Problem möglichst kostengünstig für den Eigentümer lösen?

Tipps mit Werbung für Catawiki: https://www.ankaeufer.com/antiquarische-buecher/

Manche wissenschaftlichen (und öffentlichen) Bibliotheken bieten ab und an Büchersprechstunden an, bei denen sie alte Bücher bewerten (keine Preisgutachten!). So die ULB Düsseldorf. 2019 besuchte ich den Sonderlesesaal dort, als gerade eine solche stattfand. Mein Foto wurde mit Zustimmung der Anwesenden aufgenommen. Vielleicht findet die nächste am 18. Juni statt.

Der finanzielle Wert eines gedruckten alten Buches hängt vor allem von der Seltenheit und vom Zustand ab. Fehlen Seiten oder Abbildungen, spielt das bei einer Gutenbergbibel keine Rolle, wohl aber bei einer Bibelausgabe von 1691.

Wenn man keine genauen Vergleichsdaten hat, kann man im Netz ähnliche Angebote zugrundelegen. Ich hatte daher im obigen Fall mich auf 400-1000 Euro festgelegt.

Dank der HAAB Weimar habe ich seit eben Zugriff auf die Datenbank des Jahrbuchs der Auktionspreise. Man kann aber auch die Bibliotheken anschreiben, die sie lizenziert haben, und um entsprechende Recherche bitten.

Für Bibeln (Suchwort: biblia) aus dem Jahr 1691 wurden auf Auktionen Preise 180 Euro bis 1227 Euro erzielt. Eine Sulzbacher Ausgabe mit der katholischen Bibelübersetzung Caspar Ulenbergs aus dem Jahr 1691 wurde 1995 für 409 Euro, 1999 für 1074 Euro und 2003 für 440 Euro zugeschlagen (Durchschnitt: 641). Der Erlös im Auktionshandel lässt sich nicht vorausberechnen, er hängt von Faktoren (wie der Kauflaune) ab, die sich nicht steuern lassen. Ein Antiquar wird in der Regel einen deutlich niedrigeren Preis anbieten. Auch wenn man das gute Stück nicht verkaufen möchte (“ich will einfach nur wissen, was es wert ist”), kann man mit möglichst genauen Angaben (einschließlich Scan des Titelblatts) unverbindliche Angebote von Antiquaren einholen. Soweit diese antworten, ist es gut möglich, dass es auch hier erhebliche Unterschiede gibt. Große und seriöse Häuser dürften sich an der eigenen Erfahrung, Recherchen in freien Internetdatenbanken (ZVAB usw.), aber auch an ihren Datenbank-Abos (JAP, Lotissimo usw.) orientieren.

Handschrift des Braunschweiger Stadtschreibers Gerwig von Hameln online

https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:31-128411

http://www.handschriftencensus.de/19082
https://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/periodical/pageview/5088

Die Handschrift enthält einen Schreibervermerk von 1459 des Kölner Studenten Wilhelm von Stralen (nicht in der Matrikel). Die Notiz über die Eroberung Lüttichs 1468 ist ersichtlich ein Nachtrag.

Möglicherweise ist der Schreiber identisch mit dem in Krämer: Scriptores Verzeichneten: Straben (Stralen), Wilhelmus, Rector scholarium (Schulmeister) in Vollingen.
London, Royal Collection of Physicians of London, 408, fol. 103 (partim) (a. 1465). Vgl. Ker, MMGB 1, S. 223-225.

Dubioser Wissenschaftsjournalist Leonid Schneider über Paper Mills, bei denen sich gefälschte wissenschaftliche Papers bestellen lassen

Das Interview führte Ulrich Herb:

https://www.heise.de/tp/features/Das-wissenschaftliche-Publikations-und-Reputationssystem-ist-gehackt-4701388.html

“Aber stattdessen wollen wir mit dem Plan S solche betrügerischen Open Access Journals auch noch fördern.”

Wie bitte? Das ist das I-Tüpfelchen auf dem durch unangemessene Dramatisierung abstoßenden Beitrag. Solche “Experten” kann man vergessen.

Können Archive ab 4. Mai oder schon früher öffnen?

https://www.augias.net/2020/04/15/9021/

“Während das Bundesarchiv vorbehaltlich abweichender Regelungen in den einzelnen Bundesländern Benutzungen in seinen Lesesälen in Bayreuth, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Reinickendorf, Freiburg, Koblenz und Ludwigsburg bereits ab Mittwoch, den 22. April 2020, nach Vorliegen einer bestätigten schriftlichen Voranmeldung wieder ermöglicht, haben die Landesarchive ihre seit Mitte März geltenden Zugangsbeschränkungen (die teilweise auf den 19. April terminiert sind) noch nicht aktualisiert.”

Nachtrag:

Gemäß https://www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/wiedereroeffnungen.html gilt in NRW nach wie vor:

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen sowie Archive haben den Zugang
zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

Stattdessen hat man einfach (in den meisten Fällen) alles dicht gemacht …

19.4.2020 https://www.augias.net/2020/04/18/9023/

Corona-Krise: SUB Hamburg weigert sich zu helfen

Die ganze Erbärmlichkeit des wissenschaftlichen Bibliothekswesens wird jetzt in der Krise offenbar. Nachdem das Historische Wörterbuch der Philosophie nur bei der GWLB Hannover für mich zugänglich im Remote Access ist und mein Zugang dort kurzzeitig gesperrt war (versehentlich, anders als bei einer anderen Landesbibliothek, die mir ohne die gebotene Anhörung den Zugang zu E-Ressourcen vor einigen Tagen gesperrt hat, weil ich angeblich E-Medien an Dritte weitergegeben hätte, ein derzeit nun wirklich absurder Vorwurf), wandte ich mich an die SUB Hamburg, von der ich bereits einmal eine Zusendung erhalten hatte, da auf der Website auch Mitarbeiter*innen von Hochschulen (ohne Eingrenzung auf Hamburg) genannt wurden. Statt nun den kurzen Artikel zu kopieren und auf die geänderten Nutzungsbedingungen hinzuweisen, erhielt ich lediglich eine längere Stellungnahme von Stefanie Töppe (Leitung Informationsvermittlung), man habe die FAQ angepasst. Eine bundesweite Lieferung sei nicht mehr möglich.

Da die SUB Hamburg die Stelle der Handschriftenabteilungsleitung offenbar als Drehtür ausgestaltet hat, gilt die im Oktober 2019 gegebene Zusage der Digitalisierung einer nicht umfangreichen Handschrift durch PD Dr. Monika Müller nicht mehr. Sie schrieb mir am 23. Oktober v. J.: “Die Online-Verfügbarkeit an Digitalisaten von den in diesem Band enthaltenen Texten ist dünn, das Münchner Digitalisat der Himmlischen Fundgrube ist nicht identisch mit unserem Druck, ….. so dass gelten kann: Die SUB Hamburg vertritt durchaus das Konzept, in begründeten Fällen die Digitalisierung zu übernehmen. Allerdings müssen Sie dann mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen, derzeit sicher über einen Monat. Die Digitalisierung des Bandes wird dann in den Regel-Workflow der Digitalisierung eingetaktet. Benötigen Sie das Digitalisat der Handschrift schnell, dann würde ich dazu raten, die Kosten selbst zu übernehmen, denn die Bearbeitung von Benutzeraufträgen wird prioritär behandelt. Bearbeitungszeit: ca. 10 Werktage. Die Kosten sind überschaubar: Arbeitsaufnahmen (ca. 300 dpi) kosten 0,50 Euro / image, bei den 13 Blatt des handschriftlichen Teils summiert sich das auf Euro 6,50. Downloadservice ist kostenlos. Benötigen Sie hohe Auflösung, dann kostet der Auftrag: 13 x 7,50 Euro.” Ich antwortete am nächsten Tag: “So sehr mich natürlich die Neugier juckt, würde ich es vorziehen, Sie würden die Handschrift der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und sich dafür einsetzen, dass es nicht wesentlich länger als 2 Monate dauert.” Nach dem Weggang von Frau Müller gilt das alles nicht mehr, wie den Ausführungen von Dr. Jürgen Neubacher (Leitung Historische Bestände) vom 19. März diesen Jahres zu entnehmen ist. Er bestreitet die Zusage, und nun sind die Reproduktionen doppelt so teuer: “Eine Reproduktion des handschriftlichen Teils würde bei Bereitstellung über Downloadserver 13 Euro kosten, der gesamte Band 55 Euro. Daß [sic!] Ihnen Frau Dr. Müller eine – wie Sie schreiben – Zusage für eine Digitalisierung gemacht hat (gemeint ist von Ihnen wohl eine kostenfreie Digitalisierung), kann ich mir nicht vorstellen.” Hoffentlich ist Herr Neubacher bald wieder weg vom Fenster.