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Rezension der “Stralsunder Bücherschätze” nun frei zugänglich

In: Bibliothek Forschung und Praxis 43 (2019), S. 238–239 erschien meine Rezension:
Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Hartmut Möller (Texte), Volkmar Herre (Fotos): Stralsunder Bücherschätze. Hrsg. von der Hansestadt Stralsund. Wiesbaden: Harrassowitz, 2017
https://doi.org/10.1515/bfp-2019-2012
https://archivalia.hypotheses.org/73683

Shareyourpaper.org funktioniert nur mit DOIs

https://shareyourpaper.org/

via https://blog.openaccessbutton.org/with-shareyourpaper-org-its-easy-to-make-your-paper-open-access-for-free-552918ff84af

Das Angebot weigert sich beharrlich, die estnische (!) Übersetzung von https://doi.org/10.1515/fabl.1988.29.1.21 vom deutschen Original zu unterscheiden.

Wenn man ein Verlagspdf hochlädt, erfolgt eine Warnung. Der Upload (in zenodo) ist auch nicht sofort sichtbar.

Dass dieses Angebot die Zahl grüner OA-Dokumente merklich erhöht, darf bezweifelt werden.

Sind Forschungsdaten dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schutzlos preisgegeben?

Anscheinend ja.

Bulletin du bibliophile in deutschen Bibliotheken kaum vertreten

On Tue, 07 Apr 2020 09:55:00 +0200
“Bettina Wagner” wrote:
>*** Bitte entschuldigen Sie Mehrfachempfang ***
>
>Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
>auch wenn wir alle vermutlich sehr viele Ausstellungen absagen
>mussten, die für die nächsten Monate geplant waren, so sollten wir
>doch einen optimistischen Blick in die Zukunft richten. Als deutsche
>Korrespondentin des ‘Bulletin du bibliophile’ bitte ich Sie daher
>wieder, mir aktuelle Informationen über für 2020 geplante
>Ausstellungen und neue Publikationen (z.B. Ausstellungskataloge und
>Faksimileausgaben) deutscher Bibliotheken, die 2019 veröffentlicht
>wurden oder bereits in der Druckvorbereitung sind, zu liefern.

Ich denke, die Zeit solcher unsinnigen kostenpflichtigen Angebote läuft langsam aber sicher ab.

Eine Open-Access-Datenbank/liste wäre der unter Platznot leidenden gedruckten Liste hundertmal vorzuziehen.

Nicht verstehen kann ich, dass Bibliotheksdirektorinnen für eine Bibliophilengesellschaft kostenlose Arbeit erbringen statt Open Access zu unterstützen.

In ganz NRW kann der Jahrgang 2018 nirgends eingesehen werden!

https://zdb-katalog.de/title.xhtml?idn=010687327&vol=2018

Unterliegen Abschlussarbeiten einem Einsichtsrecht nach den Informationsfreiheitsgesetzen?

Das VG Hamburg hat dazu einige überraschende Argumente:

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200056

In anderen Bundesländern sieht es anders aus:

“Demgegenüber ist nicht ersichtlich, dass der [Hamburger] Gesetzgeber auch hierüber hinaus einer Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten und deren Bewertungen hätte vorbeugen wollen. Während vergleichbare landesgesetzliche Vorschriften ausweislich ihrer jeweiligen Begründung auch diesen selbstständigen Zweck verfolgen (vgl. etwa zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG Baden-Württemberg Drs. 15/7720, S. 61: „Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen und Prüfungsergebnissen soll verhindert werden“; zu § 2 Abs. 3 IFG NRW Drs. 13/1311, S. 10: „Die Ausforschung von Prüfungsarbeiten durch interessierte Dritte soll verhindert werden“), findet sich in der Begründung zu § 5 Nr. 7 Hs. 1 Alt. 2 HmbTG keine solche Aussage, die den ansonsten eindeutig formulierten Zweck der Vorschrift erweitern würde.”

Aber da es sich vermutlich um anwendungsbezogene Forschung handelt, besteht kein Einsichtsrecht. Eigenartig berührt auch die Ausnahme der Arbeiten vom Urheberrechtsschutz. Von mir nicht geteilt wird die Ansicht, dass Abschlussarbeiten personenbezogene Daten darstellen.

“Demnach sind personenbezogene Daten nicht lediglich sensible oder private Informationen, sondern alle Arten von Informationen, die aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft sind (EuGH, a.a.O., Rn. 34 f.). Prüfungsarbeiten erfüllen diese Voraussetzung nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs u.a. insoweit, als sie einerseits den Kenntnisstand und das Kompetenzniveau des Prüflings in einem bestimmten Bereich sowie gegebenenfalls seine Gedankengänge, sein Urteilsvermögen und sein kritisches Denken widerspiegeln (EuGH, a.a.O., Rn. 37) und sich andererseits die Verwendung dieser Informationen, die insbesondere im Erfolg oder Scheitern des Prüflings der in Rede stehenden Prüfung zum Ausdruck kommt, auf dessen Rechte und Interessen auswirken, insbesondere seine Chancen, den gewünschten Beruf zu ergreifen oder die gewünschte Anstellung zu erhalten, bestimmen oder beeinflussen kann (EuGH, a.a.O., Rn. 39). All dies dürfte auf die Abschlussarbeiten der Beigeladenen im Wesentlichen ebenso zutreffen wie auf die schriftlichen Antworten in einer berufsbezogenen Prüfung.”

Anderer Ansicht war das Bundesverfassungsgericht 1999: “Durch die wörtliche Wiedergabe der Berufungsschrift werden über den Beschwerdeführer keine anderen personenbezogenen Daten preisgegeben als die Tatsache, daß er als Verteidiger Havemanns Verfasser dieses Schriftsatzes ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers verletzt sein könnte, ist nicht erkennbar.”
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html via https://archivalia.hypotheses.org/6651

«Raffael in Berlin» kostenfrei zum Download

Der Katalog (PDF) umfasst allerdings keine 70 Seiten! Museumskataloge kostenlos online gibt es sonst fast nur in den USA. Die Museen waren noch nie große Freunde von Open Access. So gehören die Kunstsammlungen Dresden zu den Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung 2013, haben aber nie etwas für Open Access getan.

Via
https://www.hr-lavater.ch/raffael-in-berlin-kostenfrei-zum-download/

Endlich reagiert auch mal ein genealogischer Verein: Norddeutsche Volkszählungsdaten (1693-1864) frei zugänglich #closedbutopen

Genealogische Vereine könnten befristet ihre Mitgliederbereiche öffnen, was zugleich eine prima Werbung wäre. Aber gewohnt engstirnig tun sie es nicht. Ausnahme via

https://www.compgen.de/2020/04/norddeutsche-volkszaehlungsdaten-1693-1864-frei-zugaenglich/

Vereinnahmung von Demokratiegeschichte durch Rechtspopulismus