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Geschichtliche Familienforschung als digitale Bürgerwissenschaft

Das dreißigjährige Bestehen der “größten bürgerwissenschaftlichen Vereinigung im Bereich der deutschsprachigen Geschichtswissenschaft”, des Vereins für Computergenealogie, sowie das zehn- bzw. fünfjährige Bestehen der Online-Kirchenbuchportale des überkonfessionellen Archivverbunds Icarus (Matricula) und der Evangelischen Kirche (Archion) sind Anlass für eine Tagung, die am 3./4. April 2020 an der Universität Halle stattfinden wird. Nähere Informationen finden sich in der Tagungsankündigung auf H-Soz-Kult sowie auf der Tagungswebsite von CompGen.

Die Geisteswissenschaften bewegen sich in Sachen Bürgerwissenschaft (Citizen Science) langsam, aber – verglichen mit dem Stand 2014 – : sie bewegen sich doch. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Tagung am 20.-22. März 2020 zur “Genealogie in der Moderne: Akteure – Praktiken – Perspektiven” an der Universität Münster; Anmeldeschluss ist am 8. März.

Gericht stärkt Rezensenten

“Die FAZ berichtet in einer längeren Meldung auf ihrer Seite “Forschung und Lehre“ über ein “bisher noch unveröffentlichtes Urteil“ des Landgerichts Frankfurt in einer offenbar recht bizarren Angelegenheit. Dieses Urteil habe “die Stellung von Rezensenten wissenschaftlicher Arbeiten gestärkt. Zuletzt hatte es einige Fälle gegeben, in denen Autoren mit anwaltlicher Hilfe gegen Besprechungen ihrer Bücher vorgegangen waren (…) Dabei wurde in einem Fall auch die Forderung nach Schadensersatz laut, da eine Autorin sowohl eine Rezension als auch die Berichterstattung darüber für den Misserfolg ihrer eigenen akademischen Karriere verantwortlich machte.“ Die FAZ hatte darüber vor drei Jahren berichtet. Das Landgericht Frankfurt sagt nun: “Die Autorin ist mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit in die Öffentlichkeit getreten und muss sich mit dieser auch wissenschaftlicher Kritik stellen. Eine solche stellt die Rezension ihrer Arbeit dar.“” Lesen wir im Altpapier, was uns eine eigene Zusammenfassung des kurzen Artikels vom 4.3.2020 Nr. 54, S. N 4 erspart.

Zenthöfer hatte berichtet.