https://blog.salamanca.school/de/
#rechtsgeschichte
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Fordert der Jurist Torsten Tristan Straub:
“Die Hohenzollern erheben ihre Ansprüche auf Grundlage einer Erbfolgeregelung mit verfassungsfeindlichen Motiven. […]
Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum sollten die Aktivlegitimation des Prinzen Georg Friedrich von Preußen und seine Verhandlungsbefugnis bestreiten, solange er nicht nachweisen kann, von allen gesetzlichen Erben seiner beiden Vorgänger als „Oberhaupt“ des Hauses Hohenzollern zur Vertretung bevollmächtigt zu sein.
Dabei müssen sämtliche lebenden Nachkommen von Ex-Kronprinz Wilhelm (gestorben 1951) oder Prinz Louis Ferdinand (gestorben 1994) berücksichtigt werden, deren Erbansprüche 1951 oder 1994 aus reaktionären, monarchistischen Gründen in verfassungswidriger Weise übergangen wurden und nun zu ermitteln wären.”
Zu verlinken wäre gewesen:
http://www.bverfg.de/e/rk20040322_1bvr224801.html
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Mit einem juristischen Feldzug gehen die Erben Wilhelms II. gegen Historiker vor. Zwischenzeitlich schienen sie einzulenken – doch nun siegt die harte Linie, meldete die gleiche Zeitung vor kurzem.
Seit 2010 ist die Vergabe von Professuren in Italien stark von Zitationen abhängig. Und seither gibt es, wie eine Studie ergab, "a spectacular increase either in authors’ self-citations or citations exchanged within citation-clubs formed by Italian scholars". https://t.co/JXPL1yovOh
— Heidrun Wiesenmüller (@HWiesenmueller) February 29, 2020