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Schwung neuer Wiener Handschriftendigitalisate

https://manuscripta.at/digitalisate.php

Verlinkt sind auch ehemals Wiener Handschriften, die in Trient digitalisiert vorliegen.

Unter den Neuzugängen: http://www.handschriftencensus.de/11524 (Klause Kamp?).

http://www.handschriftencensus.de/6594 (Mondsee)

https://manuscripta.at/?ID=6108 (Lienhard Flexel)

http://www.handschriftencensus.de/3627 (Leonhard Scheubels Heldenbuch)

Unter den wenigen Handschriften aus Klosterbibliotheken sind:

https://manuscripta.at/?ID=40463 (Johannes Schlitpacher, Melk)

https://manuscripta.at/?ID=40027 (Notitia Arnonis, Rotulus, Salzburg)

#histmonast

Das erste offen lizenzierte Lehrbuch zum Verwaltungsrecht ist online

Die unverschämteste Archivauskunft, die ich je erhielt, kommt aus Neuötting

Am 13.9.2019 schrieb ich der Stadtheimatpflegerin:

“Grüßgott Frau […],

gern wüsste ich mehr über die Verehrung von Sebastian als Stadtpatron

St. Sebastian, Stadtpatron von Neuötting

Eine Kopie des ganzen Schreibens würde ich gern in meinem Blog veröffentlichen.

Besten Dank und Grüße vom Niederrhein
Dr. Klaus Graf”

Nach einer Rückfrage, da die Anfrage “ziemlich global” gehalten sei, wiederholte ich mein Anliegen am 25.9.2019:

“kommt drauf an, was Sie haben …

Wie geschrieben, würde ich gern ein lesbares Faksimile Ihres Quellenfunds mit Erwähnung von Sebastian als Stadtpatron veröffentlichen.

Freundliche Grüße”

Darauf kam keine Reaktion mehr. Als ich jetzt das Landratsamt kontaktierte, da die Archivarin mit ihrer Landratsamt-Mailadresse geantwortet hatte, erhielt ich heute den Bescheid:

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

die Urkunde, die dem Pfarrgemeinderat aus dem städtischen Archiv zur Verfügung gestellt wurde, wurde, ohne vorher die erforderliche Erlaubnis eingeholt zu haben, in der Tagespresse veröffentlicht. Gleichzeitig wurde ein erläuternder Text beigegeben, der üblichen Ansprüchen entspricht.

In aller Höflichkeit: Es ist nicht Aufgabe der Stadtheimat- und archivpflege Ihrem Blog zuzuarbeiten. Sie sind nicht der einzige mit einer solchen Anfrage und die Bearbeitung aller dieser Fälle würde die mir zur Verfügung stehende Zeit aufbrauchen. Für eigentliche Archivarbeit bliebe nichts mehr übrig. Ihr Eifer in allen Ehren, aber nun auch noch den völlig unbeteiligten Landkreis einzubeziehen, halte ich schon für weit überzogen.

Ich bitte, sich der Informationen zu bedienen, die jedermann aus dem Artikel in der Tagespresse zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

[…]

Stadtheimat- und archivpflegerin”

Die Ablehnung der Archivbenützung nach der Archivsatzung ist ein Verwaltungsakt, der in Bayern nicht mehr im Widerspruchsverfahren angefochten kann. Es muss Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.