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Kooperation zwischen Teilen des Hochadels und dem Nationalsozialismus

RA vom Hofe weist auf weitgehend übersehene Zusammenhänge hin:

https://www.vierprinzen.com/2019/11/tanz-ums-goldene-kalb.html

Zum Hohenzollern-Streit:

https://www.sueddeutsche.de/kultur/boehmermann-hohenzollern-debatte-1.4687884

Am 28.10.2019 las man von Andreas Zielcke in der SZ “Die Hohenzollernschätze stehen der Republik zu”. Auszüge:

“Immer mehr Fürstentümer hielten zuletzt nicht nur zwei Vermögenssphären auseinander, sondern drei: das rein private Familienvermögen der Dynastie; das Sondervermögen des Monarchen, das er als Vorerbschaft oder Fideikommiss von seinem Vorgänger erbt und das wiederum auf seinen Thronfolger übergeht; schließlich das fiskalische Vermögen, das allein dem Staat zusteht.

So war es auch in Preußen. Ergiebigste Streitquelle war nicht zufällig der mittlere Posten, das gebundene Sondervermögen. Dieser hauptsächlich als Krongut oder Kronfideikommiss erfasste Besitz der Hohenzollern, der Schlösser, Ländereien, Inventar, Bibliotheken, Kunst und Sammlungen in gewaltigem Umfang enthielt, war auf Dauer für den jeweils erstgeborenen männlichen Erben zu erhalten. Im Grunde konnte es der regierende Fürst nur wie ein Treuhänder verwalten. Was besagt das für die heutigen Ansprüche der Hohenzollern?

Elementar ist der Unterschied zwischen Krongut und familiärem Privatbesitz. Mit ihrem privaten Vermögen konnten die Hohenzollern beliebig verfahren wie jede bürgerliche Familie auch. Auf die Substanz des Sondervermögens dagegen durfte selbst der souveräne König nicht zugreifen, weil es einem höheren, auch für ihn nicht verfügbaren Zweck unterlag: dem Bestand der dynastischen Herrschaft. […]

Als der Freistaat Preußen und das Haus Hohenzollern 1926 sich vertraglich darüber einigten, welche Objekte des Krongutes „beim Staat verbleiben“ und welche „beim vormals regierenden Königshaus verbleiben“, schlug man 75 Schlösser und „Nutzgrundstücke“ dem Staat zu und 39 den Hohenzollern; daneben wurden opulente Kapitalien, Inventare und Museumsschätze aufgeteilt. Allein die atemberaubende Liste der berühmten Schlossanlagen und Paläste, die als überragende Kulturschätze dem preußischen Staat „verblieben“, führt vor Augen, wie wirklichkeitsfern hier jeglicher Bezug auf Privateigentum der Familie wäre.

Doch genau diese Wirklichkeitsferne prägt den Vertrag von 1926. Er versteht sich als Vergleich, also als Kompromiss, mit dem der verhandelnde Freistaat die Ansprüche der Hohenzollern auf das Krongut jedenfalls teilweise anerkannt und ihnen deshalb beträchtlich nachgegeben hat (39 Schlösser etc.). Diese Inkonsequenz mag in den Jahren der labilen Weimarer Republik trotz der heißen Konflikte um das Hohenzollernerbe politisch opportun gewesen sein, legitim war sie nicht. […]

Natürlich liegt der Einwand auf der Hand, dass der damalige Vertrag nun mal gültig ist und auch heute Bund und Länder bindet. Ob er nicht doch rechtlich angreifbar ist – konnte der Freistaat Preußen tatsächlich wirksam auf wertvolle Eigentumstitel ohne Gegenleistung verzichten? –, sei dahingestellt. Geht man daher von einem nicht mehr aus der Welt zu schaffenden Vertrag aus, sollte man in den weiteren Verhandlungen mit Prinz Georg Friedrich nicht aus den Augen verlieren, wie anachronistisch und republikwidrig die darin gemachten Zugeständnisse an die Hohenzollern waren. Jeder heutige Vergleich sollte sich dieses Geburtsfehlers des ersten Vergleichs von 1926 bewusst sein.

Immerhin gibt es den Lichtblick, dass ausgerechnet das sogenannte Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 einem Großteil der Forderungen des Prinzen aus ganz anderen Gründen einen Strich durch die Rechnung macht. Dieses Gesetz knüpft an die Enteignungen des sowjetischen Besatzungsregimes zwischen 1945 und 1949 an. In der Tat würde es den Hohenzollern neben Schadensausgleich vor allem die Herausgabe der massenhaften Kunstobjekte gewähren, die von den Sowjets auf ostdeutschem Gebiet konfisziert wurden, käme nicht die inzwischen viel diskutierte Ausnahmeregel zum Zug. Diese Regel schließt die Ansprüche des Prinzen aus, falls der damalige Kronprinz Wilhelm „dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat“. […]

Aus Gründen der historischen Lauterkeit sollte dieser Punkt auf keinen Fall durch Vergleich kaschiert, sondern vor Gericht geklärt werden.”

Erinnert sei an den Karlsruher Kulturgüterstreit und das Gutachten von Laufs et al.: Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz (2008).

Netzwerktreffen der Historischen Schulbibliotheken in Ellwangen

Felicitas Noeske schrieb einen Tagungsbericht und stellte die von Stadtarchivar Remmele betreute Ellwanger Gymnasialbibliothek vor.

Vielleicht komme ich dazu, die Geschichte meiner Kontakte im Herbst 2017 in Sachen dieser mit viel öffentlichen Geldern katalogisierten formidablen Altbestandsbibliothek ausführlicher darzustellen. Die Schule hatte nicht die geringste Ahnung von den Beständen. Ein für eine Menge Geld für die Bücher eingerichteter Schutzraum wurde nicht mehr genutzt. Die Bücher sind in Unordnung geraten, daher musste ich im März diesen Jahres feststellen: “Nach dem Handbuch der historischen Buchbestände erwarben die Ellwanger Jesuiten vom Gmünder Stadtarzt Johann Sebastian Storr 1682 seine Bibliothek. Eine Cicero-Ausgabe von 1569 aus Storrs Besitz ist im Bestand der historischen Bibliothek des Ellwanger Peutinger-Gymnasiums 1994 nachgewiesen worden. Aufgrund der unglaublichen Vernachlässigung dieser bedeutenden Gymnasialbibliothek ist sie derzeit nicht aufzufinden; Herrn Stadtarchivar Remmele danke ich für seine Unterstützung”.

Remmele schrieb mir am 5. Oktober 2017:

“Grundsätzlich treffen die Angaben von 1992 auf der Seite der SUB immer noch zu. Die etwa 4300 Bänden sind vor Ort über den Zettelkatalog der SWB erschlossen. Der Bibliothekskatalog von 1820, der im Rektorat verwahrt liegen soll, ist hingegen nicht auffindbar. Weder Herr Rektor Hirschmiller noch das Sekretariatspersonal konnten mir hierüber Auskunft geben. Nach Hummel existiert dieser Katalog nur noch fragmentarisch für die Fachgebiete Philologie und Geschichte [Heribert Hummel: “Habent sua fata libelli.” Zur Geschichte der Ellwanger Gymnasialbibliothek, Peutinger-Gymnasium (Hg.): 325 Jahre Gymnasium in Ellwangen, Ellwangen 1983, S.77]. Derzeit ebenfalls unbekannt ist der Lagerort der Zugangsbücher, Aufstellungen über Desiderata sowie der Bücherrechnungen. […]

Die Handschrift R 139 (dem Vernehmen nach handelt es sich dabei um Nicolaus von Lyra: Postilla super psalmos) konnte ich bisher trotz intensiver Suche nicht ausfindig machen.

Die Substanz der Historischen Lehrerbibliothek würde ich als gut bezeichnen. Die Bände stehen geordnet in den Regalen, der Raum ist gegen unbefugten Zutritt gesichert.

Teile der alten Lehrerbibliothek wurden natürlich nicht an das Stadtarchiv Ellwangen abgegeben, sondern an die Landesbibliothek. Zuletzt geschah dies im Jahr 1939.

Da es um Ihre Anfrage herum leider zu einer Verkettung von Missverständnissen gekommen ist, nimmt die Stadt dies zu Anlass, die Zuständigkeiten hinsichtlich der Bibliothek zu überprüfen. Die Historische Lehrerbibliothek am Peutinger-Gymnasium wird künftig vom Stadtarchiv betreut.”

Halten wir fest: Verschwunden ist eine wertvolle mittelalterliche Handschrift aus dem Kloster Wiblingen, ebenso wie die einzige Inkunabel und unersetzliche Dokumente der Bibliotheksgeschichte.

Shit happens? Die Causa Ellwangen ist ein starkes Argument, historische Altbestände in der Regel den Schulen wegzunehmen.

2.12.2021 Hinzuweisen ist auch auf https://archivalia.hypotheses.org/69289

Prohibitum alienari – nicht zu entfremden

Verhandlungen in der Schweiz mit Elsevier, Springer und Wiley drohen zu scheitern

https://wisspub.net/2019/11/20/big-bang-statt-big-dealverhandlungen-in-der-schweiz-mit-elsevier-springer-und-wiley-drohen-zu-scheitern/

“Und man darf auch ruhig noch einmal betonen, dass die Nutzung von Sci-Hub in der Schweiz legal ist und eine fantastische Abdeckung bietet.”

Eine übersehene Pariser Handschrift aus dem Besitz Graf Eberhards im Bart von Württemberg

Dieter Mertens (1940-2014) hat seinem grundlegenden Aufsatz über Eberhard im Bart und den Humanismus eine Liste der bislang bekannten Bücher aus der Bibliothek des 1496 gestorbenen ersten württembergischen Herzogs (GND) beigegeben.1 Die Kunsthistorikerin Regina Cermann hat seither einige Ergänzungen beigebracht.2

Eigenartiger Weise wurde bislang eine Pariser Handschrift übersehen, auf die ich bei weiteren Studien zu dem Manuskripte-Katalog des Augsburger Antiquars Wilhelm Birett 18333 stieß. Birett S. 151 Nachtrag Nr. XXVII4 ist Paris, Bibliothèque Nationale, Ms. allemand 36.5 Die online verfügbare Handschrift, die schon vor 1860 in die Bibliothek gelangt ist,6 überliefert vor allem:

Bl. 9r-103v = Johann von Neumarkt: ‘Hieronymus-Briefe’ (P)
Bl. 104r-141v = Johann von Neumarkt: ‘Buch der Liebkosung’ (P)

Nach dieser Handschrift hat Joseph Klapper beide Texte ediert.7 Die gängige Datierung um 1400 könnte sich auch auf die Beobachtung Anton Sattlers8 stützen, der im Beginn des von 1398 bis 1463 reichenden Neumondverzeichnisses die Entstehungszeit der Handschrift sah. Eine Ortsbestimmung des Kalenders Bl. 1r-6v steht noch aus, ebenso die Bestimmung der beiden deutschen astronomischen Texte Bl. 7r-v und 8r. “Die tafeln uber den newen man hat gemacht Meister Peter ein prediger”, heißt es einleitend Bl. 7r. Es wäre zu überprüfen, ob der dänische Astronom Petrus de Dacia, der eine Neumondtabelle erarbeitete, hier fälschlich dem Dominikanerorden zugewiesen wurde.9

Keine der im Handschriftencensus aufgelisteten Beschreibungen hat den Schriftzug 1474 Attempto auf der Innenseite des Vorderdeckels erwähnt: nicht der alte Pariser Katalog von Huet 189510 und auch nicht Sattler und Klapper; nicht einmal die ausführlichste Beschreibung im Handschriftenarchiv von Paul Wüst 1905.11 Ebenso wenig Ulrike Bodemann 2015.12

Dabei entspricht der Schriftzug exakt dem bekannten Schriftzug 1474 Attempto, also der nach Cermann von Stephan Schriber gestalteten “Normalform” des Besitzvermerks Eberhards im Bart. Er schrieb aus Anlass der Hochzeit des Uracher Grafen 1474 dessen seit 1472 bezeugte Devise in alle greifbaren Bücher des Regenten hinein.13 Auf die Jahreszahl 1474 in arabischen Ziffern folgt Attempto in jener Auszeichnungsschrift, die in der Epigraphik als “frühhumanistische Kapitalis” bekannt ist. Typisch ist das “byzantinische M”. Die beiden T sind zusammengeschrieben, das P teilt sich mit dem M einen Schaft. Der Schriftzug ist vergleichsweise nachlässig ausgeführt, aber für eine Fälschung des 19. Jahrhunderts sehe ich keine Anhaltspunkte.

Die Paläographie sollte sich angewöhnen, die in der Epigraphik terminologisch eindeutig festgelegte Schriftart der frühhumanistischen Kapitalis (zugegebenermaßen eine wenig glückliche Wortschöpfung) auch als solche zu bezeichnen und Beispiele aus Handschriften zu ihr zusammenzutragen.14 Die Schrift griff auf hochmittelalterliche Buchstabenformen zurück.15

Damit erhöht sich die Anzahl der aus Eberhards Bibliothek bekannten Handschriften und Inkunabeln auf 36. Bei einigen Zuweisungen ist ein Fragezeichen angebracht. Auf eine Interpretation der Lektüreinteressen Eberhards möchte ich verzichten.16 Allerdings fällt bei den Inkunabeln auf, dass hier das Latein, eine Sprache, die Eberhard nicht beherrschte, dominiert. Man mag an potentielle Vorlagen für Übersetzungen, die der bildungshungrige Graf in Auftrag gab, denken.17 Es ist aber auch möglich, dass die Bibliothek des Regenten auch für seine engsten Berater, Theologen, Juristen, Ärzte, gedacht war. Eine seriöse Schätzung, wieviele Bücher Eberhard insgesamt besaß, verbietet sich. Es müssen aber viel mehr gewesen sein als wir kennen.

ANHANG: Liste der Bände aus Eberhards Bibliothek

Mertens 1994 (S. 76-79) nannte in zwei Gruppen A und B 29 Nummern, die ich übernehme. Die ihm nicht bekannten Neufunde nenne ich – unter Fortführung der Nummerierung – in Gruppe C.

Der Inhalt geht aus den gegebenen Internet-Nachweisen hervor. Bei den von Cermann 2014, S. 64 Anm. 54 nach dem Inkunabelkatalog INKA zitierten Inkunabeln18 waren die Nummern im Stuttgarter Inkunabelkatalog Renner et al. von 2018 (Besprechung) und im Tübinger Inkunabelkatalog Brinkhus et al. 2014 (Besprechung) nachzutragen. Bei Digitalisaten habe ich nach Möglichkeit die Seite mit dem für Eberhard sprechenden Provenienzmerkmal verlinkt.

A Zugewiesen aufgrund der eingetragenen Wortdevise oder Wort- und Bilddevise Eberhards

1. Paris, BN, Latin 9333 (Digitalisat).

2. Stuttgart, WLB, Inc. fol. 9809. INKA. Renner et al. Nr. 4243.

3. Stuttgart, WLB, Inc. qt. 8106b (Digitalisat). INKA. Renner et al. Nr. 2876.

4. Stuttgart, WLB, Inc. fol. 7836-1. INKA. Renner at al. Nr. 4159. Zuvor Thomas Finck: Archivalia.

5. Stuttgart, WLB, Inc. fol. 14691. INKA + INKA. Renner et al. Nr. 6346+6381.

6. Stuttgart, Hauptstaatsarchiv, A 266 U 1 (Digitalisat Commons). Handschriftencensus. Mömpelgarder Genealogie.

Mömpelgarder Genealogie

7. Hamburg, SUB, Cod. germ. 11 (Digitalisat). Handschriftencensus.

8. Heidelberg, UB, Cpg 340 (Digitalisat). Handschriftencensus.

9. Verbrannt: Straßburg, UB. Handschriftencensus.

10. Verschollenes Exemplar von Steinhöwels Chronik mit Attempto 1474, bezeugt in einer Quelle des 17. Jahrhunderts. Graf 1993.

11. Stuttgart, WLB, Cod. theol. et phil. oct. 78. Handschriftencensus.

12. Chantilly, Musée Condé, Ms. 680 (Digitalisat). Handschriftencensus. KDiH.

13. Heidelberg, Cpg 84 (Digitalisat). Handschriftencensus.

14. München, SB, Rar. 429 (Digitalisat). Archivalia. “Münchner Rolevinck” mit eigenhändigen Einträgen Eberhards.

15. Stuttgart, WLB, Cod. theol. et phil. fol. 240. Handschriftencensus. Xyl. inc. 1 wurde der Handschrift entnommen: Renner et al., S. 145.19

16. Stuttgart, WLB, Cod. cam. et oec. fol. 1 (Digitalisat). Handschriftencensus. Archivalia.

17. Stuttgart, WLB, Cod. HB XV 65. ManuMed. Abbildung von Palme und Attempto: MRFH.

18. Stuttgart, WLB, Cod. brev. 1 (Digitalisat). Handschriftencensus.

19. Kassel, UB / LMB, 2° Ms. poet. et roman. 2 (Digitalisat). Handschriftencensus.

B Zugewiesen aufgrund anderer Kriterien

20. München, BSB, Cod. icon. 394a (Digitalisat). Handschriftencensus.

21. Altshausen, Archiv des Hauses Württemberg. Handschriftencensus. Älterer Eberhard-Kalender um 1470.20

22. New York, Yeshiva University Museum, Ms. 1246 (Digitalisat). Handschriftencensus. Graf 2011.

23. Stuttgart, WLB, HB V 24a. Handschriftencensus. MRFH. Archivalia.

24. München, BSB, Cgm 144 (Digitalisat). Handschriftencensus.

25. Berlin, SB, 4° Inc. 2673. GW M13192. Von den erhaltenen Exemplaren könnte es “am ehesten” dieses das Exemplar Eberhards gewesen sein (Mertens). Die Ochsenbach-Provenienz spricht auch dafür. Ein Fragezeichen ist aber angebracht.

26. Berlin, SB, mgq 1020. Handschriftencensus. Nach Mertens “wohl ursprünglich im Besitz Eberhards”, kam die Handschrift aus dem Stift St. Peter im Einsiedel nach Buxheim. Auch hier ist ein Fragezeichen angebracht.

27. München, SB, Cod. icon. 420. (Digitalisat). Handschriftencensus. Musterbuch Stephan Schribers.

28. Stuttgart, WLB, Cod. HB V 86 (Digitalisat). Handschriftencensus. KdiH. Von Nigel Palmer aufgrund der Ausstattung und der Ochsenbach-Provenienz Eberhard zugewiesen. Ein Fragezeichen ist angebracht.

29. Heidelberg, UB, Cpg 37 (Digitalisat). Handschriftencensus. Zimmermann 2003. Die in Teil II überlieferten Übersetzungen wurden für Eberhard angefertigt. Die Wasserzeichendatierung um 1495 fällt in Eberhards letzte Lebensjahre.

C Neufunde

30. Heidelberg, UB, Cpg 205 (Digitalisat). Handschriftencensus. Von Cermann 2009 der Bibliothek zugewiesen aufgrund der Bilddevise (Palme), der Ausstattung durch den Uracher Meister Stephan Schriber und der Überlieferung einer von Konrad Summenhart verfassten Augustinus-Übersetzung.

31. Heidelberg, UB, Cpg 433 (Digitalisat). Von Cermann 2014, S. 58 Stephan Schriber zugewiesen. Dass die Handschrift Eberhard gehörte, ist nur eine Möglichkeit.

32. Wien, ÖNB, Cod. 2823. Handschriftencensus. Manuscripta.at. Von Cermann 2014, S. 63 als von Stephan Schriber ausgeführte Auftragsarbeit des jungen Grafen betrachtet. Die Kostenrechnung im Band stammt nach Cermann von dem Landschreiber Jakob Täschler.

33. Stuttgart, WLB, Inc. fol. 10763. INKA. Renner et al. Nr. 5181.

34. Stuttgart, WLB, Inc. 7719. INKA. Renner et al. Nr. 2685.

35. Tübingen, Evangelisches Stift, f 83. INKA. Brinkhus et al. Nr. 4015. [Hinweis schon bei Roland Deigendesch: Die Kartause Güterstein (2001), S. 207 Anm. 360, Nachtrag 14.9.2021.]

36. Paris, BN, Ms. allemand 36 (Digitalisat). Siehe oben!

8.7.2022 37 (?). Privatbesitz, Philipp Fürst zu Stolberg-Wernigerode, Hirzenhain, Cod. Zb 17 siehe https://archivalia.hypotheses.org/25039

#forschung #inkunabel

St. Hieronymus in der Pariser Handschrift
  1. Dieter Mertens: Eberhard im Bart und der Humanismus. In: Eberhard und Mechthild. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter (1994), S. 35–81 (Freidok). Mit großer Dankbarkeit erinnere ich mich an meinen ehemaligen Vorgesetzten. Seinem Andenken sei dieser kleine Beitrag gewidmet. []
  2. Regina Cermann: Eine unerkannte Handschrift aus der Bibliothek Graf Eberhards im Bart (1445-1496). In: Zeitschrift für deutsches Altertum 138 (2009), S. 60-62; Regina Cermann: Stephan Schriber und der Uracher Hof samt Neuinterpretation der Palme Graf Eberhards im Bart. In: Neue Forschungen. Stadt, Schloss und Residenz Urach (2014), S. 53–83. Zuvor: Regina Cermann: Die Bibliothek Herzog Eberhards im Bart von Württemberg (1445-1496). In: Scriptorium 51 (1997), S. 30-50 mit Tafel 3-15. Schon in ihrer Magisterarbeit hatte Cermann die damals bekannten Bände vorgestellt: Regina Cermann: Der Bidpai Ms. 680 in Chantilly – Textteil, Magisterarbeit Freie Universität Berlin 1991, S. 71-88 (PDF). []
  3. https://archivalia.hypotheses.org/53273 (2016). []
  4. UB Frankfurt. []
  5. Handschriftencensus. []
  6. So Paul Wüst wie unten. []
  7. Schriften Johanns von Neumarkt, 1. Teil (1930) (CMS) und 2. Teil (1932) (CMS). []
  8. Die pseudo-augustinischen Soliloquien in der Übersetzung des Bischofs Johannes v. Neumarkt. Hrsg. von Anton Sattler (1904), S. X (MDZ). []
  9. ALCUIN. []
  10. Gallica. []
  11. Digitalisat Handschriftenarchiv. []
  12. Heiligenleben. Hieronymus. Handschrift Nr. 51.15.4. In: Katalog der deutschsprachigen illustrierten Handschriften des Mittelalters (KdiH). Begonnen von Hella Frühmorgen-Voss und Norbert H. Ott. Hrsg. von Ulrike Bodemann, Kristina Freienhagen-Baumgardt, Norbert H. Ott, Pia Rudolph, Peter Schmidt und Nicola Zotz. Band 6. München 2015. http://kdih.badw.de/datenbank/handschrift/51/15/4 . []
  13. So Cermann 2014, S. 67. []
  14. Vgl. die verlinkte Seite aus Cgm 144 mit dem Epsilon-E. []
  15. Zu ihrem “historisierenden” Charakter habe ich mich geäußert in: Retrospektive Tendenzen in der bildenden Kunst vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Kritische Überlegungen aus der Perspektive des Historikers. In: Mundus in imagine. Bildersprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner (1996), S. 389-420, hier S. 390f. und Bildbeispiel S. 419 (Artdok). []
  16. Vgl. außer Mertens 1994, S. 60-62 auch Felix Heinzer: Heinrich von Württemberg und Eberhard im Bart: Zwei Fürsten im Spiegel ihrer Bücher. In: Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert (2006), S. 149-163 (Freidok) und zusammenfassend https://mrfh.de/0400. []
  17. So Cermann 1997, S. 35. []
  18. Wie Peter Amelung in: Württemberg im Spätmittelalter (1985), S. 139 auf knapp ein Dutzend Drucke kommt, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Amelung behielt sein Wissen für sich: https://archivalia.hypotheses.org/98966. []
  19. Der eigenhändige Stiftungsvermerk Eberhards 1483 an das Dominikanerinnenkloster Offenhausen ist abgebildet bei Heinzer, S. 154. []
  20. Abbildung: Commons. []