Es ist im Mittelalter eher ungewöhnlich, dass auführlichere theologische Stellungnahmen in Urkunden gepackt werden. Von daher ist es verständlich, dass die von Gebhard Hehring 1903 mit falscher Überschrift “Eines Karmeliterbruders [sic!] Lob der Armut”. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 12 (1903) S. 69 f. (Internet Archive) edierte Heilbronner Urkunde eines Bruders Heinrich diesem den Eingang ins Verfasserlexikon verschafft hat: Wolfram Schmitt: Bruder Heinrich, in: ²VL 3 (1981), Sp. 677f. (ungenau; nichts Neues bei Mike Malm im DLL Mittelalter 2, 2011, Sp. 1198f.). Die Urkunde im Staatsarchiv Ludwigsburg, Signatur B 189 III U 3, liegt als Digitalisat vor:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-3147567-1
Das Regest im Findmittel weist ein falsches Datum auf (17. März statt korrekt 17. Mai für Dienstag nach Cantate 1446) und befriedigt auch sonst nicht:
Bruder Heinrich, Novize, Lehrer der geistlichen Rechte im Barfüßerorden von der Observanz, spricht jedermann von allen Schulden gegen ihn oder gegen sonst jemand seinetwegen los, insbesondere seinen Vater, Paul Dinckelspuel, gegen den von Maulbronn von der 200 Gulden wegen und die Stadt Heilbronn gegen den von Maulbronn des Leibgedings wegen.
Im Heilbronner Urkundenbuch (1, 1904, S. 337 Nr. 642, Internet Archive) gibt es ein etwas besseres, aber mit Blick auf den besonderen Inhalt durchaus treffend von Albrecht Schäfer (Blätter für württembergische Kirchengeschichte NF 24, 1920, S. 85, Digizeitschriften) als nichtssagend charakterisiertes Regest. Außer Hermann Tüchle: Kirchengeschichte Schwabens 2 (1954), S. 467 Anm. 60 und Franz-Kuno Ingelfinger: Die religiös-kirchlichen Verhältnisse im heutigen Württemberg am Vorabend der Reformation (1939), S. 81 (Google-Schnipsel) ist mir keine Rezeption der Quelle bekannt geworden.
Der Aussteller, der die Urkunde selbst geschrieben hat, nennt sich Bruder Heinrich, Novize des Barfüßerordens (OFM) von der Observanz und Lehrer der geistlichen Rechte und gibt als seinen Guardian, der die Besiegelung des Dokuments übernahm, den von Pforzheim am. Erst drei Jahre zuvor hatte sich der Konvent der Observanz angeschlossen (Klöster in BW). Als seinen Vater bezeichnet Heinrich einen Paul Dinkelsbühl (Dinckelpuel). Er hieß also Heinrich Dinckelspuel, und dieses Lemma wäre im Verfasserlexikon anzusetzen gewesen. Um mit radikaler Armut Ernst zu machen, verzichtete er gegenüber allen Menschen auf alle, auch indirekte Schulden. Er nennt seinen Vater und dessen Erben (was einen Erbverzicht bedeutete), die Stadt Heilbronn und die Zisterze Maulbronn, der er offenbar vorher angehörte. Es ist von 200 Gulden die Rede, die sein Vater Maulbronn schuldete, und einem Leibgeding, das Heilbronn an Maulbronn seinetwegen an Maulbronn zu liefern hatte. Er bat den Abt, auf die Ansprüche zu verzichten und verband dies mit einer theologischen Absage an die Habgier (“Pfy gittikeit”, Mehring: gittigkeit), die viele Menschen verblende: “Salomon auaricia excecat eciam oculos iustorum” (vgl. Jesus Sirach 20, 29: “Gaben blenden die Augen der Weisen” bzw. Deuteronomium 16, 19: “Bestechung macht Weise blind”. Vulgata: “Xenia et dona excæcant oculos judicum” bzw. “munera excæcant oculos sapientum, et mutant verba justorum”).
Über den gelehrten Zisterzienser und späteren Franziskanerobservanten Heinrich Dinkelsbühl habe ich nichts herausbekommen, wohl aber über seine außerordentlich wohlhabende Familie. Aus dem Heilbronner Urkundenbuch ergibt sich, dass 1394 Heinrich Burger von Dinkelsbühl, Bürger zu Heilbronn, für sich und seine Familie Jahrtage stiftete. Sein Schwiegervater war der Heilbronner Richter Konrad Mettelbach (Bd. 1, Nr. 362f.). Paul soll 1426-1454 als Richter in Heilbronn bezeugt sein (Genealogie Bohrer). 1451 einigten sich die beiden (anderen) Söhne Pauls, Hanmann und Konrad, und die Schwiegersöhne Eberhard Nagel zu Schwäbisch Hall und Franz Strauß zu Nördlingen mit ihrem Vater bzw. Schwiegervater Paul Burger genannt Dinkelsbühl über die Verteilung von dessen Erbe. Jeder sollte 1800 Gulden erhalten (ebd., Nr. 530c). Auch die von Gerd Wunder 1966 erstellte kleine Stammtafel (UB Heidelberg) zeigt, dass es sich um eine äußerst vornehme und reiche Familie handelte.
Schon der Name Burger deutete auf das Patriziat. Hanmann war, so Wunder, der reichste Mann Heilbronns (HV Heilbronn 1960, S. 152, PDF; das dort SW abgebildete Allianzwappen fand ich in der Neuensteiner Senftenchronik auf Anhieb nicht).
Es ist nachvollziehbar, dass für einen Mann, der observant franziskanische Besitzlosigkeit leben wollte, die Herkunft aus einer schwerreichen Familie auf Dauer ein riesiges Problem darstellte. Er musste die finanziellen Verbindungen kappen und sich zur Armut bekennen – was er mit einem einzigartigen Dokument tat.
NACHTRAG 18.2.2020
Hans Huth: Pforzheim. In: Alemania Franciscana Antiqua 19 (1974/76), S. 71-118 sagt S. 80 dass 1448 Guardian und Vizeguardian, beide Zisterzienser, das Kloster verließen und exkommuniziert wurden. Der Verdacht liegt nahe, dass einer der beiden unser Bruder Heinrich war. In der Konventsliste S. 113 finde ich ihn nicht. Quelle war wohl Konrad Eubel: Geschichte der oberdeutschen (Straßburger) Minoriten-Provinz (1886), S. 279 (UB Freiburg). Dort heißt es, dass sie zuvor Zisterziensermönche waren. Ein Blick in die Chronik Fortunat Huebers (Dreyfache Cronickh, 1686, Sp. 357, MDZ) zeigt aber, dass der Verdacht unbegründet ist. Beide waren ebenfalls ehemalige Maulbronner Mönche, aber sie hießen Nikolaus Helwig von Weißenburg und Theobald Hingstetter. So auch Huebers Quelle, die Chronica Nikolaus Glassbergers (Ausgabe 1887, S. 322f., Internet Archive) mit Wiedergabe der Exkommunikationsurkunde.
Hingewiesen sei auf ÖNB Wien, Cod. 4971 mit “Articuli reformationis coenobii OFM in Pforzheim a Nicolao Caroli factae a. 1439 (germanice)” (manuscripta.at).
21.6.2021 Nennung von Paul Burger genannt Dinkelsbühl (verstorben) in Nördlingen 1483 (ebenda Stadtarchiv U 7691c, PDF-Findmittel). Er hatte 1440 für 1000 Gulden einen Zins dort erworben (ebenda zu U 7691h). Siehe auch U 7506 (PDF-Findmittel).
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