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Wie finde ich etwas über den Buchbesitzer Johann Michael Loutz?

Die Suche zeigt die ganze Misere der Provenienzforschung (Altes Buch), die es nicht geschafft hat, wirksame Werkzeuge zur Erschließung von Provenienz-Informationen bereitzustellen.

Google bietet nur den Hinweis auf Johann Michael Loutz, Hofrat und Stadtschultheiß in Koblenz, gestorben nicht nach 1736 (PDF Stadtarchiv Koblenz). Über den KVK (Freitextsuche) kann man via VD 17 auf die DNB kommen, wenn man dort nicht schon nachgesehen hat.

http://d-nb.info/gnd/1136729518

Les étudiants des régions comprises dans la Nation germanique à l’Université de Louvain, Band 1, S. 125 u. S. 130 ist keine sonderlich exakte Angabe. Google verrät einem nicht auf Anhieb, dass es ein Digitalisat der ULB Düsseldorf gibt. Loutz erscheint 1655 in Löwen. Wieso die DNB ihm diesen Sterbeort beigibt, weiß ich nicht.

Eigentlich müsste die DNB auf einen dauerhaften Link der ULB Bonn verweisen, in deren Bestand Loutz dreimal als Vorbesitzer belegt ist, worauf man natürlich nie aufmerksam werden wird. Im OPAC muss man die Provenienzangabe erst einmal einblenden, und sie ist ärgerlicherweise auch nicht via HBZ im KVK recherchierbar!

Verdankt wird die von der ULB Bonn angefragte Identifizierung der Mailingliste Provenienz, aber da der Gesprächsfaden vom Juli 2017

http://dlist.server.uni-frankfurt.de/pipermail/provenienz/2017-July/date.html

von Google (vermutlich aufgrund von robots-txt) nicht gefunden werden darf und auch keine Archivsuche existiert, ist entgegen der vollmundigen Erklärung auf der Website der Mailingliste “Das darüber verbreitete Wissen ist jederzeit wieder über ein Archiv abrufbar” jeder Provenienzforscher immer von Neuem dazu verurteilt, Loutz nachzurecherchieren (wobei ihm jetzt natürlich dieser Beitrag hilft …).

Und auch das in der Mailingliste mitgeteilte Bild mit dem Besitzvermerk ist dort völlig vergraben. Die ULB Bonn könnte es dem DNB-Datensatz oder dem OPAC beigeben oder google-freundlich mit guten Metadaten auf ihre Website stellen.

#provenienz

Zenthöfer: Das Urteil im Fall Giffey ist fragwürdig

In der FAZ vom 1.11.2019 kommentierte Jochen Zenthöfer die Plagiats-Entscheidung der FU Berlin zu Franziska Giffey kritisch. Auszüge:

“Nach allem, wie die Rechtsprechung bisher zu Plagiaten geurteilt hat, wäre davon auszugehen gewesen, dass Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ihren Titel verliert. Dass es nun anders kam, begründet die Freie Universität (FU) mit einem Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Margarita Mathiopoulos.

[…]

Ganz offensichtlich hat die FU einen Prüfungsmaßstab gewählt, der für Giffey günstig ist. Denn in der zitierten Gerichtsentscheidung finden sich auch ganz andere Feststellungen, anhand derer man den Plagiatsfall hätte prüfen können, etwa: „Schlechthin grundlegend ist die Pflicht, das Gebot der Eigenständigkeit der Promotionsleistungen zu erfüllen. Der Promovend muss einen eigenen Beitrag zum Wissenschaftsprozess erbringen; er darf nicht fremde Beiträge als eigene ausgeben.“

Prüfungsmaßstab hätte indes auch Giffeys selbst unterschriebene Erklärung sein können, wonach sie „alle verwendeten Hilfsmittel und Hilfen angegeben und auf dieser Grundlage die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe“. Das ist mindestens 119 Mal nicht der Fall gewesen.

[…]

Unglaubwürdig macht sich die FU auch mit ihrer Erklärung, sie werde die Rüge „in der veröffentlichten Fassung der Dissertation kenntlich machen“. Auf welcher Rechtsgrundlage?

In den letzten Jahren hatte die Universität zwei andere Titel bestandskräftig entzogen, ohne dass dies bis heute im Bibliothekskatalog ersichtlich wäre. Aber selbst, wenn bei Giffeys Arbeit nun ein Hinweis auf die Rüge angefügt wird, lässt diese den künftigen Leser im Unklaren darüber, welche Passagen der Arbeit plagiatsbehaftet sind und deshalb nicht zitiert werden sollten.

Auch zur Frage, weshalb Giffeys Doktormutter eine Arbeit mit 119 Plagiaten hat durchwinken können, schweigt sich die Universität aus. Mit ihrer Entscheidung hat die Hochschule indes weitere Rechtstreitigkeiten vermieden und das Verfahren beendet.

Dritte können gegen den Beschluss nicht vorgehen, der vom Präsidium „einstimmig“ gefällt wurde, wie die Universität erklärt, aber wie die Prüfungskommission, die aus fünf Mitgliedern bestand, entschieden hat, bleibt ungesagt. Sicherlich scheint die FU einiges getan zu haben, damit Giffey ihren Titel behalten kann, weil sie Rechtsprechung und Promotionsordnung ungewöhnlich interpretiert hat. Anderseits ist die Entscheidung aber nicht völlig willkürlich. Juristen würden sagen, das Ergebnis sei vertretbar.

Im Ergebnis zeigt der Fall, dass es zu viele schlechte Promotionen gibt, und dass die Hochschulen nicht in der Lage sind, Wissenschaftsbetrug zu verhindern oder eigenständig nachzuweisen.”

Der observante Franziskaner Bruder Heinrich lobt die Armut (Urkunde vom 17. Mai 1446)

Es ist im Mittelalter eher ungewöhnlich, dass auführlichere theologische Stellungnahmen in Urkunden gepackt werden. Von daher ist es verständlich, dass die von Gebhard Hehring 1903 mit falscher Überschrift “Eines Karmeliterbruders [sic!] Lob der Armut”. In: Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 12 (1903) S. 69 f. (Internet Archive) edierte Heilbronner Urkunde eines Bruders Heinrich diesem den Eingang ins Verfasserlexikon verschafft hat: Wolfram Schmitt: Bruder Heinrich, in: ²VL 3 (1981), Sp. 677f. (ungenau; nichts Neues bei Mike Malm im DLL Mittelalter 2, 2011, Sp. 1198f.). Die Urkunde im Staatsarchiv Ludwigsburg, Signatur B 189 III U 3, liegt als Digitalisat vor:

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-3147567-1

Das Regest im Findmittel weist ein falsches Datum auf (17. März statt korrekt 17. Mai für Dienstag nach Cantate 1446) und befriedigt auch sonst nicht:

Bruder Heinrich, Novize, Lehrer der geistlichen Rechte im Barfüßerorden von der Observanz, spricht jedermann von allen Schulden gegen ihn oder gegen sonst jemand seinetwegen los, insbesondere seinen Vater, Paul Dinckelspuel, gegen den von Maulbronn von der 200 Gulden wegen und die Stadt Heilbronn gegen den von Maulbronn des Leibgedings wegen.

Im Heilbronner Urkundenbuch (1, 1904, S. 337 Nr. 642, Internet Archive) gibt es ein etwas besseres, aber mit Blick auf den besonderen Inhalt durchaus treffend von Albrecht Schäfer (Blätter für württembergische Kirchengeschichte NF 24, 1920, S. 85, Digizeitschriften) als nichtssagend charakterisiertes Regest. Außer Hermann Tüchle: Kirchengeschichte Schwabens 2 (1954), S. 467 Anm. 60 und Franz-Kuno Ingelfinger: Die religiös-kirchlichen Verhältnisse im heutigen Württemberg am Vorabend der Reformation (1939), S. 81 (Google-Schnipsel) ist mir keine Rezeption der Quelle bekannt geworden.

Der Aussteller, der die Urkunde selbst geschrieben hat, nennt sich Bruder Heinrich, Novize des Barfüßerordens (OFM) von der Observanz und Lehrer der geistlichen Rechte und gibt als seinen Guardian, der die Besiegelung des Dokuments übernahm, den von Pforzheim am. Erst drei Jahre zuvor hatte sich der Konvent der Observanz angeschlossen (Klöster in BW). Als seinen Vater bezeichnet Heinrich einen Paul Dinkelsbühl (Dinckelpuel). Er hieß also Heinrich Dinckelspuel, und dieses Lemma wäre im Verfasserlexikon anzusetzen gewesen. Um mit radikaler Armut Ernst zu machen, verzichtete er gegenüber allen Menschen auf alle, auch indirekte Schulden. Er nennt seinen Vater und dessen Erben (was einen Erbverzicht bedeutete), die Stadt Heilbronn und die Zisterze Maulbronn, der er offenbar vorher angehörte. Es ist von 200 Gulden die Rede, die sein Vater Maulbronn schuldete, und einem Leibgeding, das Heilbronn an Maulbronn seinetwegen an Maulbronn zu liefern hatte. Er bat den Abt, auf die Ansprüche zu verzichten und verband dies mit einer theologischen Absage an die Habgier (“Pfy gittikeit”, Mehring: gittigkeit), die viele Menschen verblende: “Salomon auaricia excecat eciam oculos iustorum” (vgl. Jesus Sirach 20, 29: “Gaben blenden die Augen der Weisen” bzw. Deuteronomium 16, 19: “Bestechung macht Weise blind”. Vulgata: “Xenia et dona excæcant oculos judicum” bzw. “munera excæcant oculos sapientum, et mutant verba justorum”).

Über den gelehrten Zisterzienser und späteren Franziskanerobservanten Heinrich Dinkelsbühl habe ich nichts herausbekommen, wohl aber über seine außerordentlich wohlhabende Familie. Aus dem Heilbronner Urkundenbuch ergibt sich, dass 1394 Heinrich Burger von Dinkelsbühl, Bürger zu Heilbronn, für sich und seine Familie Jahrtage stiftete. Sein Schwiegervater war der Heilbronner Richter Konrad Mettelbach (Bd. 1, Nr. 362f.). Paul soll 1426-1454 als Richter in Heilbronn bezeugt sein (Genealogie Bohrer). 1451 einigten sich die beiden (anderen) Söhne Pauls, Hanmann und Konrad, und die Schwiegersöhne Eberhard Nagel zu Schwäbisch Hall und Franz Strauß zu Nördlingen mit ihrem Vater bzw. Schwiegervater Paul Burger genannt Dinkelsbühl über die Verteilung von dessen Erbe. Jeder sollte 1800 Gulden erhalten (ebd., Nr. 530c). Auch die von Gerd Wunder 1966 erstellte kleine Stammtafel (UB Heidelberg) zeigt, dass es sich um eine äußerst vornehme und reiche Familie handelte.

Schon der Name Burger deutete auf das Patriziat. Hanmann war, so Wunder, der reichste Mann Heilbronns (HV Heilbronn 1960, S. 152, PDF; das dort SW abgebildete Allianzwappen fand ich in der Neuensteiner Senftenchronik auf Anhieb nicht).

Es ist nachvollziehbar, dass für einen Mann, der observant franziskanische Besitzlosigkeit leben wollte, die Herkunft aus einer schwerreichen Familie auf Dauer ein riesiges Problem darstellte. Er musste die finanziellen Verbindungen kappen und sich zur Armut bekennen – was er mit einem einzigartigen Dokument tat.

NACHTRAG 18.2.2020

Hans Huth: Pforzheim. In: Alemania Franciscana Antiqua 19 (1974/76), S. 71-118 sagt S. 80 dass 1448 Guardian und Vizeguardian, beide Zisterzienser, das Kloster verließen und exkommuniziert wurden. Der Verdacht liegt nahe, dass einer der beiden unser Bruder Heinrich war. In der Konventsliste S. 113 finde ich ihn nicht. Quelle war wohl Konrad Eubel: Geschichte der oberdeutschen (Straßburger) Minoriten-Provinz (1886), S. 279 (UB Freiburg). Dort heißt es, dass sie zuvor Zisterziensermönche waren. Ein Blick in die Chronik Fortunat Huebers (Dreyfache Cronickh, 1686, Sp. 357, MDZ) zeigt aber, dass der Verdacht unbegründet ist. Beide waren ebenfalls ehemalige Maulbronner Mönche, aber sie hießen Nikolaus Helwig von Weißenburg und Theobald Hingstetter. So auch Huebers Quelle, die Chronica Nikolaus Glassbergers (Ausgabe 1887, S. 322f., Internet Archive) mit Wiedergabe der Exkommunikationsurkunde.

Hingewiesen sei auf ÖNB Wien, Cod. 4971 mit “Articuli reformationis coenobii OFM in Pforzheim a Nicolao Caroli factae a. 1439 (germanice)” (manuscripta.at).

21.6.2021 Nennung von Paul Burger genannt Dinkelsbühl (verstorben) in Nördlingen 1483 (ebenda Stadtarchiv U 7691c, PDF-Findmittel). Er hatte 1440 für 1000 Gulden einen Zins dort erworben (ebenda zu U 7691h). Siehe auch U 7506 (PDF-Findmittel).

#forschung #histmonast