“Seit 2013 laufen Vergleichsverhandlungen zwischen den Hohenzollern und dem Bund, Berlin und Brandenburg; es ist absehbar, dass die Hohenzollern zahlreiche Gegenstände zurückbekommen. Doch nur 19 der umstrittenen Werke stehen im “Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes” und unterliegen damit einem Exportverbot, etwa die Karkasse der preußischen Königskrone im Schloss Charlottenburg. Um weitere Objekte vor einer Ausfuhr zu schützen, will das Kanzleramt nun eine Genehmigungspflicht nutzen, die das Kulturgutschutzgesetz vorsieht. Wird nämlich ein Kunstwerk, das eine bestimmte Alters- und Wertgrenze übersteigt, von den jeweiligen Landesbehörden “als besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands” eingestuft, ist ein Export nach Einschätzung des Kanzleramts “nicht möglich” – unabhängig davon, ob es im Verzeichnis enthalten ist.
Die Hohenzollern hatten nach Bekanntwerden ihrer Herausgabeforderungen beteuert, es sei ihr “primäres Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten”. Allerdings hat die Glaubwürdigkeit der Familie gelitten, seit sie 2015 kurz vor Einführung des Kulturgutschutzgesetzes bedeutende Stücke wie den Prunkharnisch des Brandenburger Kurfürsten nach London schaffen und später dort versteigern ließ.”
Siehe auch:
https://jungle.world/index.php/artikel/2019/40/der-clan-vom-cecilienhof?page=all
Von StagiaireMGIMO – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
G. F. von Preußen