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Plagiate: Ministerin Franziska Giffey darf Doktortitel behalten, Hamburgs Ex-Senator Michael Neumann verliert ihn

Freie Universität Berlin beschließt, Dr. Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen – der Doktorgrad wird nicht entzogen, meldet die dortige Pressestelle:

Noch wurde die Rüge der E-Dissertation nicht beigegeben:

https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2019/fup_19_320-dissertation-franziska-giffey1/index.html

http://dx.doi.org/10.17169/refubium-4980

Dass es für die Rüge an Giffey eine Rechtsgrundlage gibt bezweifelt:

https://www.sueddeutsche.de/bildung/giffey-doktor-ruege-1.4663562

***

Zum Fall Neumann:

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/hamburg-ex-senator-michael-neumann-verliert-doktortitel-a-1293919.html

https://archivalia.hypotheses.org/100393

Textauszüge aus landessprachigen handschriftlichen medizinischen Kompendien des Spätmittelalters

Volker Zimmermann, Rezeption und Rolle der Heilkunde in landessprachigen handschriftlichen Kompendien des Spätmittelalters (Ars Medica IV,2), Stuttgart 1986
Nur: Titelei, Inhaltsverzeichnis und gemeinfreier Textteil S. 128-157
https://archive.org/details/zimmermann_kompendien_textteil

Im Handschriftencensus sind die einzelnen Editionen insbesondere aus Salzburg, Universitätsbibliothek, Cod. M III 3 nicht verzeichnet.

Das Urheberrecht hat ein Problem mit Appropriation Art

https://www.tagesspiegel.de/kultur/maler-martin-eder-im-urheberrechtsstreit-ist-zitieren-doch-keine-kunst/25172338.html

“Der renommierte Berliner Maler Martin Eder soll bei einem anderen Künstler geklaut haben. Wegen des behaupteten Plagiats musste Eder sich am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Besonders folgenschwer: Es handelt sich bei Eders Arbeit um Appropriation Art.

Eine künstlerische Praxis, die mit Absicht Vorlagen Dritter aufgreift – von Fotos über Werbung bis zu Kunstwerken –, eine Form von Konzeptkunst, die vom Kopieren, Überarbeiten und Aneignen lebt.

Eders Fall ist ein geradezu klassisches Beispiel für Appropriation Art. Großflächig übernahm der Berliner Maler ein Bild, das er im Internet gefunden hatte und das der Engländer Daniel Conway für sich reklamiert. ”

Beide Bilder:

https://www.instagram.com/p/BtoQEW4Fclv/?hl=de

Der Vorwurf sei absurd, sagt

https://www.monopol-magazin.de/warum-diet-pradas-plagiatsvorwurf-gegen-martin-eder-absurd-ist

Vatikanisches Geheimarchiv nun ohne „geheim“ im Namen

https://religion.orf.at/stories/2993601/

“Auf Wunsch von Papst Franziskus wird das „Vatikanische Geheimarchiv“ umbenannt in „Vatikanisches Apostolisches Archiv“. Der bisherige Name sei oft falsch verstanden worden und habe teilweise sogar negative Assoziationen hervorgerufen, heißt es in dem Papst-Erlass.”

Venice Time Machine project put on hold as archivists and computer scientists disagree over data licenses and metadata

Geächtet sei die Neopubli GmbH

Sie macht mit meiner Urheberrechtsfibel Geld und weigert sich, der schlechtesten Nationalbibliothek der Welt die Genehmigung zu geben, das Pflichtexemplar gemäß der Lizenz CC-BY-SA 3.0 weltweit freizuschalten. Von der Bibliothek kam heute heute der Bescheid:

“vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.09.2019.

Nach Prüfung des Sachverhaltes gebe ich Ihnen heute gern Antwort auf Ihre Frage.

Wie Sie selbst schon festgestellt haben, darf Ihre Publikation „Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten: der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert“ laut der vergebenen Creative Commons Lizenz CC BY-SA 4.0 von Dritten auch kommerziell weiter genutzt werden.

Einer Erweiterung der Zugriffsrechte auf die weltweit frei zugängliche Nutzung der Archivexemplare hat die Neopubli GmbH widersprochen. Die vom Ablieferungspflichtigen vorgegebene Einschränkung der Benutzung darf die Deutsche Nationalbibliothek nicht umgehen.

Eine Verweisung auf die frei verfügbaren Ausgabe in den Datensätzen der beiden beschränkt zugänglichen Versionen, können wir Ihnen leider nicht anbieten.

Nutzer, die Ihre Publikationen im DNB-Katalog suchen, haben die Möglichkeit, sich über die Suchparameter nur diejenigen Werke anzeigen zu lassen, die weltweit frei zugänglich sind.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, darüber hinaus erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail unter np-info@dnb.de.”

Ich kann das nicht nachvollziehen, da die Rechte des Verlags durch die Lizenz beschränkt werden. Die DNB leistet Beihilfe zum Rechtsbruch, denn die Lizenz sagt eindeutig: “Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.” Im Legalcode: “Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. […] Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.” Da die Wiedergabe bei Amazons Blick ins Buch unvollständig ist, liegt darin ein Lizenzverstoß (die entsprechende Kürzung stellt eine Änderung dar, die explizit anzugeben wäre.)

Aus den FAQ: “Can I share CC-licensed material on password-protected sites?
Yes. This is not considered to be a prohibited measure, so long as the protection is merely limiting who may access the content, and does not restrict the authorized recipients from exercising the licensed rights. For example, you may post material under any CC license on a site restricted to members of a certain school, or to paying customers, but you may not place effective technological measures (including DRM) on the files that prevents them from sharing the material elsewhere.”

Die DRM-gestützte Lesesaalnutzung der DNB (keine elektronische Kopie, nur Papierausdrucke möglich) verstößt klar gegen die Lizenzbestimmungen. Ich werde gegen die DNB vorgehen.

Mann muss tausende Werbungen ertragen, um ans Ende einer Bärenrettungsgeschichte zu kommen

Mama-Bär tut dies, nachdem der Mann ihre ertrinkenden Jungen gerettet hat … Auf nicht weniger als 38 Seiten wird die Story breitgetreten.

http://tops.easyvoyage.de/mama-bar/38/

Wer auf eine Pointe gehofft hatte, wird enttäuscht: Mama Bär nimmt einfach nur ihre von Anglern geretteten Jungen in Empfang. Und eine halbe Stunde Lebenszeit ist vertan. Hoffen wir, dass der Mann künftig klüger ist, wenn er nicht schlafen kann, und dass die Website in der Hölle schmort.

Was 2007 wirklich geschah.

Remote Access und Open Access

Remote Access bedeutet den Zugriff von zuhause via Internet auf nicht Open Access zur Verfügung stehende Fachinformationen, seien es Elektronische Zeitschriften (EZB) oder Datenbanken (DBIS). Fast immer geht es um den Zugang von Studierenden und Uni-Mitarbeiter*innen, der mittels Login mit Passwort oder VPN realisiert wird. In Archivalia stehen dagegen bei den vielen Beiträgen über Remote Access die Möglichkeiten der Bürger*innen, legal1 solchen Zugang zu erhalten, im Mittelpunkt. Aus Anlass der Open-Access-Woche 2019 möchte ich die bisherigen Einträge zum Thema zusammenfassen.

Bei meinen Lehrveranstaltungen sind die Studierenden immer dankbar, wenn ich sie über Möglichkeiten, mit Bibliotheksausweisen Datenbanken und andere Ressourcen nach dem Ende des Studiums zu nutzen – denn sonst tut das anscheinend niemand. Bei Bibliothekseinführungen wird das Problem, dass die von der Universität finanzierten lizenzierten Datenbanken nach Ende des Studiums nur noch vor Ort für Präsenznutzer zur Verfügung stehen, einfach ausgeblendet. Als ich einer Bibliothekarin (bayerische Universitätsbibliothek) vorschlug, bei Informationsveranstaltungen auf den kostenlosen Ausweis der bequem erreichbaren großen Staatsbibliothek, über den ein opulentes Datenbankmenü von zuhause aus zugänglich ist, hinzuweisen, berichtete sie von Widerständen im Kollegenkreis. Man wolle ja nicht die Konkurrenz unterstützen. Eine Website (außer Archivalia), die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Remote-Access-Möglichkeiten der eigenen Bibliothek unterrichtet, gibt es noch nicht. Weder wissenschaftliche noch öffentliche Bibliotheken sehen solche Informationen als ihre Aufgabe an, von Akteuren der Zivilgesellschaft ganz zu schweigen.

Lizenzierte Datenbanken müssen so bald wie möglich durch Open-Access-Angebote ersetzt werden. Dies ist auf absehbare Zeit aber nur ein frommer Wunsch, da die Open-Access-Bewegung andere Prioritäten hat. In der Übergangszeit müsste es das Ziel der jeweils national Verantwortlichen sein, gemäß dem Motte der diesjährigen Internationalen Open-Access-Week “Equity in Open Knowledge” alle Bürgerinnen und Bürger in gleichem Ausmaß mit den Fachinformationen zu versorgen, die sie für ihre wissenschaftliche Arbeit oder für Beruf und Bildung benötigen. Man kann den legendären Bibliotheksplan ’73 aus dem Jahr 1973 nicht oft genug zitieren. Er forderte, dass

“Literatur aller Art, die auch in Zukunft Grundlage des Lernens sein wird, und Informationsmittel für jedermann an jedem Ort erreichbar sind. Grenzen, die hierbei von der Zweckbestimmung einer einzelnen Bibliothek gesetzt werden, sind durch die Kooperation aller bibliothekarischen Einrichtungen unter Einschluß technischer Mittel zu überwinden”.

Besser kann man den Gedanken der Chancengleichheit nicht formulieren. Open Access und übergangsweise der Zugang zu lizenzierten elektronischen Informationsquellen über Remote Access ist das Mittel, die damalige Vision zu realisieren.

Die großen finanziellen Anstrengungen der von der öffentlichen Hand finanzierten Universitäten, ihren Studierenden und Angehörigen den Zugriff auf die Ressourcen zu Orten und Zeiten ihrer Wahl zu ermöglichen (zuhause, im Flixbus, am Baggersee usw.), zeigen, dass Präsenznutzung nicht genug ist. Was für die Studierenden gilt, muss im 21. Jahrhundert auch für die Bürger*innen gelten. Ein digitalisiertes Land muss ihnen Datenbanken und E-Journals im 21. Jahrhundert kostenlos via Internet zur Verfügung stellen.

Bei den Lizenzen der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken regiert Wildwuchs, nicht Chancengleichheit. Dort, wo sie wirklich benötigt werden, sind E-Ressourcen vielfach nicht vorhanden, und umgekehrt genießen Angehörige von Mini-Institutionen (für die Lizenzen besonders günstig sind) überdimensionierte Zugriffsprivilegien. Die Studierenden der adventistischen Hochschule in Möckern-Friedensau können sich der besten Ebook-Pakete der Republik erfreuen, aber die dortige Bibliothek ist nicht bereit, sie mit anreisenden Präsenznutzern zu teilen.2 Kunden von US-Stadtbüchereien können bequem von zuhause in der deutschen Zeitschrift “Burgen und Schlösser” stöbern, obwohl das dort so gut wie niemanden interessiert, während hiesige Wissenschaftler keinen Zugriff auf Wilsons Art Fulltext haben.3 Dass keine deutsche Instition, auch keine traditionsreiche Altbestandsbibliothek sich Early European Books (ca. 20.000 europäische Druckwerke vor 1701) leistet, beklagte ich 2011.4 Daran hat sich nichts geändert, DBIS registriert aktuell nur eine Lizenz der UB Salzburg. Cabells Blacklist der unseriösen Journals ist aktuell hierzulande nur in der UB Chemnitz einsehbar.5 Diese Beispiele ließen sich mühelos vermehren.

Unabhängig vom Bundesland und der Leistungskraft der Hochschule müsste Chancengleichheit bei lizenzierten Ressourcen herrschen. Ausnahmen sind allenfalls bei besonderen Sammelschwerpunkten von Bibliotheken sinnvoll. Auf dieses Ziel müssten die Verantwortlichen des Bundes und der Länder dringend hinarbeiten.

Deutsche Nationallizenzen

Vielen nicht bekannt sind die DFG-geförderten Lizenzen für elektronische Medien, die es seit 2004 gibt: https://www.nationallizenzen.de/. Bei den meisten der vielen Angebote können auch wissenschaftlich interessierte Einzelnutzer nach einmaliger kostenloser Online-Registrierung Zugriff erhalten. Voraussetzung ist nur ein deutscher Wohnsitz, nach einigen Tagen kommen die Zugangsdaten per Post. Auch wenn man sich manchmal bei kleineren Angeboten fragt, ob es preisgünstigere Wege gäbe, gemeinfreie Literatur zugänglich zu machen,6 gibt es durchaus attraktive Ressourcen unter den Nationallizenzen. Es stellt sich allerdings die Frage, wieso nicht auch DigiZeitschriften so lizenziert wird.

Auch die Schweizer Nationallizenzen ermöglichen einen Zugriff durch Privatnutzer. Mit einem provisorischen Nutzerkonto der Thurgauischen Kantonsbibliothek kann man für einen Monat hineinschnuppern.7

Wissenschaftliche Bibliotheken

Bei den Universitätsbibliotheken steht nach wie vor die Versorgung der eigenen Angehörigen im Vordergrund; externe Nutzer haben in der Regel keinen Zugriff auf die lizenzierten Ressourcen. Leider gibt es auch nur wenige Landesbibliotheken, die Remote Access in größerem Umfang anbieten.8 Wer mobil ist, sollte sich unbedingt einen kostenlosen Benutzerausweis der Bayerischen Staatsbibliothek zulegen. Ein großes JSTOR-Paket und das sonst nur selten lizenzierte Project MUSE bietet die Staatsbibliothek Berlin, die mindestens für zwei Jahre derzeit keine Benutzergebühren erhebt.

Für 30 Euro Jahresgebühr bieten die beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken (Karlsruhe und Stuttgart) ein sehr gutes Angebot (das sich aber unverständlicherweise bei beiden unterscheidet). Eine Erwähnung verdient auch das Angebot in Hannover (5 Euro Anmeldegebühr, alle 2 Jahre persönliche Verlängerung).9

Selbst bei den Universitätsbibliotheken gibt es Anzeichen für vorsichtigen Optimismus, seit die Bibliotheken in Erlangen (kostenloser Ausweis) und Hamburg (20 Euro Jahresgebühr) eine ganze Reihe von Datenbanken für externe Nutzer für Remote Access freigeschaltet haben.

Möglicherweise gibt es noch weitere Fachbibliotheken wie die Commerzbibliothek der Handelskammer Hamburg (20 Euro Jahresgebühr, Online-Anmeldung-Möglich), die Datenbanken und Ebooks Remote Access ihren Nutzern zugänglich machen.10

Fachinformationsdienste

Die sogenannten FID-Lizenzen ermöglichen es Forscher*innen fachspezifische Datenbanken zu nutzen. Sie sind vor allem für Nutzer aus dem Uni-Bereich vorgesehen. Freiberufliche Wissenschaftler*innen dürften nur ausnahmsweise zum Zuge kommen. Interdisziplinäre Forschung wird durch dieses restriktive Konzept natürlich nicht unterstützt.11

Öffentliche Bibliotheken: Onleihe und weitere Angebote

Die Onleihe, das in den meisten öffentlichen Bibliotheken Deutschlands (Stadtbibliotheken usw.) vertretene Angebot, kann man durchaus kritisch sehen.12 Aber im Vergleich zu kommerziellen Ebookpaketen für Privatkunden bietet sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, fand die Stiftung Warentest 2017 heraus.13 Da die Bibliotheksgebühren in Deutschland sehr unterschiedlich sind (es gibt einige wenige Stadtbibliotheken mit null Euro, die Hamburger Bücherhallen nehmen jährlich 45 Euro), lohnt es sich zu recherchieren, wo man die Onleihe besonders günstig nutzen kann bzw. wie groß das jeweilige Angebot ist. Der Anbieter der Onleihe will die überregionale Online-Registrierung verhindern, trotzdem ist sie mitunter möglich.14 Ich habe sogar einen Onleihe-Zugang nach Online-Registrierung bei einer Bibliothek ohne Benutzungsgebühr erhalten. Jeder kann die Stadt- und Kreisbibliothek in Genthin (mit Onleihe Sachsen-Anhalt) kostenlos nutzen. Nur Bürger*innen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt können sich aber online registrieren. Damit ist in Sachsen-Anhalt für die Onleihe eine kostenlose Benutzbarkeit ohne persönliche Anmeldung möglich.15

Viele Stadtbibliotheken bieten außer der Onleihe weitere attraktive E-Medien an: Pressedatenbanken, Filmstreaming und anderes mehr. Eine Übersicht dazu veröffentlichte ich im August 2019.16 Mobile Interessenten sollten bei einem Berlin-Aufenthalt nicht nur eine Benutzerkarte der Stabi (siehe oben) holen, sondern für 10 Euro auch einen VÖBB-Ausweis, der es ermöglicht, die Onleihe, den SPIEGEL, die Genios-Pressedatenbank für Bibliotheken, Streaming-Angebote (Filmfriend, Medici.tv und andere) und anderes mehr zu nutzen. Wissenschaftliche Benutzer werden von der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (24 Euro Jahresgebühr) am besten bedient. Als einzige öffentliche Bibliothek gewährt sie den Zugriff auf DigiZeitschriften (und weitere Fachzeitschriften). Wer Genios benötigt, kann sich in Potsdam für 19 Euro im Jahr online anmelden (und hat dann aber neben der Onleihe nur Filmfriend und Freegal zur Verfügung).

Angebot in Bremen

Gelehrte und Alumni-Vereinigungen

In Deutschland so gut wie nicht üblich ist die Möglichkeit, elektronische Ressourcen über eine Vereinsmitgliedschaft kostenlos oder mit Rabatt zu nutzen. Dabei ist weniger an die vereinseigenen Publikationen in einem passwortgeschützten Mitgliederbereich zu denken, sondern eher an Angebote wie JSTOR.17 Für 50 Dollar im Jahr bekommt man bei der Maine Historical Society JSTOR (1500 der 2000 Zeitschriften) inklusive.18

In Kanada ermöglicht die Canadian Academy of Independent Scholars den Datenbankzugriff über die Simon Fraser Universität in Vancouver.19

Ebenfalls hierzulande so gut wie unbekannt ist die von angelsächsischen Alumni-Vereinigungen von Universitäten eingeräumte Möglichkeit, einen Teil der für die Hochschule lizenzierten Datenbanken als Alumni nutzen zu dürfen.20 Das womöglich einzige deutsche Beispiel: Absolventum der Uni Mannheim mit JSTOR-Zugang und SZ. Zugriff auf eine Reihe wichtiger Datenbanken (darunter JSTOR, MUSE) bietet die von einem Studienabschluss an der Penn State University unabhängige Mitgliedschaft bei der Vereinigung der Alumni and Friends für 50 Dollar im Jahr.

Wikipedia

Für die Artikelarbeit in der Wikipedia stehen unter anderem Zugangsrechte bei DeGruyter zur Verfügung, die wesentlich umfangreicher sind, als was Bibliotheken bieten können.

Ausleihe im Internet Archive

Das Internet Archive bietet das umstrittene Controlled Digital lending21, mit dem man Bücher – ebenso wie bei der Onleihe – 14 Tage lang DRM-geschützt ausleihen kann. Einzige Voraussetzung: eine kostenlose Registrierung. Derzeit können 982.984 Bücher ausgeliehen werden: “Books to Borrow“.

Wie sieht es außerhalb Deutschlands aus?

2016 schrieb Sarah Werner in einem Beitrag “researching while unaffiliated” auf, welche Ressourcen ihr als freiberuflicher Buchhistorikerin in den USA zur Verfügung stehen.22 Sie war überzeugt, dass sie nur dank des guten Alumni-Angebots ihrer Ausbildungsstätte und der Mitgliedschaft in der Renaissance Society of America wissenschaftlich weiterarbeiten könne.

If I worked on, say, 20th-century manuscripts, and lived in western Maryland, and had gone to a state university for my PhD, and was just starting out in my scholarly career, I wouldn’t be able to work as an independent researcher at all.

Die US-Universitäten sind sehr elitäre Institutionen mit teils extrem hohen Gebühren für externe Benutzer, die üblicherweise keine Fernleihen für externe Nutzer anbieten. Von daher ist es nachvollziehbar, dass der Zugang der Bürger*innen in den einzelnen Bundesstaaten vorwiegend über die Public Libraries organisiert wird. Diese sind üblicherweise für die Nutzer des Einzugsbereichs kostenlos; externe Interessenten zahlen vergleichsweise hohe Gebühren. Viele Bundesstaaten bieten ein gutes Datenbank-Angebot, das über die jeweilige Staatsbibliothek und die Public Libraries im Wege des Remote Access allen zur Verfügung steht.23 Bedeutende Großstadtbibliotheken ermöglichen mitunter nach einer Online-Registrierung den sofortigen Zugang zu einem Datenbank-Portfolio, das mit einer gut ausgestatteten Universitätsbibliothek durchaus vergleichbar ist. Auch Schulbibliotheken haben in der Regel eine Reihe von Datenbanken für die Schüler*innen und ihre Angehörigen im Angebot.

In Frankreich gibt es dagegen keinen Remote Access für Bürger*innen, sieht man von den Ebook-Angeboten der öffentlichen Bibliotheken ab. In Skandinavien, von deutschen Bibliotheken gerne als gelobtes Land des zukünftigen Bibliothekswesens betrachtet, ist auch nicht alles besser.24

In Österreich, den Niederlanden oder Australien gibt es Datenbankzugang über den Bibliotheksausweis nur für Leute mit einem Wohnsitz im Land. Das dürfte der Praxis in den deutschen Landesbibliotheken entsprechen.

Wer im Jahr 310 US-Dollar entbehren kann, registriert sich online beim Boston Athenaeum und hat dann Zugang zu “LexisNexis (news and business), JSTOR, Project Muse, Art Full Text, and much more”.25

FAZIT

Die Situation von Remote Access in Deutschland ist – verglichen mit Frankreich – gar nicht so schlecht. Aber vor allem jüngere Menschen, die mobiler sind, profitieren von den Angeboten, denn in der Regel muss man sich in den Bibliotheken vor Ort anmelden. Es ist daher dringend wünschenswert, Remote Access für Bürger*innen in Deutschland flächendeckend anzubieten und erheblich auszubauen. Die bestehenden legalen Angebote zeigen, dass die Verhandlungspartner der Konsortien durchaus Konzessionen für registrierte Nutzer zu machen bereit sind. Die Konsortien müssten sich – nach dem Vorbild des DEAL – zusammenschließen und endlich einmal den Zugang für externe Nutzer*innen, also die Steuerzahler*innen, ernst nehmen.

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  1. Nicht behandelt werden im Folgenden die Schattenbibliotheken wie Sci Hub & Co, siehe

    Sci Hub, Fernleihe und Open Access (2016)

    und das Beitragsverzeichnis: https://archivalia.hypotheses.org/54314. []

  2. https://archivalia.hypotheses.org/77508 (2018). []
  3. https://archivalia.hypotheses.org/67841 (2017). []
  4. https://archivalia.hypotheses.org/14586. []
  5. https://archivalia.hypotheses.org/103932 (2019). []
  6. https://archivalia.hypotheses.org/101464 (2019). []
  7. https://kantonsbibliothek.tg.ch/dienstleistungen/benutzung.html/1592; https://archivalia.hypotheses.org/97443 (2019). []
  8. Übersicht Februar 2019: https://archivalia.hypotheses.org/97432. []
  9. https://archivalia.hypotheses.org/79894 (2018). []
  10. https://www.hk24.de/servicemarken/ueber_uns/hk_gruppe/commerzbibliothek/digitale-suche/1160474. []
  11. Persönlich habe ich Zugang zu FID Geschichtswissenschaft und adr.link (FAZ, SZ, Wiso, Ebooks). []
  12. https://archivalia.hypotheses.org/?s=onleihe&submit=Suchen. []
  13. https://archivalia.hypotheses.org/64717. []
  14. Tipps seit 2016: https://archivalia.hypotheses.org/54849. []
  15. https://archivalia.hypotheses.org/101831 (2019). []
  16. https://archivalia.hypotheses.org/101815. []
  17. https://archivalia.hypotheses.org/55514 (2016). []
  18. https://www.mainehistory.org/online_resources.shtml. []
  19. https://archivalia.hypotheses.org/69115 (2017). []
  20. https://archivalia.hypotheses.org/52679 (2015). []
  21. https://archivalia.hypotheses.org/98356 (2019). []
  22. http://sarahwerner.net/blog/2016/09/researching-while-unaffiliated/. []
  23. Beispielsweise: Texshare. []
  24. https://archivalia.hypotheses.org/102157 (2019). Zu Grönland: https://archivalia.hypotheses.org/102207 (2019). []
  25. https://www.bostonathenaeum.org/membership/member-benefits. []

Die Lügenchronik im Archiv der Stadt Naumburg

Ernst Borkowsky: Die Lügenchronik im Archiv der Stadt Naumburg a.d.S. In: Naumburger Heimat 1931, Nr. 28-29

https://archive.org/details/borkowsky_luegenchronik_naumburg

Borkowsky (1860-1947) berichtet über die Taubesche Chronik im Naumburger Stadtarchiv, eine Fälschung des 1791 gestorbenen Garnisonschulmeisters Johann Georg Rauhe (GND).

Paul Mitzschke in der ADB urteilt Rauhe als dreisten Geschichtsfälscher ab und schreibt: “Um aufkommenden Verdacht zu zerstreuen, berief sich R. eben auf Manuscripte älterer Chronisten, deren Vorhandensein aber bis dahin niemand gekannt hatte, und die wie gesagt nur von ihm erdichtet worden sind. So citirt er als Gewährsleute besonders einen fabelhaften Benedict Taube, der Mönch des Naumburger Georgenklosters gewesen sein soll; ferner einen Floßschreiber Daniel Schirmer in Kösen, einen gewissen Daniel Schertzer, einen August Nosdelf, einen Peter Rielemann, die alle nie existirt haben.

Den ersten Versuch litterarischer Taschenspielerei unternahm R. 1782 mit der dem Commandeur des Naumburger Infanteriebataillons gewidmeten Broschüre „Die Schwachheit über die Stärke, oder gründliche Nachricht von dem 1432 vor Naumburg sich gelagerten Heere der Hussiten unter ihrem Heerführer Procopio, und dem daher entstandenen Naumburgischen Schul- oder Kirschfest, alles aus sehr raren und seltenen Urkunden zusammengetragen“ [Digitalisat]. An das schon gegen Ende des Mittelalters nachweisbare jährliche Schulfest der Naumburger Jugend, das seit 1526 reorganisirt als Kirschfest gefeiert wird, hatte sich nach dem 30jährigen Kriege aus Mißverständniß die Erinnerung an eine Rettung Naumburgs durch die Kinder ankrystallisirt. Eine ganz allgemein gehaltene Andeutung davon kommt zuerst 1670 vor; später fixirte sich die Geschichte auf eine angebliche Belagerung Naumburgs durch die Hussiten, aber auch da nur in ganz unbestimmter Weise und ohne jede speciellere Angabe. Die Broschüre von R. bot den angenehm überraschten Einwohnern Naumburgs den Vorgang in haarkleiner Detailmalerei, wie sie nur je der blühenden Phantasie eines Fabulisten entsprungen ist. Man staunte, freute sich und feierte das Kirschfest, das gerade damals sehr in Verfall gerathen war und einzugehen drohte, von da ab wieder mit neuer Begeisterung. Man kann es daher fast als eine Folge der Rauhe’schen Fälschungen bezeichnen, daß das Fest jene Krisis überdauert und sich bis zur Gegenwart erhalten hat.”

Fälschungen in Archivalia: https://archivalia.hypotheses.org/9580

Online-Datenbank des Arbeitskreises der Archive zu Widerstand und Opposition in Sachsen

http://www.opposition-archive-sachsen.de/

Findmittel zu den Beständen des Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V., des Martin-Luther-King-Zentrum für Gewaltfreiheit und Zivilcourage e.V. in Werdau und der Umweltbibliothek Großhennersdorf e.V.

Thesaurus linguae Latinae: kostenlose Version für die Bände A – M und O – P

https://www.thesaurus.badw.de/tll-digital/tll-open-access.html

Ärmlich im Vergleich zur kostenpflichtigen Version bei deGruyter!

N ist noch nicht erschienen.

Via
https://www.frankenpost.de/region/feuilleton/Open-Access-Der-Thesaurus-linguae-Latinae-ist-online;art6787,6967434

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Schweizer Bundesarchiv stösst mit Digitalisierungs-Angebot an seine Grenzen

https://www.computerworld.ch/business/digitalisierung/bundesarchiv-stoesst-digitalisierungs-angebot-an-grenzen-2149616.html

Ich hatte mich im August für die Pilottestphase angemeldet – keine Reaktion. Als ich auf Twitter reklamierte, kam eine Entschuldigung und es wurde eine Reaktion versprochen – die aber dann auch nicht kam …

Britisches Museums-Repositorium nicht eröffnet

Das geplante Museums-Repositorium soll die Forschung mehrerer wichtiger kultureller Institutionen des Vereinigten Königreichs aufnehmen: “It will initially be populated with research outputs produced by the project’s partners, the British Museum, Tate, National Museums Scotland and MOLA (Museum of London Archaeology), as well as the British Library’s own open research content”, las man 2018. Im August 2019 hieß es noch: “With the pilot phase closing in August 2019, further development will follow in view of the expected launch of the repository during Open Access Week in October 2019, while the repositories are expected to be fully operative by March 2020”. Das hat nicht geklappt, nun heißt es weiter warten.

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Verse über die Erscheinung von Kreuzen im Clm 14053 (Kollektaneen des Hieronymus Streitel)

München, Staatsbibliothek, Clm 14053 (online, Handschrftencensus) ist ein höchst bunter Sammelband des Hieronymus Streitel (oder Streitl), eines Regensburger Augustinereremiten (GND). Er wurde detailliert beschrieben von Elisabeth Wunderle, die aber die 7+4 lateinischen Verse “Tercentum Cristi lustris annoque fluente” am unteren Rand von Bl. 161r (MDZ) nicht identifizieren konnte (ManuMed). Kreuzwundergeschädigt googelte ich und fand einen Hinweis von Johann Bartholomäus Riederer 1764 (GBS) auf den Druck der Kreuzwunder-Schrift des Libertus (um 1503), in dem Hieronymus Emser (GND) die beiden Gedichte (im Druck in umgekehrter Reihenfolge) veröffentlicht hatte.

Digitalisat: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00004141/image_3

“Kreuzwunder waren eine Reihe von mysteriösen Erscheinungen am Anfang des 16. Jahrhunderts, die sich überwiegend in den Jahren 1501 bis 1503 im deutschsprachigen Raum (einschließlich der Niederlande) zutrugen und Ängste auslösten: Auf Textilien und der Haut von Menschen zeigten sich kreuzähnliche Zeichen und andere Gegenstände in verschiedenen Farben. Da sie nach den Beobachtungen von Augenzeugen vom Himmel fielen, spricht man auch von Kreuzregen oder Kreuzfällen”, schrieb ich auf einer Wikipedia-Benutzerseite. Dort findet man umfangreiche Materialien zum Kontext der Verse Emsers, die Streitel ohne Namensnennung kopierte.

Auch die 8 Verse Bl. 135ra “De apparicione crucium que facta est anno 15 et post” (Textbeginn: “Hinc prope (crede) diem morbos cernetis acerbos”) beziehen sich darauf (Wunderles Lesungen verbessert). Sie stammen von Sebastian Brant, sagt ein Google-Schnipsel. [7.11.2019 Thomas Wilhelmi schrieb mir: bei den vier Distichen in clm 14053, fol. 135r handelt es sich um Verse aus Brants “Somnium”, Kleine Texte Nr. 268, Verse 121-128.

19.12.2019 Joachim Knape/Thomas Wilhelmi: Sebastian Brant Bibliographie (2015) entnahmen dem Clm 14053 = H 87 S. 178-181 31 andere Texte. (Es darf angemerkt werden, dass zu S. 174 H 84 (Cgm 5919) relevante neuere Literatur übersehen ist.)

In der Bibliographie ist D 154 der 1500 datierte lateinische Traum (GW datiert den Druck um 1500/1502), D 155 der deutsche.

Die Seite 446 der “Kleinen Texte”: Bilddatei, Digitalisat der Vorlage: MDZ. Streitel las die Verse als Anspielung auf die aktuellen Kreuzwunder. In der wohl nicht von Brant stammenden deutschen Übersetzung scheinen die Verse 218-221 sich auf die ab 1501 bezeugten Erscheinungen zu beziehen, am deutlichsten Vers 220: “Am lyb, an cleidern manigfalt” (Seite 516 der “Kleinen Texte”; Digitalisat UB Freiburg).]

9.10.2021 Erst jetzt wurde mir bekannt:

Wilkin Alexis, Sansterre Jean-Marie. « Des croix, ô César, sont apparues dans mon diocèse ». Prodiges et croisades au
début du XVIe siècle : le cas de l’espace liégeois. In: Revue belge de philologie et d’histoire, tome 96, fasc. 2, 2018.
Histoire – Geschiedenis. pp. 863-888;
doi : https://doi.org/10.3406/rbph.2018.9214

Siehe dort insbesondere Anm. 2.

5.1.2023 Erst jetzt sah ich:

https://www.geschichtsquellen.de/werk/4986 zu https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00108564?page=113

#forschung

München Clm 14574 ist online

Bl. 165r-178v (MDZ) überliefert die ‘Gmünder Kaiserchronik’, wie Julia Knödler in ihrer Beschreibung (ManuMed) das Werk zutreffend nennt. Der aus St. Emmeram in Regensburg stammende Codex konnte von ihr näher datiert werden: “Im dritten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, wohl nach Oktober 1431 (Vorladung der Hussiten vor das Basler Konzil; vgl. 116v) und vor dem Sommer 1434 (vgl. den Nachtrag auf 87r) entstanden. Die Regensburg-spezifischen Einträge in der Fortsetzung der Gmünder Kaiserchronik auf 179r legen nahe, dass die Hs. in oder um Regensburg geschrieben wurde.”

Siehe auch:

http://www.handschriftencensus.de/17418

Zur Fortsetzung: Graf: Exemplarische Geschichten 1987, S. 186 (HT). Ebenda S. 160: M1 gehört zur Untergruppe Z2.

Die Anfänge des Augsburger Buchdrucks

Günter Hägeles Ausstellungskatalog „Augsburg Macht Druck. Die Anfänge des Buchdrucks in einer Metropole des 15. Jahrhunderts“ (2017) ist online:

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:384-opus4-406765

Ärgerlich ist das Fehlen von Christoph Reske: Drucken in der Handpressenzeit (S. 16-29, inkl. Abb. 1-9) aus “urheberrechtlichen Gründen”. Schon 2017 hätte man an die Open-Access-Publikation denken können und die Rechte einholen. Wer dann nicht mitmachen möchte, bleibt draußen, so einfach ist das aus meiner Sicht. Der Autor schneidet sich ins eigene Fleisch, da viele es nicht einsehen werden, nur wegen seinem Aufsatz das Buch zu kaufen oder eine Fernleihe aufzugeben.

Archivalia wird mit einem Kommentar von Falk Eisermann

https://archivalia.hypotheses.org/14973#comments

S. 83 zitiert.

Eine lückenlose Erfassung der einschlägigen Literatur bei den einzelnen Exponaten ist nicht gegeben. Siehe etwa zu Nr. 23 (Andechser Chronik):

https://archivalia.hypotheses.org/3671

#inkunabel

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Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin, Universitätsbibliothek Heidelberg und Getty Research Institute stellten 9000 historische Auktionskataloge online

https://idw-online.de/de/news725971

Zu den Fürstlich Fürstenbergischen Sammlungen Donaueschingen:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/de/sammlungen/artsales.html?sid=a2e56c78ae030857e8ae5e25e9914f1c&tree_cmd=x_2014fc2df348f576