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RWTH ist Drittmittel-Meister

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/drittmittel-professoren-werben-im-schnitt-266-000-euro-ein-a-1286113.html

Die meisten Drittmittel erhielt 2017 die RWTH Aachen: Sie sammelte 294 Millionen Euro ein.

Über Drittmittel handelt ein “Spitzenkrimi” (FAZ): Dengler- die letzte Flucht
http://www.tittelbach.tv/programm/reihe/artikel-3640.html
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zdf-krimi-dengler-die-letzte-flucht-13547047.html
https://www.zdf.de/filme/dengler/dengler-die-letzte-flucht-110.html (befristet)

Urkunden des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd sind online!

Toll!

https://www.monasterium.net/mom/DE-StASGD/archive

Nachdem das Staatsarchiv Ludwigsburg die Pergamenturkunden des Schwäbisch Gmünder Bestands B 177 S (samt B 185 Kloster Gotteszell) ins Netz gestellt hatte, sind nun auch die Spitalurkunden und (vergleichsweise wenigen) Urkunden des Stadtarchivs ins Netz gestellt worden. Die (bei Nitsch regestierten) Spitalurkunden und die Reichsstadturkunden erhielten bei dieser Gelegenheit neue Signaturen.

Ich hatte Gelegenheit, am Telefon mit dem Gmünder Stadtarchivar Dr. David Schnur über sein erfolgreiches Projekt zu sprechen. Gmünd ist eigenartigerweise das erste baden-württembergische Kommunalarchiv, das seine Urkunden in Monasterium eingebracht hat. Es habe alles super geklappt, sagt Schnur. Der Preis von keinen 4 Euro je Urkunde unabhängig vom Umfang ist im Vergleich zu anderen Angeboten außerordentlich günstig. “Scanman” Robert Reiter, der wohl der Mensch ist, der die meisten Pergamenturkunden aller Zeiten in der Hand gehalten hat, sei vier Wochen, unterstützt zeitweilig von einer vom Archiv gestellten Hilfskraft, für die Aufnahmen im Archiv gewesen. Hundert Urkunden hätte er pro Tag geschafft. Auch die Metadatenübernahme habe reibungslos geklappt. Er würde sich wünschen, dass andere Archive nachziehen würden, betont Schnur.

Vor 500 Jahren: ewiges Bündnis der Reichsstadt Rottweil mit der Schweizer Eidgenossenschaft

British Library veröffentlicht nur vier Bilder aus der Londoner Klarissenregel

https://www.bl.uk/catalogues/illuminatedmanuscripts/record.asp?MSID=2333&CollID=27&NStart=15686&_ga=2.88356702.411946681.1568126992-1984477328.1540916390 (kein Permalink)

Zur Malerin Sibylla von Bondorf:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=bondorf&submit=Suchen

Via
https://blogs.bl.uk/digitisedmanuscripts/2019/09/a-starry-night-and-a-spinning-top.html

Ein schwäbischer Wellerismus

Aus Anlass der beiden wiedergefundenen Rezensionen erinnerte ich mich an eine schwäbische Redewendung in Form eines Wellerismus/Sagworts:

A reachter Haushalt verliert nix, hot die Bäurin gseit und die Maus ausm Milchhafa zoga

Ein ordentlicher Haushalt verliert nichts, sagte die Bäuerin, und zog die Maus aus dem Milchgefäß.

Ich konnte dafür keinen Beleg ergooglen und fand nur eine ebenfalls schwäbische Variante, den der Beiträger 2014 auf seine Mutter zurückführte:

“A reahts Haus verliert nix, hot sell Baiere g’said ond an Socka aus am Kraut rauszoga”

Von der Chronik zum Weltbuch

Im August 2013 wandte ich mich an den heute Bayreuther Germanisten Gerhard Wolf, mit dem ich seit vielen Jahren gut bekannt war, weil ich mir den Kopf zermarterte, was es mit einer Rezension seiner Habilitationsschrift auf sich hatte, von der ich überzeugt war, dass ich sie für die Blätter für württembergische Kirchengeschichte (BWKG) angefertigt und abgegeben hatte. Sie ist aber dort nie erschienen, und ich konnte sie auch nicht anderweitig nachweisen. Weder Wolf noch der DeGruyter-Verlag, der angab, sie sei von IASL Online für mich angefordert worden, vermochten weiterzuhelfen. In einer alten Datensicherung fand sich jetzt die Datei vom 14. April 2004. Sowohl formal als auch inhaltlich spricht mehr dafür, dass ich sie mit Blick auf die BWKG geschrieben habe. In IASL Online erschien 2003 eine Rezension von Franziska Wenzel. Der Verlag liegt also höchstwahrscheinlich falsch. Vielleicht gab es bei den BWKG eine Übermittlungspanne.

Die alte Rechtschreibung habe ich beibehalten.

Einige Zitate aus Rezensionen bietet der Verlag. Frei zugänglich sind außer Wenzel in IASL Online die Besprechungen von Antje Thumser in HSOZKULT und Christine R. Johnson in H-German sowie die retrodigitalisierte von Arno Mentzel-Reuters im Deutschen Archiv.

Mit den Quellenfälschungen der Zimmern-Chronik habe ich mich etwas ausführlicher in: Die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. In Archivalia vom 15. September 2014 beschäftigt. Ihre Codexphantasien behandelte ich in einem Vortrag von 2010, gedruckt 2015.

***

Gerhard Wolf, Von der Chronik zum Weltbuch. Sinn und Anspruch südwestdeutscher Hauschroniken am Ausgang des Mittelalters (= Quellen und Forschungen zur Literatur- und Kulturgeschichte 18 [252]), Berlin/New York: Walter de Gruyter 2002. XIII, 519 S.

Obwohl sich die Forschung in den letzten Jahren wiederholt mit der adelig-dynastischen Historiographie des 15./16. Jahrhunderts auseinandergesetzt hat, ist Wolfs Ansatz, die “literarischen Strukturen der Chroniken ins Zentrum […] zu stellen” (S. 19), höchst verdienstvoll. Sein Buch geht auf eine 1991/92 eingereichte Regensburger germanistische Habilitationsschrift zurück, die für den Druck erheblich gekürzt werden mußte.

Nach Einleitung und allgemeinen Ausführungen zu adeligen Hauschroniken widmet Wolf sich zunächst der handschriftlichen “Truchsessenchronik” (S. 47-86). Bald nach 1536 wurde diese Chronik der Truchsessen von Waldburg fertiggestellt (gedruckt erst 1777/85). Vorangestellt ist ihr ein Briefwechsel von 1526/27 zwischen dem Auftraggeber, Truchsess Georg III. von Waldburg (berüchtigt als “Bauernjörg”), und dem genealogischen Sammler Matthäus Marschall von Pappenheim, einem Augsburger Kanoniker, den Wolf aber nicht als den eigentlichen Autor der Chronik betrachten möchte. Ein der württembergischen Forschung wohlvertrautes Geschichtswerk, Sebastian Küngs handschriftliche Chronik der Grafen und Herzöge von Württemberg (datiert 1554), die eher dem Land als der Dynastie gilt, thematisiert das nächste Kapitel (S. 87-129). Nach dem breiten monographischen Mittelteil zur Zimmerischen Chronik geht Wolf schließlich noch auf die ungedruckte “Zollernchronik” ein, die um 1570 von Graf Karl I. in Auftrag gegeben wurde (S. 434-457). Sie fußt auf Vorarbeiten des Basler Historikers Johannes Basilius Herold.

Mögen auch die Interpretation zu den narrativen und fiktionalen Elementen (insbesondere den “Plotstrukturen”) in den drei genannten Geschichtswerken durchaus anregend sein, so liegt doch die eigentliche Leistung Wolfs in einer intensiven Lektüre der um 1560 von Graf Froben Christoph von Zimmern verfaßten Chronik, ein einzigartiges “Weltbuch”. Mit Bachtin spricht Wolf von einer hybriden Konstruktion, “in der sich alle festgefügten Weltbilder letztlich in einem vielstimmigen Chor auflösen” (S. 469). Wolfs Interpretation bleibt eng am Text, dessen Darstellungsstrategien subtil und detailliert analysiert werden. Garniert werden die Ausführungen durch mehr oder minder einleuchtende Bezüge auf postmoderne Theoretiker und den “New Historicism”.

Die Frage, wie es um den faktischen Quellenwert der Zimmerischen Chronik bestellt ist, interessiert Wolf zu Recht nur am Rande. Trotzdem stellen seine eindringlichen Untersuchungen auch diesbezüglich einen Fortschritt gegenüber der klassischen Zimmern-Monographie von Beat Rudolf Jenny (1959) dar. Zwar hat Jenny hinreichend Material zu Froben Christoph von Zimmern als “Geschichtsfälscher” zusammengetragen, aber die quellenkundliche Konsequenz wurde nicht gezogen. Angebracht gewesen wäre eine eindeutige Warnung, Ausführungen des Zimmernchronisten, die nicht anhand erhaltener Quellen überprüft werden können, mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Noch jüngst spricht Markus Müller (in: Schwabenspiegel, 2003, S. 83) einerseits von einem “Geschichtsroman”, um andererseits gleich im Anschluß die “wichtige” verlorene Chronik des Horber Amtmanns Berthold Besenfeld aus dem 15. Jahrhundert zu erwähnen. Die Tatsache, daß der Besenfelder archivalisch faßbar ist, wie Hans Peter Müller im “Sülchgau” 1976 gezeigt hat, beweist nicht im geringsten, daß sein von Froben in höchst verdächtiger Weise beschriebenes Werk (ich zitiere – auch im folgenden – die Barack-Ausgabe 2. Aufl. Meersburger Nachdruck Bd. 4, S. 145f.) wirklich existiert hat. Gleiches gilt für den ominösen Lorcher Mönch Gregor von Lustnau (Bd. 1, S. 114), der ein deutschsprachiges Werk zur Staufergeschichte verfaßt haben soll. Diese Quellenberufung läßt sich in eine Reihe stellen mit anderen mysteriösen Anspielungen auf verlorene Lorcher Handschriften – ich habe diese diskursive Praxis “Codex-Phantasien” genannt, um das spielerische Moment zu betonen, in dem sich fiktionale Erzählwelt und historiographisches Erzählen begegnen (900 Jahre Kloster Lorch, Stuttgart 2004, S. 170f.). Was die Chronik über Lorcher Begräbnisse Wilhelms von Zimmern und Graf Friedrichs von Zollern sagt, ist sicher ebenfalls pure Erfindung.

Wie der Zimmernchronist das hochmittelalterliche “Herkommen” seines Geschlechts, dessen Schicksale ständig einbettet wird in die Geschichte des “Lands zu Schwaben”, weitgehend erfunden hat, wird aus Wolfs Darstellung ebenso deutlich wie die vielfältigen Stilisierungen hinsichtlich der vermeintlich “authentischeren” Darstellung des 15./16. Jahrhunderts. “Das Spezifische an Frobens Rhetorik”, schreibt Wolf, “besteht darin, daß er seinen Leser einem ständigen Wechselspiel von suggestiver Geschichtskonstruktion und deren ‘wissenschaftlicher’ Widerlegung aussetzt […]. Auf diese Weise verbindet er zwei sich ausschließende Rollen: Er arbeitet sowohl im Stil eines seriösen Historiographen wie auch als zimmerischer Familienpolitiker, der die Legende von einer hochadligen Abstammung für die Auseinandersetzung mit konkurrierenden Geschlechtern am Leben halten will” (S. 173). So wird man beispielsweise die abschließende Distanzierung Frobens von einer Geschichte des Quaternionensystems, die auf den Konstanzer Ritter und Bürger Konrad von Grünenberg zurückgeführt wird (Bd. 1, S. 257-261), als Kunstgriff Frobens werten, der die eigene Erfindung kaschieren soll (der ich auf den Leim gegangen bin, als ich an eine verlorene Schrift Grünenbergs dachte: Blätter für deutsche Landesgeschichte 129, 1993, S. 185).

Besonders die alten Bildteppiche waren dem Chronisten lieb und teuer, wenn es galt, seine Fiktionen zu beglaubigen. Eine zentrale Quelle für Frobens Darstellung des ersten Kreuzzugs (Bd. 1, S. 85-97) war ein angeblich im Kloster Alpirsbach einst vorhandener, im Bauernkrieg 1525 weitgehend zerstörter Bildteppich, den Herzogin Elisabeth von Teck “zu ainer langwürigen gedechtnus” gewirkt habe (Bd. 1, S. 106). Alan V. Murray hat geklärt, wie der erfundene Kreuzfahrer Walther von Teck – offenbar um den Ruhm der Deutschen gegen die Franzosen zur Geltung zu bringen – in die Geschichte des ersten Kreuzzugs interpoliert wurde (zuletzt ZWLG 2002, S. 145-157). Schon Frobens Onkel, der gelehrte Forscher Wilhelm Werner von Zimmern, verrät die Kenntnis dieser Konstruktion (ebd., S. 150f.). Man müßte in diesem Zusammenhang dem von Rolf Götz entdeckten Hinweis bei Karl J. Gatz, Geschichte des Klosters Alpirsbach (1877) S. 388 nachgehen, der eine Urkunde Wilhelm Werners über zwei angeblich um 1100 lebende Freiherrn von Zimmern referiert. Friedrich von Zimmern, der eine von beiden, habe ein Reliquiar aus dem Heiligen Land mitgebracht. Heide Wunder hat in ihrem Aufsatz über “Gewirkte Geschichte” die Alpirsbacher Teppich-Fiktion für bare Münze genommen und an ein Seitenstück des Teppichs von Bayeux gedacht (in: Modernes Mittelalter, S. 342-344). Gewirkte Geschichte? Doch wohl eher: Getürkte Geschichte!

Abschließend darf nicht verschwiegen werden, daß Wolf mit der landesgeschichtlichen Literatur nicht in einem Maße vertraut ist, wie es wünschenswert wäre. So hätte zu Sebastian Küng die wichtige Studie von Dieter Mertens (Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg, in: ZWLG 49, 1990, S. 11-95) nicht übersehen werden dürfen. Daß der Chronist und Ratsherr Sebastian Küng entgegen der Ansicht der Editorin Sommer doch identisch ist mit dem im gleichen Jahr 1561 gestorbenen Tuchhändler und Eichmeister hat schon 1974 Gerd Wunder plausibel gemacht (Die Stuttgarter Steuerliste von 1545, S. XIIf.). Allzu knapp ist das Register ausgefallen.

Es bleibt zu hoffen, daß Wolfs Studie bald weitere folgen, die frühneuzeitliche Chroniken ebenfalls dezidiert als narrative und literarische Texte ernst nehmen. Neben der von Wolf vertretenen Germanistik sollte sich an dieser gewiß lohnenden interdisziplinären Anstrengung auch die volkskundliche historische Erzählforschung beteiligen. Schließlich begegnen in der Zimmern-Chronik verbreitete Erzählmotive und -typen auf Schritt und Tritt. Nicht zu vergessen: die Kunstgeschichte, denn die Handschriften der von Wolf behandelten vier Werke sind mit Illustrationen geschmückt und genügen somit – wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß – repräsentativen Ansprüchen.