Die von mir in meinen Notizen zu frühneuzeitlichen Gießener Handschriften nicht erwähnte Hs. 540 der Universitätsbibliothek Gießen ist seit 2017 online:
https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-digisam-101850
Sie wird im Katalog von Johann Valentin Adrian 1840 kurz beschrieben. Vorbesitzer waren Zacharias Konrad von Uffenbach (Exlibris!) und Heinrich Christian von Senckenberg. Außer Johannes Aventins “Herkommen der Stadt Regensburg”, 1528 verfasst, enthält sie Hans Ebrans Bayerische Chronik, wird aber im Handschriftencensus nicht aufgeführt.
Hans Ebrans Bayerische Chronik
Hans Ebran von Wildenberg (gestorben 1501/02, GND) entstammte einer turnieradeligen, im Raum Abensberg ansässigen bayerischen Adelsfamilie und diente den Herzögen von Bayern-Landshut als Rat und Amtsträger. Er war unter anderem Oberrichter in Landshut und später Hofmeister in Burghausen. Für die Pfarrkirche Bürkwang stiftete er 1463 eine Glocke, deren Inschrift den Sieg Herzog Ludwigs bei Giengen ein Jahr zuvor verherrlichte (Ebran hatte an dem Feldzug teilgenommen und wohl damals seinen Rittertitel erhalten). 1493 stiftete er ein Spital in Pattendorf (heute noch als Spitalstiftung Pattendorf in der Ritter-Hans-Ebron-Straße existent), wo eine Darstellung noch an ihn und seine Frau Barbara Paulsdorfer erinnert.
Mit dem weitgereisten Ritter haben sich am ausführlichsten befasst Victor Keller 1895 und der Augsburger Historiker Friedrich Roth, der 1905 die maßgebliche Ausgabe (“Chronik von den Fürsten aus Bayern”) vorlegte. Stefan Dicker, der das Werk im Rahmen seiner Studien zur bayerischen Chronistik 2009 interpretierte, bestreitet, dass Ebrans Chronik die “ständische Komponente” in der bayerischen Landeshistoriographie verkörpert habe. Ganz im Vordergrund steht die Reihe der bayerischen Herzöge, denen Ebrans unbedingte Loyalität gilt.
Die handschriftliche Überlieferung
Roth erstellte seine Ausgabe auf der Basis der ihm bekannten drei Handschriften, die er mit Kellers Siglen J (Weimar), H (Cgm 1557) und W (1597) bezeichnete. Für eine ältere, wohl um 1479 abgeschlossene Redaktion stehen H und W, während die unter Kontrolle Ebrans, der sie mit eigenhändigen Bemerkungen versah, entstandene Weimarer Handschrift J, Roths Leithandschrift, eine jüngere, deutlich erweiterte Fassung von 1489/93 enthält. Die Fassung HW lag Ulrich Füetrer für seine “Bayerische Chronik” (1481) vor. Ich ordne die Liste der inzwischen sechs Handschriften nach ihrer Entstehungszeit.
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Cod. Fol. 78 (J)
Die Handschrift (Handschriftencensus) gehört in das späte 15. Jahrhundert. Vor 1489 kann sie nicht entstanden sein, und auch nicht nach Ebrans Tod um 1502. Es ist zu hoffen, dass sie in den nächsten Jahren online zugänglich sein wird.
München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 1597 (W)
Die um 1500 datierte Handschrift (Handschriftencensus) bietet einen schlechten Text. Ihr späterer Besitzer, der 1609 gestorbene Augsburger Domherr Johann Georg von Werdenstein, versuchte sie zu verbessern. Andreas Felix Oefele veranstaltete auf der Grundlage von W 1763 eine Teilausgabe von Ebrans Werk.
Privatbesitz (Verbleib unbekannt), zuvor Sammlung Otto Schäfer [14.2.2022 nun Cgm 9618 und online]
Nach dem vom Handschriftencensus ausfindig gemachten Katalogeintrag des Auktionshauses Tenner 1960 soll sie ebenfalls um 1500 entstanden sein. So gut wie keine und eher verwirrende Informationen, aber eine Abbildung des Ottheinrich-Einbands von 1553 und einer Stammtafel enthält der Katalog von Jörn Günther 2016. Unerfreulich ist, dass diese bis zu ihrem skandalösen Verkauf aus Schweinfurt unbekannte wichtige frühe Handschrift, die leider nur kurze Zeit 2015 auf der Hamburger Kulturgutschutzliste gelandet ist, der Forschung entzogen und auch nicht vor dem Verkauf digitalisiert wurde.
München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 1557 (H)
Zu der um 1560 zu datierenden Handschrift aus dem Besitz Paul Hektor Mairs in Augsburg, die online zugänglich ist, teile ich unten mehr mit.
Gießen, Universitätsbibliothek, Hs. 540
Eine Wasserzeichenanalyse liegt nicht vor, aber da der Codex auf Bl. 50r nach der Überschrift genau den gleichen lateinischen Vermerk über den (im Text nicht genannten) Verfasser wie die um 1560 geschriebene Handschrift Mairs H (Bl. 124r, MDZ) aufweist, wird man sie wohl in die gleiche Zeit datieren dürfen. Der paläographische Befund widerspricht dem nicht. Auch die Lesarten scheinen den Textzeugen an die Seite von H zu stellen. Da auch H das Herkommen Regensburgs enthält, könnte man an eine gemeinsame Quelle denken, aber schon ein Blick auf den jeweiligen Textbeginn widerlegt diesen Verdacht.
München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 5885
Mein Hinweis von 2015 auf diese späte Handschrift wurde vom Handschriftencensus ignoriert. Der Sammelband mit dem Ebran-Teil wurde nach den Wasserzeichen nach 1780 geschrieben. Es liegt nach den Feststellungen von Elisabeth Wunderle die Redaktion A = HW vor.
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass angesichts der neuen Textzeugen eine Neuedition erforderlich sein könnte. Einwände gegen Roth als Editor – er bearbeitete ja auch mehrere Bände der Chroniken der deutschen Städte – sind nicht lautgeworden. Aber da die wichtige frühe Handschrift in Privatbesitz wahrscheinlich nicht ohne weiteres zugänglich ist, lässt sich keine Aussage über ihre textkritische Relevanz treffen. Mit dem Cgm 1557 = H liegt ein gut lesbarer Lesetext der älteren Redaktion HW, die Roth ja nur im Lesarten-Apparat berücksichtigt hat, online vor. Die ebenfalls im Internet einsehbare Gießener Handschrift steht H sehr nahe.
Anhang: Zum weiteren Inhalt des Cgm 1557
Die nach der 1559 datierten Schlussschrift von dem 1579 hingerichteten Paul Hektor Mair (GND) Bl. 123 (Digitalisat MDZ) um 1560 niedergeschriebene Handschrift ist der Forschung gut bekannt, was die kleinen Schriften Aventins, die deutsche Chronik des Andreas von Regensburg und die Chronik Ebrans betrifft. Auch wenn der Handschriftencensus nichts davon wissen will, ist sie daneben als Überlieferungszeuge der “Scheyerer Fürstentafel” und der “Andechser Chronik” registriert worden.
Noch zu leisten wäre eine Einordnung der Chronik “Von den Herzögen von Bayern und wie die Pfalz an sie kommen ist” (Bl. 182r-196v), wenn man den Hinweis Roths auf Friedrich Karl Gottlob Hirschings Beschreibung sehenswürdiger Bibliotheken als bloße Provenienzangabe (Mairs Codex war an den Augsburger Ratskonsulenten Johann Heinrich Prieser gelangt) übergehen würde. Hirsching gibt aber eine für die damalige Zeit vortreffliche Beschreibung der Handschrift und ihrer Teile, die hinsichtlich des “Blutstamms” mit einer gelehrten Mitteilung Johann Heinrich Priesers vom November 1786 übereinstimmt. Hirsching/Prieser vermuteten nach einem Vergleich mit einer unter den Namen Marquard Frehers von Friedrich Christoph Jonathan Fischer 1781 gedruckten Schrift “Blutstamm und Sippschaft der Herzoge von Baiern und Pfalzgrafen am Rhein”, der “Blutstamm” sei eine Schrift Augustin Kölners, der dort ständig als Gewährsmann angeführt werde. Der jüngere Autor habe die ältere Schrift, wie sie der (heutige) Cgm 1557 überliefere, wörtlich übernommen. Der Archivar Kölner starb 1548 (GND). Im Cgm 1557, in dem am Anfang von “genealogier, blutstamm und sipschafft” die Rede ist, erscheint Bl. 196r als letztes Jahresdatum 1543, wobei es sich aber um einen Nachtrag handeln dürfte, denn unmittelbar zuvor wird von der in diesem Jahr verstorbenen Susanna gesagt, dass sie mit Ottheinrich von der Pfalz vermählt wurde, der derzeit (1529) zu Neuburg an der Donau residiere. Demnach dürfte der Grundstock aus dem Jahr 1529 stammen.
Verfasser der von Fischer gedruckten Schrift, die viele spätere Zusätze aufweist, sei der Archivar Dr. Michael Arrodenius (GND), behauptete Klaus Kopfmann 2006. Die von ihm zitierte Literatur trägt diese Zuschreibung keineswegs. Ludwig Rockinger sah den von Fischer publizierten “Blutstamm” dagegen als Werk von Wiguleus Hund (1514-1588, GND), wozu stimmt, dass Christian Gottlieb Buder eine mit Fischers Abdruck übereinstimmende Schrift als Werk Hunds 1760 gedruckt hatte. Letzte Zweifel beseitigt ein Blick in das bereits 1892 erschienene Buch Martin Mayers “Leben, kleinere Werke und Briefwechsel des Dr. Wiguleus Hundt”. Mayer konnte den “Baierisch- und Pfalzischer Stamm” Hund überzeugend zuschreiben und im Anhang seiner Arbeit edieren. Nach Mayer dürfte Hund das Werk um 1573 vollendet haben. Über den Verbleib des ihm aus der Prieserschen Stellungnahme bekannten heutigen Cgm 1557 wusste Mayer nichts. Stichproben zufolge besteht kein Anlass, den schon am Ende des 18. Jahrhunderts festgestellten engen wörtlichen Anschluss an das im Cgm 1557 überlieferte ältere Werk (Kölners) zu bezweifeln.
Gern würde man einen Zusammenhang der im Cgm 1557 überlieferten Schrift mit einem Stammtafelentwurf Kölners erwägen, aber es ist unklar, ob dieser im Geheimen Hausarchiv München den Krieg überstanden hat, und auf Hilfe durch das Archiv ist nicht zu hoffen. Helgard Ulmschneider und Klaus Kopfmann suggerieren zwar, ihnen hätte das Werklein vorgelegen, aber da sie keine Signatur angeben, darf man das getrost bezweifeln. In jedem Fall dürfte feststehen, dass die im Cgm 1557 überlieferte Genealogie ein Werk Augustin Kölners (im wesentlichen um 1529 entstanden) ist.
Cgm 1557 Bl. 197r (MDZ) enthält nur eine kurze lateinische Notiz über den Tod Ludwig des Reichen.
Noch nicht identifiziert wurde die Epistel [an] Friedrich III. 1470 (Bl. 213r-217r), der vierte Textzeuge der “Türkenmahnung an Kaiser Friedrich III.”. Bisher bekannt war nur der Münchner Cgm 414, eine Budapester Handschrift aus dem Besitz des zeitweiligen Augsburger Stadtschreibers Heinrich Erlbach, aus der Paul Joachimsohn Auszüge mitteilte. und eine von Frieder Schanze beigebrachte Straßburger Handschrift (sie besteht nur aus dem Text). Es handelt sich um eine Polemik gegen den später als des “Heiligen Römischen Reichs Erzschlafmütze” gescholtenen Kaiser, die ihn dazu aufruft, aus seinem Schlaf aufzuwachen und gegen die Türken zu kämpfen. Der Text gibt sich als Wiener Maueranschlag eines “Bruders” (wohl Mendikanten) aus. Das in der Überschrift des Cgm 1557 genannte Datum 1470 stimmt mit der Angabe der Budapester Handschrift überein, was den Schluss auf eine gemeinsame Augsburger Quelle nahelegt.
In einer Überleitung zur folgenden Abschrift einer Rechtfertigungsschrift Sigmunds von Tirol wird Bl. 217r der historische Hintergrund (der Streit Sigmunds mit Nikolaus von Kues und dessen Gefangennahme) kurz skizziert und als Verfasser des Texts Gregor Heimburg (GND) namhaft gemacht. Die Kopie endet Bl. 220v. Bisher war bekannt, dass die “Appellation Herzog Sigismunds gegen seine Vorladung nach Rom” vom 16. März 1461 in deutscher Übersetzung im Cgm 975 und in dem aus Weingarten stammenden Fuldaer Codex Aa 109 überliefert ist. Ulrich Seelbach katalogisierte eine Gießener Handschrift (Hs. 179), die den Text ebenfalls enthält. Der Münchner Cgm 1557 liefert nun einen weiteren Textzeugen.
Einmal mehr erwiesen sich Paul Hektor Mairs Sammlungen als Fundgrube! Einer meiner schönsten Quellenfunde gelang mir, als ich vor Jahrzehnten spät abends im Tübinger Institut für geschichtliche Landeskunde die weit oben im Regal aufgestellte Chronikenausgabe Roths herunterzog und dort mit Erstaunen die Handschriftenbeschreibungen zu den in der Archivabteilung “Schätze” des Augsburger Stadtarchivs verwahrten Mair-Codices durchging und zwei spannende Handschriften der Sächsischen Weltchronik entdeckte.
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