Facebook darf Hassrede gegen Migranten löschen

https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-08/soziale-medien-facebook-hassrede-post-gerichtsurteil

Man darf zweifeln, wer unfähiger ist: die Journaille, die diese dpa-Meldung ohne Aktenzeichen verbreitet, oder das Landgericht Stuttgart, das weder eine Pressemitteilung noch einen Urteilstext bereithält. Merke: Wer Gerichtsentscheidungen ohne Aktenzeichen (wenn bekannt) verbreitet, braucht sie gar nicht zu verbreiten.

Die Wunderwelt der Scheinzusammenhänge

https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/komplexitaet/im-elfenbeinturm

“Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) empfiehlt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Die Praxis sieht so aus: Die entsprechende Leitlinie der DFG zur Aufbewahrung von Rohdaten wurde einer Umfrage des Wissenschaftsrats zufolge lediglich „von etwa der Hälfte der antwortenden Hochschulen“ umgesetzt. Wer als Inhaber einer Pommesbude seine Steuerunterlagen nicht zehn Jahre aufbewahrt, bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Wer als Wissenschaftler nach der Publikation seiner Erkenntnisse die Daten, auf denen diese (angeblich) beruhen, verschlampt oder löscht, hat keinerlei Sanktionen zu befürchten.”

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