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Was bietet Oslos Deichman-Bibliothek in Sachen Remote Access? Wenig!

Die heutige Meldung zum spektakulären Bibliotheksneubau ließ mich einen Blick auf die Website der Osloer Deichman-Bibliothek werfen um zu erfahren, welche Ressourcen die Nutzer*innen zuhause zur Verfügung stehen. Im Vergleich etwa zu den Berliner öffentlichen Bibliotheken und einigen anderen “Leuchttürmen” bei den deutschen öffentlichen Bibliotheken ist das ärmlich. Es gibt ein der Onleihe vergleichbares Ebookangebot sowie OverDrive, aber der PressReader kann nur mit regelmäßigem Einloggen in der Bibliothek genutzt werden. Es gibt Naxos: Jazz, Klassik und Weltmusik, norwegische Kurzfilme und Dokumentationen sowie Fremdsprachenwörterbücher. Mehr nicht.

In Stockholms stadsbibliotek sieht es nicht besser aus. Auch hier gibt es die Einschränkungen beim PressReader.

Dagegen bietet die Kopenhagener Bibliothek deutlich mehr als Berlin.

In Finnland/Helsinki stehen alle Datenbanken nur in den Bibliotheken zur Verfügung.

Das skandinavische Bibliothekswesen wird entschieden überschätzt!

Remote Access in Archivalia
https://archivalia.hypotheses.org/?s=remote+access&submit=Suchen

Martina Hartmanns “Mittelalterliche Geschichte studieren” musste aus rechtlichen Gründen von der Plattform UTB entfernt werden

Dies teilte mir die BLB Karlsruhe, die das Buch als Lizenz für den Fernzugriff bereitgestellt hatte, aufgrund einer Auskunft des Verlags mit. Welche rechtlichen Gründe vorlagen, wurde nicht gesagt. Frau Hartmann war so freundlich, mir auf meine Mail postwendend zu antworten: Sie wissen von dem Ganzen nichts, wolle sich aber erkundigen.

Das Einführungswerk der MGH-Präsidentin erhielt in der Erstauflage 2004 gute Rezensionen:

https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-6677

http://www.sehepunkte.de/2005/03/7116.html

21.8.2019 Frau Hartmann zitiert aus der Verlagsauskunft: “Das “Problem” bei Ihrem Buch bzw. bei allen Geschichts-Basics-Bänden ist, dass wir seinerzeit nur die Rechte für Printausgaben eingeholt haben, nicht für Online.”

EuGH setzt reaktionäre Rechtsprechung zum Urheberrecht fort: keine Ausnahme für Afghanistan-Papiere

“Im Rechtsstreit der Bundesrepublik Deutschland gegen die hinter der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) stehende Funke-Mediengruppe über die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen zum Afghanistankrieg hat der EuGH entschieden, dass »die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit außerhalb der in der Urheberrechtsrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den Urheberrechten rechtfertigen«. Bei militärischen Lageberichten müsse das nationale Gericht jedoch vor allem prüfen, ob die Voraussetzugen für ihren urheberrechtlichen Schutz erfüllt seien, bevor es prüft, ob ihre Nutzungen unter diese Ausnahmen oder Beschränkungen fallen könne” (Az.: C-469/27 »Afghanistan-Papiere«, laut http://www.urheberrecht.org/news/6244/)

Future Library mit Zeitkapsel

https://oe1.orf.at/artikel/661605/Europas-modernste-Bibliothek-entsteht-in-Oslo (via VÖBBLOG)

“In Oslo entsteht derzeit gerade die modernste öffentliche Bibliothek Europas. […]

Jedes Jahr wird ein Autor oder eine Autorin eingeladen, ein Manuskript, streng geheim, hier in einer Box einzuschließen. 2114 sollen diese Kästchen geöffnet und die Texte als Bücher veröffentlicht werden. Das erste Manuskript vor fünf Jahren kam von Margaret Atwood, im Vorjahr war die Südkoreanerin Han Kang an der Reihe. Es ist ein Projekt für die Zukunft, das nachdenklich macht und Hoffnung gibt. – Eine Druckerpresse mit Anleitung ist jedenfalls mit dabei in der Zeitkapsel der Future Library, für den Fall, dass die schöne Kunst des Buchdrucks anno 2114 in Vergessenheit geraten ist.”

https://de.wikipedia.org/wiki/Deichmanske_bibliotek

https://www.futurelibrary.no/

Antisemitisches Jahrbuch (1897-1903) in den digitalen Giftschrank?

Die UB Frankfurt lässt den Zugriff auf die Zigitalisate nur im Hochschulnetz zu:

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/cm/periodical/titleinfo/9038025

Da urheberrechtliche Gründe wohl auszuschließen sind, mutet das wie Bevormundung der Antisemitismus-Forschung an.

Übrigens gerade neu im Netz: Ein Detmolder Ausstellungskatalog von 1989: Antisemitismus, Judenverfolgung, Endlösung.

Ungarische Adelsbibliotheken der Frühen Neuzeit

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=49739 weist hin auf:

István Monok: The Cultural Horizon of Aristocrats in the Hungarian Kingdom. Their Libraries and Erudition in the 16th and 17th Centuries (= Verflechtungen und Interferenzen. Studien zu den Literaturen und Kulturen im zentraleuropäischen Raum 3). Wien: Edition Praesens 2019

Welche Beschränkungen lässt das Archivrecht bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben zu national-sozialistischem Massenmord zu?

https://www.gedenkort-t4.eu/de/blog/welche-beschraenkungen-laesst-das-archivrecht-bei-wissenschaftlichen-forschungsvorhaben-zu

“Dr. Erhart Körting beschäftigt sich in diesem Beitrag mit einem Themenfeld, das viele, die zu den NS-„Euthanasie“-Verbrechen und verwandten Themen forschen, gut kennen: Archive und Datenschutz. Konkreter Anlass dafür war ein Streit einer unabhängigen Forschungseinrichtung mit einem Staatsarchiv darüber, ob es rechtmäßig sein kann, wenn das Archiv sich weigert, Kopien oder Scans anzufertigen.

Dr. Körting, von 1992 bis 1997 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin und Senator a.D. des Landes Berlin, kommt zum Schluss, dass dies die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht hergeben. Dieser Text ist auch interessant wegen seiner klaren Argumentation, was die Nennung von Namen von Opfern und Tätern betrifft.”

Auszug: “Zeitweise Schwierigkeiten gab es bei der Zusammenarbeit des Forschungsträgers mit dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover. Der Zugang zu den Akten ist zwar vom Landesarchiv in Hannover den Wissenschaftlern gewährt worden. Ursprünglich hatte das Landesarchiv auch Reproduktionen aus den Archivalien angefertigt. Dann wurde den Wissenschaftlern mitgeteilt, dass „die Anfertigung von Reproduktionen aus Archivalien, deren Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind“, grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht mehr möglich ist. Später wurde auf Ziffer 14.5 Buchstabe d) der Verwaltungsvorschriften verwiesen, nach der eine Auflage gegen die Nutzer möglich ist, die Herstellung von Reproduktionen des Archivguts zu verbieten.

Seitdem erhielt der Verein vom Landesarchiv in Hannover keine Kopien mehr aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten und den gerichtlichen Strafakten, die dort archiviert sind. Die Forschungsarbeit wurde damit wesentlich erschwert und verzögert. Der niedersächsische Fall hat sich mittlerweile durch eine Vereinbarung des Landesarchivs mit der nutzenden Forschungsgruppe erledigt.”

Körting weist auf einen eigenen Beitrag hin:

„Wiederherstellung des ‚Personseins’ von Opfern der NS-Euthanasie von 1939 bis 1945“, in: Gedenken und Datenschutz, hrsg. von Andreas Nachama und Uwe Neumärker, Berlin 2017, S.19 ff.