http://www.stadtarchiv.goettingen.de/
Die HNA meldete das heute, morgen ist schon zu. Kein Kommentar nötig.
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/
Die HNA meldete das heute, morgen ist schon zu. Kein Kommentar nötig.
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00126024/image_68
Laut http://www.handschriftencensus.de/9402 von gleicher Augsburger Hand wie die Handschrift der Gmünder Kaiserchronik Gotha Chart. A 158.
Laut OPACplus Mitte 15. Jahrhundert und Provenienz Joh. Staindl, Passau.
Noch nicht getestet.
Wieder eine üble Entscheidung des EuGH:
http://www.urheberrecht.org/news/6243/
Anders sah das das Bundesverfassungsgericht bei Gregor Gysi:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
“Zeitgeschichte Open bietet freien Zugang zu Publikationsreihen und Einzelpublikationen, die am IfZ herausgegeben werden. Zum Onlinegang der Plattform stehen mit den Studien zur Zeitgeschichte und der Zeitgeschichte im Gespräch zunächst zwei Reihen zur Verfügung.”
Mich stört der überflüssige Rechtehinweis, der aufploppt (keine Nachnutzung, kein Open Access, sage ich da), und der wieder neue Permalinktyp der BSB:
https://link.bsb-muenchen.de/BV042221542
“Die Seite zeigt derzeit weder besondere Benutzerfreundlichkeit noch anderweitige Schönheit auf, der Besuch dahin lohnt aber allemal”, kommentiert
Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/101413
Befremdlich ist, dass Doerry sein dürres Statement nicht fristgerecht für die Sendung zustellen konnte. Ich bin nach wie vor nicht überzeugt, dass er alles richtig gemacht hat.
Viel zu leicht macht es sich eine Professorin für Journalistik (die eine Krähe …)
https://de.ejo-online.eu/qualitaet-ethik/marie-sophie-hingst-das-opfer
“Im Nachhinein ist man immer klüger, doch macht der Fall manifest, mit welcher Unerbittlichkeit eine Publikation auf Beschuldigte einwirken kann. Diese Einsicht droht in der journalistischen Alltagsroutine zu verkümmern”, lesen wir in der NZZ.
Die härteste seriöse Kritik an Doerry, die ich gelesen habe, kommt von dem Psychiater Jan Kalbitzer in einem Interview in der FAZ:
“In diesem Fall ging es nicht um eine Staatsaffäre, sondern um eine wenig prominente Einzelperson, die außerhalb der sozialen Medien kaum bekannt war. Die „Irish Times“ hat sich ja nach der Enthüllung dazu entschieden, über Frau Hingst nicht zu berichten, weil sie psychisch labil gewesen sei. Aber man kann von Journalisten nicht verlangen, dass sie jenseits der Medienethik bei Interviews psychologische Einschätzungen vornehmen. Es sollte eine Schnittstelle geben, zu der Journalisten gehen und sagen können: Wir werden jetzt über diese Person berichten, das ist von großer öffentlicher Bedeutung. Aber wir machen uns Sorgen um diese Person. Und dann muss es Profis geben, die sich kümmern.
Martin Doerry vom „Spiegel“ beschreibt in seinem Artikel, wie er Hingst mit seinem Recherche-Ergebnis bei einem Termin konfrontierte, bei dem es eigentlich um ein Buch von Hingst gehen sollte: „Schon im Vorfeld hatte sie die angekündigten Fragen zu ihrer jüdischen Familiengeschichte ausklammern wollen (…) Nach einer Stunde verließ sie zornig den Raum, ohne sich zu verabschieden.“
Das geht gar nicht. Menschen zu täuschen, um sie im Nachgang bloßzustellen – vielleicht kann man das bei Schwerkriminellen machen oder sehr wichtigen Politikern. Aber selbst da ist es kritisch. Bei Einzelpersonen so vorzugehen, die keine politische Macht haben, die sie missbrauchen könnten, ist nicht akzeptabel.”
Es gibt Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die überzeugt sind, dass ihre Geschichten wahr sind. Die empört sind, wenn wir es ihnen nicht glauben. Sie lügen nicht. #SophieHingst
— Judith Hartl (@JudithHartl) July 28, 2019
“Die Archäologische Staatssammlung München bewahrt 122 Gemmen aus Bayern auf. Der besondere Wert dieser Gemmen liegt in ihrem meist gesicherten Fundort – oft mit Fundkontext und Beifunden – und in der großen Zahl von originalen Ringfassungen oder deren Rest. Somit bieten selbst beschädigte oder fragmentierte Fingerringe ein Kriterium für die Datierung einer Gemme.
Zeitlich können die Gemmen von der vorrömischen Jüngeren Eisenzeit (sog. Hallstattzeit, ca. 800-450 v. Chr.) bis in die Neuzeit eingeordnet werden, wobei der Schwerpunkt in der frühen und mittleren Kaiserzeit liegt.”
https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000002238
Über Ringe:
https://archivalia.hypotheses.org/61016
Johannes Pommeranz kann zu meinem Moninger-Beitrag nichts ergänzen, schreibt mir aber: “Es wird Sie aber vielleicht freuen, dass wir Ihre Anregung, unseren Kapselkatalog „Handschriften“ zu digitalisieren und in unserer digitalen Bibliothek online zu stellen, aufgegriffen und umgesetzt haben.” Tut es.
http://dlib.gnm.de/ (links unter “Zugangsbücher und Verzeichnisse der Bibliothek”) oder
Um 1400 hat man ganz selbstverständlich gegendert (Bürgerbücher der Stadt Nordhorn von 1396–1913, hg. von H. Specht). #gender #mittelniederdeutsch pic.twitter.com/5sHT6jiwfq
— Friedel Roolfs (@FHRoolfs) July 30, 2019
In der FR beklagt sich die Historikerin Karina Urbach:
Man muss in ausländischen Archiven nach Briefen suchen, denn das Hausarchiv der Hohenzollern steht der Forschung nicht offen. Der Nachlass des Kronprinzen zum Beispiel ist überhaupt nicht einsehbar. Die Familie will das Geschichtsbild kontrollieren und entscheiden, wer welche Dokumente sehen darf, was veröffentlicht wird und was nicht. Das ist klare Manipulation. Da wird ein Staatswesen – „Preußen“ – noch über seinen Tod hinaus als Privatbesitz einer Familie betrachtet. Das ist in meinen Augen der noch viel größere Skandal als die Forderung nach 1,2 Millionen. Die Hohenzollern haben über Jahrhunderte deutsche Politik bestimmt. Wir Historiker brauchen den uneingeschränkten Zugang zu ihrem Archiv.
10.9.2019: “Karina Urbach hat ihre Quellen in amerikanischen Archiven gefunden. Ihre kürzlich in einem Interview geäußerte Behauptung, das Hausarchiv der Hohenzollern stehe der Forschung nicht offen, führte zu einer Gegendarstellung in der „Berliner Zeitung“”, schreibt die FAZ. Diese lautet:
Unter der Überschrift „Das ist klare Manipulation“ wurde in dieser Zeitung von der Historikerin Karina Urbach behauptet: „…das Hausarchiv der Hohenzollern steht der Forschung nicht offen“. Dies ist falsch. Richtig ist, dass das Hausarchiv der Hohenzollern der Forschung offensteht.
Weiter wird Frau Urbach zitiert. „Der Nachlass des Kronprinzen ist zum Beispiel überhaupt nicht einsehbar“. Dies ist falsch. Richtig ist, dass der Nachlass des Kronprinzen einsehbar ist.
Potsdam, den 20.08.2019
Für Georg Friedrich Prinz von Preußen
Markus Hennig, RechtsanwaltGeorg Friedrich Prinz von Preußen hat recht.
Das LG Nürnberg-Fürth (JurPC, DOI geht nicht) befand dazu:
Die Äußerung des Nutzers „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“, die zur Sperrung des Twitter- Accounts führte, ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfasst. Es handelt sich erkennbar um die Äußerung eines bloßen Werturteils und nicht um die Behauptung unwahrer Tatsachen. Dabei ist bei satirischen Äußerungen zunächst der Aussagekern, d.h. der hinter dem wörtlichen Gehalt der Äußerung stehende Aussagegehalt zu ermitteln und zu bewerten.