Tag: 25. Juli 2019
Warum die Daten einer Druckerfestplatte sehr wohl potentielles Archivgut sind
Breaking für alle Dauerempörten: Dank @VNRedaktion und @VLA_Bregenz erfährt ihr hier, warum eine Druckerfestplatte kein Archivgut ist https://t.co/tICj51KqBz via @VNRedaktion
— Peter Bußjäger (@PeterBussjaeger) July 25, 2019
Das Epaper ist nicht frei zugänglich, aber egal. Die Bundeslöschtage in der BRD waren ein Skandal und haben die Machtlosigkeit der Archive in Sachen wilde Kassationen gut aufgezeigt. Nach deutschem Recht hätten die in Wien geschredderten Daten dem zuständigen Archiv vor der Vernichtung angeboten werden müssen. Sie unterfallen dem eindeutigen Unterlagenbegriff der Archivgesetze, die Zwischenstufen und Ähnliches eben nicht ausnehmen. Das hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Mappus-Urteil 2014 klargestellt:
Ohne Erfolg muss auch das Vorbringen bleiben, es handele sich bei den streitgegenständlichen Sicherungskopien nicht um Daten, die i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Ministerpräsidenten als Stelle im Sinne von § 2 Abs. 1 LArchG gedient hätten, da sie lediglich aus datenverarbeitungstechnischen Gründen zur Sicherstellung des Betriebs der Datenverarbeitungsanlage im Staatsministerium gespeichert worden seien. Für die behauptete Konkordanz zwischen den datenschutzrechtlichen Prinzipien des Erforderlichkeits- und des Zweckbindungsgrundsatzes und der Frage, welche Unterlagen als potentielles Archivgut überhaupt dem Landesarchiv anzubieten sind, ist nichts ersichtlich. § 3 Abs. 1 Satz 1 LArchG knüpft lediglich daran an, dass Unterlagen bei Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen des Landes entstanden sind und dort vorhanden sind und von diesen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Nach der eindeutigen Regelung des § 23 Abs. 3 LDSG sind auch Daten, deren Speicherung unzulässig war – z.B. da von vornherein keine Erforderlichkeit für die Speicherung gegeben war – dem Landesarchiv anzubieten. Der datenschutzrechtliche Erforderlichkeitsgrundsatz ist für die Anbietungspflicht gegenüber dem Landesarchiv unerheblich.
Zum österreichischen Recht will ich mich nicht äußern. Ich ziehe aber die Kompetenz des Landesarchivars und derjenigen, die ihm auf Twitter Beifall klatschen (z.B. Siwiarchiv), in Zweifel.
27.7.2019 https://archivalia.hypotheses.org/101382
Wohl älteste Münzgeschichte Sachsens in Gotha entdeckt
https://idw-online.de/de/news719683
Es sah zunächst ganz unscheinbar aus. Als Prof. Dr. Martin Mulsow, Direktor des Forschungszentrums Gotha der Universität Erfurt, das lateinische Manuskript über die „Historiae Saxoniae … Veritas“ in der Forschungsbibliothek Gotha entdeckte, war nicht klar, von wann es stammte und ob es je veröffentlicht worden war.
Mulsow begann mit umfangreichen Forschungen und erlebte eine Überraschung: „Ich konnte zeigen, dass diese Schrift des Gothaer Numismatikers Christian Schlegel von 1696 stammt und bisher völlig unbekannt war, aber als die erste Geschichte des mittelalterlichen Sachsen gelten muss, die auf Münzen basiert geschrieben worden ist. Für die sächsische Geschichte ist das ein sensationeller Fund.“
#numismatik
Verzeichniss der Bibliothek des verstorbenen Herrn Franz Joseph Bodmann (1823)
USA: Gentests boomen
„Personelles Desaster“ im Landesarchiv Greifswald
“Das Landesarchiv Greifswald sei schlechter ausgestattet als ein normales Kreisarchiv, rügt Irmfried Garbe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für pommersche Kirchengeschichte. Das müsse sich ändern.”
https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Ruegen/Personeller-Notstand-am-Landesarchiv-Greifswald
Via
https://blog.pommerscher-greif.de/personelles-desaster-im-landesarchiv-greifswald/
Chronicon Hennebergense
Die MGH haben sowohl Karl Eichhorns Ausgabe von 1900
auch auch seine Studien dazu von 1901 ins Netz gestellt, wofür gedankt sei.
Zur Quelle:
“In der Ostsee ist ein Wrack vom Anfang des 16. Jahrhunderts aufgetaucht”
Falsche Metapher: Es ist eben nicht aufgetaucht, sondern liegt noch am Meeresgrund.
Sextext im Kloster Melk: bisher ältestes Fragment (um 1300) des “Rosendorns” gefunden, in dem eine Jungfrau mit ihrem Geschlechtsteil in Streit gerät
Autoritäres Orban-Regime in Ungarn gegen Georg Lukács
https://taz.de/Erinnerung-in-Orbans-Ungarn/!5613088/
“Schon vor gut einem Jahr erklärte die Budapester Akademie, deren Etat von Orbán zusammengestrichen wurde, der Zugang zum Lukács-Archiv sei nicht mehr zu gewährleisten und die Arbeiten an der Digitalisierung von Werken und Briefen des Philosophen müssten eingestellt werden.”