http://www.stadtarchiv.goettingen.de/
Die HNA meldete das heute, morgen ist schon zu. Kein Kommentar nötig.
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/
Die HNA meldete das heute, morgen ist schon zu. Kein Kommentar nötig.
https://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00126024/image_68
Laut http://www.handschriftencensus.de/9402 von gleicher Augsburger Hand wie die Handschrift der Gmünder Kaiserchronik Gotha Chart. A 158.
Laut OPACplus Mitte 15. Jahrhundert und Provenienz Joh. Staindl, Passau.
Noch nicht getestet.
Wieder eine üble Entscheidung des EuGH:
http://www.urheberrecht.org/news/6243/
Anders sah das das Bundesverfassungsgericht bei Gregor Gysi:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html
“Zeitgeschichte Open bietet freien Zugang zu Publikationsreihen und Einzelpublikationen, die am IfZ herausgegeben werden. Zum Onlinegang der Plattform stehen mit den Studien zur Zeitgeschichte und der Zeitgeschichte im Gespräch zunächst zwei Reihen zur Verfügung.”
Mich stört der überflüssige Rechtehinweis, der aufploppt (keine Nachnutzung, kein Open Access, sage ich da), und der wieder neue Permalinktyp der BSB:
https://link.bsb-muenchen.de/BV042221542
“Die Seite zeigt derzeit weder besondere Benutzerfreundlichkeit noch anderweitige Schönheit auf, der Besuch dahin lohnt aber allemal”, kommentiert
Update zu: https://archivalia.hypotheses.org/101413
Befremdlich ist, dass Doerry sein dürres Statement nicht fristgerecht für die Sendung zustellen konnte. Ich bin nach wie vor nicht überzeugt, dass er alles richtig gemacht hat.
Viel zu leicht macht es sich eine Professorin für Journalistik (die eine Krähe …)
https://de.ejo-online.eu/qualitaet-ethik/marie-sophie-hingst-das-opfer
“Im Nachhinein ist man immer klüger, doch macht der Fall manifest, mit welcher Unerbittlichkeit eine Publikation auf Beschuldigte einwirken kann. Diese Einsicht droht in der journalistischen Alltagsroutine zu verkümmern”, lesen wir in der NZZ.
Die härteste seriöse Kritik an Doerry, die ich gelesen habe, kommt von dem Psychiater Jan Kalbitzer in einem Interview in der FAZ:
“In diesem Fall ging es nicht um eine Staatsaffäre, sondern um eine wenig prominente Einzelperson, die außerhalb der sozialen Medien kaum bekannt war. Die „Irish Times“ hat sich ja nach der Enthüllung dazu entschieden, über Frau Hingst nicht zu berichten, weil sie psychisch labil gewesen sei. Aber man kann von Journalisten nicht verlangen, dass sie jenseits der Medienethik bei Interviews psychologische Einschätzungen vornehmen. Es sollte eine Schnittstelle geben, zu der Journalisten gehen und sagen können: Wir werden jetzt über diese Person berichten, das ist von großer öffentlicher Bedeutung. Aber wir machen uns Sorgen um diese Person. Und dann muss es Profis geben, die sich kümmern.
Martin Doerry vom „Spiegel“ beschreibt in seinem Artikel, wie er Hingst mit seinem Recherche-Ergebnis bei einem Termin konfrontierte, bei dem es eigentlich um ein Buch von Hingst gehen sollte: „Schon im Vorfeld hatte sie die angekündigten Fragen zu ihrer jüdischen Familiengeschichte ausklammern wollen (…) Nach einer Stunde verließ sie zornig den Raum, ohne sich zu verabschieden.“
Das geht gar nicht. Menschen zu täuschen, um sie im Nachgang bloßzustellen – vielleicht kann man das bei Schwerkriminellen machen oder sehr wichtigen Politikern. Aber selbst da ist es kritisch. Bei Einzelpersonen so vorzugehen, die keine politische Macht haben, die sie missbrauchen könnten, ist nicht akzeptabel.”
Es gibt Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die überzeugt sind, dass ihre Geschichten wahr sind. Die empört sind, wenn wir es ihnen nicht glauben. Sie lügen nicht. #SophieHingst
— Judith Hartl (@JudithHartl) July 28, 2019
“Die Archäologische Staatssammlung München bewahrt 122 Gemmen aus Bayern auf. Der besondere Wert dieser Gemmen liegt in ihrem meist gesicherten Fundort – oft mit Fundkontext und Beifunden – und in der großen Zahl von originalen Ringfassungen oder deren Rest. Somit bieten selbst beschädigte oder fragmentierte Fingerringe ein Kriterium für die Datierung einer Gemme.
Zeitlich können die Gemmen von der vorrömischen Jüngeren Eisenzeit (sog. Hallstattzeit, ca. 800-450 v. Chr.) bis in die Neuzeit eingeordnet werden, wobei der Schwerpunkt in der frühen und mittleren Kaiserzeit liegt.”
https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000002238
Über Ringe:
https://archivalia.hypotheses.org/61016
Johannes Pommeranz kann zu meinem Moninger-Beitrag nichts ergänzen, schreibt mir aber: “Es wird Sie aber vielleicht freuen, dass wir Ihre Anregung, unseren Kapselkatalog „Handschriften“ zu digitalisieren und in unserer digitalen Bibliothek online zu stellen, aufgegriffen und umgesetzt haben.” Tut es.
http://dlib.gnm.de/ (links unter “Zugangsbücher und Verzeichnisse der Bibliothek”) oder
Um 1400 hat man ganz selbstverständlich gegendert (Bürgerbücher der Stadt Nordhorn von 1396–1913, hg. von H. Specht). #gender #mittelniederdeutsch pic.twitter.com/5sHT6jiwfq
— Friedel Roolfs (@FHRoolfs) July 30, 2019
In der FR beklagt sich die Historikerin Karina Urbach:
Man muss in ausländischen Archiven nach Briefen suchen, denn das Hausarchiv der Hohenzollern steht der Forschung nicht offen. Der Nachlass des Kronprinzen zum Beispiel ist überhaupt nicht einsehbar. Die Familie will das Geschichtsbild kontrollieren und entscheiden, wer welche Dokumente sehen darf, was veröffentlicht wird und was nicht. Das ist klare Manipulation. Da wird ein Staatswesen – „Preußen“ – noch über seinen Tod hinaus als Privatbesitz einer Familie betrachtet. Das ist in meinen Augen der noch viel größere Skandal als die Forderung nach 1,2 Millionen. Die Hohenzollern haben über Jahrhunderte deutsche Politik bestimmt. Wir Historiker brauchen den uneingeschränkten Zugang zu ihrem Archiv.
10.9.2019: “Karina Urbach hat ihre Quellen in amerikanischen Archiven gefunden. Ihre kürzlich in einem Interview geäußerte Behauptung, das Hausarchiv der Hohenzollern stehe der Forschung nicht offen, führte zu einer Gegendarstellung in der „Berliner Zeitung“”, schreibt die FAZ. Diese lautet:
Unter der Überschrift „Das ist klare Manipulation“ wurde in dieser Zeitung von der Historikerin Karina Urbach behauptet: „…das Hausarchiv der Hohenzollern steht der Forschung nicht offen“. Dies ist falsch. Richtig ist, dass das Hausarchiv der Hohenzollern der Forschung offensteht.
Weiter wird Frau Urbach zitiert. „Der Nachlass des Kronprinzen ist zum Beispiel überhaupt nicht einsehbar“. Dies ist falsch. Richtig ist, dass der Nachlass des Kronprinzen einsehbar ist.
Potsdam, den 20.08.2019
Für Georg Friedrich Prinz von Preußen
Markus Hennig, RechtsanwaltGeorg Friedrich Prinz von Preußen hat recht.
Das LG Nürnberg-Fürth (JurPC, DOI geht nicht) befand dazu:
Die Äußerung des Nutzers „Aktueller Anlass: Dringende Wahlempfehlung für alle AfD-Wähler. Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-)“, die zur Sperrung des Twitter- Accounts führte, ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit erfasst. Es handelt sich erkennbar um die Äußerung eines bloßen Werturteils und nicht um die Behauptung unwahrer Tatsachen. Dabei ist bei satirischen Äußerungen zunächst der Aussagekern, d.h. der hinter dem wörtlichen Gehalt der Äußerung stehende Aussagegehalt zu ermitteln und zu bewerten.
Der Universitätsbibliothek Bayreuth ist zu danken, dass sie aus dem Besitz des Historischen Vereins für Oberfranken ihr 47/Ms. 94 (von 1656/57) online gestellt hat.
http://digital.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?custom_att_2=simple_viewer&pid=14868647
Das Werk könnte man mit dem Kurztitel Johann Moninger/Wenzel Gurckfelder/Georg Keck: Genealogie der Markgrafen zu Brandenburg, 1613 bezeichnen. Die Ausgabe von Christian Meier in den Hohenzollerischen Forschungen 3 (1894), S. 159-192, 260-331 (Internet Archive) (nach nicht näher bezeichneten Handschriften in Erlangen und München) kann aus heutiger Sicht nicht mehr befriedigen. Meier hat Ausführungen, “welche gänzlich unhaltbare und veraltete Annahmen wiedergeben”, ohne Kennzeichnung weggelassen und gibt von der langen gelehrten Vorrede Kecks nur einen kleinen Teil wieder. Eine moderne Beschäftigung mit dem Text, die über wenige Zeilen hinausginge, ist mir nicht bekannt geworden.
Eine nähere Einordnung der Bayreuther Handschrift ist noch zu leisten. In jedem Fall stimmt sie nicht mit der Fassung Meiers überein. So fehlen die Zusätze Gurckfelders und Kecks (man vergleiche beispielsweise S. 20 ff. der Handschrift mit Meier S. 166 ff.).1
Der Grundstock des Werks stammt von dem Kulmbacher Arzt Dr. med. Johann Moninger, der 1579 die Erlaubnis erhalten hatte, das Kulmbacher Archiv zu nutzen. 1581 wurde er Archivar des Geheimen Archivs auf der Plassenburg. Vor dem 16. April 1584 ist er gestorben.2 In Wittenberg hatte er 1556 eine Genealogie der antiken Julier drucken lassen (MDZ).
Wenzel Gurckfelder war laut Meier (S. 161) von 1579 bis 1601 Lehrer an der Fürstenschule Heilsbronn, anschließend bis zu seinem Tod Konsistorialsekretär zu Ansbach 1608.3 Seine Chronik der Herren von Eyb gab Ottmar Schönhuth 1860 heraus (GBS). Eine wichtige illustrierte Handschrift seiner “Monasterii Heilsbronnensis monumenta” (1598) liegt in Berlin, Staatsbibliothek (SB), Ms. germ. oct. 130 (ManuMed).
Über den 1557 in Ansbach geborenen Heilsbronner Richter Georg Keck, Schwager Gurckfelders, unterrichtet seine Leichenpredigt von 1623 (HAB). Er studierte (wie Moninger und Gurckfelder) unter anderem in Wittenberg.4
Ich stelle die mir bekannt gewordene, recht stattliche Überlieferung von Moninger et al. zusammen, wobei eine nähere Beschäftigung mit den Fassungen des Werks noch aussteht. Die Angaben zu den 17 Handschriften stammen aus den genannten Beschreibungen/Erwähnungen. Für Hinweise auf weitere Textzeugen wäre ich dankbar.
Nachweisbare Handschriften
Bamberg, Staatsarchiv, Markgraftum Brandenburg-Bayreuth, Geheimes Archiv Bayreuth Nr. 126, 17. Jahrhundert (Online-Findmittel).
Bayreuth, UB, 47/Ms. 94, 1656/57 – online, siehe oben!
Berlin, SB, Ms. boruss. fol. 30, 17. Jahrhundert (ManuMed).
Berlin, SB, Ms. boruss. fol. 151, 17. Jahrhundert (ManuMed).
Berlin, SB, Ms. boruss. fol. 184, 17. Jahrhundert (ManuMed).
Berlin, SB, Berlin Ms. boruss. fol. 1252, 1656/57 (PDF; Sigmund von Birken: Werke und Korrespondenz 10 (2010), S. 722, GBS). Datierung und Lesart Eck statt Keck stellen die Handschrift zu Bayreuth und Dresden.
Berlin, SB, Nachlaß Oelrichs, Nr. 408 (Helga Döhn: Der Nachlass Johann Karl Konrad Oelrichs, 1990, S. 78 – für Unterstützung sei Kurt Heydeck gedankt).
Darmstadt, ULB, Hs. 164, 17. Jahrhundert (Walther, GBS und Mitteilung der Bibliothek).
Dresden, SLUB, Mscr.Dresd.H.63.b, 1656/57 (SLUB). Siehe zu Berlin boruss. fol. 1252!
Erlangen, UB B 128, 1613, von der Hand Kecks (ManuMed).
Göttingen, SUB, Histor. 523, 17. Jahrhundert (ManuMed).
Hannover, Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, Hs. 1962 (MDZ). Aus Uffenbachs Bibliothek, ob identisch mit Bibliothecæ Uffenbachianæ … tomus III (1730), S. 405f. (GBS)?
[6.1.2019 Leipzig, UB (Depositum Stadtbibliothek), Rep. IV 4 58, 17. Jahrhundert (Naumann).]
München, BSB, Cgm 5651, frühes 17. Jahrhundert. Moninger ohne die späteren Zusätze (Kudorfer 2011, MDZ).
München, BSB, Cgm 5652, nach 1613 (Kudorfer, wie eben).
München, BSB, Cgm 5653, 17./18. Jahrhundert (Kudorfer, wie eben).
Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 4454, 17. Jahrhundert (Kapselkatalog).
Stuttgart, WLB, Cod. hist. fol. 1036. Laut internem Katalog mit Stammtafel (5r) und Wappenzeichnungen (174r-190r). Provenienz: Bibliothek Öhringen.
Sekundärliteratur und Hinweise auf weitere Handschriften
Georg Gottfried Küster: Bibliotheca Historica Brandenburgica (1743), S. 333-335 (MDZ).
Bibliotheca Rinckiana (1747), S. 1023 Nr. 8385 (MDZ, Handschrift in der Bibliothek des Eucharius Gottlieb Rink in Regensburg, nochmals bei Hirsching 1790, GBS, erwähnt).
[Auktionskatalog Küsters] Catalogus (1777), S. 608 (GBS, Handschrift anscheinend von Monheim ohne die Ergänzungen)
[Auktionskatalog Johann Peter Süssmilch] Catalogus (1768), S. 486 (GBS, Handschrift).
Friedrich Cark Köpke: Geschichte der Bibliothek des Königl. Joachimsthalschen Gymnasiums (1831), S. 62 (GBS, Handschrift in der Gymnasialbibliothek).
Gustav Hänel in: Archiv für Philologie und Paedagogik 6 (1840), S. 234f. (GBS, Handschrift des 18. Jahrhunderts im Besitz des Miklós Jankovich).
Adolf Riedel: Die Ahnherren des preussischen Königshauses. In: Abhandlungen Berlin 1854, S. 70 (GBS, erwähnt eine Breslauer Handschrift I F 6).
Karl Kletke: Quellenkunde der Geschichte des preußischen Staats 1 (1858), S. 46 (GBS).
[Handschriften der Königsberger Universitätsbibliothek] (1872) (GBS).
Julius Grossmann et al.: Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern (1905), S. 155 (Internet Archive, hat die Genealogia nach der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Handschrift 410 des Preußischen Hausarchivs benutzt, die aber noch in Rudolf Seigels Bibliographie 1974/75 aufgeführt wird, UB Freiburg).
Renate Jürgensen: Bibliotheca Norica (2002), S. 1091 (laut Google-Schnipsel Arbeit Mömmingers! Es wird eine Handschrift der Nürnberger Ebner-Bibliothek Catalogus V, 1819, S. 82, MDZ, erwähnt).
Es wäre an der Zeit, sich mit dem seinerzeit einflussreichen Werk näher zu beschäftigen.
#forschung #fnzhss
https://mittelalter.hypotheses.org/22328
Gut Ding will Weile haben, vor Ende 2021 tut sich nicht viel.
Tantner informiert zum Thema Rittertum-Revival um 1800:
https://wolfgangschmale.eu/anton-tantner-das-disneyland-der-habsburger/
Frau Dr. Voß zu Münster in Westfalen und alle anderen Rätselwilligen sind aufgerufen, sich am großen Volltextfreigabe-Sommerrätsel zu beteiligen. Unten steht eine Reihe von neuen Titeln aus den Wiener E-Theses per RSS. Machen Sie ein Ranking und raten Sie, welche Titel eine Volltextfreigabe haben (+) und welche nicht (-) – natürlich ohne Spicken. Das dann als Kommentar posten, fertig! Für jede richtige Zuordnung gibt es einen Punkt. Wer die meisten hat, hat gewonnen und bekommt ein “Fleißbillet”. (ich hab nur 3 …)
(1) Das Eggenburger Bürgerspital im 18. Jahrhundert
(2) Das “Geschäft” mit dem Land – Landtransaktionen in der ländlichen Gesellschaft der Herrschaften Aflenz und Veitsch, 1494-1550
(3) Anne Boleyn – Aufstieg und Untergang
(4) Die Geschichte der Familie Tinti als Herren der Schallaburg von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts
(5) Der Einfluss des Klosterrates auf die Propstwahlen im Stift Klosterneuburg 1577-1616
(6) Die Donauraumplanungen in Wien nach 1945 – eine vertiefende Erschließung der Aktenbestände im Wiener Stadt- und Landesarchiv
(7) Die Kuenringer und ihre familiären sowie wirtschaftspolitischen Netzwerke unter besonderer Berücksichtigung ihrer Herrschaftsgebiete in Österreich unter der Enns
(8) Die Wiener Philharmoniker – das Wachsen einer Weltmarke
“Die Bloggerin Marie Sophie Hingst starb, nachdem öffentlich wurde, dass ihre jüdische Familiengeschichte vorgetäuscht war. Der irische Journalist Derek Scally hatte sie noch getroffen und nun über ihre tragische Geschichte geschrieben.” Es lohnt sich, das Interview anzuhören, nicht nur die Zusammenfassung zu lesen.
„Egal, was jemand macht, man hat immer mit einem Menschen zu tun“, sagte Scally. Das habe ihm in der Berichterstattung bislang gefehlt.
Update zu:
Der neue Sammelband ist Open Access verfügbar:
Darum geht es in Emilio Estevez’ Film „Ein ganz gewöhnlicher Held“:
Die Gefahr, durch eine Sicherheitslücke in einem Plugin gehacked zu werden, besteht bei WordPress immer. Schaue ich mir die Plugins an, die bei @dehypotheses zum Einsatz kommen https://t.co/Z8cdGBD4gY besteht da auch erhöhte Gefahr (teils lange ohne Update). Es kann jeden treffen
— Angelika (@KulturBloggerin) July 29, 2019
Via
https://www.fid-benelux.de/2019/07/29/spiegel-artikel-ueber-alexandrine-tinne/
https://www.sueddeutsche.de/kultur/eugh-sampling-pelham-kraftwerk-1.4544514
“Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit um Musik-Sampling zwischen dem Produzenten Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk ein wichtiges Urteil gesprochen. Die Richter in Luxemburg teilten mit, dass Sampling zwar einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten darstellen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolge. Die Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form, stelle jedoch auch ohne Zustimmung keinen Rechtsverstoß dar – ein Urteil zugunsten von Moses Pelham.
In dem mehr als 20 Jahre alten Rechtsstreit geht es um eine Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück “Metall auf Metall”, die der Produzent Moses Pelham für den Song “Nur mir” von Sabrina Setlur verwendet hatte.”
Ein reaktionäres Urteil, wenn man beispielsweise
liest. Die freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ist faktisch abgeschafft, abgesehen von der “Nutzung eines Audio-Fragments in geänderter, beim Hören nicht wiedererkennbarer Form”.
Retrodigitalisat online:
Bestandteil von “BrillOnline / Primary Sources / Reformation Studies” ist “Italian Reformation Online”.
“Die Datenbank enthält 145 in Deutschland wenig verbreitete Titel zur Reformation in Italien”. Es gibt keine OCR (also auch keine übergreifende Volltextsuche), was die Frage aufwirft, wieso man nicht stattdessen die in mäßiger Qualität in SW dargebotenen frühneuzeitlichen, also gemeinfreien Titel aus der NB Florenz (meist eher geringen Umfangs), die noch nicht im Netz sind, für wenig Geld digitalisiert und damit der öffentlichen Hand eine mutmaßlich erkleckliche Summe spart?
Es gibt drei deutschsprachige Titel:
Ain christlichs schöns vnd trostlichs Bett
VD 16 von Brill nicht angegeben. Digitalisat der BSB:
https://books.google.de/books?id=CD5TAAAAcAAJ
Predigen vber die Epistel Pauli zů den Galatern
Digitalisat der BSB
https://books.google.de/books?id=r-s2aP8ToikC
Von der Hoffnung aines christlichen Gemüts
Digitalisat der BSB
https://books.google.de/books?id=DmJTAAAAcAAJ
Nicht nur für die Generation Fax ist von Wert die Möglichkeit, sich über Blogbeiträge (oder andere Angebote mit RSS-Feed) kostenlos per Mail informieren zu lassen.
Wer eine sensible (inhaltlich eingefrorene) Domain wie 9nov38.de nicht mit solchen Mitteln kontrolliert, braucht sich nicht zu wundern, dass ich über diese Respektlosigkeit nach wie vor wütend bin.
Seit Anfang April nutze ich eines der vom INETBIB-Admin Schaarwächter mir genannten Applets
[1] https://ifttt.com/applets/wyiP45c8-rss-to-email
[2] https://ifttt.com/applets/YnbGBZDy-send-email-rss
Man muss sich da leider ein bisschen durchfummeln, irgendwie hat es dann auch bei mir geklappt. Ich erhalte darüber jeden Archivalia-Beitrag als Volltext.
Einfacher gestaltete sich die Nutzung von Blogtrottr, wo ich mir Anfang April einen täglichen Archivalia-Digest eingerichtet habe:
Es wird maximal ein Daily digest angeboten (mit Werbung versehen). Wer Archivalia wöchentlich lesen will, muss in seinem Mailprogramm die Blogtrottr-Mails in einem eigenen Ordner sammeln und diesen wöchentlich sichten 😉
Beide Services arbeiten meiner Erfahrung nach zuverlässig.
28.8.2019 Auch https://rssmailer.app/ funktioniert.