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Der Doktorhandel der deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert

In den Kommentaren weist Holger Berwinkel auf einen interessanten Artikel hin, den Ulrich Rasche veröffentlicht hat: Mommsen, Marx und May. Der Doktorhandel der deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert und was wir daraus lernen sollten. In: Forschung & Lehre 2013, H. 3, S. 196-199, online unter http://reichshofratsakten.de/wp-content/uploads/2013/02/MommsenMarxMay.pdf.

„Es ging damals in der That lustig mit dem Doctormachen her auf manchen Universitäten und während man unendlich grosse Worte von der Würde der Wissenschaft verschwendete, hielt man es nicht unter der Würde, das akademische Scepter zugleich als Prägestock zu benutzen und nicht nur den Titel, sondern auch die Requisiten dazu, Dissertationen und Abhandlungen, für gutes Geld an den Mann zu bringen.“ (Karl Vogt, 1876)

Rasche: “Vielleicht sollten wir die Verzückung über die „Humboldtsche Forschungsuniversität“ und die „Weltgeltung“ der deutschen Universität des 19. Jahrhunderts wenigstens für eine Weile auf die Jubiläumsreden verschieben, in unsere wunderbaren Universitätsarchive gehen und ernsthaft erforschen, was die Universitäten im 19. Jahrhundert wirklich umgetrieben hat”.

Online ist ein Band von 2018, der das Phänomen weiter beleuchtet: Klaus-Peter Schroeder: Theodor Mommsen, die Heidelberger Juristische Fakultät und ihre „Doktorfabrik“ (PDF).

Siehe auch:

Ulrich Rasche: Rezension zu: Wollgast, Siegfried: Zur Geschichte des Promotionswesens in Deutschland. Bergisch-Gladbach 2001, in: H-Soz-Kult, 05.03.2002, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-776

Interview mit Rasche 2018: Forschung & Lehre.

Tagung: Kulturgutschutz in Europa und im Rheinland

19.09.2019 – 21.09.2019
Kulturgutschutz in Europa und im Rheinland. Franziskus Graf Wolff Metternich und der Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg (LVR)

Programm (PDF)

“Der deutsche militärische Kunstschutz in Frankreich (und in Europa) im Zweiten
Weltkrieg agierte gegen die Kunstraub betreibenden Institutionen in den besetzten
Ländern. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung blieb bis heute ein Forschungsdesiderat
aufgrund der disparaten Überlieferungssituation der archivischen Quellen.
Der bislang nicht greifbare zentrale Archivbestand im Nachlass Franziskus Graf Wolff
Metternich (Provinzialkonservator von 1928 bis 1950 und Leiter des Kunstschutzes von
1940 bis 1943) steht jetzt seitens der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e.V. (VAR)
und dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) uneingeschränkt der
Forschung zur Verfügung.

Träger des seit 2016 laufenden Forschungsprojekt, das im Wesentlichen vom Deutschen
Zentrum Kulturgutverluste, Magdeburg und der Regionalen Kulturförderung des LVR
bezuschusst wird, sind die VAR. Projektleiter ist Dr. Hans-Werner Langbrandtner als
wissenschaftlicher Archivar beim LVR-AFZ.

Das Projekt hat zum Ziel, innerhalb von drei Jahren bis Ende 2019 mit zwei
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen (die Kunsthistorikerin Esther R. Heyer M.A. aus
München und die Archivarin Florence de Peyronnet-Dryden M.A. aus Lyon) ein
archivisches Sachinventar zur wesentlichen Überlieferung des Kunstschutzes im Zweiten
Weltkrieg zu erstellen, das die ergänzenden Archivquellen in deutschen, französischen,
belgischen, niederländischen und englischsprachigen Archiven um den zentralen Nachlass Graf Wolff Metternich aufzeigt.

Das archivische Sachinventar wird im Rahmen der Tagung „Kulturgutschutz in
Europa und im Rheinland“ vom 19. bis 21.9. 2019 im LVR-Kulturzentrum Abtei
Brauweiler als Datenbank vorgestellt werden. Zusammen mit der Begleitpublikation
(wissenschaftliche dreisprachige Einführung, erste Forschungsergebnisse, eine
Auswahlbibliografie und biografische Informationen, die einen Rückschluss auf Netzwerke
und Strukturen des Kunstschutzes im Zweiten Weltkrieg europaweit aufzeigen) dient die
Datenbank als Quellengrundlage und Wegweiser durch die archivische Überlieferung für
die deutsche und internationale Provenienzforschung.

Zur Tagung wird in der ersten Jahreshälfte 2020 ein Tagungsband mit 30 Beiträgen
erscheinen.”

Bayern verbietet eigenes Fotografieren von Urkunden

Artig schreibt SD mir:

“gestatten Sie mir folgenden Hinweis, der für Ihr Blog sicherlich von Interesse ist:

Wie ich heute zufällig im Internet entdeckt habe, ist den Bayerischen Staatsarchiven ab sofort (in München und Bamberg erst ab Juli) das Fotografieren im Lesesaal erlaubt: https://www.gda.bayern.de/service/benuetzungshinweise/

“Die Anfertigung von digitalen Fotografien aus Archivalien durch Benützer selbst mit Handys und sonstigen Digitalkameras ist gestattet (im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und den Staatsarchiven Bamberg und München ab Juli 2019), setzt jedoch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung und Beachtung der darin festgelegten Regeln voraus. Grundsätzlich zugelassen sind Akten und Amtsbücher. Aus rechtlichen und konservatorischen Gründen nicht zugelassen sind:
Archivalien, deren Laufzeitende weniger als hundert Jahre zurückliegt, derzeitiges Laufzeitende vor 1919 (Ausnahme: Grundsteuerkataster dürfen ohne zeitliche Einschränkung fotografiert werden)
Amtsbücher und gebundene Akten, die sich nicht problemlos auf 120° öffnen lassen
Archivalien mit mechanischen Vorschädigungen
Archivalien mit Überformat (größer als die nutzbare Tischfläche)
Karten und Pläne
Fotobestände
Urkunden”

Auf der Roten Liste der Verweigerer stehen daher, wenn ich nichts übersehen habe, von den staatlichen Archiven nur noch:

Baden-Württemberg, Landesarchiv
Berlin, Landesarchiv [28.2.2019 nur Personenstandsunterlagen probeweise erlaubt]
Bremen, Staatsarchiv
Saarland, Landesarchiv
Sachsen, Staatsarchiv
Sachsen-Anhalt, Landesarchiv
Schleswig-Holstein, Landesarchiv

Wiedergekehrte Bonner Handschriften

Michael Herkenhoff hat mir heute die am 12. April erbetenen Informationen über den Bonner Sensationsfund per Mail zugestellt.

“A) Mittelalterliche Handschriften
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen nicht auf einer autoptischen Untersuchung der Manuskripte, sondern
aus den entsprechenden Angaben im Katalog von Jürgen Geiß [Jürgen Geiß, Katalog der mittelalterlichen Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, Berlin 2015.], die aus älteren Katalogen und Verzeichnissen geschöpft sind. Bei der beabsichtigten Neukatalogisierung der Manuskripte – ein DFG-Antrag der Berliner Staatsbibliothek wird voraussichtlich in den nächsten Wochen eingereicht – können sich durchaus noch Änderungen bzgl. Datierung und Lokalisierung ergeben.

S 89
Publius Terentius Afer : Comoediae
Pergament – 97 Blatt – 4° – 13. Jh.
Die Handschrift gelangte 1818 aus der Bibliothek des Coburger und Erlangener Philologen Gottlieb
Christoph Harleß in die Bonner Universitätsbibliothek.

S 296
Innocentius III. Papa : Sermones
Pergament – 124 Blatt – 4° – Rhein-Maas-Gebiet – 13./14. Jh.
Aus rheinisch-niederländischem Klosterbesitz, gelangte 1802 in die Bibliothèque Nationale Paris, kam
1819 in die Bonner Universitätsbibliothek.

S 298,1
Thomas de Aquino: Summa Theologiae, pars I.
Papier – 179 Blatt – 32 x 21,5 cm – Hildesheim – 1465/1470.
Teil I der „Summa Theologiae“. Teil II und III in der ULB Bonn vorhanden, damit die gesamte
Handschrift wiedervereint. Angefertigt vermutlich im Hildesheimer Augustiner-Chorherrenstift
(Sültekloster), kam von da in den Besitz des Duisburger Theologen Johann Clauberg, 1657 der
Duisburger Universitätsbibliothek geschenkt, kam mit dieser 1818 in den Bestand der ULB Bonn.

S 315
Sinte Jheronymus Sterfboek (ndl.)
Pergament – 166 Blatt – 19 x 13 cm – Arnheim (?) – 3. V. 15. Jh.
Wahrscheinlich in Arnheim geschrieben und dem Augustiner-Chorfrauenstift Sankt Paulus und Agnes
in Arnheim geschenkt. Gelangte nach 1643 in das Augustiner-Chorherrenstift Gaesdonk. Nach 1802 in
der Bibliothèque Nationale Paris, 1819 in der ULB Bonn.

S 333
De separatione praepositurae Sancti Gereonis Coloniensis
Pergament – 8 Blatt – 4° – Köln – E. 13. Jh.
Für die Kölner Stiftsbibliothek Sankt Gereon geschrieben. Kam nach Auflösung des Stifts 1802 in die
Bibliothèque Nationale, seit 1819 in der Bonner Universitätsbibliothek.

S 386
Breviarium
Pergament – 220 Blatt – 16° – Deutschland (?) – 14. Jh.
Aus der Bibliothek des Coburger und Erlanger Philologen Gottlieb Christoph Harleß (1738 – 1815), seit
1818 in der Bonner Universitätsbibliothek.

S 391
Benedictiones matutinales super lectiones – Homiliae – Sermones pro diebus domini
et festis per totum annum
Pergament – 149 Blatt – 4° – Rhein-Mosel-Gebiet – 14. Jh.
Die Handschrift kam aus unbekanntem Vorbesitzt um 1800 in die Koblenzer Gymnasialbibliothek und
von dort 1821 in die Universitätsbibliothek Bonn.

S 1682
Horae beatae Mariae virginis
Pergament – 126 Blatt – Diözese Cambrai – 15. Jh.
Im 15. Jh. in der Diözese Cambrai entstanden, 1922 vom Bonner Antiquariat Hanstein erworben.

S 1946
Dante Alighieri (ital. von Marsilio Ficino)
Papier – 101 Blatt – Toskana – E. 15. Jh./Anf. 16. Jh.
1927 vom Bonner Antiquariat Röhrscheid erworben.

S 1948
Giovanni Boccaccio (ital.)
Papier – Italien – 15. Jh.
1927 vom Antiquariat Hiersemann erworben.

S 1952
Gebetbuch (ndl)
Pergament – I + 229 + 1 Blatt – 10 x7 – Südostbrabant – 15. Jh.
1927 vom Bonner Antiquariat Hanstein erworben.

B) Mittelalterliche Urkunden
Die ULB Bonn besitzt seit 1819 einen kleineren Bestand an Urkunden aus dem wallonischen
Zisterzienserkloster Val-Dieu (Gottesthal). Zwei dieser Urkunden (Lv 1222 und Lv 1225) werden seit der
Nachkriegszeit vermisst (Verlustvermerk vom 20.10.1949). Der Inhalt beider Urkunden ist abgedruckt in der
einschlägigen Edition von Ruwet [Anm.: Dazu grundlegend Joseph Ruwet, Cartulaire de l‘abbaye cistercienne du Val-Dieu (XIIe – XIV siècle), Brüssel 1955], anscheinend erstellt aus älteren Editionen bzw. aus Kopialbüchern des 18. Jahrhunderts im Archiv von Val-Dieu. Bei beiden Urkunden ist in der Edition nicht angegeben, dass sie seit der Nachkriegszeit im Bestand der Bonner Universitätsbibliothek vermisst.
Die nachfolgenden Angaben beruhen auf einer Übertragung der frz. Kurzregesten der Edition.

Lv 1222 (Ruwet 120)
Renier, Ritter von Wavre, Kastellan von Dalhem, teilt eine Erklärung des Fräuleins
Hawidis, Tochter des Ritters Gérard, des einstigen Vogts von Bombaye, mit. Diese
bekräftigt, in Anwesenheit des Kastellans von Dalhem und seiner Männer, der Kirche
von Val-Dieu gegen eine Leibrente bei Warsage und Aubin gelegenes Allodialgut und
einen Pachtzins aus dem Land der Abtei bei Sart übertragen zu haben. Nach ihrem
Tod muss die Abtei ihren drei Nichten Leibrenten zukommen lassen.
1255 [zw. 27. März 1255 und 15. April 1256]

Lv 1225 (Ruwet 147)
Die Begine Elisabeth erklärt, dass ihr Vater Alard de Hafkesdale, mit Einverständnis
seiner verstorbenen Frau Agnes, zu seinen Lebzeiten dem Abt und dem Konvent von
Val-Dieu sein Allodgut zu Abshoven übertragen habe. Er habe aber den Nießbrauch
des Allods und von 100 lüttischen Marken für Elisabeth reserviert. Diese habe in
Gegenwart der vor der Abtei versammelten Zeugen den Nießbrauch wiederrufen.
7. April 1265”

28.6.2019 Auf meine Bitte hin wurden die beiden frühneuzeitlichen Handschriften (#fnzhss) nachgetragen:

S 388
Ausserlössne schöne Gebet ettlicher fürnemen Evangelien in Heiliger Göttlicher Schrifft colligiert und zusammen getragen und mit künstlichen Figuren gezieret.
Pergament – 17. Jh.
1832 Geschenk von F. G. Welcker

S 1945
Stammbuch des Wilhelm Weyer, Enkel des Johann W. Weyer
(1515-1588) mit zahlreichen Eintragungen bes. von Angehörigen
niederrheinischer Geschlechter meist aus den ersten Jahrzehnten des 17.
Jahrhunderts.
Papier – 17. Jh. – qu. 8°

Keine vierte Ausgabe von Rüxners Turnierbuch

https://de.wikisource.org/wiki/Georg_R%C3%BCxner#Gedruckte_Ausgaben_ab_1530

Irrtümlich ging ich 2009 von einer vierten Ausgabe Simmern 25. Februar 1535 (Exemplar: Bayerisches Nationalmuseum München, Inv.-Nr. Bibl. R 3657 4°) aus. Der VD 16 schrieb mir dazu jetzt: “das Kolophon gehört nicht zum Turnierbuch, sondern zu dem zweiten ebenfalls in dem Band enthaltenen Werk “Ein schön lustig Geschicht” (VD16 Q 30). Das Turnierbuch ist 1532 gedruckt und im VD 16 unter R 3542 nachgewiesen. Frau Rieger hat das Exemplar des Bayerischen Nationalmuseums (R 3657 4°) freundlicherweise am VD 16 abgeglichen. Es gibt also keine neue, unikale Ausgabe des Turnierbuchs von Rüxner”.

Über Rüxner:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=r%C3%BCxner&submit=Suchen

#buchgeschichte

Titelblatt des BNM-Exemplars

Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber droht mir mit einem Anwalt

Mein Beitrag vom 17. Januar 2014

https://archivalia.hypotheses.org/5327

missfällt dem bekannten Plagiatsjäger Dr. Stefan Weber, da er, hoch bei Google gerankt, ruf- und geschäftsschädigend sei. Als ich ihm erklärte, ich könne nicht einfach so einen Beitrag in einem Wissenschaftsblog löschen, wollte er das nicht akzeptieren: “Dann über Anwalt.”

Ist da irgendetwas Unwahres in dem Beitrag, der Vorwürfe von Weber gegen Dr. […] in Form einer knappen Linkliste meldet? Die nicht mehr funktionierenden Link habe ich gerade gestrichen. Es bleibt ein funktionierender übrig.

Trifft die Überschrift “Plagiatsjäger Weber widerruft im Fall […]” zu? Ja, zum damaligen Zeitpunkt hat er diesen öffentlichen Widerruf erklärt, wofür ich ihn am Ende des Mini-Beitrags sogar lobte: “Respekt für die öffentliche Selbstkritik Webers!” Den Widerruf beweist auch die Meldung auf der Website von Frau […], wo man liest:

AN DIESER STELLE MÖCHTE ICH MICH VON HERZEN BEI DEN MENSCHEN IM IN- UND AUSLAND BEDANKEN, DIE MICH IN DER WOHL SCHWERSTEN ZEIT MEINES LEBENS BEGLEITET UND UNTERSTÜTZT HABEN. ES HAT MIR SEHR VIEL BEDEUTET, DASS SIE NICHT AUF DEN ZUG EINER VORVERURTEILUNG AUFGESPRUNGEN SIND. DENN NACH ÜBER EINEM JAHR DER ÖFFENTLICHEN ANKLAGE UND RUFSCHÄDIGUNG IM WORLD WIDE WEB IST ES NUN AUCH OFFIZIELL. IN BEZUG AUF MEINE DISSERTATION WIRD WEDER EIN AUF DEN ENTZUG DES DOKTORTITELS GERICHTETES PROMOTIONSRECHTLICHES VERFAHREN NOCH EIN SONSTIGES VERFAHREN EINGELEITET. ES GEHT FÜR MICH EINE SEHR LANGE ZEIT DER SCHMERZHAFTEN ÖFFENTLICHEN STIGMATISIERUNG UND RUFSCHÄDIGUNG, DIE MEIN LEBEN ÜBERSCHATTET HAT, ZU ENDE. ERGÄNZUNG: IN SEINEM BLOG (STAND 14.1.2014) KOMMUNIZIERT PD. DR. WEBER EINEN „WIDERRUF: DISSERTATION VON […] IST KEIN PLAGIAT“.

Weber bezieht sich auf ein Schreiben der Uni Erfurt vom 6. Januar 2014, wonach an “einzelnen Stellen” der Dissertation von […] wissenschaftliches Fehlverhalten festzustellen sei. Dieses habe aber keinen Grad erreicht, der für ein promotionsrechtliches Verfahren ausgereicht hätte. Weber behauptet: “Ich habe nach Kenntnis des Briefs den Widerruf schon nach wenigen Tagen vom Netz genommen und seitdem nie wieder publiziert”. Na und? Er hat widerrufen und dann den Widerruf depubliziert. Das macht den Widerruf aber nicht ungeschehen und meinen Beitrag nicht falsch.

Weiter behauptete ich: “An der TU Dresden hatten die Vorwürfe Webers gegen Katrin […] Ende 2012 Entrüstung ausgelöst.” Das wird durch die Flurfunk-Links (zu Beweiszwecken von mir aus dem Internet Archive als PDFs gesichert) hinreichend belegt.

Sonst habe ich nichts behauptet, sondern lediglich eine Meinung, nämlich meinen Respekt, bekundet. Den ziehe ich nunmehr zurück.

In der Sächsischen Zeitung 2014 (siehe Bild unten) äußerte sich Weber NACH der Löschung seines Widerrufs ganz anders als jetzt gegenüber mir. Er habe die Entschuldigung – Zitat:

„Ich gestehe aus heutiger Sicht, dabei an die menschliche Dimension und die möglichen emotionalen Folgen bei den Beschuldigten im Eifer des Gefechts nicht gedacht zu haben. Dies tut mir sehr leid.“

– nicht zurückgezogen, das Thema sei lediglich in seinem Blog vom Tisch. Es ist mir ein Rätsel, wie angesichts dieser Sachlage diese dubiose Gestalt juristische Maßnahmen gegen mich ankündigen kann.

Wie erbärmlich ist das denn, sich zu entschuldigen, weil man zu weit gegangen ist, dann aber fünf Jahre später einen Wissenschaftsblogger, der über die Entschuldigung berichtet hatte, zwingen zu wollen, den Kurzbeitrag, der mit einem Lob für den Entschuldiger schließt (also gar keine Anprangerung sein kann), zu löschen, weil seine Geschäfte möglicherweise darunter leiden??

Bitte unterstützt mich bei der Abwehr des Zensurversuchs von Dr. Stefan Weber!

Nachtrag. Neue E-Post von Weber:

Herrlich! Was sind Sie nur für ein armer kleiner verzwickter Streithammel!

Es ist wohl wirklich besser, Sie zu ignorieren, so wie ich es die letzten Jahre getan habe.

PS: DAS dürfen Sie auch publizieren!

Wenn es damit gegessen ist, soll es mir recht sein.

[2.3.2022 Nach der Aufforderung durch den Vizepräsidenten der Hochschule Darmstadt sah ich mich gezwungen, den Nachnamen der betroffenen auch hier zu entfernen.]