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Neue Handschriften bei e-codices.ch

https://www.e-codices.ch/de/list/all/LastUpdate

Beispiele:

Basel, Universitätsbibliothek, E I 1
“Die Handschrift aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts enthält die deutsche Chronik Jakob Twingers von Königshofen (Kap. 6, 1-5), die Rötteler Chronik und den Libellus de magnificentia ducis Burgundia in Treveris visa conscriptus (dt.).”

St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 617
Papier · 897 pp. · 31 x 22 cm · Süddeutschland (?) · 1471
Konrad von Würzburg, Trojanischer Krieg

“Insgesamt 23 Blatt eines ehemals sechsbändigen Fuldaer Legendars, das 1156 Rugger, Mönch des Klosters Frauenberg in Fulda (1176-1177 als Rugger II. Abt von Fulda), in Auftrag gegeben hatte. […] In Basel, Solothurn, Nürnberg und Stuttgart sind Fragmente des 3., 4. und 6. Bandes erhalten.”

Eine Trinkstubenordnung der Schwäbisch Gmünder Binderzunft aus dem 15. Jahrhundert

Eine spätmittelalterliche Schwäbisch Gmünder Stubenordnung1, bislang um 1500 datiert (sie könnte paläographisch aber auch durchaus einige Jahrzehnte älter sein), gilt seit einem Rückvermerk wohl des 18. Jahrhunderts als Ordnung der Bürgerstube.2 Aber die am Anfang genannten acht Namen passen dazu nicht, und die Bestimmung, man solle nach abendlicher Abrechnung keinen Wein mehr auf den Zunftmeister oder einen Stubengesellen holen, lässt nur den Schluss zu, dass es sich um eine Zunfttrinkstube gehandelt hat.

Als im Januar 1552 der kaiserliche Kommissar Heinrich Haß die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd zum Zweck der von Kaiser Karl V. verfügten Verfassungsänderung besuchte,3 gab es außer der Bürgertrinkstube fünf Zunfthäuser. Obwohl es keine “Geschlechter oder Burger” mehr gab, wurde der Führungs- und Oberschicht die Bürgertrinkstube (heute Kornhausstraße 3) und die Krämerstube (heute Johannisplatz 10) zugestanden, den weiteren Handwerkern sollte die “Benderstub” nicht als Zunfthaus, sondern für Festlichkeiten dienen. Die Metzger lagerten Fleisch in ihrem Zunfthaus, die Sensenschmiede Kohlen, die Gerber Lohe. Der Kommissar bestimmte, dass in den drei Zunfthäusern keine Gesellschaften mehr stattfinden dürfen, dass sie aber weiter als Lager für Kohlen, Lohe und Korn benützt werden durften. Es ist anzunehmen, dass sich das Korn auf die Bäckerzunft bezog, deren Mitglieder am ehesten im Metzgerzunfthaus verkehrt haben dürften.4

Man darf annehmen, dass sich die Trinkstubenordnung auf eine der fünf Zünfte mit Zunfthaus bezieht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen kann man aufgrund der genannten Namen die Krämer (es wären die Namen ratsfähiger Familien zu erwarten), die Schmiede (keine Überschneidungen mit den bekannten Namen, insbesondere im Warenzeichenschutzprozess von 15035) und die Metzger (Namensliste in einer Urkunde von 14976). Es bleiben also nur Gerber und Binder. Die acht Namen am Kopf der Trinkstubenordnung weisen nur in einem Fall mit der Liste der Handwerker im Register von UAG II7 eine Übereinstimmung auf: bei Hans Herwart, dem Binder. Die Vermutung, dass es sich die Trinkstubenordnung der Binder oder Küfer handelt, lässt sich anhand der Nachnamen bestätigen.

Über die Binder in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd weiß man so gut wie nichts. Möglicherweise deutet der Umstand, dass die Binder beim Besuch Karls V. das Waldstetter Tor bewachten,8 darauf hin, dass sie vor allem in der Waldstetter Vorstadt ansässig waren.

Anders als bei den anderen Gmünder Zünften ist bei den Küfern, die im 15./16. Jahrhundert in Gmünd nur Binder – oder Gentner, so die Feuerordnung von 15179 – heißen, der Anteil der Familiennamen, die vom Beruf abgeleitet sind, hoch. Das beginnt 1446 mit Heinz Gentner, der in Schwäbisch Gmünd wegen der Fälschung von Honigfässern bestraft wurde.10 Gentner bezeichnet vor allem in Schwaben im 14. bis 16. Jahrhundert den Küfer.11 1473 ist der Zunftmeister Hans Binder einer nicht genannten Zunft Zeuge für Ludwig Flad im Haus des Otto von Rinderbach im Himmelreich.12 Da das Küblerzunfthaus im Himmelreich lag, ist Binder sicher Zunftmeister der Binderzunft (Kübler, Küfer) gewesen.

Als die vier Stubenmeister nennt die Trinkstubenordnung Peter Winterneber, Hans Kisling, Peter Clocker und Mathis Bader. Weitere Verantwortliche waren offenbar vier weitere Personen: Hans Bonlot, Hans Bader, Hans Gentner und Hans Herwart. Letzterer ist 1486 als Binder bezeugt.13 Der Nachname von Hans Gentner verweist auf das gleiche Handwerk. Auf die Zugehörigkeit der Bader zur Küferzunft14 deuten Mathis und Hans Bader.

Eine schlüssige Deutung des Familiennamens Winterneber15 ist mir nicht möglich (eventuell: einer, der gern im Winter Fässer bohrt), doch möchte ich den zweiten Namensteil Neber auf Näber = Bohrer und damit auf ein Küferwerkzeug beziehen. Außer Peter Winterneber sind in Gmünd nur Mathis Winterneber und Klaus Winterneper16 dokumentiert. Der Kleriker Mathis Winterneber17 erscheint anlässlich der Promotion zum Lizentiaten der Artistenfakultät 1453 als “Mathias Doliatoris de Gamundia”.18 Doliator meint aber den Küfer! Also war Mathias Winterneber ein Küfersohn, und seine Familie eine Küferfamilie. Den Peter Winterneber der Trinkstubenordnung darf man daher ebenfalls als Küfer betrachten. Damit erweist sich die Zuweisung der Trinkstubenordnung an die Binder als zutreffend.

Der Trinkstubenordnung geht es vor allem um die Disziplin der Stubengesellen. Tätliche und verbale Angriffe unter den Mitgliedern sollten nicht geduldet werden. Es war üblich, dass in der Trinkstube gespielt und gekegelt wurde. Ein besonderes zeittypisches Problem war das Schwören auf die Gliedmaßen Christi,19 das nochmals am Ende der Ordnung erscheint mit der Klarstellung, dass bei jedem einzelnen solchen Schwur 3 Pfennig fällig waren. Außerdem mussten die Stubengesellen Rüger sein, also diese Schwüre den Stubenmeistern melden. Wenn sie dies unterließen, mussten auch sie 3 Pfennig geben.

Inhaltliche Übereinstimmungen der Trinkstubenordnung der Binder aus dem 15. Jahrhundert bestehen mit den Artikeln 4 und 6 der Ordnung der Badstubenbruderschaft 138620 Dies mag mit der Zugehörigkeit der Bader zur Binderzunft zusammenhängen. Allerdings kennen wir keine andere Trinkstubenordnung der Gmünder Zünfte. [19.3.2022 Das stimmt nicht. Die Schneiderzunftordnung von 1474 (Digitalisat) bezieht sich nur auf das Verhalten in der Trinkstube des Handwerks.]

#forschung

  1. Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 249, Digitalisat, Transkription von Alfons Nitsch UAG II Nr. A 325 (UB Heidelberg) auf Commons. []
  2. Zur Schwäbisch Gmünder Bürgertrinkstube: Klaus Graf: Gestörter Dichtervortrag 1474. Ein Ehrenhandel in der Gmünder Bürgertrinkstube und der Spruchsprecher Grönenwald. Leicht erweiterte Online-Fassung 1997, Internet Archive. Zu den dort gegebenen Belegen ist der von 1472 Juli 29 (Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 499 U 280) zu ergänzen. Während ich seinerzeit A 325 vermutlich bewusst überging, bezieht Richard Strobel: Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd 3 (1995), S. 151 (zur Bürgertrinkstube Kornhausstraße 3, später “Zum Pfauen”) das Dokument auf die Bürgertrinkstube. []
  3. Bericht des Heinrich Haß über die von ihm durchgeführte Verfassungsänderung in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, 21. bis 23. Januar 1552 (Relation vom 7. April 1552 im Staatsarchiv Stade, Rep. 32 Nr. 170, Bl. 35-38) in: Eberhard Naujoks: Kaiser Karl V. und die Zunftverfassung. Ausgewählte Aktenstücke zu den Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten (1547-1556). Stuttgart 1985, S. 247-252, hier S. 249. Seiten im Internet Archive. []
  4. Zu den Gmünder Zunfthäusern ist vor allem das Inventar von Strobel Bd. 3 einschlägig. Eine Karte mit der Lage der fünf Zunfthäuser in der Stadtgeschichte 1984 (UB Heidelberg). Veraltet und zu knapp: Michael Grimm: Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Gmünd (1867), S. 380f. (Commons).

    Krämer (Johannisplatz 10): Strobel S. 117 mit Abbildung aus Dominikus Deblers Chronik Bd. 7, S. 761.

    Schmiede/Feuerarbeiter (Freudental 12): Strobel S. 80-82. Aquarell von Tiefenbronn: schwaebisch-gmuend.de.

    Metzger (1793 abgebrannt, auf der Brandstatt südlich von Hofstatt 7): Strobel S. 62, 231.

    Gerber (Postgasse 11): Strobel S. 315f. mit Bauinschrift 1620, später in der Ledergasse (ebenda, S. 166).

    Bader (laut Häuserbuch 1783 im Hintergebäude von Kornhausstraße 1): Strobel S. 150. Zum hier gelegenen Küblerzunfthaus im Himmelreich: Klaus Graf im einhorn-Jahrbuch 2001, S. 198 (Artdok). []

  5. Klaus Graf in: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd 1984, S. 147 (UB Heidelberg). []
  6. UAG II Nr. 2266 (UB Heidelberg). []
  7. UB Heidelberg. []
  8. Peter Spranger in: Zeugen ihrer Zeit 1987, S. 81 (Internet Archive). []
  9. Alle “gendtner” und alle Bader sollen bei Feueralarm ihre Geschirre (Geräte) vor das Haus zum Gebrauch der Bürger stellen, Digitalisat Commons. []
  10. Digitalisat Landesarchiv BW. []
  11. Vgl. den von mir angelegten Wikipedia-Artikel: Gentner (Handwerk). []
  12. UAG II, Nr. 1648. []
  13. UAG II, Nr. 2015. []
  14. Bezeugt von Eustachius Jeger 1707: Beschreibung des Oberamts Gmünd (1870), S. 255 (Wikisource). []
  15. Ich finde ihn sonst nur noch bei einem Studenten Franz W. in Frankfurt an der Oder 1518 (Internet Archive) und in Hessen bei einem Reinhard W. 1585 (PDF UB Marburg, S. 253). []
  16. 1499: UAG II, Nr. 2296. Später war – nach der Findmittel-Datenbank des Landesarchivs – Klaus Winterneper genannt Mayr Hofmeister des Klosters Söflingen, identisch mit dem Hofmeister Klaus Mair von Gmünd. []
  17. Vgl. vorläufig: https://archivalia.hypotheses.org/99041. []
  18. Toepke II, S. 293 (UB Heidelberg). []
  19. Gerd Schwerhoff: Gott und die Welt herausfordern (2004), UB Bielefeld. []
  20. Text bei Klaus Graf: Solidarität und Erinnerung. Beobachtungen zur Ordnung der Gmünder Badstubenbruderschaft aus dem Jahre 1386. Leicht erweiterte Online-Fassung 1999, Internet Archive. Digitalisat der Urkunde: Landesarchiv BW. []