Eine sehenswerte Dokumentation zum früheren § 175 StGB:
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/verurteilt-gekuendigt-geaechtet-als-schwule-per-gesetz-verfolgt-wurden,abschaffung-paragraf-175-100.html (mit Link zur Mediathek)
“Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft” (Fassung bis 1969).
“Die §§ 175 f. StGB verstoßen auch nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG), da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt”, stellte 1957 das Bundesverfassungsgericht fest.
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175
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06:32, 9 September 2004 Jmabel 300×401 (23,442 bytes) (Kurt Hiller: § 175: Die Schmach des Jahrhunderts! (1922); photo of cover; now public domain), Gemeinfrei, Link