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Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken

Der folgende Text musste aus meiner im März für das Pirckheimer-Jahrbuch eingereichten Besprechung des Stuttgarter Inkunabelkatalogs

Die Inkunabeln der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. Beschrieben von Armin Renner unter Mitarbeit von Christian Herrmann und Eberhard Zwink. Geleitwort von Hannsjörg Kowark †. 4 Bände. Wiesbaden: Harrassowitz 2018 (= Inkunabeln in Baden-Württemberg 5) (kurz: Renner et al. Seitenzahlen ohne nähere Angaben beziehen sich auf dieses Werk).

gestrichen werden, da der Besprechungsaufsatz zu lang geraten war [20.7.2019 online]. Ich habe die Ausführungen zu den Stuttgarter Abgaben durch weiteres Material ergänzt.

Es gibt keine Inkunabeldubletten. Trotzdem haben seriöse Bibliotheken in großem Umfang angebliche Doppelstücke verkauft oder vertauscht. In Stuttgart fanden Tauschaktionen noch 1966/67 statt (S. 34), und die Ulmer Stadtbibliothek erhielt noch 1976 (laut Renner et al. S. 34 Anm. 111: 1977) ein Tauschexemplar (Breitenbruch: Ulm Nr. 22). Woher die Informationen über die Abgaben stammen, wird nicht gesagt. Welche Akten und früheren Kataloge es zu dem Bestand gibt, erfährt man ebenfalls nicht. Ich erinnere mich, dass Peter Amelung, der langjährige Betreuer der Stuttgarter Sammlung, der diese gern als seinen wissenschaftlichen Privatbesitz betrachtete, mir eigentlich keinen Zugang zu den beiden mächtigen handschriftlichen Bandkatalogen gewähren wollte. Der damalige Bibliotheksdirektor Dr. Hans-Peter Geh beschied mich auf meine Beschwerde hin am 8. Mai 1985, der Inkunabelkatalog sei schon vor Jahrzehnten abgebrochen worden und diene nur dienstlichen Zwecken. “Herr Dr. Amelung ist aber bereit, Ihnen im begründeten Einzelfall Zugang zu diesem Katalog zu verschaffen”.

Dass insgesamt nur 61 Inkunabeln an Antiquariate oder Institutionen abgegeben wurden (S. 33), kann ich nicht glauben. Es ist unverständlich, wieso sich der Katalog nicht mit den Angaben von IPI zu Stuttgart auseinander setzt. Die Zahl 61 steht in einem Kapitel “Der Inkunabelzuwachs nach 1945″, bezieht sich aber offenbar nur auf die Zwischenkriegszeit. Über die Dublettenabgaben erfährt man an verschiedenen Stellen wenige Details. Mit Blick auf die Abgabe einzelner Stücke 1818 und 1857 von einer empfindlichen Schädigung zu sprechen, ist unangemessen (S. 21), denn vor 1918 müssen in großem Stil sogenannte Dubletten abgegeben worden sein, ohne dass der Katalog darauf eingeht. Es ist nur S. 31 von einer einzigen Abgabe von zwei Stücken die Rede. 1823 profitierte das Wilhelmsstift von einer Dublettenabgabe der Bibliothek, erfährt man aus Gerhard-Peter Handschuh: Zur Geschichte der Bibliothek des Wilhelmsstifts in Tübingen. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 27 (1968), S. 152-162, hier S. 155.

Am 17. September 2003 schrieb ich in INCUNABULA-L (Umlaute ergänzt): “Anhand von Inkunabelkatalogen kann belegt werden, dass die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart (LBS) noch 1966/8 Inkunabeldubletten verkauft hat. So wurde Inc Bodmer 212 (HC 13895) mit Glossen des 15. Jh. am 26.1.1968 von der LBS als Dublette ausgeschieden (s.a. Inc. Bodmer 117). Dem Katalog von WALSH (Harvard) entnehme ich, dass Nr. 3130 (HC 7583) am 11.7.1965 als Dublette abgegeben wurde. Nr. 2311+2329 aus der Prämonstratenserabtei Schussenried kam vor 1916 aus Stuttgart weg, Nr. 1159 aus Weingarten bzw. Zwiefalten vor 1923, Nr. 1201 vor 1920, Nr. 195 vor 1928, Nr. 1404 und 1242 möglicherweise 1967. Dass die Landesbibliothek in den 1960er Jahren keineswegs den Institutionen direkt die Bände angeboten hat, sondern sich des Antiquariathandels bediente, beweist im von Arnim’schen Katalog der Sammlung Otto Schäfer Schweinfurt Nr. 297 (Goff S-180), die 1966 als Dublette an M. Breslauer ging, desgleichen Nr. 302 und 308. In der LoC [Library of Congress] kam zu einem unbekannten Zeitpunkt Rosenwald Coll. #73, ein Torquemada (Goff T-539) mit hsl. Besitzvermerk “Fr. Marcus de Morstat”, aus der LBS an. In der Huntington Lib. San Marino stammt Hain 7641 aus Stuttgart (abgegeben vor 1924)”. Es trifft also leider zu, dass “württembergische Provenienzen keinen Hinderungsgrund für die Abgabe darstellten” (S. 33). Pikantes Detail am Rande: Früher besaß Stuttgart durchaus Schussenrieder Inkunabeln. Zu der an den Grafen von Sternberg gekommenen Büchersammlung der Prämonstratenser von Schussenried wird von Renner et al. ja angemerkt (S. 31), es sei weder im Stuttgarter Bestand noch in INKA (Abfrage Januar 2018) eine einzige Inkunabel aus Schussenried zu finden gewesen.

Im Tübinger Inkunabelkatalog weiß das Register, dass aus der Stuttgarter Königlichen Öffentlichen Bibliothek drei Inkunabeln nach Tübingen kamen, eine (über Tübingen, also wohl mit dem Verkauf von 1863) nach Sigmaringen und zwei ins Tübinger Stift. Nr. 1959 und 1961 (bei Brinkhus et al.) sind zwei zusammen gebundene Drucke Konrad Summenharts, die der spätere Reformator Ambrosius Blarer († 1564) mit seinem Besitzvermerk von 1515 und handschriftlichen Einträgen versah.

Wie ohne Sinn und Verstand an den Quellen der Landesgeschichte gesündigt wurde, zeigt ebenfalls das Exemplar der Lirer-Chronik (Konrad Dinckmut in Ulm: 12. Januar 1486, Hain 10117), das es über “Sandbergs Okhandel” in Stockholm (Abbildung auf Commons) in die Beinecke Library der Yale University verschlagen hat (OPAC). Es war im Besitz von Graf Heinrich von Württemberg († 1519) und wurde von ihm reich glossiert. Selbstverständlich ist es ein wichtiges Zeugnis für die geistigen Interessen dieses lange als geistesgestört abgestempelten Mannes und hätte die Stuttgarter Bibliothek nie verlassen dürfen!

Nach meinen alten Aufzeichnungen (für meine 1987 gedruckte Dissertation), die sich auf Mitteilungen Amelungs aus dem Bandkatalog beziehen, gab es von Hain 10117 noch drei weitere Exemplare (heute ist nur noch Nr. 4379 vorhanden, abgesehen vom Exemplar der Hofbibliothek), die nach einer Bemerkung des Bibliothekars Otto Leutze 1920 fehlten. Ein viertes Exemplar wurde 1901 veräußert, eine Dublette der Hofbibliothek (HB), angebunden an Hain 15491, im Juli 1913 an die Firma Rosenthal. Eines dieser Exemplare muss die Inkunabel in New Haven sein. Zur Veräußerung von 1901 findet man S. 31 einen Hinweis auf Löffler S. 208 (Internet Archive). Der Antiquar Rosenthal überbot mit 1200 Mark (für zwei Stücke) seinen Mitbewerber Baer. Man kaufte einen Schrank für den Lesesaal mit dem Geld.

Wenn allein von diesem einen illustrierten Ulmer Druck Hain 10117, dessen im Handel äußerst seltene Exemplare heute hohe Preise erzielen, fünf vermeintliche Dubletten abgestoßen wurden, demonstriert dies das Ausmaß des von Renner et al. verharmlosend gezeichneten Phänomens.

Eine beschönigende Darstellung der Dublettenabgaben, die alles andere als ein Ruhmesblatt der wissenschaftlichen Bibliotheken, ist kein Einzelfall. So geht der Leipziger Inkunabel-Katalog 2014 (Einleitung, S. XVf.) nur ganz kurz auf die Dublettenverkäufe ein, mehr erfährt man in einem Aufsatz von Thomas Th. Döring (Qucosa).

Einen großangelegten Versuch, die Inkunabelaussonderungen einer bedeutenden Altbestands-Bibliothek zu rekonstruieren, unternahm Reiner Nolden in: Die Inkunabeln der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Trier, Teil 2 (2015), S. 1196-1302. Dem letzten spektakulären Verkauf fiel 1934 eine der beiden Trierer Gutenberg-Bibeln zum Opfer, die Geldanlage ist im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden (Teil 1, S. XXII). Gemessen am angerichteten Schaden war der Gewinn durch solche Verkäufe sicher nicht selten lächerlich gering.

Jürgen Geiß schreibt in der Rezension in IFB: “Zu Recht spürt man in Noldens Überblick zur Besitzgeschichte der Trierer Inkunabelsammlung (S. IX – XXV) allenthalben dessen Entrüstung gegenüber seinen Vorgängern im Amt, welche die eigentlich günstigen Ausgangsbedingungen und die säkularisationsbedingt breite Materialbasis der Trierer Altbestände im 19. und frühen 20. Jahrhundert durch massive, fast immer mit finanziellen Engpässen begründete „Dublettenverkäufe“ konterkariert und damit zerstört haben. Trotz Requirierungen durch die Franzosen (1792/94 ff.) ergaben sich in Trier um 1800 ähnlich paradiesische Zustände wie etwa in Bayern, wenn auch im kleineren Maßstab. Vielleicht war es diese scheinbare Überfülle, die mit dazu beitrug, daß seit dem 19. Jahrhundert beständig und in großen Stil kleinere und größere Bestände von Trierer Inkunabeln unrettbar verkauft wurden. Als extreme Beispiele sind zu nennen die Veräußerung von 404 Inkunabeln v.a. an den Kölner Sammler Max Mevissen (1852), die Abgabe von 50 Inkunabeln in die 1870/71 zerstörte Universitätsbibliothek Straßburg sowie die Abgabe von 99 „Dubletten“ an die Königliche Bibliothek Berlin im Jahre 1909 und eine zeitgleiche Auktionierung von 194 Stücken durch das Antiquariat Rosenthal. Noch während der Weltwirtschaftskrise in den 1920er und 1930er Jahren stießen Trierer Bibliothekare nicht weniger als 300 Inkunabeln ab, die sich heute in aller Herren Länder wiederfinden. Nolden wagt es nicht, die Quantität der Verluste innerhalb der Trierer Inkunabelsammlung mit genauen absoluten Zahlen zu benennen. Aus den Angaben der von ihm im Katalog publizierten Veräußerungsverzeichnisse (S. 1196 – 1302) muß man jedoch annehmen, daß nach 1800 bis heute etwa ein Viertel aller ehemals in Trier vorhandenen Inkunabelexemplare disloziert wurde. Auch wenn die beschriebenen Entwicklungen, daß man bis in die jüngste Zeit hinein Inkunabeln in ihrem exemplarspezifischen Eigenwert nicht schätzte und sie daher reichlich naiv als „dublett“ veräußerte, in anderen großen Bibliotheken der Zeit zu beobachten sind, erscheint die von Nolden skizzierte Verlustgeschichte in Trier als besonders bitter”.

Vor kurzem erschien von Falk Eisermann: Lost in Transaction: ‘Discollecting’ Incunabula in the Nineteenth and Twentieth Centuries. In: Buying and Selling (2019), S. 522-539. Über Verkäufe aus öffentlichen Sammlungen äußert sich auch David McKitterick: The invention of rare books. Private interest and public memory, 1600-1840 (2018), vor allem im “Prologue”, worauf mich Eisermann hinwies.

Eisermann erwähnt auch den schändlichen Inkunabel-Tausch der Vaticana anno 2003 mit Kulturgut-Verbrecher Massimo de Caro, auf den ich 2013 aufmerksam machte. Eisermann S. 539 bezieht sich auf die Ermittlungen von Wilding (PDF), der feststellte, dass von den sechs Exemplaren der berühmten Hypnerotomachia, die es vor 1934 im Vatikan gab, nur drei übrig blieben; die anderen wurden getauscht und der elektronische Inkunabelkatalog wurde irgendwann zwischen 2012 und 2014 manipuliert, um das Ganze zu vertuschen (Wilding S. 59).

Nachdem Bettina Wagner in einem kurzen Artikel “Dublettenauktionen der Münchener Hofbibliothek in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts”. In: Aus dem Antiquariat (2006), Heft 2, S. 89-97 die Thematik aufgegriffen hatte, legte sie 2017 einen umfangreichen Beitrag auf Englisch vor: Bettina Wagner, “Duplum Bibliothecae regiae Monacensis”. The Munich Court Library and its Book Auctions in the Nineteenth Century. In: The Papers of the Bibliographical Society of America 111 (2017), S. 345-377. Die nur zu berechtigten Angriffe des Würzburger Bibliothekars Anton Ruland auf den Chef der Münchner Bibliothek Karl Halm wegen der Veräußerung besonders wertvoller Inkunabeln hatte Max Pauer zum Gegenstand eines eigenen Aufsatzes gemacht: Max Pauer: Anton Ruland und Karl Halm. Ein bibliothekarischer Streit um Dublettenverkäufe vor hundert Jahren. In: Aus der Arbeit des Bibliothekars. Aufsätze und Abhandlungen Fritz Redenbacher zum 60. Geburtstag dargebracht (1960), S. 121–135. In einer Rezension schrieb Wagner: “Halms Verdienste um die Erwerbung von herausragenden Sammlungen und Einzelstücken und um die Publikation der (auf Schmellers Vorarbeiten basierenden) Handschriftenkataloge sind unbestritten. Der Preis dafür war jedoch die zumindest teilweise Zerschlagung gewachsener Bestandskomplexe durch die Aussonderung von Dubletten und das dafür erforderliche Zerschneiden von Sammelbänden – obwohl dieses Verfahren damals weithin geübter bibliothekarischer Praxis entsprach und den finanziellen Handlungsspielraum der Bibliothek erheblich erweiterte, wurde es schon von zeitgenössischen Buchhistorikern mit großer (nach Leyh »maßloser« [S. 261]) Schärfe verurteilt. Die Position der Gegner Halms wurde insbesondere durch den Würzburger Universitätsbibliothekar Anton Ruland vertreten; seine Argumente sind bis heute gültig geblieben” (IASL Online).

Wagner schließt ihre Darstellung 2017 über die Münchner Verkäufe mit dem Halm-Ruland-Streit und erweckt den Eindruck, als habe es danach keine größeren Dublettenverkäufe gegeben. Dass diese verharmlosende Behauptung falsch ist, zeigt ein Blick in meinen 2013 erschienenen Blogartikel zur 1906 weitgehend untergegangenen Bibliothek Adolph Sutros (1830-1898) in San Francisco. Ich zitierte damals Russ Davidson (PDF) zur Tätigkeit Carl Friedrich Mayers 1883-1887 für Sutro: “As remarkable as the Buxheim and Dalberg acquisitions were, they were nevertheless exceeded, in both quantity and quality, by Sutro’s third German bookbuying success — his purchase of duplicate imprints from the Royal State Library in Munich. The Kingdom of Bavaria, to which this library then belonged, was in dire need of money, and Sutro had secured permission from a high-level government official to purchase such duplicates as he wanted. Moreover, his opportunity to do so coincided with his blossoming relationship with Charles Mayer. Anxious to continue his travels and reach the Near East, Sutro engaged Mayer to work through the duplicates. Mayer took to the task energetically, and when he had finished, had increased the size of Sutro’s library by some 13,000 volumes. When finally packed for shipment to San Francisco, it took 86 cases to hold all of the Munich State Library books acquired by Sutro. Still more impressive, however, was that 33 of these cases held incunabula. Thirty-three cases of “cradle books”! It is a staggering statistic. It is not clear precisely how many incunables were once found in the Sutro Library, and exact number is now of historical interest only. Sutro himself estimated that he owned over 4,000″ (Hervorhebung von mir). Ich hatte seinerzeit Frau Wagner auf meinen Beitrag hingewiesen und gefragt, ob sie zu den Verkäufen etwas wisse, was sie verneinte. Sie versprach aber, die Augen offen zu halten. Sie hat in ihrem Beitrag von 2017 die ja kaum anzuzweifelnde Angabe, dass Sutro eine sehr große Zahl Münchner Inkunabeldubletten noch in den 1880er Jahren erworben hat, übergangen. Ob aus Vergesslichkeit oder böswillig, kann dahingestellt bleiben. In jedem Fall wäre es interessant zu wissen, wann die BSB München letztmals eine sogenannte Inkunabeldublette verkauft hat.

Bevor ich mich mit solchen Dublettenverkäufen befasste, hätte ich nicht angenommen, dass noch 1963/64 die Universitätsbibliothek Göttingen “Inkunabeldubletten” in den Handel gegeben hat. Eine vergleichende Studie wäre an der Zeit.

Sechs gute Gründe, keine Inkunabel- und Altbestands-“Dubletten” abzugeben

1. Es gibt (nicht nur bei Inkunabeln) keine Doppelstücke, sondern jedes Exemplar ist ein Individuum mit eigener Geschichte und in seinem Provenienz-Kontext, der eine Geschichtsquelle darstellt, zu erhalten.

Der evangelische Kirchenhistoriker Johann Anselm Steiger schrieb 2002: „In Stuttgart hat das Landeskirchliche Archiv eine ehemalige Druckerei angekauft. Hier ist genug Raum, um denjenigen Kirchenbibliotheken, die vor Ort nicht mehr betreut werden können, eine sachgerechte Aufbewahrung angedeihen zu lassen, sie zu erschließen und der Benutzung zugänglich zu machen. Die hier zentralisierten Ensembles sollen nicht zerschlagen, sondern als gewachsene Einheiten aufgestellt und erschlossen werden. Eine ›Dubletten‹-Aussonderung findet nicht statt, schon darum, weil es bezüglich der frühneuzeitlichen Drucke Dubletten nicht gibt, sondern jeder Druck aufgrund von Provenienz, Besitzvermerken, Anstreichungen und marginalen Bemerkungen seinen eigenen, ebenfalls gewachsenen Charakter besitzt – so wie die jeweiligen Sammlungen organische Einheiten bilden und von Unverwechselbarkeit geprägt sind.“ Das gilt um so mehr für Inkunabeln.

Das bis heute weitverbreitete Dublettendenken kritisierte auch Armin Schlechter 2002.

Was ist eine Dublette, fragte 2013 Karin Schamberger: “ein doppelt vorhandenes Stück ist nur dann wirklich doppelt vorhanden, wenn es in Form und Inhalt völlig übereinstimmt. Dies trifft auf bibliothekarischen Altbestand aber kaum zu”.

Wer provenienztragende Drucke veräußert, beschädigt wertvolle Geschichtsquellen.

Selbstverständlich sind Inkunabelexemplare nicht nur provenienzgeschichtliche, sondern auch druckgeschichtliche Quellen, insbesondere, wenn sie Druckvarianten aufweisen.

2. Bei Inkunabelabgaben wurde nicht selten höchst Wertvolles bzw. Wertvolleres als die verbleibenden Exemplare aus der Hand gegeben.

Otto Mazal/Konstanze Mittendorfer: Österreichische Nationalbibliothek Inkunabelkatalog ÖNB-Ink Bd. 1: A-B (2004), S. XXX: Der Verkauf von Inkunabeldubletten sei aus Sicht des modernen Buchforschers „bedauernswert, denn ein zweites Exemplar, das sich durch Provenienz, buchkünstlerische Ausstattung oder händische Annotierung eines ehemaligen Besitzers vom ersten Exemplar unterscheidet, ist im buchgeschichtlichen Sinn keine Dublette. Es besteht daher heute zu Recht die Sitte, daß in Inkunabelsammlungen auch Zweit- und Mehrfachexemplare verwahrt werden. Der Kauf und Tausch von Inkunabeln wurde freilich später noch öfters, in Notzeiten wie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts durchgeführt [siehe dazu ebd. S. XXXV]; Antiquare erhielten auf diese Weise sogar nicht selten das wertvollere Zweitexemplar“.

Die UB Heidelberg verkaufte in den 1930er Jahren einen von Gutenberg (!) gedruckten Ablassdruck von 1454 (!) mit Salemer Provenienz als Dublette (!).

Wenn man ohne Sinn und Verstand sogenannte “Dubletten” veräußert (siehe auch oben die Stuttgarter Beispiele), dann entgeht einem schon mal eine Katharinenlegende in Versen (14. Jahrhundert), die im Einband der ausgeschiedenen ehemals Tennenbacher Inkunabel (Harvard, Katalog Walsh Nr. 1206) als Makulatur Verwendung fand und nun MS Ger 218 der Houghton Library ist. Die Inkunabel wurde 1945 „offenbar als ausgeschiedenes Duplikat“ von dem Union Theological Seminary in New York veräußert.

Über einen Lübecker Wiegendruck ist in einer Publikation von 1903 zu lesen: “Nach Veröffentlichung des Lichtdrucks mit der lateinischen Vorrede wandte man sich direkt von Paris nach Lübeck [an die Stadtbibliothek, KG] und erlangte die Auslieferung des stolzen Einzelexemplars von 1470 und übersandte dafür den Genfer Lichtdruck von 1885!! Es gleicht dies Tauschgeschäft nach 1870 einem Verfahren, wenn in der Schatzkammer eines Fürstengeschlechts ein Krondiamant von unberechenbarem Werte durch einen böhmischen Glasfluss ersetzt wird”.

München hat sogar einen Richenbach-Einband verkauft (heute in der Newberry Library, Chicago). [13.5.2019 und das Exemplar von St. Ulrich und Afra eines Drucks der Klosterbuchdruckerei: HathiTrust.

18.1.2022: Frankfurter Inkunabeldublette soll jetzt 200.000 Dollar kosten]

3. Der kurzfristige finanzielle Ertrag bei Inkunabelverkäufen steht in keinem Verhältnis zum Schaden, den Abgaben mit Blick auf die langfristigen Ziele der kulturgutverwahrenden Institutionen als “Archive” anrichten.

4. Inkunabel-Abgaben aus öffentlichen Institutionen, zumal wenn sie intransparent erfolgen, erschweren die Arbeit des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” (und schaden dadurch natürlich auch der Forschung).

Siehe Eisermann 2019, S. 538f.

5. Gehen Inkunabeln in Privatbesitz über, werden sie in der Regel der Forschung entzogen und das Risiko eines Verlusts ist höher.

6. Inkunabelverkäufe verstoßen des öfteren moralisch, manchmal auch juristisch, gegen den Willen der ursprünglichen Stifter.

Als Konrad Hager seine Büchersammlung 1539 der Universitätsbibliothek Tübingen schenkte, konnte er nicht damit rechnen, dass diese im 19. Jahrhundert teilweise als “Dubletten” an die Hofbibliothek Sigmaringen gelangten. 2014 sah sich die Tübinger Bibliothek nicht verpflichtet, das von der Hofbibliothek bei Sotheby’s verscherbelte Stück zurück zu erwerben.

#forschung #buchgeschichte #provenienz

Stempel in Druck von 1507
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00019910/image_11

20.5.2019 Herr Lancaster hat mir eine ganze Reihe von Bildern solcher Stempeln aus Inkunabeln zur Verfügung gestellt, die ich noch verarbeiten muss. Aus Berlin erreichte mich das folgende Bild von GW 6750, wofür ebenfalls gedankt sei.

3.9.2019 Berliner Inkunabeldubletten

10.6.2022 Verkäufe sogenannter Inkunabel-“Dubletten” durch die Österreichische Nationalbibliothek im 20. Jahrhundert