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Das Herkommen des Hauses Sachsen

Die folgende Rezension wurde gedruckt in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 67 (2019), S. 264-266.

Olav Heinemann: Das Herkommen des Hauses Sachsen. Genealogisch-historiographische Arbeit der Wettiner im 16. Jahrhundert (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 51). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2015, 474 S., 62 Abbildungen. ISBN 978-3-86583-983-1.

In der Zeit des Renaissance-Humanismus wurde die Aristokratie von einer eigentümlichen “Geschlechtskrankheit” ergriffen, die man schon als “Herkommensseuche” oder “Herkommensfieber” bezeichnet hat. Die damalige Geburt der modernen Genealogie stand im Dienst der Herrschaftslegitimation. Indem die Gelehrten nach möglichst alten Ursprüngen der Dynastien und Adelsfamilien fahndeten, indem sie kritische Forschung mit unkritischen Kombinationen, glückliche Funde alter Quellen mit Fiktionen und Fälschungen in kaum entwirrbarer Weise verbanden, schufen sie ein bislang viel zu wenig beachtetes Korpus aus Texten und Bildern, das für die Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts mit ihrer Verschränkung retrospektiver und prospektiver Aspekte, die sich beide mit dem maximilianeischen Schlüssel- und Quellenbegriff “Gedechtnus” verbinden lassen, besonders typisch erscheint.

Die bisherige Forschung hat sich vor allem auf die Habsburger und das Gedechtnus-Projekt Maximilian I. um 1500 konzentriert. Von daher ist es begrüßenswert, dass die Duisburg-Essener Dissertation von Heinemann sich intensiv mit der Historiographie und Traditionsbildung des Hauses Wettin befasst. In einem großen Kapitel wird die ernestinische Phase bis zum Wechsel der Kur 1547 behandelt. Im Mittelpunkt steht der Hofhistoriograph Georg Spalatin (1484-1545), aber auch unbekanntere Namen kommen zur Sprache wie der Herold Georg Rüxner, der mit Spalatin in Verbindung stand und wohl um 1520 eine wappengeschmückte handschriftliche Genealogie dem Albertiner Georg dem Bärtigen widmete (S. 85f.). Bereits der Titel “der recht blutstam” des Hauses Sachsen unterstreicht die von Heinemann herausgearbeitete Bedeutung des Geblüts, also der Blut-Metapher im genealogischen Diskurs (S. 117, 384, 105). Dass Heinemann sich nicht auf die älteste und mutmaßlich beste Handschrift aus der Zeit um 1520 (Jena, ThULB, Ms. Prov. f. 262) stützt, sondern auf die über 50 Jahre jüngere Darmstädter, erklärt sich wohl durch den Umstand, dass letztere online verfügbar ist, was man aber nicht erfährt: http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-203. Wenigstens bei Handschriften sollte man im Internet zugängliche Digitalisate (mit Permalinks) zitieren!

Im zweiten großen Kapitel geht es um die albertinische Historiographie in der zweiten Jahrhunderthälfte, die nun schon wesentlich von gedruckten Darstellungen bestimmt wurde. Eine wichtige Rolle spielt der Wittenberger Professor Petrus Albinus (1543-1598), den man gern als Vater der sächsischen Geschichtsschreibung ansieht. Vor der abschließenden Schlussbetrachtung unternimmt es Heinemann in ansprechender Weise, den von Ernst Kantorowicz in seinem Buch “The King’s two bodies” hervorgehobenen “zwei Körpern” des Herrschers einen dritten beizugeben: ein corpus dynasticum: “Die genealogische Ordnungsform des Stammbaums zielt […] auf die Dynastie als transpersonale Größe und deren Persistenz” (S. 309).

Heinemanns Interpretationen überzeugen und regen zu weiterem Nachdenken über die vormoderne genealogische Kultur an. Drei Punkte möchte ich hervorheben. Erstens gelingt es ihm, die besondere Bedeutung des Wappenwesens nicht nur für die Illustration, sondern auch für die Argumentation darzustellen: “Historiographie, Genealogie und Heraldik bildeten eine eng miteinander verwobene Trias” (S. 156). Weitere Aufmerksamkeit verdienen die “Wappenschöpfungen”, also die Erfindung von Wappen für die vorheraldische Zeit (S. 163-174). Zweitens wird deutlich, welche große Bedeutung der Sachsen-Diskurs und die mit ihm verbundene Traditionsbildung rund um den Spitzenahn Wittekind/Widukind besaß (mit Widukind hatte sich Heinemanns Doktorvater Stefan Brakensiek näher befasst). Leider hat Heinemann das Buch von Hilkert Weddige “Heldensage und Stammessage” (1989) nicht herangezogen. Die Verbindungslinien zum humanistischen Gentilpatriotismus anderer Regionen auszuziehen, wäre eine reizvolle Aufgabe. Drittens frage ich mich, was übrigbleibt, wenn man von den genealogischen Basteleien und narrativen Fiktionen die Legitimations-Funktion abzieht. Diese Herkommens-Phantasien – der Phantasie-Begriff erscheint mir besonders geeignet, ein Gegengewicht zur gleichsam “mythischen” Herrschafts-Fundierung abzugeben – boten in meinen Augen eine spezifische Form literarischer Unterhaltung, die man leicht übersieht, wenn man nur die politischen Aspekte in den Blick nimmt.

Angesichts der sprachlichen Stringenz der Arbeit sollte man ihre formalen Mängel nicht überbewerten. So ist in der Gliederung die Überschrift von Abschnitt 3.3 “Ergebnisse” nicht nachvollziehbar. In den Fußnoten begleitet bei Methodenfragen häufig ein zweiter Text aus zu langen Zitaten aus der Sekundärliteratur die Darstellung. Zu wenig Querverweise generieren überflüssige Wiederholungen. Mehrfach wird eine Schrift und der Briefwechsel Johannes Reuchlins herangezogen (S. 75f., 130, 151), aber es ist nicht hilfreich, einmal Geigers veraltete Briefausgabe, ein anderes Mal die maßgebliche moderne Ausgabe des Briefwechsels und ein drittes Mal die diesen begleitende deutsche Übersetzung anzuführen. Bedauerlicherweise sind dem Autor viele wichtige Studien insbesondere zu anderen Dynastien entgangen, die einen Vergleich der wettinischen Befunde gefördert hätten. Ich nenne nur bemerkenswerte Aufsätze von Clemens Joos zum Konzept Herkommen (etwa in: Grafen und Herren in Südwestdeutschland vom 12. bis ins 17. Jahrhundert, 2006) und die generell zu wenig bekannte Tübinger Dissertation von Rolf Götz: Wege und Irrwege frühneuzeitlicher Historiographie. Genealogisches Sammeln zu einer Stammfolge der Herzöge von Teck im 16. und 17. Jahrhundert (2007).

Klaus Graf

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Rezension von Jörg Rogge
http://www.sehepunkte.de/2016/07/28561.html

Rezension von Volker Bauer
https://doi.org/10.15463/rec.1256102462

Rezension von Thomas Nicklas
https://doi.org/10.15463/rec.reg.1061758643

Rezension von Claus Heinrich Bill
http://home.foni.net/~adelsforschung2/heinemann.htm

Zum Konzept Herkommen: Graf 2001
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1137987

Zum Begriff Phantasie: Graf 2017
https://hcommons.org/deposits/item/hc:16119

160.000 Euro und dann kein Vollregest

Wie schon in https://archivalia.hypotheses.org/98762 angemerkt, sind 160.000 Euro für die Digitalisierung und Erschließung von 1800 Urkunden des Universitätsarchivs Heidelberg eine viel zu hohe Summe. ICARUS nimmt zur Zeit zwischen 3 und 4 Euro je Urkunde (unabhängig vom Umfang), was bei 4 Euro einem Betrag von 7200 Euro entspräche (inklusive Online-Stellung). Das Regestieren rechtfertigt bei einem Bestand, bei dem es von vielen Urkunden bereits Abdrucke und brauchbare Regesten gibt, keineswegs den Differenzbetrag. Schaut man sich das Regest zur Urkunde 1458 April 29

https://doi.org/10.11588/diglit.45973

an, sieht man dass von einer Berücksichtigung der Heinemeyerschen Richtlinien und von einem Vollregest keine Rede sein kann. Da es nur eine kurze Erwähnung in der Literatur gibt, wäre hier eine vollständige Regestierung unter Anführung aller Namen geboten gewesen.

Verzichtet man bei Online-Projekten auf ein Register, muss man Sorge tragen, dass man alle Namen und ggf. auch Sachbegriffe in normalisierter Form wiederholt.

Bei “Magister Mathias Winternegber aus Gmünd” müsste “(Gamundia)” hinzugesetzt werden. Statt “Pfarrer der Kirche zu Leinburg” müsste es korrekt heißen “Kircherr in Leinburg (Leynburg) Eichstätter Diözese”. Leinburg müsste identifiziert werden. Es fehlt ein großer Teil des Rechtsinhalts, es fehlen diverse Personennamen. Dieses Regest ist als Vollregest indiskutabel! “Schau halt ins Digitalisat!” Dann brauche ich aber nicht eine Heidensumme für die Erschließung aus dem Fenster zu werfen …

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Über Winternegber/Winternepper (1453 Mag. art in Heidelberg als pauper):

https://resource.database.rag-online.org/ngFV1E870GX6qubRzGOu9DrW

1450 schrieb Winterneper in Heidelberg einen Teil der Aristoteles-Handschrift UB Frankfurt Ms. Barth. 146
http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/msma/content/pageview/3570486
Krämer: Scriptores hat außerdem:
“Dublin, National Library of Ireland, 5032 (Strong Room X.1) (a. 1455) (ehem. Dublin, Science and Art Museum, 1913 Art. 1241).
Dublin, National Library of Ireland, 2291 (2 lose Bll. aus 5032, 10. Jh.)”.

1478 Pfarrer Winternepper von Schwäbisch Gmünd laut Weser
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1902/0091

[1478 tauscht Pfarrkirche Aalen gegen Lautern https://archive.org/details/scherg_bavarica_vatikan/page/n5/mode/2up Nachtrag 27.2.2020]

1480 Vikar Winternäper der Pfarrkirche zu Gmünd
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/nitsch1965/0169

1481 Pfarrer (Pfarrvikar) zu Schwäbisch Gmünd (Winternäpper)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2498728

[7.3.2023 https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Wintereber,_Matthias
https://oberdeutsche-personendatenbank.digitale-sammlungen.de/Datenbank/Winternepper,_Matthias]

Glückwunsch! Dr. Maria Effinger und Dr. Katrin Bemmann werden für Open Access geehrt

Dr. Maria Effinger und Dr. Katrin Bemmann (Heidelberg) erhalten den Deutschen Archäologiepreis 2019 für ihre Verdienste um die Einführung und den Ausbau eines modernen offenen Publikationswesens in der deutschsprachigen Archäologie, meldet Archaeologik. Das gilt nicht nur für die Archäologie, auch als Historiker darf man glücklich sein über das, was Heidelberg an Open Access ermöglicht.

Lag der Berchtesgadener Besitz “Teterloch” bei Neresheim?

Nachdem ich neulich vergeblich rätselte, wo die Burg Neueburg der Grafen von Wertheim und später der Nerren von Hürnheim (um 1400) auf dem Härtsfeld lag, quält mich nun ein weiterer unbekannter Ortsname, auf den ich bei Jürgen Dendorfer 2014 stieß. Er berief sich auf die nach wie vor maßgebliche Ausgabe des Schenkungsbuchs der Propstei Berchtesgaden von Karl August Muffat 1856, in dem eine Schenkung von 1150/51 (so Dendorfer) eines Guts Teterloch durch Heinrich von Möttingen verzeichnet ist [Stefanie Uhler: Untersuchungen zu den Traditionen des Stiftes Berchtesgaden (1994), S. 97 datiert 1138-1141. Nachtrag 19.4.2024]. Über den Berchtesgadener Besitz im württembergischen Ostschwaben unterrichten vier Urkunden im WUB Online, wobei es bei der fraglichen aus dem Schenkungsbuch (als Signatur gibt das WUB Online Hauptstaatsarchiv München KL Berchtesgaden 3, fol. 25v an, Geschichtsquellen.de: Fp. BGD 1 [19.4.2024 online Scan 59]) zu Teterloch heißt: “Unermittelt, vielleicht abgegangen bei Neresheim, AA, oder Tatenloch, abgegangen bei Lauchheim, AA?”. Das WUB 7, S. X tendierte zu Tatenloch/Dattenloch.

Im Ortsnamenbuch des Ostalbkreises (I, S. 118f.) hat Lutz Reichardt für die Wüstung Dattenloh bei Lauchheim einen Beleg Tatenloch 1374, aber nur nach der Oberamtsbeschreibung Ellwangen, weil er zu faul war, die Urkunde im Kapfenburger Bestand aufzusuchen. Zu Tatenloch gibt es im Findmittel des Landesarchivs noch weitere Belege, der älteste 1359. In der Sammlung Breitenbach gibt es die Namensform Datenlohe. Die Flur Dattenlohe ist auf der Flurkarte von 1829 (online) eingetragen.

Vergeblich sucht man in Reichardts Ortsnamenbüchern (Ostalbkreis und Heidenheim) nach Teterloch oder einem vergleichbaren Ortsnamen bei Neresheim; die Oberamtsbeschreibung Neresheim und die Kreisbeschreibung Heidenheim (1999/2000) helfen auch nicht weiter.

Muffat hatte sich auf eine Eintragung Datterlohe östlich der Egau zwischen Iggenhausen und Frickingen mit Kirchensymbol in der um 1750 zu datierenden Karte “Marchionatus Onoldini Comitatus Oettingensis” gestützt (die beste Auflösung in Tschechien) gestützt.

Man kann noch so lange auf eine moderne Karte starren und die genannten landesgeschichtlichen Referenzwerke von vorne nach hinten wälzen: Im 18. Jahrhundert kann es dort kein Pfarrdorf Datterlohe gegeben haben! Bedenkt man aber, dass hier die Grenze der Grafschaft Öttingen verlief, so wird klar, woher der Ortsname stammt: aus der mehrfach gedruckten Grenzbeschreibung der Grafschaft Öttingen 1419 (beispielsweise in einer Deduktion von 1705). Auch wenn vermutlich niemand mehr etwas mit dem Ort anfangen konnte, auf den Grenzpunkt mit rechtlicher Relevanz wollte der Kartograph offenbar nicht verzichten. Eine Ausfertigung der Urkunde Sigismunds (RI) ist nicht erhalten (so Kudorfer 1985). Reinhard H. Seitz 1965/66 zitierte nach einer Abschrift um 1430: “Von demselben [unteren Wehr bei Dunstelkingen] biß gen Taterloch [unbekannt] an die pfarrkirchen. Von demselben die Egwan [= Egau] auff biß gen Ygenhusen [= Iggenhausen] in den furt”. Auch Horst Moeferdt 1973 kannte die genaue Lage von Taterloch nicht. Im Reichsregisterbuch G, Bl. 47v (Scan 139) heißt es Ta+eterloch (e über a).

Heinz Bühler suchte Teterloch nördlich von Dischingen in der Gegend des heutigen Härtsfeldsees (Adel, Klöster usw. 1997, S. 1044). Er berief sich außer auf die Grenzbeschreibung 1419 auf die mir nicht vorliegende Eglinger Ortsgeschichte von Paulus Weißenberger 1979, S. 40.

Die Nennung der Pfarrkirche irritiert erheblich. Glaubt man Anton Birlinger 1874, so sei sicher, dass der Pfarrort Taterloch an der Kapelle zum “Großen Herrgott” südlich von Eglingen (Abbildung) gestanden habe (Wohnplatz Eglinger Keller). Eine mir nicht bekannte ominöse Quelle, das Totenbuch des Kapitels Neresheim, weise noch einen Pfarrer auf, und im Privileg von 1419 erscheine der Ort mit Pfarrkirche. Nach der Schlacht bei Giengen sei er zerstört worden. Auf der Website von Dischingen wird das für bare Münze genommen, obwohl es bis auf die Nennung von 1419 keinerlei urkundliche Belege gibt. Einen abgegangenen Ort Taterloch bei Eglingen kennt nur das Königreich Württemberg 1863, das Birlingers “Sage” noch nicht im Druck benutzen konnte. Immerhin gibt es in den Flurkarten von 1830 Gewanne Dehnlohe (heute Tännloh) und Dehnlohefeld. Dehnlohe könnte sich aus Detenlohe entwickelt haben. Aber es ist zu beachten, dass nach der Beschreibung von 1419 Taterloch zwischen Dunstelkingen und Iggenhausen in der Nähe der Egau und nicht südlich von Eglingen am Eglinger Keller lag.

Nach einer Urkunde Papst Innozenz III. von 1209 besaß Berchtesgaden die Pfarrkirche “Teterloch”; die Urkunde ist online (da die URN nicht auflösbar ist, muss ich die URL zitieren; Druck z.B. von 1810). Offenkundig ist das der gleiche Ortsname wie bei der Schenkung aus der Mitte des 12. Jahrhunderts.

Was bleibt ist Entsetzen. Die überregionalen Beziehungen der Berchtesgadener Schenker lassen die Möglichkeit zu, dass Teterloch irgendwo in Süddeutschland oder Österreich lag, eventuell in der Nähe von Berchtesgaden. Die Nennung der Kirche 1209, die Namen der anderen Beteiligten und der Umstand, dass in Iggenhausen Berchtesgaden ebenfalls beschenkt wurde, scheinen es zu rechtfertigen, das mit Pfarrkirche 1419 genannte Taterloch mit den hochmittelalterlichen Quellen zu verbinden. Aber alles sträubt sich in mir, eine sonst nicht bezeugte Pfarrei Taterloch anzunehmen, die der landesgeschichtlichen Forschung der Region offenbar entgangen ist. Bei allen Mängeln von Reichardts Ortsnamenbüchern und eventuell auch der Kreisbeschreibung Heidenheim halte ich es für undenkbar, dass ein Pfarrdorf sonst keine Spuren hinterlassen hat. Doch bevor ich diesen Beitrag abschließe, werfe ich noch einen Blick in Placidus Brauns Beschreibung des Bistums Augsburg 1823 (ihm folgt Thudichum 1907), der die Bistumsmatrikeln (15./16. Jahrhundert) auswertete, und siehe da: Im Kapitel Neresheim lag ein Pfarrdorf Tötterloh, “wo die Edeln von Westernach das Patronatsrecht ausübten” . Die Westernach waren seit 1428 Herren auf Schluss Trugenhofen (heute Taxis) bei Dischingen.

Nachtrag 23. Februar 2020

Für Unterstützung bei meinen weiteren Recherchen habe ich vor allem Holger Fedyna, Erwin Naimer und Reinhard H. Seitz sehr zu danken.

Ausgehend von dem Hinweis von Reinhard H. Seitz, dass bei der Aufgabe eines Pfarrdorfs die Pfarrkirche zuletzt aufgegeben wird, möchte ich die Vermutung äußern, dass die Kirche von Teterloch mit der Kapelle St. Gotthard bei Ballmertshofen identisch ist. Über diese liest man in: Der Landkreis Heidenheim 1 (1999), S. 521: “Die links der Egau erhöht gelegene Kapelle St. Gotthard wurde 1725 mit bischöflicher Genehmigung aufgehoben und in der Folgezeit abgebrochen. […] Die Kapelle war mit einem Friedhof ausgestattet, von dem noch Reste der Ummauerung sichtbar sind. 1627 wird St. Gotthard als Pfarrkirche bezeichnet”. Die Beschreibung des Oberamts Neresheim 1872 (S. 210) sagt: “Etwa 1/8 Stunde von Ballmertshofen, da wo jetzt der Brennersche Bierkeller ist, stand das im vorigen Jahrhundert abgebrochene St. Gotthardskirchlein, das von den Herrn von Hürnheim zu Ehren des heilig gesprochenen Bischofs Gotthard erbaut wurde; es war von einem Kirchhof umgeben, dessen Eingang jetzt noch zu sehen ist; auch erhielt sich noch ein mit dem Bildniß des heil. Gotthard geschmückter Bildstock. Auf diesen Friedhof wurden die Einwohner von Schrezheim beerdigt” (Wikisource). Da die Besitzungen der Kapelle laut der Kreisbeschreibung zur Ausstattung der Dischinger Frühmesspfründe Verwendung fanden, könnte St. Gotthard anders als Ballmertshofen, das im Mittelalter zum Landkapitel Giengen gehörte, dem Landkapitel Neresheim, zu dem Dischingen gehörte, unterstanden haben. Schrezheim war jedenfalls ein Filial von Dischingen. Im 19. Jahrhundert gehörte die in der Nähe von St. Gotthard gelegene Guldesmühle zur Pfarrei Dischingen (Katalog der katholischen Kirchenstellen 1850, S. 91, GBS).

Auf der um 1600 angelegten Teilkarte 2 (Bavarikon) des Landvogteiamts Höchstädt erkennt man St. Gotthard als Kirchensymbol zwischen der Buchmühle und der Guldenmühle. Allerdings ist auch südlich der Buchmühle ein Kirchensymbol zu erkennen.

Die Karte des Guts Ballmertshofen (1740) zeigt die Kirche St. Gotthard (Buchstabe X) noch intakt (Digitalisat Landesarchiv BW).

Oben Ballermertshofen, rechts Dischingen (bb). St. Gotthard in der Mitte (Buchstabe X).

Nach der Grenzbeschreibung von 1419 müsste Teterloch südlich der Linie Dunstelkingen – Katzenstein – Iggenhausen liegen, denn die Nennung eines weiteren Grenzpunktes hat nur dann Sinn, wenn es sich nicht um eine Verlängerung der Linie Eglingen Dunstelkingen nach Westen handelt. Laut Karte um 1600 traf die Grenze nördlich von Dischingen auf die Egau, um ihr dann aufwärts bis zur Furt südlich von Iggenhausen zu folgen. Nach meiner Vermutung müsste sie aber südlich von Dischingen bei St. Gotthard die Egau erreicht haben. Verlängert man die Linie Dunstelkingen – Schrezheim, der heutigen K 3004 oder Härtsfeldstraße folgend, geradlinig, stößt man etwa bei der Buchmühle, also in der Nähe von St. Gotthard, auf die Egau.

Etwas früher als die oben erwähnte Karte um 1750 datiert die 1744 veröffentlichte Karte der Grafschaft Oettingen (ostalbkreis.de). Hier liegt “Datterlohe” – abweichend vom Verlauf von 1419 – zwischen Frickingen und Iggenhausen.

Die auf Johann Evangelist Schöttle zurückgehende Ansicht, Tätterloch habe beim Eglinger Keller gelegen (so in der Mitte des 19. Jahrhunderts in: Geschichte des Pfarrdorfs Demmingen, hrsg. von Alfons Kapfer, 2000, S. 101, PDF), lässt sich unter keinen Umständen mit der Grenzbeschreibung von 1419 vereinen, auch wenn Paulus Weißenberger sie in seiner Ortgeschichte “Eglingen – aus der Geschichte des Pfarrdorfes” (1979, S. 39f., PDF mit Genehmigung der Abtei Neresheim) übernommen hat.

Nach Paulus Weißenberger: Eine Steuerrolle für das Neresheimer Landkapitel vom Jahre 1487. In: Rottenburger Monatsschrift 15 (1931/32), S. 151-153 erscheint 1487 die Pfarrei “Tetterloch” (Internet Archive).

Erwin Naimer vom Archiv des Bistums Augsburg teilte mit: “Die Matrikel, auf die sich Placidus Braun offensichtlich (und wohl auch Mayr) bezieht, ist bei uns doppelt als Handschrift 74 a und Handschrift 74 b vorhanden. Handschrift 74 a ist eine um 1570 gefertigte Abschrift von Handschrift 74 b, die 1523 publiziert („… publicata 1523 de mense Martii…“) wurde. Letztere enthält auf fol. 76 r unter dem Kapitel (=Dekanat) Neresheim auch „Teterloch“ mit einem „cathedraticum“ von 37 Kreuzern und 5 Hellern“, sowie einem „subsidium charitativum“ von 1 Gulden 7 Kreuzern 1 Heller; als Collatoren sind die „Nobiles de Westernach“ genannt”. Laut Abbildung würde ich aber das „cathedraticum“ anders zuordnen (die Angabe stimmt aber zur paläographisch jüngeren Handschrift). Die Erwähnung von Mayr bezieht sich auf [Johann Leonhard Mayr]: Moderna Ecclesia Augustensis (1762), S. 416 (UB Augsburg): “Tötterloch”.

Dischingen gehörte seit 1428 denen von Westernach als Herren von Burg Trugenhofen, Ballmertshofen erst ab 1512 (Der Landkreis Heidenheim, S. 519). Ritterschaftlicher Besitz könnte auch das Fehlen von Nachrichten über ein Pfarrdorf Teterloch erklären, da die ritterschaftlichen Archive häufig sehr viel schlechter überliefert sind. Trotzdem ist es zweifelhaft, ob ein Pfarrdorf Teterloch noch im 15. Jahrhundert bestanden hat. Holger Fedyna fand keinerlei Quellen für seine Existenz. St. Gotthard war jedenfalls eine sogenannte “Feldkirche” außerhalb der Dörfer.

Bei Weißenberger: Eglingen S. 40 werden aus dem Generalschematismus (Archiv des Bistums Augsburg, Moritz Wiedenmann, Generalschematismus der Diözese Augsburg, 4 Bde., Manuskript, Augsburg 1945, erstellt nach heute verlorenen Quellen, hier Bd. 3, S. 1041) als Pfarrer von Tötterloch namhaft gemacht:

1513 Georg Vetter
1520 Andreas Hausner
1533 Konrad Nieß bzw. Christof Fürslin (Naimer: “Bei Christoph Füßlin (der Name ist, weil korrigiert, schlecht zu lesen) befindet sich beim Jahr 1533 ein Fragezeichen.”)

Auch wenn man die Gleichsetzung mit St. Gotthard ablehnt, dürfte feststehen, dass Teterloch bei Dischingen lag.

#forschung