Über den Blaubeurer Frühdrucker Konrad Mancz schrieb Peter Amelung 1990 in der Neuen Deutschen Biographie: “Möglicherweise ist der 1453 in Ulm und von 1454 bis zu seinem Tod im Januar 1480 in Konstanz nachweisbare Apotheker Johannes Mancz aus Rottenburg a. N. ein naher Verwandter M.s.” Möglicherweise aber auch nicht. Den Satz dürfte Amelung eingefügt haben, um mit seinem “Herrschaftswissen” zu prunken, denn das Todesdatum stammt aus einer Stuttgarter Inkunabel. Der verdiente Betreuer der bedeutenden Stuttgarter Inkunabelsammlung sah diese gern als sein wissenschaftliches Privateigentum an.
In den zwei Bänden Reinerus de Pisis: Pantheologia sive Summa universae theologiae.
[Augsburg: Günther Zainer], 1474, WLB Stuttgart Inc.fol.13016(HB,2), liest man laut INKA: “Das Buch hat Johannes Mancz der appeteger dem Goczhus gebn. (Vorsatzbl a, z. T. abgerissen) Dis buch hat Johannes Mancz [der appenteger] der in … Auff dinstag nach Sant Clarren tag Anno d[omi]ni etc. lxxx” bzw. “Dis buch hat Johannes Mancz der appenteger der in dem cruczgang begraben litt dem Goczhus durch Gocz willen geben darumb bitten Gott fur in. Er starb uff dinstag nach Sant Clarren tag Anno d[omi]ni etc. M cccc lxxx”. Die Bände kamen über das Domkapitel Konstanz ins Benediktinerkloster Weingarten und von dort nach Stuttgart. Es ist anzunehmen, dass Manz in einem Konstanzer Kloster oder Stift begraben liegt. Manz starb Dienstag nach “Sant Clarren tag” 1480. Da Renner et al.1 anscheinend ihren Grotefend gerade verlegt hatten, bin ich so frei: August 15, wobei auffällt, dass an diesem Tag das Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel gefeiert wurde, was sich als Datierung eher angeboten hätte. Über Mantz erfährt man im wenig erfreulichen Provenienzregister des Stuttgarter Inkunabelkatalogs nur, dass er Apotheker war und 1480 eine Buchschenkung tätigte, was nicht ganz korrekt ist. Wann er die beiden Bände schenkte, geht aus dem Sterbeeintrag nicht hervor.
Aus dem Stadtarchiv Konstanz erhielt ich die Auskunft: “In Bestand A IX Gemächtebücher Bd. 2, Bl. 97 und 146 ist ein Apotheker Johannes Manz genannt, tätig um 1455. Dieser ist auch in Bestand A III Stadtrechtsbücher und Satzungen Bd. 38, Bl. 67 genannt”. Armin Wankmüller hatte, ohne Nachweise zu geben, in den Beiträgen zur württembergischen Apothekengeschichte2 darauf hingewiesen, dass der Konstanzer Apotheker Johannes Manz, dessen Verträge mit der Reichsstadt Konstanz von 1454 und 1457 Franz Josef Mone abgedruckt hatte3, mit dem aus Rottenburg stammenden gleichnamigen Apotheker, der 1453 von Ulm als Apotheker berufen wurde4, identisch sei. Nach Karl Baas ist Manz 1445 bis 1457 in Konstanz nachgewiesen5. Er dürfte aber wohl – vermutlich mit kurzer Unterbrechung in Ulm 1453 – bis zu seinem Tod in Konstanz gewirkt haben. 1462 schrieb Konstanz an Freiburg im Üchtland, es “habe vernommen, die von Freiburg wollen einen Apotheker annehmen, und könne ihnen den Vorzeiger dieses Briefes, Kaspar Schneeberger, der eine gute Zahl von Jahren treulich und wohl bei Meister Hans Manz, ihrem Apotheker, gedient habe, bestens empfehlen”6.
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- Die Inkunabeln der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. Beschrieben von Armin Renner unter Mitarbeit von Christian Herrmann und Eberhard Zwink. Geleitwort von Hannsjörg Kowark †. 4 Bände. Wiesbaden: Harrassowitz 2018 (= Inkunabeln in Baden-Württemberg 5). 2894 S., 80 farbige Abb. ISBN 978-3-447-11075-4, S. 1964, Nr. 5889. Meine Rezension dieses bedenklichen Katalogs erscheint in Kürze im Pirckheimer-Jahrbuch [24.3.2021: https://archivalia.hypotheses.org/98966]. [↩]
- Jg. 1 Heft 3, 1951, S. 96 (TU Braunschweig). [↩]
- Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 12 (1861), S. 151-153 (GBS). [↩]
- Zusammenfassung des Vertrags: Eugen Nübling: Die Reichsstadt Ulm am Ausgange des Mittelalters (1378-1556). Ein Beitrag zur deutschen Städte- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 2 (1907), S. 297 (Internet Archive). Eine Abschrift im Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 1 Nr. 127 II, 341 (Michael Klein, Register). [↩]
- Archiv für Kulturgeschichte 4 (1906), S. 146 Internet Archive. Für das Datum 1445 muss er sich auf die mir nicht zugängliche Schrift von Gustav Schmidt: Konstanz am Bodensee. Medicinisch-topographische Bilder aus der Vergangenheit und Gegenwart (1884) stützen. [2.4.2019 Das Stadtarchiv Konstanz übermittelte nachträglich S. 71 dieses Buchs (Commons), wo aber nur die von Mone abgedruckte Quelle von 1454 in teilweise verbesserter Form – z.B. heißt der Arzt Richtlin (= Reichlin), nicht Buchlin wie bei Mone – wiedergegeben ist. Ob es sich um die Quelle in A III handle, müsse ich selbst überprüfen. Mone nennt aber Bl. 104, 105, nicht Bl. 67.] [↩]
- Joseph Marmor, in: Archiv für Schweizerische Geschichte 18 (1873), S. 129 (GBS). [↩]