[Preprint] Inkunabeln der Universitätsbibliothek Tübingen, der Fürstlich Hohenzollernschen Hofbibliothek Sigmaringen und des Evangelischen Stifts Tübingen. Bearbeitet von Gerd Brinkhus und Ewa Dubowik-Baradoy unter Mitwirkung von Astrid Breith. Wiesbaden: Harrassowitz 2014. 951 S., 13 schwarz-weiße Abbildungen, 5 schwarz-weiße Tafeln (Inkunabeln in Baden-Württemberg. Bestandskataloge Bd. 4)
[28.12.2020 Druck: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 55/56 (2019/2020), S. 331-338, PDF]
Da sich die Einleitung des vorliegenden Bandes über die Geschichte des Inkunabelbestands der Hofbibliothek Sigmaringen ausschweigt, will ich etwas weiter ausholen. Walter Kaufhold, Direktor des Fürstlich Hohenzollernschen Museums in Sigmaringen seit 1950, legte in der ZHG 1967 und 1968 (auch online verfügbar: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/013) eine aus den reichen Archivalien des Hausarchivs und der Bibliothek bearbeitete verdienstvolle Geschichte der Sigmaringer Privatsammlung vor. Die vor allem durch Tübinger Dubletten 1863 angereicherte Inkunabelsammlung war integraler Bestandteil der Hofbibliothek, deren Bestandsaufbau eng mit den Sammelaktivitäten des Fürsten Karl Anton von Hohenzollern (1811-1885) verzahnt war.
Die Liebe Karl Antons zur Kunst wurde durch den Berliner Studienaufenthalt 1831 geweckt. Die reichen Berliner Sammlungen und der Unterricht durch den Sammlungsdirektor und Kunsthistoriker Gustav Friedrich Waagen begeisterten den Erbprinzen. Nach eigenen Angaben sammelte er ab 1834 Kunst. Als militärischer Kommandeur in Düsseldorf (ab 1852) hatte Karl Anton, der 1850 auf seine Souveränität zugunsten Preußens verzichtet hatte, engen Kontakt zur Düsseldorfer Kunstszene. 1856 wurde der Altdeutsche Saal im Sigmaringer Schloss, Vorläufer des Museums, fertiggestellt. Nach dem Tod des 1862 angestellten Hofbibliothekars Emil Roessler (1815-1863) entschied sich Karl Anton für eine Planänderung. Aus dem geplanten Bibliotheksgebäude sollte ein Museum werden, das dann am 5. Oktober 1867 feierlich eröffnet wurde. Schwerpunkt war die Kunst des Mittelalters. Unterstützung fand der Fürst bei dem Freund und Diener Karl Freiherr von Mayenfisch (1803-1877), dessen Kunstsammlung 1866 angekauft wurde, und bei dem Nachfolger Roesslers, dem Kunsthistoriker Friedrich August Lehner (1824-1895), der eine Reihe von gedruckten Katalogen zu den Sammlungen publizierte, darunter auch den bis heute maßgeblichen Handschriftenkatalog der Hofbibliothek (1872). Programmatisch wurde die gewünschte Zugänglichkeit der Sammlungen für die Öffentlichkeit in Spruchversen im Museumsbau beschrieben. Es heißt in ihnen: “Ich freu mich dess’, doch nicht allein, / Auch du sollst hier willkommen sein”.
1927 kam das Ende des größten Teils der Kunstsammlung, sie wurde in Frankfurt durch ein Konsortium aufgeteilt. Die Provenienzforscherin Anja Heuß hat vor einigen Jahren darüber berichtet: Die Auflösung der Sammlung Hohenzollern-Sigmaringen, in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen des Landes Baden-Württemberg 50, 2013/14. S. 47–58). Die Waffen- und die archäologische Sammlung blieben in Sigmaringen, ebenso die Hofbibliothek, die erst in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg einen größeren Aderlass an ihren Handschriftenbeständen erfuhr, als 1948 im Genfer Antiquariat Kundig illuminierte Spitzenstücke versteigert wurden. Mehr zu diesen Verkäufen und zur Geschichte der Sigmaringer Sammlung (mit weitergehenden Nachweisen) in meinem Beitrag: Zu den Handschriften der Sigmaringer Hofbibliothek. Über adeliges Sammeln im 19. Jahrhundert. In Archivalia vom 4. März 2019, https://archivalia.hypotheses.org/97818.
Über die Inkunabelsammlung erfährt man bei Kaufhold (1967, S. 41), dass 1863 durch Vermittlung von Ludwig Schmid, dem damaligen “Hofgenealogen”, 3500 Bände Dubletten der Tübinger Universitätsbibliothek erworben wurden, “darunter zahlreiche Inkunabeln aus den Klöstern Weingarten, Zwiefalten und Bebenhausen und Frühdrucke aus Tübingen, Ulm und Reutlingen. […] Auch von der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in Donaueschingen wurden viele Dubletten gekauft”. Anzumerken ist, dass die Nennung aus Bebenhausen ein Irrtum ist; es gibt im Katalog keinen einzigen Sigmaringer Band mit dieser Provenienz. Ohne Kaufhold (oder die dort genannten Sigmaringer Bibliotheksakten) zu berücksichtigen, teilt der vorliegende Katalog aus Tübinger Universitätsakten mit, dass am 3. Januar 1863 ein Kaufvertrag mit der Sigmaringer Hofbibliothek abgeschlossen wurde. Veräußert wurden “1236 Nummern Württembergica und 150 Inkunabeln für insgesamt 350 Gulden” (S. 21). Sicher lassen sich, so der Katalog (S. 21), etwa 120 Tübinger Bände im Sigmaringer Inkunabelbestand nachweisen, darunter 28 Bände aus dem alten Tübinger Bestand (vor den Säkularisationszugewinnen), 18 aus der Studienstiftung Martinianum, 10 aus der Bücherschenkung des 1541 gestorbenen Ehinger Kanonikers Konrad Hager.
Die Beschreibung der Tübinger Inkunabeln endet mit Nr. 2157. Die 228 Sigmaringer Stücke werden unter den Nummern 3001 bis 3228 katalogisiert. Es folgt noch der kleine Bestand des Evangelischen Stifts (Nr. 4001-4031). Über frühere Sigmaringer Inkunabelkataloge erfährt man keine Silbe. Im Staatsarchiv Sigmaringen findet sich unter FAS Sa Nr. 618 eine undatierte, aber sicher deutlich nach 1945 entstandene maschinenschriftliche Liste mit juristischer Literatur in der Hofbibliothek, die auf zwei, dreifach vorhandenen Seiten zunächst Angaben über 24 Inkunabeln enthält, allerdings nur Autor, Titel, Druckort, Datierung und Hain-Nachweis. Es wäre sicher zu kühn, an den Rechtshistoriker Karl Siegfried Bader als Urheber zu denken, der eine solche Auswertung für die Hofbibliothek Donaueschingen, allerdings in Karteiform, vornahm (in meinem Besitz). Die Signaturen der Sigmaringer Inkunabeln beginnen mit einer 3, denn nach der Liste des juristischen Bestands bildeten die Inkunabeln die Abteilung 3 der Hofbibliothek. Die Signaturen stimmen nur teilweise überein. Beispiele: Guido (Nr. 3106) ist heute 3.3 C, laut Liste 3.3/2°; Johannes Guallensis (Nr. 3156) ist 3.69 B, laut Liste 3.112/2°; Milis (Nr. 3171) ist 3.111 B, laut Liste 3.154/f; Nider (Nr. 3175) ist 3.30 A, laut Liste 3.20/4°.
Bis 2014 blieb der Sigmaringer Inkunabelbestand anscheinend intakt. Durch die schon 1854 vorgesehene Einverleibung der Sammlungen in den Hausfideikommiss wollte Karl Anton seine Sammlungen als Einheit erhalten. Für die Hofbibliothek gibt es den im Zuge der Fideikommiss-Auflösungsgesetzgebung nach 1918 erlassenen Beschluss des Fideikommisssenats des Kammergerichts vom 26. Juli 1940 (Mitteilung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 6. Juni 2014). Eine Eintragung im Denkmalbuch besteht unverständlicherweise nicht. 1978 wurden nur die Altertümersammlung, die Waffensammlung und die Kunstgeschichtliche Sammlung als bewegliches Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gemäß § 12 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg in das Denkmalbuch eingetragen. 2006 betonte in einem Interview zum Problem des Kulturguts in adeliger Hand Karl Friedrich Erbprinz von Hohenzollern: „Eine Bibliothek ist ein so zentrales Identitätsmerkmal unserer Familie, dass das auch wirklich nur im äußersten Notfall auf den Markt geworden werden kann” (Adel im Wandel 2 , 2006, S. 836). Im Mai 2014 wurde durch eine Notiz von Falk Eisermann in der Mailingliste EXLIBRIS bekannt, dass 18 wertvolle Drucke der Hofbibliothek, darunter 10 Inkunabeln, bei Sotheby’s versteigert werden sollten. Außer der Berichterstattung in Archivalia (https://archivalia.hypotheses.org/4302, https://archivalia.hypotheses.org/4423) und einer Meldung in der Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) erregte der Verkauf keinerlei Aufsehen.
Im vorliegenden Katalog unterrichtet eine kleine Notiz S. 681 über den Verlust der zehn Titel, die nicht wenige exemplarspezifische Details aufwiesen: Nr. 3010 (Provenienz Karmelitenkloster Heilbronn), 3027 (siehe unten), 3029 (siehe unten), 3038 (gehörte im 16. Jahrhundert einem Michel Huobmayer, Ulmer Einband), 3039, 3073 (siehe unten), 3097 (siehe unten), 3133 (Provenienz: Stadt Öhringen, auf beiden Spiegeln Fragmente eines notierten Breviers aus dem 13./14. Jahrhundert), 3135 (siehe unten), 3197 (Provenienz Konrad Hager mit Stiftungsvermerk 1539, vereinzelt handschriftliche Anmerkungen des 16. Jahrhunderts). Das als national wertvolles Kulturgut eingetragene „Breviarium Constantiense“ (gedruckt um 1470), ein Geschenk von Ludwig Schmid (Nr. 3073), wurde offenbar rechtswidrig nach London verbracht, dann aber aus der Auktion genommen und für die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart erworben.
Die Veräußerung der weiteren Stücke zu untersagen, sah das Regierungspräsidium Tübingen, das 2010 seine Zuständigkeit gegenüber den Besitzern der ehemaligen Fideikommisse erklärt hatte, keinen Anlass. Ich halte das für eine krasse Fehlentscheidung, denn der Altbestand der Hofbibliothek ist aus meiner Sicht ein schützenswertes Kulturdenkmal von hohem Rang. Die vor allem aus der Universitätsbibliothek Tübingen als vermeintliche Dubletten gekauften, aber auch aus der Hofbibliothek Donaueschingen erhaltenen Inkunabeln sind mit ihren durch die Säkularisation an Württemberg gelangten schwäbischen Klosterprovenienzen Teil einer hochrangigen Geschichtsquelle – auch wenn diese heute auf mehrere baden-württembergische Bibliotheken (WLB Stuttgart, UB Tübingen, Wilhelmstift Tübingen, Seminarbibliothek Rottenburg, Evangelisches Stift Tübingen, Gymnasialbibliothek Ellwangen und andere) verteilt ist.
Es ist ein Skandal, dass die Universitätsbibliothek Tübingen tatenlos der Versteigerung von Nr. 3197 = Sotheby’s Lot 17, das zum ältesten Besitz der Bibliothek, der Stiftung Konrad Hagers, gehörte, zugesehen hat. Die alles andere als perfekte Erschließung des Sigmaringer Inkunabelbestands im vorliegenden Band ersetzt keineswegs den Zugriff auf die Originale mit ihren vielfältigen Provenienzmerkmalen und anderen individuellen Eigenheiten!
Wie wenig verlässlich der Tübinger Inkunabelkatalog ist, zeigt sich bei den Angaben zu Nr. 3029. Der Tübinger Meigfogl-Einband enthält angeblich auf beiden Spiegeln Fragmente einer lateinischen Pergamenthandschrift des 11. Jahrhunderts insularen Charakters und geistlichen Inhalts. In Wirklichkeit ist das Handschriftenfragment in dem für 35.000 britischen Pfund versteigerten Astesanus de Ast (Straßburg, ca. 1474), das aus der Universitätsbibliothek Tübingen als angebliche Dublette nach Sigmaringen kam, erheblich älter, wie die Beschreibung zu Sotheby’s Lot 3 belehrt: “The binding contains two large ninth-century (probably first half) manuscript fragments as pastedowns, taken from a manuscript of Bede’s In librum Genesim. Other bindings by Meigfoge are recorded with similarly early manuscript fragments: a copy of a 1481 Bible in the University of Texas has a strip of a ninth-century New Testament manuscript, and a 1480 Milanese book of canon law, now in the University of Tübingen, has a fragment of a tenth-century “Apostolgeschichte” [sic! KG] manuscript, and these may well be the remnants of a Carolingian monastic library once in the vicinity of Ellwangen or Tübingen. The abbey at Ellwangen dates to the mid eighth century, became an imperial abbey in 814, and was converted into a secular college of Augustinian canons in 1460, a few years before the present leaves were reused in this binding. G. Hardin Brown’s and J.A. Westgard’s forthcoming list of extant Bede manuscripts records some 22 manuscript copies of the text (but not including the present one). None are definitively older than the present witness”. Eine der ältesten Handschriften von Bedas Genesis-Kommentar wurde dem Handel überantwortet, wobei es keinesfalls sicher ist, dass das kostbare Stück in Privatbesitz tatsächlich erhalten bleibt.
Nr. 3027 enthält einen Manuskriptanhang, wobei aber laut Katalog nur ein halbes Blatt am Anfang des 16. Jahrhunderts mit lateinischen Notizen und Rezepten beschrieben wurde. Präziser Sotheby’s: Überschrift “De balneo borrethi”, das sind die “baths of ‘Borreto’, modern Porretta Terme, on the river Reno south-west of Bologna. The paper is Briquet 8415 (Zurich, dated to 1474-1487)”. Bei Nr. 3097 erfährt man von einer Eintragung Lehners nur aus dem Auktionskatalog: “Bei Rosenthal, München, Cat LIX angezeigt zu M.1000. S. ii.IV.88, Dr Lehner”, inscription on flyleaf. Die vier deutschen Verse, datiert 18. Oktober 1691, in Nr. 3135 kann man auf der Abbildung des Online-Katalogs von Sotheby’s erkennen.
Der Staat hätte die Pflicht, unersetzliche historische Geschichtsquellen wie die Bestände vormoderner Klosterbibliotheken vor der Zerstörung durch Zerstückelung zu schützen, notfalls auch (wie bei Baudenkmälern) durch Schaffung einer Ersatzdokumentation (Digitalisierung). Aufgrund der engen Verzahnung des Sigmaringer und des Tübinger Inkunabelbestands müsste in jedem Fall der vollständige Erhalt der Sigmaringer Sammlung sichergestellt werden. Dass ein Ankauf durch das Land Baden-Württemberg zu teuer käme, kann kein Grund sein, wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten im Bereich der Buchgeschichte unwiederbringlich zu beseitigen!
In Sigmaringen sind nur oberdeutsche Druckorte vertreten abgesehen von in Italien gedruckten Titeln (Venedig dominiert mit 21 Titeln, weitere 5 wurden andernorts in Italien gedruckt) und zwei in Lyon und Paris erschienenen Drucken. Die innerschwäbischen Druckorte Esslingen, Tübingen, Reutlingen, Urach und Ulm sind in Sigmaringen gut repräsentiert. 1863 lobte der Heidelberger Historiker Wilhelm Wattenbach: “Wenn eine umfaßende Sammlung alter Drucke kaum als eine paßende Aufgabe für die hiesige Bibliothek bezeichnet werden kann, so ist dagegen eine Vereinigung der frühesten Erzeugnisse der einheimischen schwäbischen Pressen hier recht eigentlich an ihrem Orte, und es muß als ein besonders günstiger Umstand bezeichnet werden, daß eine solche Erwerbung gleich bei der Begründung der neuen fürstlichen Bibliothek möglich war” (Kaufhold 1967, S. 218).
Die umfangreichsten klösterlichen Provenienzen im Bestand der Hofbibliothek (mehr als 5 Inkunabeln) sind: Benediktiner Zwiefalten (14), Karmeliten Heilbronn (10, wozu eventuell noch Nr. 3022 kommt, das aus dem Karmelitenkloster Nördlingen stammt), Dominikaner Schwäbisch Gmünd (10), Franziskaner Villingen (6), Benediktiner Weingarten (6). Fast alle sind über die Universitätsbibliothek Tübingen nach Sigmaringen gekommen, nicht aber die Bücher der Villinger Franziskaner, die aus der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen stammen müssen. 1994 wurde der Donaueschinger Inkunabelbestand in alle Welt zerstreut (vgl. Klaus Graf in: Badische Heimat 1995, S. 319-331). Im Tübinger Bestand sind nach Ausweis des Katalogs keine Inkunabeln der 1794 aufgelösten Villinger Klosterbibliothek (vgl. Klaus Gantert, ZGO 2003, S. 120f.) vorhanden. Laut dem von Paul Needham bearbeiteten Auktionskatalogs (von Sotheby’s) der Donaueschinger Inkunabeln kommt Donaueschinger Vorbesitz auch für das Stück aus dem Kollegiatstift Betenbrunn (Nr. 3225) und für das aus dem Franziskanerkloster Hedingen (Nr. 3220) in Betracht. Nr. 1510 ebenfalls aus Hedingen wurde 1994 bei der Donaueschingen-Auktion erworben. Zur Provenienz Hedingen: Ute Obhof: Joseph Freiherr von Laßberg (1770-1855) und seine Bibliothek (2001), S. 128-132.
Anscheinend nur ein einziger Band stand in der frühen Neuzeit in einer Bibliothek der Zollern-Grafen, Nr. 3226. Die 1482 in Augsburg gedruckten deutschen Vitas patrum besaß 1650 Graf Philipp von Hohenzollern-Hechingen. Sie wurden aber vermutlich im 19. Jahrhundert antiquarisch angekauft, da sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts Gottlieb und Johann Baptist Fischer in Steinhofen gehörten.
Nachdem der 2018 erschienene Katalog (von Armin Renner und anderen, Bd. 5 der Reihe) der sehr viel größeren Inkunabelsammlung der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart miserabel zu nennen ist (meine ausführliche Besprechung wird im Pirckheimer-Jahrbuch erscheinen), muss man froh sein, dass der Tübinger Katalog mit seinen gut 2400 Einträgen (darunter 39 Postinkunabeln, nach Zählung von Jürgen Geiß im IFB, http://ifb.bsz-bw.de/bsz416992250rez-1.pdf) das Niveau vergleichbarer Verzeichnisse aus den letzten Jahren hält. Von einer herausragenden Leistung kann freilich keine Rede sein.
Die Entscheidung, den seit Jahren in der Tübinger Inkunabeldatenbank INKA recherchierbaren Katalog, nicht Open Access, sondern in einem 178 Euro teuren Buch zu publizieren, kann nicht genug getadelt werden. Befragt man den Karlsruher Virtuellen Katalog, stellt sich heraus, dass eine flächendeckende Verbreitung in den wissenschaftlichen Bibliotheken nicht gegeben ist. Im deutschen Südwesten gibt es beispielsweise keine Nachweise in Ulm oder Mannheim. Die Entscheidung, sich bei den bibliographischen Angaben in der Regel auf GW/ISTC/Hain zu beschränken, ist dagegen sehr zu begrüßen. GW und ISTC können als Datenbanken aktuell gehalten werden; es ist überflüssig, die dort vorhandenen Nachweise im Druck als bald veraltende Momentaufnahme zu wiederholen. (Leider ist der Stuttgarter Katalog dem guten Tübinger Beispiel nicht gefolgt.) Ein Hinweis bei Unica wie dem Bruderschaftsbrief von Dornstetten (Nr. 750) wäre willkommen gewesen.
Die Einleitung ist recht knapp geraten. Dass die Geschichte der Hofbibliothek nicht vorkommt, habe ich bereits angemerkt. Auch über die Bibliothek des Evangelischen Stifts erfährt man nichts. Im Abschnitt zur Bestandsgeschichte ist auf die großen Verkäufe sogenannter Dubletten im 19. Jahrhundert aufmerksam zu machen. Heute weiß man, dass solche Drucke alles andere als entbehrliche Doppelstücke sind. Besprochen werden auch die wichtigsten Provenienzen (z.B. die Bücher des Tübinger Historiker Martin Crusius). Besonders umfangreich werden die Einbände und Buchbinderwerkstätten behandelt (S. 29-34), wozu ich angesichts fehlender Sachkunde nichts sagen will.
Bei den exemplarspezifischen Details wird an wörtlichen Zitaten erfreulicherweise nicht gespart (anders als in Stuttgart), und auch die Datierung der Besitzvermerke ist positiv hervorzuheben.
Die Provenienzen werden in einem eigenen Register identifiziert. Man hat sich (anders als in Stuttgart) offensichtlich Mühe gegeben und bei vielen selteneren Vorbesitzernamen in Matrikeln und anderen Verzeichnissen recherchiert. Man könnte Nachweise zu jedem (bereits bekannten) Vorbesitzer für entbehrlich halten, wäre die Provenienzdatei von INKA – wohl aufgrund von Geldmangel – nicht in einem bedauernswerten Zustand. Paul Needhams höchst verdienstvoller IPI = Index Possessorum Incunabulorum (https://ipi.cerl.org) wird nicht zitiert. Grundsätzlich müssen in solchen Provenienzregistern alle Angaben genau belegt werden.
Dass Lehner in der Alemannia 12 (1884), S. 167-169 (online: https://archive.org/details/alemannia11bgoog/page/n174) die handschriftlichen Auslegungen von Pater Noster und Ave Maria in Nr. 3119 edierte, hätte nicht entgehen dürfen. Nr. 13 enthält als handschriftlichen Eintrag einen in vielen Varianten verbreiteten, teilweise mit einem heute noch populären Kinderreim übereinstimmenden Vers gegen Bücherdiebe ([…] felt er in den graben so fresen in die Raben […]), der vollständig wiedergegeben und S. 49 sogar abgebildet wird. Dass die Hand des Besitzers Johannes Orttemer in die Zeit um 1531 gehört, glaube ich nicht. Bei Nr. 991 wird die am Anfang des 16. Jahrhunderts eingetragene Abschrift einer Urkunde Karls des Großen von 796 erwähnt – leider wird die Urkunde nicht identifiziert oder näher beschrieben. Aus diesem Jahr ist nämlich überhaupt keine Urkunde des Herrschers bekannt.
Einige Notizen zu den Provenienzen: In Nr. 371 wird “in templo Bregensi” irrtümlich auf Bregenz statt auf Brieg in Schlesien bezogen. In Nr. 188 verweisen die Namen Ehinger und Stebenhaber auf Ulm. Zu Ludwig Lutz von Lutzenhardt (Nr. 387) vgl. Karl Kempf: Die Chronik des Christoph Lutz von Lutzenhardt […] (1986), S. 170f. Dass im Provenienzregister zu ihm das alte Dienerbuch von Georgii-Georgenau statt Pfeilstickers Neuem (§ 1551) zitiert wird, ist peinlich. “Maximiliane Ludwiga Buoffin zu Zolleren” (Nr. 3226) ist in den Registern nicht aufzufinden.
Nr. 2093 gehörte einem “Johannes Rotgeri” und später (?) der Fleckschen Stiftung 1611. Der Namenseintrag ist anders als sonst leider nicht datiert. Im Provenienzregister wird ein Tennenbacher Mönch Johannes Rutger aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts bemüht – ein Nachweis fehlt. Übernommen ist das aus dem Freiburger Inkunabelkatalog von Eva Sack. Hier erscheint ein großes Fragezeichen am Platz.
Falsch bestimmt ist Konrad Köllin (als Kirchherr von Oggelsbeuren), für den der Ulmer Dominikaner Petrus Siber (nicht im Register!) 1493 Nr. 3217 erwarb, obwohl die INKA Provenienzdatei ausdrücklich auch den bekannten Dominikaner des Namens führt! In Nr. 2026 liegt wohl eine handschriftliche Anspielung auf den Ulmer Dominikaner und Predigtautor Petrus Hutz vor. Nicht erkannt ist (S. 818) der Karmeliter Matthias Fabri, vgl. Monasticon Carmelitanum (2012), S. 977 (Register). Zur Schwester Margaretha Silberin (Nr. 3192) sei angemerkt, dass es eine Klarissin dieses Namens in Pfullingen gab, ab 1540 im Kloster bezeugt, so Rahel Bacher: Klarissenkonvent Pfullingen (2009), S. 258. Nr. 623 gehörte dem Dominikanerinnenkloster Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd; der Beichtvater Augustin Haß stammte nach dem Besitzeintrag aus dem Stuttgarter Dominikanerkonvent. Er ist 1486 als Kaplan und 1502 als Beichtvater in Gotteszell zu belegen, vgl. Gerhard M. Kolb, in: Gmünder Studien 5 (1997), S. 164. Zu dem Gmünder Dominikaner Petrus Oppolt (Nr. 3005) hätte auch auf die Tübinger Handschriftenkataloge verwiesen werden müssen (vgl. Gerd Brinkhus et al.: Die lateinischen Handschriften der Universitätsbibliothek Tübingen 2, 2001, S. 73).
Ich vermute, dass in Nr. 3007 (Sigmaringen) “scherman” mit Jahreszahl 1516 verlesen ist für “leheman”. Der Gmünder Frater und Lektor Andreas Leheman (Anfang 16. Jahrhundert), erscheint mit nahezu identischen Besitzvermerken in Nr. 1072 und 3057. Seine Ordenszugehörigkeit geht aus seinen Büchern (Exemplare auch in Edinburgh und Princeton, siehe Needhams IPI) nicht ausdrücklich hervor, aber da im Stuttgarter Katalog (Nr. 768) eine Inkunabel mit seinem Besitzeintrag später den Augustinereremiten Schwäbisch Gmünd gehörte, darf man in ihm einen Angehörigen dieses Ordens sehen.
Die Vermerke in Nr. 3051 und 3056, die eine Bibliothek in Heilbronn betreffen, gehören zusammen, ohne dass die Bearbeiter*innen dies erkannt hätten. Ein Blick in den Stuttgarter Katalog von 2018 ergibt, dass der hier zu 1637 genannte Frater Bartholomäus mit dem Schöntaler Zisterzienser Bartholomäus Kremer gleichzusetzen ist, der im Heilbronner Pfleghof eine Bibliothek anlegte. Hätte man in INKA Fotos aller provenienzspezifischen Einträge und Merkmale, könnte man unmittelbar einen Schriftvergleich vornehmen. Es ist unentschuldbar (auch vor dem Hintergrund der oben genannten Veräußerungen), dass die Erforschung der Inkunabelprovenienzen nicht längst auf solche Abbildungen setzt!
Das Hauptregister hat erhebliche Mängel. Oberstes Prinzip muss sein, ausnahmslos alle Namen aus den auf die individuellen Eigenheiten der Bände bezogenen Beschreibungen aufzunehmen. So heißt es in Nr. 2042: “Conligatus in Stuckardiensi opido”, ohne dass man diese Stelle unter Stuttgart im Hauptregister findet. Es wird ärgerlicherweise uneinheitlich verfahren: Namen aus Urkundenfragmenten sind im Register vertreten, aber auch nicht (so in Nr. 3205); man findet im Hauptregister den Gmünder Notar Johannes Härer (Nr. 3057), nicht aber die Notare Gregor May und Matthias Horn (Nr. 442). Die Sachbegriffe im Hauptregister sind wenig brauchbar. Selbstverständlich gibt es nicht nur einen einzigen Kaufvermerk (so aber S. 792) im Register, sondern eine ganze Reihe. Man macht sich leicht klar, dass die Volltextsuche in INKA eine sorgfältige Registererstellung nicht ersetzt, denn kaum jemand wird alle einschlägigen Quellenbegriffe (“comparavi”, “emptus”, “emtus” usw.) parat haben. Es fehlen Lemmata für Schenkung und Tausch von Büchern, aber auch für Lektürevermerke wie in Nr. 148 (Weiteres zu fehlenden Sachbegriffen bei Geiß am angegebenen Ort). Von Vorteil wäre es, hätte man am Anfang des Hauptregisters eine Liste der vorhandenen Sachbegriffe (z.B. aller aufgenommenen Ordensgemeinschaften).
Dass man die Kartause Güterstein nur unter Urach findet, irritiert. Nr. 3127 ist ein Lyoner, Nr. 3174 ein Pariser Druck, die man aber im Druckorteregister vergebens sucht. Im Hauptregister ist bei der Übersicht der Benediktinerklöster (S. 772) das Bamberger Kloster Michelsberg vergessen worden, bei den Dominikanern (S. 779) Wimpfen, bei den Dominikanerinnen Gotteszell. Bei den Zisterziensern (S. 812) gibt es das Lemma Zisterzienser mit Maulbronn, Salem und Schöntal und daneben das Lemma Zisterzienserkloster mit Bebenhausen. Ein Lemma Chorherrenstift/Kollegiatstift fehlt. Dergleichen weckt natürlich kein Vertrauen, aber eine auch nur stichprobenhafte Überprüfung der umfangreichen Register und Konkordanzen war mir nicht möglich.
Für ein so teures Buch sind zu wenige Abbildungen enthalten und auch diese nur schwarz-weiß. Leider gibt es kein Abbildungsverzeichnis.
Bei allem Respekt für die Leistung der Bearbeiter*innen: Es ist zu hoffen, dass Korrekturen und Ergänzungen – ich bin mir sicher, es gibt noch viel mehr, als ich hier aufführen konnte – zu den von ihnen beschriebenen Exemplaren künftig in einem Online-Portal (INKA oder eine wünschenswerte Weiterentwicklung) dokumentiert werden und auch der Band selbst dereinst Open-Access einsehbar sein wird.
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Ich habe diverse Links ergänzt.
Zu Nr. 114 aus Schwäbisch Gmünd OESA: https://archivalia.hypotheses.org/98441
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