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Im Ellwanger Stadtarchiv wurden vor Jahren Archivalien gestohlen, die jetzt auf Ebay auftauchen

Der Ellwanger Stadtarchivar Christoph Remmele war so freundlich, mir einige Erläuterungen zu einer Schwäpo-Meldung und einem korrekteren Artikel in der Ipf- und Jagst-Zeitung vom 9. Februar zu geben:

“Regelmäßig schaue ich bei Ebay nach Angeboten, die die Stadt Ellwangen betreffen. Immer wieder kommt es vor, dass meistens als “Schnörkelbriefe” bezeichnete Briefe des 17. und 18. Jahrhunderts angeboten werden. Dass es für solche Schreiben einen ehemals lukrativen Sammlermarkt gab, dessen Interesse sich weniger um inhaltliche Belange drehte, als vielmehr um postalische Vermerke, Stempel, Siegel und den allgemeinen Zustand, ist Ihnen ja gewiss bekannt. Nachdem der Markt dafür inzwischen weitgehend zusammengebrochen ist, werden die Sammlungen nun wieder auf selbigen geworfen. Pro Jahr kaufe ich zwischen fünf und zehn solcher Briefe an, die sich preislich im unteren und mittleren zweistelligen Bereich bewegen.

2017/18 habe ich zwei Briefe erworben, anhand derer sich – wie ich meine – zweifelsfrei belegen lässt, dass sie irgendwann aus dem Stadtarchiv (oder besser gesagt: aus seiner Vorgänger-Institution) entwendet wurden. Im ersten Fall stellte sich ein angekauftes Blatt anhand einer zeitgenössischen Foliierung als Fehlnummer in der entsprechenden Akte heraus. Ein weiterer angekaufter Brief auf auffallend bläulichem Papier und mit fehlendem Siegel lag eine Weile bei den Kleinerwerbungen. Als ich vor kurzem eine Kriminalakte in Händen hielt, fiel mir darin ein abgegangenes Siegel mit auffallend bläulicher Papierdecke ohne den zugehörigen Brief auf. Beide Fragmente gehören zweifelsfrei zueinander.

Ich denke, dass damit mein Verdacht wiederholt und hinreichend bestätigt ist, dass es in der Vergangenheit auch im Ellwanger Stadtarchiv zu Plünderungen gekommen ist, bei denen sich Leute mit wirtschaftlichen Interessen unter Vorspiegelung von Forschungsinteresse Zugang zu den Beständen verschafft haben. Wenn man bedenkt, dass das Stadtarchiv erst seit 1989 hauptamtlich geführt wird und wie eine Archivnutzung zuvor ausgesehen haben muss, dann hatten Leute mit niederen Absichten freilich leichtes Spiel. Das Zeitfenster der 1960er-80er Jahre ist zugegebenermaßen nur eine Vermutung, da ich dort einen Höhepunkt der Philatelie verorte, und es zeitgleich ein kaufkräftiges Publikum im “passenden” Alter gab.”

Das ZDF hat eine digitale Kulturplattform unter dem Label ZDFkultur in seine Mediathek integriert

https://meedia.de/2019/02/13/gemeinsam-mit-museen-und-partnern-zdf-startet-digitale-kulturplattform-die-keine-plattform-sein-will/

“Bei ZDFkultur sollen alle Kulturen-Inhalte des Sender in einer Art Unter-Rubrik der bestehenden Mediathek gebündelt werden. Dazu wird es eigens für diese Rubrik produzierte Formate geben. Hinzu kommen Inhalte und Angebote von diversen Partnern, etwa dem Bauhaus Dessau, der Dresdner Semperoper, den Nibelungen-Festspielen und dem Frankfurter Städel-Museum. Ermöglicht werden sollen u.a. virtuelle Rundgänge durch Museen, Virtual Reality und weitere Angebote. Insgesamt hat das ZDF 35 Partner versammelt, weitere könnten folgen.”

Rezension Christian Keitel, Zwölf Wege ins Archiv

Christian Keitel, Zwölf Wege ins Archiv. Umrisse einer offenen und praktischen Archivwissenschaft, Stuttgart, Franz Steiner Verlag, 2018 (Archivwissenschaft), 285 S. 29 Abb.

Der Autor, der als stellvertretender Abteilungsleiter beim Landesarchiv Baden-Württemberg arbeitet und zugleich eine Honorarprofessur an der Fachhochschule Potsdam wahrnimmt, hat sich vor allem im Bereich der Überlieferungsbildung und der elektronischen Archivierung einen Namen gemacht. Insofern verbindet er Praxis, Theorie und Lehre in vorbildlicher Weise und ist durch seine zahlreichen Publikationen seit langem einem breiten Fachpublikum bekannt.

Nunmehr hat er eine Quintessenz seiner vielfältigen Erfahrungen und Reflexionen, darunter auch seine Antrittsvorlesung in Potsdam, in einem archivwissenschaftlichen Entwurf, einem “Umriss” gebündelt. Die Archivwissenschaft soll offen, praktisch und pragmatisch-konzeptionell sein (S. 10). Als Grenzen seiner Reflexionen sieht der Verf. das Archivrecht, die Archivpädagogik und verbindet dies mit der Absicht, sich auf archivische Kernthemen zu konzentrieren und verfolgt dabei das Ziel, bessere und offene Schnittstellen zu anderen “Archiv–Wissenschaften” definieren, in denen er wohl Bibliotheken und Museen glaubt zu erkennen.

Der Verf. sieht in der Gegenwart eine Aushöhlung des Archivbegriffs, wenn er schreibt: “Archiv ist zur Leerformel geworden, die in unserer Zeit scheinbar beliebig ausgefüllt werden kann.” (S. 16)
In diesem Sinn führt er den Begriff “Archiv-Wissenschaften” ein, “die sich mehr oder weniger mit Archiven beschäftigen”, während bei der Archivwissenschaft im engeren Sinn “das Archiv im Mittelpunkt der Betrachtung steht” (S. 13 Anm. 1) und kommt mit Peter Horsman zu dem Ergebnis, daß das Provenienzprinzip das einzige Prinzip sei, “das von dieser Wissenschaft entwickelt wurde”. (S. 37)

Im folgenden werden zunächst “Institutionen” also Archive, Zeiträume und Voraussetzungen untersucht, anschließend stehen “Objekte” im Fokus: Bewertung, Erhaltung. Information, Kontexte, Teile und Gattungen, um dann die Ebene der “Subjekte”, nämlich Archivare und Nutzer.

In diesem Rahmen dekliniert der Verf. nun die wichtigen archivischen Begrifflichkeiten durch, wobei er grundsätzlich und je nach argumentativer Lage immer wieder neu, auch auf die antiken Vorbilder bzw. Vorläufer zurückgreift; der Rekurs auf die mesopotamischen Tontafeln gehört also zum Standardrepertoire dieses Buches, aber auch das europäische Mittelalter und die frühneuzeitlichen Archivlehren kommen nicht zu kurz.

Im übrigen diskutiert er seine Anliegen im Dialog mit den Klassikern der deutschen v. a. aber auch der angelsächsichen Fachliteratur wie Jenkinson, Schellenberg usw., auch die niederländische Handleiding voor het ordenen en beschrijven van archieven von1898 (dt. 1905) findet vertiefte Beachtung. Der Verf. berücksichtigt dabei sowohl den “records-Ansatz”, die Überlegungen zum Lebenszyklus-Modell. Dabei öffnet er die Diskussion immer um die Überlegungen zum Archivierung von digitalen Unterlagen, in der Charles Dollar noch um 1990 nur eine “aller letzte Option” sehen wollte (S. 44).

Gerade bei der Berücksichtigung elektronischer Daten und der Anforderung an eine wie auch immer geratene (Langzeit-)Archivierung entfaltet das vorliegende Buch eine deutliche und starke Argumentation und öffnet sich notwendiger Weise der Begrifflichkeit der EDV.

Dieser Ansatz erfolgt aber jeweils Kontext bezogene, es gibt also kein eigenes Kapitel zur Thematik. Dies führt beim OAIS dazu, daß die überaus spannende Genese dieses heute dominierenden Ansatzes faktenreich über das Buch verstreut erzählt wird. (z. B. S. 46 – 48, S. 99 – 100, 140 u. öfter).
Wie bereits erwähnt, läßt die vorliegenden Schrift nahezu alle zentralen Themen der archivwissenschaftlichen Diskussion der letzten Jahrzehnte Review passieren: immer mit Blick auf die historischen Vorbilder werden das Provenienzprinzip. der Ansatz vom “records management”, Überlegen zum “evidence” Begriff, der Primär- und Sekundärzweck nach Schellenberg, die Ausrichtung der deutschen Diskussion auf das Registraturwesen seiner Überlieferungsstellen, die Erhaltung von Authentizität vor und nach der Archivierung, postkustodiale Ansätze, ISAD (G), das Repräsentationsmodell PREMIS, auch der “Code auf Ethics” fehlt nicht.

Bei einigen Fragestellungen wird der Autor durchaus konkret: dies gilt für die Archivierung der elektronischen Unterlagen für die Volkszählung 1970 in Baden-Württemberg, oder die Überlegungen inwieweit bei den sog. “Heimkinderakten” nicht auch eine Option der nachgelagerten Bewertung zu bedenkt wäre, um damit eine geordnete Nachkassation im Sinne von Carl Haase realisieren zu können. (S. 93). Ein weiteres Beispiel ist das 1983 durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stipulierten “Rechts auf informationelle Selbstbestimmung”. Letzteres in Baden-Württemberg zur Folge, daß qua Archivgesetz und mit Blick auf den § 203 Abs. 1 Nr. 4 und 4 a des Strafgesetzbuches “personenbezogene Informationen aus der Schwangerschaftskonfliktberatung “als nicht erhaltenswert erachtet werden. (S. 103). Wichtig und wohl in der Tat weiter zu diskutieren ist hierbei Keitels Vorschlag, im Zug der Bewertungsentscheidungen und -diskussionen verstärkt auch das nicht zu Erhaltene ausdrücklich und eigenständig zu erklären.

Unter dem Stichwort “Erhaltung” verbirgt sich allerdings weniger die Bemühungen der Restaurierungswerkstätten, als die Bemühungen, den Inhalt als Abschrift, Kopie und oder digitale Repräsentanz im Sinne eines Authentikums zu sichern. (S. 122 – 154).

Mit “Informationen” sind hier vor allem Metadaten gemeint, die als das “einzige universelle Werkzeug anzusehen [sind], das uns bei der Archivierung unterstützt.” (S. 163).

Besonders komplex geraten die Überlegungen Keitels zum Nutzer (S. 223). Ausgehend vom berühmten französischen Dekret von 1794, mit dem der “moderne” Nutzer quasi erfunden wurde, gelangt man zur Forderung, daß man bei der Archivierung in der Lage sein sollte “alle relevanten Beteiligten und Faktoren benennen zu können.” (S.230)

Dies mag im Rahmen dieser Besprechung genügen, um den umfassenden Ansatz dieser “Umrisse” einer Archivwissenschaft zu skizzieren und Neugier auf dieses Werk geweckt zu haben.

Fügen sich die “Zwölf Wege ins Archiv” nun gleichsam zu einer festen Chaussee oder gar zu einer Autobahn, die die Leserschaft zu vertiefter Erkenntnis führt?

Ganz ohne Zweifel nimmt der Verf. seine Leser in die aktuellen Trends der nationalen und internationalen Fachdiskussion mit. Hier hat das Buch seine unbestrittenen Stärken und zeigt z. B. anhand der Bewertungsdiskussion, wie sie gerade in diesen Tagen in Hamburg in aller Öffentlichkeit ausgetragen wird, wie wichtig diese Thematik ist und wie wenig weit die Diskussion seit dem Beitrag von Hans Booms (Gesellschaftsordnung und Überlieferungsbildung, 1972) gediehen ist.

In der grundsätzlich nicht zu kritisierenden, systematischen Herangehensweise liegt allerdings auch eine Schwäche, der der Autor damit zu begegnen sucht, in dem er immer wieder zu historischen Herleitungen und Beispielen ausholt und in seine Argumentation einarbeitet. Dabei greift er im übrigen auch auf die Korona der älteren deutschen Archivtheoretiker zurück, sei es Meisner, sei es Brennecke, sei es Papritz aber auch auf Enders zurück. Sie werden alle samt stets zur Sache befragt und kommen auch entsprechend zu Wort, aber was fehlt, ist eine systematische Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen historischen Kontext, in dem diese Arbeiten entstanden und welche Absichten ihre Verfasser damit verfolgten.

Dezidiertes Ziel des Verfassers ist eine “offene” Archivwissenschaft. Diese Offenheit manifestiert sich darin, daß auch Bibliotheken, v. a. sog. Archivbibliotheken und Museen und andere Einrichtungen in den Fokus geraten, in dem die “Wiederaufnahme des Gesprächs mit anderen Gedächtniseinrichtungen” postuliert wird. (S.73) Dies geschieht natürlich auch mit Blick auf das aller Orten anzutreffenden Problem, wie man mit “born digitals” umgeht, bzw. selbst digitalisierte Objekte stringent verwalten zu können, wobei sich dies unter Umständen auf reinen “content” reduziert, der von weltweit dislozierten Servern abrufbar ist (S. 79). Letztlich bleiben aber die jeweiligen Betrachtungen doch eher etwas oberflächlich und werden bei den jeweiligen systematischen Erläuterungen dann doch eher gestreift (z. B. Bewertung in Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten, (S. 119, 120, 121; Metadaten im Bereich von Bibliotheken S. 165, Erschließung S. 186, 187). Letztlich bleibt bei der Lektüre unklar, was der Autor beispielsweise eigentlich unter einer Bibliothek bzw. Archivbibliothek versteht. Daß in diesen etwas aufbewahrt wird, analoges und digitales Material, dürfen wir annehmen. Aber spätestens wenn man sich “Öffentlichen Bibliotheken” zuwendet, stellt sich die Frage ganz anders. Daß diese Gemeinsamkeit vom Verf. dann doch vor allem in Erhaltungsfragen (analog wie digitale Objekte) gesehen wird, ist nicht besonders überraschend und der Rez. bezweifelt, ob so die “fortgeschrittene Vereinsamung [der Archivwissenschaft] im Kanon der Wissenschaften” abgebaut werden kann.

Was die Sprache der “Zwölf Wege” angeht, wurde schon am 18. Dezember auf diesem Blog ein ironisches Aperçu platziert. In der Tat, des Verfassers Sprachduktus ist vielleicht mit den Worten “blumig” ganz angemessen umschrieben. Man sollte sich für die Lektüre daher etwas Zeit nehmen, denn manche Sätze bzw. auch Sprachgirlanden erschließen sich eigentlich erst beim zweiten Anlauf…. Gelegentlich stößt man auch auf IT-Fachvokabular, das sich wahrscheinlich nicht jedem Leser sofort erschließen wird. Zu den Favoriten des Rez. zählen aber auf jeden Fall die bei beiden folgenden Zeugnisses des Verfassers Formulierungskunst:
“… das einzelne Archivale – das Ding, das erhalten werden soll.”
“Archive werden besucht von Menschen mit historischem Interesse, sie werden betrieben von Menschen mit ausgeprägtem Erhaltungsinteresse.” (S. 189)

Fazit

Die von Christian Keitel vorgelegten Umrisse einer modernen Archivwissenschaft kann man als eine notwendige und wichtige Bestandsaufnahme des aktuellen fachlichen Diskurses sehen. Die Leistung des Verf. besteht vor allem darin, die Anforderungen des digitalen Zeitalters mit den Überlegungen der klassischen, analogen Zeit zu konfrontieren und weiterzuentwickeln, um sie dann mit den neuen Standards gleichsam zu rekodifizieren. Zugleich ist es eine Aufforderung, auf diesem Weg weiterzugehen. Denn neben der digitalen Archivierung entstehen gerade zur Zeit neue “Baustellen”, wie die gesellschafts- und wissenschaftspolitische Implikationen (und Komplikationen) von Bewertungsentscheidungen (Hamburg), Archive und die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Tagung in Darmstadt am 27. März d. J.) oder gendergerechtes Erschließen.

Dr. Thomas Lux
Stadtarchiv Lüneburg