Jochen Zenthöfer meint in der FAZ:
“Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit täuscht, muss mit einem ausführlichen Vermerk im Bibliothekskatalog rechnen. Uneindeutige Hinweise werden der Komplexität des Vorgangs nicht mehr gerecht. […]
Viele Bibliotheken müssen nun, aufgrund des neuen Datenschutzrechts, ihre Hinweise in den Katalogen überarbeiten. Wo plagiiert wurde, wird das demnächst vermerkt sein müssen. Daran ändert auch nichts, wenn der betroffene Autor die Wissenschaftskarriere abgebrochen hat oder die Forschung ganz verlässt. Denn sein Werk wirkt wissenschaftlich weiter.”