Kulturgut vs. kulturelles Erbe

“In der NZZ kritisiert die Göttinger Ethnologin Brigitta Hauser-Schäublin das politische Manifest von Benedicte Savoy und Felwine Sarr, die mehr oder weniger verlangten, “alle Sammlungen in französischen Museen, die während der Kolonialzeit in Afrika angelegt wurden, müssen zurückgegeben werden”, so Hauser-Schäublin. Diese Maximalforderung lasse sich aber nur stellen, wenn man wie Savoy und Sarr nicht mehr von “Kulturgütern” spricht, wie die UNO, sondern von “kulturellem Erbe”: “Dieser Begriff suggeriert eine direkte quasiverwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser und Erbe (etwa Vater und Sohn) und impliziert einen vorbestimmten und rechtmäßigen Eigner (propriétaire légitime): die Nachfahren der ehemaligen Besitzer des Kulturguts. Darauf aufbauend, verwenden Savoy und Sarr einen Eigentumsbegriff, der den komplexen künstlerischen, spirituellen, soziopolitischen und performativen Rechten und der multiplen Teilhabe an Artefakten im (früheren) afrikanischen Kontext nicht gerecht wird.”” (Perlentaucher)

Zum Katalog der deutschen mittelalterlichen Handschriften aus Cgm 5255-7000 der Bayerischen Staatsbibliothek. Neues zu Thomas Fink (Cgm 6940)

Elisabeth Wunderle: Die deutschen Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek München. Die mittelalterlichen Handschriften aus Cgm 5255-7000 einschließlich der althochdeutschen Fragmente Cgm 5248 (Catalogus codicum manu scriptorum Bibliothecae Monacensis V,9). Wiesbaden: Harrasowitz 2018. XXXI, 806 S. 189 EUR. ISBN 978-3-447-10988-8

Ende März 2016 konnte Elisabeth Wunderle dieses langjährige Projekt abschließen, die Fortsetzung der Katalogbände zu den deutschsprachigen Handschriften von Karin Schneider. Die 114 Beschreibungen erfassen vereinzelt auch Handschriften aus dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts (S. VIII). Sehr zu loben sind die detaillierten Angaben zu den Provenienzen. 18 Codices kamen aus dem Reichsarchiv, 34 aus den Bibliotheken in Regensburg und Neuburg, 9 aus einer österreichisch-ungarischen Ablieferung in die Staatsbibliothek.

Leider steht nur ein kleiner Teil der Beschreibungen in Vorabversionen auf Manuscripta Mediaevalia zur Verfügung. Es wäre dringend wünschenswert, wenn die geplante Eingabe der Katalogisate in ManuMed rasch erfolgen könnte. Ich brauche wohl nicht zu betonen, dass auch angesichts des hohen Preises die Bereitstellung des Bandes im Open Access die bessere Möglichkeit gewesen wäre.

Die Übersicht der beschriebenen Handschriften zählt 31 Digitalisate auf, aber im Band selbst werden bei den Katalogisaten noch weitere genannt: Cgm 6549, 6551, 6557, 6558. Seit der Drucklegung sind im Netz gelandet: Cgm 5351, 6552, zuletzt sogar der Cgm 6940. Also sind nur 38 Handschriften online. Auf Abbildungen wurde im Band ganz verzichtet. Man fragt sich, wie die Auswahl der Digitalisate erfolgte. Besonders interessante Stücke wurden gerade nicht online gestellt, und es ist wohl kaum mit mangelnden Ressourcen zu begründen, wenn unter den althochdeutschen Fragmenten in Cgm 5248 die Nummern 2, 8 und 9 fehlen – eine unverzeihliche Lücke, die auch – laut Bescheid der Bibliothek – vorerst nicht geschlossen werden wird.

Erfreulicherweise wurden auch nicht wenige elektronische Quellen zitiert. Dass in S. VII Anm. 2 nicht der Permalink verwendet wurde und S. 125 eine grauenhafte URL begegnet, ist verzeihlich. Auch dieses Blog wurde mehrfach angeführt:

Cgm 5335 https://archivalia.hypotheses.org/7285 (Preckendorfer)

Cgm 5819 https://archivalia.hypotheses.org/7830 (Kempten)

Cgm 5885 https://archivalia.hypotheses.org/10027 (Brechtel)

Cgm 6557 https://archivalia.hypotheses.org/3084 (Unrest)

Gewohnt erbärmlich beschied die Bibliothek eine Eingabe zur Aufnahme von Blogartikeln in die Forschungsdokumentation, daran sei nicht gedacht, die Nutzer sollten doch lieber in Google suchen.

Das um 1503 angelegte Kopialbuch der Kapelle zum Großen Heiligen Geist in Lüneburg (Cgm 5303) ist das wichtigste “Archivale” im Bestand. Wie ich bereits 1991 anmerkte,1 sollten Germanisten bei Geschäftsschriftgut die Gepflogenheiten der archivischen Erschließung übernehmen. Bei Urkunden und Akten ist ein Kurzregest sehr viel hilfreicher als ein Incipit.

Die vorliegenden Digitalisate ermöglichen eine stichprobenhafte Überprüfung der Transkriptionen (für die keine im Band publizierten Richtlinien existieren). Es gibt nicht wenige Inkonsequenzen (Groß- und Kleinschreibung wie bei Amen, sowohl groß- als auch kleingeschrieben; Behandlung von i/j, u/v) und bekannte Probleme (Diakritika, Vokale über den Buchstaben). Eindeutige Lesefehler sind eher selten. Im vollständig überprüften Cgm 5378 Bl. 2r richtig seligkait (statt selikait); 153r bewert (statt bewerte). In Cgm 5482 (teilweise verglichen): Bl. 20r margraff (statt Marggraff); 99r Aluarus (statt Albuarus); 124v Auspurg (statt Augspurg), 138r durchleuchtigen (statt durchleutigen), ausgezaigt (statt ausgezeigt). Cgm 5919, Bl. 295v (nur dieser Text geprüft): hab (statt hat). Mit solchen kleinen Fehlern muss man heute wohl leben. Selbst bei mehrfacher Kollation auch durch andere Personen wird man kaum völlige Fehlerfreiheit erreichen.

Das Register lässt Manches zu wünschen übrig. Es müsste sinnvollerweise ausnahmslos alle Orts- und Personennamen des Katalogtexts enthalten, da sonst Nennungen von Autoritäten wie Gerson (S. 540, 542) nur mit einer Volltextsuche aufgespürt werden können. Und die wird es leider in absehbarer Zeit wohl auch nicht geben. Bei dem Lemma Seckenheim fehlt leider ein Hinweis auf Cgm 6557 (siehe unten), bei Ladislaus Postumus der Cgm 5989 (siehe unten), und so weiter. Ein Sammeleintrag Chroniken bzw. Historiographie wäre wünschenswert gewesen. Juristische Texte sind für die Bearbeiterin offenbar nicht die volkssprachigen Rechtshandschriften wie der Schwabenspiegel oder das Oberbayerische Landrecht in Cgm 6147.

Insgesamt ist Wunderles Katalog eine sehr respektable Leistung, die den Vergleich mit den Vorgängerbänden nicht zu scheuen braucht. Die ausgesprochen ausführlichen Beschreibungen sind geeignet, weiterführende Forschungen anzuregen (siehe meinen Beitrag “Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen (gedruckt Ulm 1490)” und unten zu Cgm 6940). Ein Dankeschön an die engagierte Bearbeiterin!

Notizen zu einzelnen Beschreibungen

Cgm 5273 Fastenpredigten des Ulmer Dominikaners Peter Hutz um 1540. Über Hutz vgl. den gern übersehenen Aufsatz von Isnard W. Frank: Reform und Reformation bei den Ulmer Dominikanern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 21 (2002), S. 261-289, hier S. 276.

Cgm 5302 und Clm 12392 werden zusammen beschrieben und entstanden im Chorherrenstift Rottenbuch um 1478 (Vorabbeschreibungen: PDF, PDF). Cgm 5302 zeigt eine außergewöhnliche inhaltliche Vielfalt, denn der Band enthält religiöse, medizinische und juristische Texte. Zur S. 78 zitierten Angabe über eine 1417 während des Konstanzer Konzils am Kloster Petershausen angebrachte Inschrift zum Benediktinerorden sind die Studien von Harald Derschka zu beachten.2 Die lateinischen Verse über Ladislaus Postumus Bl. 184r betreffen offenbar seinen Tod 1457 und dürften vermutlich mit denen auf Bl. 31vb der unten bei Cgm 6014 zu nennenden Augsburger Handschrift identisch sein.3 Die auf der gleichen Seite stehenden lateinischen Verse über Friedrich den Siegreichen und die Schlachten von Seckenheim und Giengen habe ich (ohne dieses Zeugnis zu kennen) in meinem umfangreichen Aufsatz Die mediale Resonanz der Schlacht bei Seckenheim 1462 (2016) bei Anm. 83 besprochen. Besonders bedeutsam ist der Codex durch die lateinische Korrespondenz (1452/53) des Augsburger Bürgers Ulrich Ilsung über den Umgang mit Säuglingen (hervorgehoben in der Einleitung, S. XVIIf.).

Cgm 5340 besteht aus mehreren, ab der Mitte des 15. Jahrhunderts entstandenen Faszikeln, die im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts in Nürnberg gebunden wurden. Schwerpunkt ist die Nürnberger Stadthistoriographie, ohne dass durch Hinweise in den Literaturangaben (“ohne diese Hs.”) klar hervorgeht, dass sie in den Chroniken der deutschen Städte nicht berücksichtigt wurde. Auch das Verfasserlexikon-Register (²VL Bd. 12) verbucht keine Nennung der weitgehend unbekannten Chronikenhandschrift. Die Vorabbeschreibung (PDF) ist an einigen Stellen inhaltsreicher. Beispielsweise erfährt man nur dort, dass die Fassung der “Chronik aus Kaiser Sigmunds Zeit” derjenigen in Wolfenbüttel, HAB, Aug. 30.9 2° (Formatangabe von mir ergänzt) entspricht. Es wäre gegenüber der Bearbeiterin zuvorkommender gewesen, hätte Frau Wunderle auch an dieser Stelle die Seminarbeschreibung ihrer Studentin Victoria Maar genannt (nur Rückverweis auf die Nennung S. XIX Anm. 27).

Cgm 5443 alchemistische Sammelhandschrift um 1520. Auf die in der Einleitung als Kuriosum gewürdigte Tiroler Schatztopographie Bl. 250r-252v wies bereits Georg Ott: Die Entdeckung des Altertums (2002), S. 60-62 (online) hin. Ich bereite zu solchen Schatztopographien eine eigene Studie vor.

Cgm 5618 Kastler Reimchronik, 1527. Zur Schweppermann-Überlieferung vgl. jüngst den Sammelband Armarium von 2016 (Hinweis).

Cgm 5700 Franziskaner-Statuten und Dokumente zur Wigand-Wirt-Kontroverse, um 1514. Zur Kontroverse vgl. auch hier: Ein Gedicht Johannes Stockers für Wigand Wirt.

Cgm 5885 (historischer Sammelband, überwiegend 18. Jahrhundert). Über Hans von Westernach vgl. meinen Aufsatz: Zum spätmittelalterlichen Liederdichter Hans von Westernach.

Cgm 5919 (Hausbuch des Regensburger Bürgers Ulrich Mostl, ca. 1500-1510, Digitalisat siehe oben). Zur Burgundischen Legende Bl. 290r-295r wäre meine Quellenkunde zu den Burgunderkriegen anzuführen gewesen:

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Burgundische_Legende

Bl. 334v-337v überliefert ein unter anderem den Tod Herzog Eberhards im Bart betreffendes Gedicht (Die wunderbare Sau zu Landser im Sundgau) von Sebastian Brant (1496), wie ich bereits 1995 zeigte (in: 1495: Württemberg wird Herzogtum, S. 41, online seit 2008!).

Bl. 401v-405v. Zum Bericht über die Wahl Maximilians 1486 könnten die in meiner Buchbesprechung Pia Eckharts Dissertation „Ursprung und Gegenwart“ zu Beatus Widmer und zur Konstanzer Geschichtsschreibung genannten Materialien vielleicht von Nutzen sein.

Cgm 5942 (Sammelhandschrift Ende 15. Jahrhundert). Zu Konrad (Spitzer) vgl. hier: Eine verschollene Handschrift von Konrads „Büchlein von der geistlichen Gemahelschaft“.

Cgm 5989(1-2 (um 1500 und um 1700). Zu den Liedern über “König Lasla” (Ladislaus Postumus, siehe oben) gibt es einen Aufsatz von Christoph Fasbender in der Daphnis 39, 2010, S. 375–390 (Hinweis).

Cgm 6007(21 ist ein Einzelblatt mit Notizen Clemens Jägers zur Augsburger Familie Meuting. Zu Jäger vgl. Wikisource.

Cgm 6008(1 und Cgm 6008(2 überliefern zwei bald nach 1473 entstandene, mir bisher unbekannte Beschreibungen des Trierer Treffens zwischen Karl dem Kühnen und Kaiser Friedrich III. 1473. Ich habe mir viel Mühe gegeben, die Überlieferung in meiner Quellenkunde in Wikisource aufzuarbeiten (siehe auch: Bollstatters Meisterlin-Bearbeitung und die Berichte zum Trierer Treffen 1473. In: Archivalia vom 2. August 2012). Der Katalog zieht noch nicht einmal die maßgebliche Edition des “Libellus” in den Basler Chroniken heran!

Cgm 6014 (Rechtssumme Bruder Bertholds u.a., um 1475), Bl. 203ra-203vb, die Kriegserklärung Prinz Kasimirs von Polen an Matthias Corvinus 1471, ist nach Angabe des Katalogs auch in Augsburg, UB, Cod. I.3.2° 18 enthalten. Man vermisst aber den Link zum Digitalisat dieser wichtigen Handschrift. Dem Register, das unter “Handschriften und Archivalien, zitierte” erfreulicherweise auch herangezogene Archivalien nachweist, entnimmt man S. 671, dass der Augsburger Codex nur bei dieser Beschreibung Verwendung fand.

Cgm 6351 (Sammelhandschrift, Zofingen 1456) enthält Bl. 93v einen Nachtrag bald nach 1500 zu Schlachtjahrzeiten von Bellinzona und im Schwabenkrieg. Zu solchen Einträgen vgl. die Dissertation von Rainer Hugener: Buchführung für die Ewigkeit, 2014 (PDF).

Cgm 6369 sind “Faszikel unterschiedlichen Inhalts” um 1500. Für die Begriffsgeschichte von HERKOMMEN ist zu beachten die Formulierung in Teil 1 (Augsburg, 1493): “erstes und altes herkummen” des löblichen Domstifts und der Marienkirche zu Augsburg (Digitalisat). Ob der sich in den Heften nennende Kastulus Trefler (Schreiber, eventuell auch Verfasser) ein Verwandter des aus Augsburg stammenden Mainzer Mönchs Wolfgang Trefler war?

Cgm 6406 ist das illuminierte Spitzenstück, eine Weltchronik des Rudolf von Ems um 1300, ehemals (1809-1909) in der Gräflich Toerringischen Bibliothek. Abbildung aus dem Digitalisat siehe unten! Wenige Handschriften des Bandes enthalten qualitätvollen Buchschmuck.

Cgm 6551 (Kilian Leib, 1526 oder bald danach) habe ich anlässlich der Online-Stellung Anfang 2016 kurz in Archivalia besprochen.

Cgm 6557 (Jakob Unrest, 16. Jahrhundert). Zu den Seckenheim-Dokumenten und dem Nachweis von “Ecce signum crucis” (Digitalisat) als Chronogramm vgl. meinen oben genannten Aufsatz zur Schlacht von Seckenheim.

Cgm 6406

Neues zu Thomas Fink anhand der Beschreibung des Cgm 6940

Viel Mühe hat sich Wunderle mit der Beschreibung des Cgm 6940 “Sammelband katechetischer und theologischer Schriften (Johannes Cassianus, Thomas Finck u.a.)” (S. 636-644) gegeben, der als SW-Digitalisat erfreulicherweise nun auch online ist (Handschriftencensus).

Teil I (oberdeutsche Übersetzung von Johannes Cassianus: Collationes patrum) wurde nach dem Schreiberinnenvermerk Bl. 202vb 1493 von den Klarissen Cordula von Reischach und Christina Keck von Nürnberg im Kloster Söflingen geschrieben, der hier interessierende Teil II laut Schriftvergleich Werner Fechters von Johannes Kurfi, Kaplan der Ellerbach-Messe im Benediktinerinnenkloster Urspring,4 vor Fechters Korrektur des Schreibernamens als Kursi bekannt. Er schrieb desweiteren 1498 Beuron, Erzabtei, 4° MS 19 (Handschriftencensus), der an Beatrix Peierin von Baldegg und dann an das Stift Inzigkofen gelangte, und 1499 Karlsruhe, BLB, Cod. St. Georgen 67 (Handschriftencensus) für die Urspringer Meisterin Kunigunde von Freyberg. Beide enthalten nur Thomas Fincks “Passion”. 1493/94 schrieb er für Söflingen die Legendenhandschrift Berlin, SB, mgf 1259 (Handschriftencensus).5 Vermutlich hat er auch den zweiten Teil des Cgm 6940 für den gleichen Konvent geschrieben. Die beiden Faszikel wurden nach Ausweis eines Ulmer Einbands aus der Zeit um 1500 bald nach ihrer Entstehung in Ulm zusammengebunden und sind in der frühen Neuzeit als Söflinger Besitz bezeugt. 1914 erwarb die Bibliothek den Band vom Antiquariat Ludwig Rosenthal in München im Tausch gegen sogenannte Inkunabel-Dubletten (obwohl es die nicht gibt …).

Einen Anhaltspunkt für die Datierung von Teil II (Texte 2-17) liefern ein Wasserzeichen von 1488 (belegt auf Hohenrechberg) und die Jahreszahl 1489 am Ende von “De beatitudine” (Bl. 228vb). Wunderle beruft sich auf Fasbenders wenig glückliche Chronologie der Werke Thomas Fincks,6 derzufolge Teil II nicht vor dem 18. Juni 1493 entstanden sein kann. Dies bezieht sich auf die Datierung des “Tagzeiten-Traktats”, den Thomas Finck an diesem Datum in Lorch beendete (Karlsruhe, BLB Cod. St. Georgen 84, Bl. 44r, Digitalisat). Sollte Finck nicht vorab eine Fassung dieses Werks hergestellt haben, kann das Datum in der Tat als Terminus post quem für die den Traktat überliefernde Münchner Handschrift genommen werden.

Von den 16 Texten des zweiten Teils stammt einer (Text 8) sehr wahrscheinlich nicht von Thomas Finck, die “42 goldenen Regeln” = “Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen”.7 Bei den fünf Texten (12-15, 17) steht eine Überprüfung noch aus, wird aber aufgrund der Kürze dieser Texte wohl kein eindeutiges Resultat liefern. Der Rest ist sicher oder wahrscheinlich das Werk von Thomas Finck. Cgm 6940 ist also eine besonders autornahe Handschrift,8 geschrieben um 1493 von einem Urspringer Klostergeistlichen, der auch anderweitig mit Finck, damals Benediktiner in Blaubeuren, bei der Verbreitung seiner Texte zusammenarbeitete.

Zur Biographie Thomas Fincks sind nach wie vor meine Ergebnisse aus dem Jahr 2008 gültig.9 Wohl um 1455 geboren, erscheint er 1471 mit der Herkunftsangabe Heilbronn in der Basler Matrikel. 1477/78 in Tübingen eingeschrieben, praktizierte er als promovierter Arzt möglicherweise in Kirchheim unter Teck. Nach dem Tod zweier Frauen – der zweiten, Ursula Mangold aus Schwäbisch Gmünd, die 1484 der Pest zum Opfer fiel, konnte er als Arzt offenbar nicht helfen – trat er 1484/85 in das Benediktinerkloster Blaubeuren ein, wo er wohl die meisten seiner Schriften verfasste. Zwischen 1506 und 1515 wechselte Thomas Finck in das strengere Kartäuserkloster Güterstein, in dem er am 9. Juli 1523, vermutlich knapp 70 Jahre alt, verstarb.

Hier soll es erneut um die geistlichen Schriften Fincks gehen; die medizinischen Texte bleiben ausgeklammert.10 Christoph Fasbender hat in einem grundlegenden Aufsatz 1999 frühere und eigene Zuschreibungen zusammengefasst und eine Liste von 18 gesicherten, wahrscheinlichen und möglichen Texten, die Finck verfasst hat, erstellt.11 Nr. 10 ist freilich zu streichen, denn Fasbender hatte übersehen (und ich bin ihm unkritisch gefolgt), dass der von ihm unter Berufung auf Klaus Berg12 als “Stundengebet” bezeichnete Text Bl. 353rb-va Teil eines umfangreicheren Textes ist, den schon Fechter als den Tagzeiten-Traktat Fincks erkannt hatte.13 Um Verwechslungen zu vermeiden, zitiere ich Fasbenders Nummern mit seinem Namen und die Münchner Texte in der Nummerierung Wunderles als “M Text”. M Text 16 ist also Fasbender Nr. 10 = Fasbender Nr. 11. Ich gehe Fasbenders Liste der Reihe nach durch und gebe Nachträge zu meiner Überlieferungszusammenstellung von 2008. Als “Fincks Motto” bezeichne ich den Psalmvers “Deus in adiutorium meum intende” (Psalm 69, 2), der auch im benediktinischen Stundengebet zu singen war.

Fasbender Nr. 1 = M Text 10 (Bl. 336va-343rb) Pseudo-Augustinus (Guigo II. Cartusianus): Scala paradisi, deutsch. Gesichert durch Selbstnennung Bl. 342rb: “Vollendt vnd schlecht vß dem latin gezogen durch mich, Thomam Finck, ain besonder gůter günner aller gaistlichen frowen anno LXXXV etc.” (1485). Der Text ist sonst nur noch im Berliner mgo 574 überliefert.14 Dieser Codex von 1491 wurde an die Franziskanerterziarinnen von Oggelsbeuren geschenkt.

Fasbender Nr. 2 = M Text 9 (Bl. 330ra-336rb) Bonaventura: Epistola continens XXV memorialia, deutsch. Bei Wunderle mit Fragezeichen. Wahrscheinlich von Thomas Finck, da sonst nur im mgo 574 überliefert (mit Fincks Motto) und weil zusätzlich typische Übersetzereigenschaften Fincks vorliegen.15

Fasbender Nr. 3 Johannes Gerson: De remediis contra pusillanimitatem, deutsch. Das “büchlin von der clainmütikeit” (so der mgo 574, der es Bl. 50v–81v überliefert), sehe ich aufgrund des von mir neulich16 erkannten Rückverweises im Ludolf-Exzerpt (M Text 11) als gesichert an.17 Kurt Heydeck hat mir freundlicherweise Anfang und Ende aus dem Berliner Codex am 7. November 2014 mitgeteilt (ue = e über u, uo= o über u):

50verso >Deus in adiutorium meum intende. Hie fachet sich an in dem namenn Ihesu Christi Ain buechlein von der clainmuetikait vnd enger gewissne ettlicher gaistlicher mentschen …< (51recto) Wer da clainmuetig ist vnd forchtsam der soll sich hietten vor grosser forcht, dann wan er will volgen nach sinem forchtsamen hertzen vnd naturlicher clainmuetikaitt so wirt er komen in verzwyfflung vnd felt also gar in clainmuetikait das im nieman liederlich mag gehelffen. Du solt wissen das die forcht nutz ist denen die da hertt sind vnd verlaussen sind vnd traeg vnd law sind in guotten wercken, dann vß der forcht werden sie erschreckt vnd kern sich zuo got. Aber die von natur zart vnd forchtsam sind … (51verso) … noch mer hicz zuofuegt vnd der koelt (oder koelti?) noch mer koelte (siehe Hrc 41, 215verso, Zeile 12). Ain gart so er durr vnd hoert ist, so sol man in waessern. So es aber regnet ist es nit noet … dann ain gart oder der lyp. Daurvmb hab dir das fur ain gemain regel, in aller anfechtung da wir muegen angefochten werden, sollen wir von stund an hon ain gegenwurff (siehe ebd., Zeile 12ff.) … – (81verso) … Also ir klainmuetigen soellenn gestoerckt werden vnd soellen vch nit furchten vnd ain groß vertruwen hon in den gutigen herren. Dann es gefelt uwerm(?) himelschen vater das er vch woelle geben das ewig rych ymer ewiglich dar zuo vns hilff Ihesus Christus der aingeborn sun der vnbeflecktenn rainen Junckfrowen Marie. Amen.

Anlass war die mir damals mitgeteilte Entdeckung von Werner Williams-Krapp, die er mir zu veröffentlichen erlaubt hat.18 Der Text Fasbender Nr. 3 findet sich auch gegen Ende (Bl. 215r-241v) des aus dem Nürnberger Katharinenkloster stammenden “Austiner Andachtsbuch” vom Anfang des 16. Jahrhunderts (Austin/Texas, University of Texas, Harry Ransom Center, HRC 41, Handschriftencensus), das online verfügbar ist (PDF).

Fasbender Nr. 4 Pseudo-Augustinus: De vita christiana, deutsch. Außer der Überlieferung im mgo 574 konnte Fasbender keine weiteren Anhaltspunkte für eine Verfasserschaft Fincks nennen. Diese Übersetzung (Ruh: “freie, kürzende Bearbeitung”19) zählt daher aus meiner Sicht nicht zu den hinreichend gesicherten Werken Fincks und bedarf weiterer Prüfung.

Fasbender Nr. 5 = M Text 7 (Bl. 303ra-315vb) Johannes von Kastl (?)/Pseudo-Albertus Magnus: De fine religiosae perfectionis/De adhaerendo deo, deutsch. Die Schrift, die durch Rückverweise im Passionstraktat für Finck gesichert ist,20 wird hier Albertus Magnus zugeschrieben; das Fragezeichen bei Johannes von Kastl setze ich angesichts der Zweifel von Dieter Picker (“höchst unwahrscheinlich”) in seiner Zulassungsarbeit bei Kurt Ruh, die ich mit Genehmigung seiner Nachlassverwalterin online zugänglich machen durfte. Mein Beitrag Johannes von Kastl: De fine religiosae perfectionis (früher: De adhaerendo Deo) deutsch (2012) müsste im Licht von Pickers Erkenntnissen überarbeitet werden. Picker (S. 54) unterschied auch die einzelnen Übersetzungen, fünf an der Zahl: Anders als das Digitalisat der BLB Karlsruhe sagt, überliefert Donaueschingen 356 nicht Fincks Übersetzung. Picker kannte bereits die Eichstätter Handschrift st 560 (geschrieben 1507 im Dominikanerinnenkloster Reutin von Barbara von Rottenburg, Handschriftencensus) als einzige Parallelüberlieferung der Übersetzung Fincks (2011 von Karl Heinz Keller nochmals identifiziert). Die Handschrift der Universitätsbibliothek Eichstätt ist seit kurzem online (Direktlink zum Finck-Text). Ob die ehemals in der Krafftschen Bibliothek befindliche Handschrift des Ulmer Dominikaners Codal (unser Text ist 1491 datiert) die Fincksche Übersetzung überlieferte, ist nicht bekannt.21

Fasbender Nr. 6 = M Text 2 (Bl. 204ra-228vb) Pseudo-Thomas von Aquin: De beatitudine. Wunderle zitiert zwar die abschließende Datierung (Kilianstag = 8. Juli 1489) und das Benediktinerkloster Elchingen, wo die Übersetzung beendet wurde, aber leider nicht die Verfassersignatur Bl. 204rb: “ich Thomas Finck, ain brůder deß orden vnsers hailgen vatters Benedicti”.22 Am Anfang steht Fincks Motto. Fincks Übertragung ist sonst nur in Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 13 aus dem Zisterzienserinnenkloster Kirchheim im Ries (Handschriftencensus) und der gerade genannten Eichstätter Handschrift st 560 überliefert.

Fasbender Nr. 7 = M Text 6 (Bl. 292va-302va): Johannes Gerson: de mendicitate spirituali, deutsch. Von Wunderle ist die Zuschreibung an Finck mit einem Fragezeichen versehen worden. Die erstmals von Kraume23 vermutete Verfasserschaft von Finck ist für mich durch den Überlieferungskontext und den Umstand, dass er als Gerson-Übersetzer durch Fasbender Nr. 3 (siehe oben) und durch in den Passionstraktat integrierte kleine Gerson-Schriften24 erwiesen ist, wahrscheinlich. Außerdem enthält die wohl aus St. Emmeram in Regensburg OSB stammende Parallelüberlieferung Wien Cod. 2923 (datiert 1500, Handschriftencensus; manuscripta.at) mindestens einen weiteren Finck-Text (Fasbender Nr. 17). Zu prüfen wäre, ob der frei übertragene Auszug aus Gersons “De diversis temptationibus diaboli” über die Anfechtungen vor dem Empfang der Eucharistie25 im Wiener Codex ebenfalls von Finck übersetzt wurde. Finck nahm eine Übersetzung dieser Gerson-Schrift in seinen Passionstraktat auf.26

Fasbender Nr. 8 = M Text 3 (Bl. 229rb-260ra) Jakob von Paradies: De apparitionibus animarium separatum/Von der Wiederkehr der Seelen Verstorbener. Wunderles Fragezeichen ist zu streichen, denn in diesem Überlieferungskontext ist angesichts der überzeugenden Argumente Fasbenders27 kein vernünftiger Zweifel möglich, dass Finck derjenige geistliche Autor ist, der 1482 rechtmäßig im Bett mit seiner Ehefrau liegen durfte. Ich habe auf dieses eindeutige autobiographische Indiz 1999 aufmerksam gemacht.28 Wunderles Textzitat suggeriert die Entstehung der Bearbeitung, die nach Fasbender nicht mehr als Werk des Jakob gelten könne,29 im Jahr 1482, obwohl ich damals bereits geklärt hatte, dass Finck dies im Rückblick auf die Pest von 1482 und nach dem Tod seiner damaligen Frau Ursula (1484) schrieb.30 Fincks Motto wird im Text (Bl. 243va) als allerkräftigster Vers angesprochen.31

Fasbender Nr. 9 = M Text 11 (Bl. 342va-345va) Ludolf von Sachsen: Vita Christi, Buch II Kapitel 41. Karin Schneider hat bei der Beschreibung der Parallelüberlieferung in UB Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 8 (ManuMed), einen der für Finck typischen Rückverweise, nämlich auf die Gerson-Übersetzung Fasbender Nr. 3 entdeckt, was ich dann, nachdem ich die Augsburger Handschrift bei Wunderle fand, auf Finck beziehen konnte.32 Wunderles Fragezeichen ist also zu streichen. Ob es Parallelen zum Text in Fincks Passion gibt, wäre zu prüfen, schließlich ist der Passionstraktat eine Bearbeitung des Werks des Kartäusers Ludolf.

Fasbender Nr. 10 und 11 = M Text 16 (Bl. 351va-381vb) Thomas Finck: Tagzeiten-Traktat. Autorsignatur Bl. 351va “ich bruder Thomas Finck”. Auch Fincks Motto ist vertreten. Die 1493 in Lorch beendete Karlsruher Handschrift (St. Georgen 84), für Fechter der beste Textzeuge,33 enthält eine Widmung an die Meisterin von Urspring, Helena von Hürnheim, die in der Münchner Handschrift und den beiden weiteren Handschriften (Handschriftencensus) fehlt. Die Vorrede verweist auf Fincks Passionstraktat von 1491/92.34 Die beiden Karlsruher Handschriften sind online: außer St. Georgen 84 ist das der Cod. Donaueschingen 422, geschrieben 1498 von der Inzigkofener Konventschwester Elisabeth Muntprat d. J.

Fasbender Nr. 12 Thomas von Kempen: Dialogus noviciorum, deutsch bzw. “Finck, Thomas: Übersetzung der ‘Fraterherren-Viten’ des Thomas Hemerken von Kempen” (Handschriftencensus). Außer der gerade genannten Donaueschinger Handschrift 422 – ihr ist Fincks Motto vorangestellt! – gibt es zwei weitere Textzeugen: Berlin, SB, mgo 484, geschrieben von der Söflinger Schwester Susanna Weglin, wobei der Schreibervermerk von 1498 mit der Karlsruher Handschrift übereinstimmt, und der nur die Vita Johannes Kessels enthaltende Cod. theol. et phil. 4° 219 der Stuttgarter Landesbibliothek (Ende 15. Jahrhundert, aus Zwiefalten OSB). Fasbender konnte Fechters Zuschreibung hinreichend absichern.35 Im mgo 484 sind Legenden mit Fincks Motto zu überprüfen.36

Fasbender Nr. 13 Thomas Finck: Von den monastischen Gelübden. Fechter fand einen Rückbezug auf den Passionstraktat, der die Autorschaft absichert.37 In St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. 971 (Handschriftencensus), ist der Text zweimal 1498 datiert. Sonst ist er nur gemeinsam mit der Summenhart-Übersetzung (Fasbender Nr. 14) in der aus Inzigkofen stammenden Straßburger Handschrift (BNU, Ms. 2797 vom Jahr 1500, Handschriftencensus) überliefert.

Fasbender Nr. 14 Konrad Summenhart: Tractatulus pro monialibus ad vitandam simoniam, deutsch. Finck sicher zutreffend von Werner Fechter aufgrund der “bekannten Merkmale seiner Textbearbeitung” zugewiesen. Das vorangestellte Motto Fincks sucht man in der Straßburger Handschrift nicht vergebens38.

Fasbender Nr. 15 Thomas Finck: Der Passion unseres Herrn Jesu Christi. Bereits erwähnt wurde der Rückverweis in dem mit Autornennung versehenen Tagzeiten-Traktat (Fasbender Nr. 10 und 11), der die Autorschaft Fincks absichert. Der Handschriftencensus verzeichnet neun Handschriften, eigentlich acht, denn in Überlingen ist Fincks umfangreiches Hauptwerk (in Beuron 1019 Quarteiten!) auf zwei Bände verteilt. Außer dem Exzerpt im Cgm 4635, das Karin Schneider identifizierte (staunenswert!), ist bislang leider nur die unvollständige Freiburger Handschrift online. Dabei wäre es für Vergleichszwecke wichtig, eine gute Handschrift als Digitalisat zur Verfügung zu haben.

Fasbender Nr. 16 Thomas Finck: Legende von Adrianus und Natalia. “Bruder thomas finck” hat die Vita Adriani am 28. August 1507 verdeutscht, sagt er in der teilweise in Söflingen entstandenen Wiener Legenden-Handschrift Cod. 13671, Bl. 78r (Handschriftencensus; manuscripta.at). Ob er damals noch in Blaubeuren lebte?

Fasbender Nr. 17 = M Text 4 (Bl. 260rb-271ra) Thomas Finck: Sprüche der heiligen Lehrer. Fasbender, der (ebenso wie ich 2008) nur den Wiener Cod. 2923 (siehe oben bei Fasbender Nr. 7) aufführte, hielt die Verfasserschaft nur für möglich, ich sie 2008 für fraglich. Aber Wunderle setzt zurecht den Verfassernamen Fincks mit einem Fragezeichen hinzu (vgl. auch in ihrer Einleitung, S. XVII), denn es ist aufgrund ihrer Argumente mindestens wahrscheinlich, dass Finck das Werk verfasst hat. Der Überlieferungskontext, die Adressierung an Nonnen und die Erwähnung Benedikts als “unser” heiliger Vater sprechen eine deutliche Sprache.

Fasbender Nr. 18 = Jakob von Paradies: De praeparatione ad sacramentum eucharistiae. Wahrscheinlich von Finck, wie Fasbender 1999 zeigen konnte.39. Die von der Medlinger (Fasbender falsch: Medinger) Dominikanerin Felicitas Lieberin um 1500 geschriebene Augsburger Handschrift (Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 47, Handschriftencensus) enthält sogar Fincks Motto vorangestellt. Es fehlt in der zweiten Handschrift aus Kirchheim im Ries, ebenfalls in Augsburg (Handschriftencensus). Eine dritte Handschrift befand sich im frühen 18. Jahrhundert in der Krafftschen Bibliothek in Ulm (siehe oben). Da nach Fechter40 der fünfte Teil des Passionstraktats einen umfangreichen Eucharistietraktat enthält, hätte es eigentlich für Fasbender nahegelegen, einen Textvergleich vorzunehmen.

Zu diesen 17 Texten kommt in jedem Fall noch M Text 5 (Bl. 271va-292ra) hinzu, den eigenartigerweise weder Fasbender noch ich bislang Finck zugeschrieben haben: Pelagius (Pseudo-Hieronymus): Epistola ad Demetriadem, deutsch. Wenn man die Sprüche (Fasbender Nr. 17) für Finck in Anspruch nimmt, kann man diesen in der Handschrift Hieronymus zugeschriebenen Text nicht beiseitelassen. Es spricht hier sogar noch mehr für Fincks Verfasserschaft: das von Wunderle vermerkte Motto Fincks Bl. 271vb, die Adressierung des Ursprungstexts aus dem 5. Jahrhundert nach Christus41 an fromme Frauen und der Überlieferungskontext, der sich nicht nur auf die Münchner Handschrift bezieht. Auch in der genannten Eichstätter Handschrift folgt dieses Sendschreiben auf zwei Finck-Texte, während der erste Teil mit einer älteren Handschrift aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts übereinstimmt (Zweibrücken, Bibliotheca Bipontina, Hs 30 aus dem Straßburger Katharinenkloster, Handschriftencensus). Die drei Texte bilden einen Block am Schluss der Handschrift. Ohne Begründung hat Eva Schlotheuber den Demetriades-Brief Finck, den sie trotz Kenntnis des Aufsatzes von Fasbender einen Elchinger Benediktinermönch nennt, zugeschrieben – sicher mit Recht.42

Bei Zuschreibungen anonymer Texte an bekannte Autoren ist immer Vorsicht geboten, denn Wunschdenken liegt allzu nah. Hier verhält es sich anders. Von den 18 besprochenen Texten sind vier durch Selbstnennungen gesichert (1, 6, 10/11, 16) und fünf durch die für Finck typischen Rückbezüge auf frühere Arbeiten (3, 5, 9, 13, 15). Der eindeutige autobiographische Bezug sichert Fasbender Nr. 8. Mehr als die Hälfte der 18 Texte stammen also eindeutig von Finck.

Bereits Herbert Kraume (S. 59f.) ist aufgefallen, wie sehr Finck den Psalmvers “Deus in adiutorium meum intende” schätzte. Auch Fasbender hat die Verwendung hervorgehoben,43 aber darauf verzichtet, sie konsequent zu dokumentieren. Sofern einem Text im Überlieferungskontext von Finck-Werken dieses Motto beigegeben ist,44 halte ich das für ein starkes Indiz für die Verfasserschaft Fincks. Es ist in den Handschriften der Werke 2, 3, 8, 12, 14, 18 und M Text 5 vertreten, was sechs weitere Texte für Finck sichern würde. Übrig bleiben die Gerson-Übersetzung Nr. 7 und die Sprüche der heiligen Lehrer Nr. 17, bei denen ich aber ebenfalls annehme, dass sie von Finck stammen.

Selbst Nr. 4 kann Finck nicht abgesprochen werden, es fehlen aber noch verlässliche Indizien. Der Prüfungsauftrag an die künftige Forschung erstreckt sich nicht nur auf die oben bereits genannten möglichen Finck-Werke, sondern ist sinnvollerweise auf alle passenden Werke in Handschriften mit Finck-Überlieferung auszudehnen.45 Für die kürzeren Schriften Fincks gilt: Ein Text kommt selten allein. Von den 18 Texten enthält der Cgm 6940 allein zehn (1, 2, 5-11, 17, M Text 5). Die Eichstätter Handschrift enthält einen Block von drei Texten.

Als Ergänzungen zu meiner Handschriftenliste von 2008 ergaben sich:

* Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 8
* Austin/Texas, University of Texas, Harry Ransom Center, HRC 41
* Eichstätt, Universitätsbibliothek, Cod. st 560
* Ulm, ehemals Krafftsche Bibliothek (verschollen)

Betrüblich ist: Von keinem Text Fincks gibt es eine Gesamtedition. Noch nicht online sind Überlieferungen der Texte 2, 4, 13, 14, 16, 18. Thomas Fincks eindrucksvolles volkssprachiges Oeuvre, das vor allem im Dienst der Nonnenseelsorge stand, ist es aber wert, dass man sich weiter darum kümmert: durch Untersuchung, Edition und Digitalisierung.

14.1.2019 Mit freundlicher Genehmigung des Verlags darf ich die Beschreibung des Cgm 6940 durch Wunderle zugänglich machen: PDF.

#forschung #fnzhss

  1. http://swbplus.bsz-bw.de/bsz016749235rez.htm []
  2. Vgl. Klaus Graf: Zu den von König Sigismund 1417 veranlassten Wandbildern in der Konstanzer Augustinerkirche. Wunderle nennt eine Parallelüberlieferung im Cgm 829, vgl. den Katalog von Karin Schneider (ManuMed). []
  3. Gedruckt von Friedrich Schmidt in der Alemannia 24 (1897), S. 72 (Internet Archive). Vgl. Handschriftenkatalog von Karin Schneider (ManuMed) und Digitalisat UB Augsburg. Aus meiner unveröffentlichten Sammlungen von Versen/Chronogrammen zum Tod Ladislaus, vgl. auch: Zur Überlieferung der „Historia seu Epistola de morte Ladislai regis Ungariae“. [15.1.2019: Frau Wunderle hat die Überlieferungen freundlicherweise verglichen: “Der letzte Vers, der sich in der Augsburger Hs. findet, ist nicht mehr in Cgm 5302. Die Überschriften variieren ebenfalls. Sonst stimmen die beiden Überlieferungen überein”.] []
  4. Herbert Kraume in: ²VL 5 (1985), Sp. 461-463; GND. []
  5. Werner Fechter: Deutsche Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts aus der Bibliothek des ehemaligen Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen (1997), S. 133f. []
  6. Christoph Fasbender: Thomas Finck als Übersetzer, Textbearbeiter und Autor. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 110 (1999), S. 147-167, hier S. 155f. Es wird nicht begründet, wie die Daten zustandekommen. Werkdatierungen und Handschriftendatierungen werden durcheinander geworfen. []
  7. Klaus Graf: Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen (gedruckt Ulm 1490). In: Archivalia vom 25. November 2018. []
  8. Christoph Fasbender: Von der Wiederkehr der Seelen Verstorbener. Untersuchungen zur Überlieferung und Rezeption eines Erfolgstextes Jakobs von Paradies. Mit einem Abdruck des Autographs (2001), S. 325: “Autorhandschrift”. []
  9. Klaus Graf: Thomas Finck. Arzt, Benediktiner in Blaubeuren und Kartäuser in Güterstein. In: Tübingen in Lehre und Forschung um 1500 (2008), S. 159-175 (Freidok). []
  10. In meinem Handschriften- und Werkverzeichnis (Graf 2008, S. 172-174) handelt es sich um: Bern, Burgerbibliothek, Cod. A 28; Erlangen, Universitätsbibliothek, Ms. 932; München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 821, Clm 19903; Tübingen, Universitätsbibliothek, Mc 343. Neufunde sind mir nicht bekannt geworden, doch mit Blick auf den anzunehmenden autographen Charakter der Berner Handschrift muss auf die Abbildung von Bl. 17r im Archivkatalog der Burgerbibliothek hingewiesen werden. []
  11. Fasbender 1999, S. 150-155. []
  12. Klaus Berg: Der tugenden bůch. Untersuchungen zu mittelhochdeutschen Prosatexten nach Werken des Thomas von Aquin (1964), S. 69. []
  13. Fechter, S. 136. []
  14. Der Handschriftencensus verlinkt nicht das Katalogisat in ManuMed. Ergänzend: Kurt Ruh: Bonaventura deutsch (1956), S. 260. []
  15. Fasbender 1999, S. 150 nach Ruh, S. 261. Fasbender erwähnt an dieser Stelle das von Ruh vermerkte Motto Fincks nicht! []
  16. Graf: Büchlein 2018. []
  17. Hypothetisch wurde der Text bereits von Herbert Kraume: Die Gerson-Übersetzungen Geilers von Kaysersberg (1980), S. 59-61 für Finck in Anspruch genommen. Nach ebd., S. 60 Anm. 27 enthält die Berliner Handschrift Bl. 76v Fincks Motto als Zusatz im Text. []
  18. Auch für wiederholten Austausch möchte ich ihm herzlich danken. []
  19. ²VL 1 (1978), Sp. 539. []
  20. Kraume, S. 64 mit Anm. 18 (noch von der Verfasserschaft Kurfis, den er Kursi las, ausgehend). []
  21. Katalog Häberlins: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005BF300000131. []
  22. In der Auswahledition der Finck-Übersetzung von Josef Brecht: Die pseudothomasischen Opuscula ‘De divinis moribus’ und ‘De beatitudine’ (1973), S. 171. []
  23. Kraume, S. 55f., 58. []
  24. Fechter, S. 133. []
  25. Kraume, S. 59. []
  26. Fechter, S. 133. []
  27. Am ausführlichsten 2001, S. 303-326. []
  28. Klaus Graf: Zur Biographie des Thomas Finck. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 110 (1999), S. 169-173, hier S. 172 (UB Frankfurt). []
  29. Fasbender 2001, S. 313. []
  30. Ebenso Fasbender 2001, S. 304 Anm. 1. []
  31. Wiedergabe des Kontexts bei Fasbender 2001, S. 310 Anm. 3. []
  32. Graf: Büchlein 2018. []
  33. Fechter, S. 136. []
  34. Zur Datierung: Fechter S. 133 nach der Beuroner Handschrift. []
  35. Christoph Fasbender: Imitatio fratrum und Cura monialium. Thomas Finck bearbeitet den ‘Dialogus noviciorum’ des Thomas von Kempen. In: Aus dem Winkel in die Welt. Die Bücher des Thomas von Kempen und ihre Schicksale (2006), S. 202–214. []
  36. Fasbender 2006, S. 206 Anm. 21. []
  37. Fechter, S. 140. []
  38. Fechter, S. 140 []
  39. Fasbender 1999, S. 161-166 []
  40. Fechter, S. 133. []
  41. Wunderle war offenbar die jetzt maßgebliche lateinisch-deutsche Ausgabe von Gisbert Greshake Pelagius: Epistula ad Demetriadem (2015) noch nicht zugänglich. []
  42. Eva Schlotheuber: Bücher und Bildung in den Frauengemeinschaften der Bettelorden. In: Nonnen, Kanonissen und Mystikerinnen. Religiöse Frauengemeinschaften in Süddeutschland (2008), S. 241-262, hier S. 256 (PDF Uni Düsseldorf), wieder in: Dieselbe: “Gelehrte Bräute Christi” (2018), S. 172 (Auszug GBS). []
  43. Fasbender 1999, S. 162 Anm. 42. []
  44. Würzburg, Universitätsbibliothek M. ch. q. 46 (Handschriftencensus) enthält Bl. 120v-129v eine Betrachtung über das Leiden Christi, bei der es um den vorangestellten Psalmvers geht, ohne dass ein Zusammenhang mit Finck ersichtlich ist, vgl. Hans Thurn: Die Handschriften des Würzburger Dominikanerkonvents in der Universitätsbibliothek Würzburg. In: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 29 (1967), S. 5-87, hier S. 67. []
  45. Für Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 8 vgl. den Hinweis von Graf: Büchlein 2018. []

Schnapsidee der Schweiz: Jeder Schnappschuss ist künftig vom Urheberrecht geschützt

Völlig unsinnige Gesetzesänderung, die das Arbeiten mit freien Inhalten erschwert:

https://www.nzz.ch/schweiz/jeder-schnappschuss-kuenftig-vom-urheberrecht-geschuetzt-ld.1444436

https://heise.de/-4252141

Gegenargumente:

https://medienwoche.ch/2018/12/04/gegen-einen-lichtbildschutz-unnoetiges-regulierungsmonster/

“Wenn ein Museum das Fotografieren von Werken verbietet – beispielsweise weil das Blitzlicht den Kunstwerken schadet – so können heute bei Werken, deren Schutz abgelaufen ist, die davon existierenden Abbildungen frei verwendet werden. Werden diese Abbildungen nun mit einem Lichtbildschutz versehen, so kann das eigentlich gemeinfreie Werk nicht mehr abgebildet werden. Damit würde die gewünschte Zugänglichkeit von gemeinfreien Werken unterlaufen.”

https://www.nzz.ch/meinung/bezahlschranken-fuer-fotos-ld.1433968

Laut Entwurf gilt das Gesetz nur für dreidimensionale Objekte:

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/693.pdf

volare – das Vorarlberger Landesrepositorium – nimmt noch keine landeskundlichen Texte auf

Bisher gibt es leider nur Bilder, obwohl volare schon seit 2015 im Netz ist. Nun sage niemand, 2015 habe niemand wissen können, was ein Open-Access-Repositorium ist.

https://doi.org/10.31263/voebm.v71i1.1983

Via
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=48063 (VÖB-Mitteilungen 2018/Heft 3-4)

Belgisches Urheberrechtsgesetz für Open Access geändert

https://bernardrentier.wordpress.com/2018/12/29/what-does-the-recently-revisited-belgian-copyright-law-for-scholarly-publications-say-actually/

https://bernardrentier.wordpress.com/2018/12/27/a-small-change-in-a-law-giant-leap-for-knowledge-sharing/

Unabhängig von anderslautenden Regelungen in einem Verlagsvertrag können belgische Wissenschaftler in den Geistes- und Sozialwissenschaften nach einem Jahr ihre öffentlich finanzierten Zeitschriftenartikel frei zugänglich machen.

“The author of a scientific article resulting from publicly funded research shall retain, even if, in accordance with Article XI.167, he has assigned his rights to a publisher of a periodical or placed them under a simple or exclusive licence, the right to make the manuscript freely available to the public for free access after 12 months for the human and social sciences and 6 months for the other sciences, after the first publication, in a periodical, provided that the source of the first publication is mentioned.
The publishing contract may provide for a shorter period than that fixed in the first paragraph.
The King may extend the time limit set out in paragraph 1.
The right provided for in the first paragraph may not be waived. This right is mandatory and applies notwithstanding the right chosen by the parties as soon as a connecting point is located in Belgium. It shall also apply to works created before the entry into force of this paragraph and not in the public domain at that time.”

17.1.2019 weitere Regelungen
http://aisa.sp.unipi.it/attivita/diritto-di-ripubblicazione-in-ambito-scientifico/testi-di-riferimento/

Der Magnet Unserer Lieben Frau

Beide bekannten Handschriften des wohl um 1490 im Nürnberger Klarissenkloster entstandenen Werks, das die umfangreichste deutschsprachige Marienmirakelsammlung darstellt, sind jetzt online.

Cgm 626 (geschrieben im Kloster Tegernsee 1493 durch den Laienbruder Hans Witzig von Augsburg) ist nun online:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00120320/image_1

Katalog SchneiderHandschriftencensus

Zuvor schon online war die Prager Handschrift, vermutlich das “Original” des Werks:

http://www.handschriftencensus.de/13614 (mit Link zum Digitalisat, aber ohne Nennung des Werks und Datierung: nach 1487 oder Schreibort, Klarissen Nürnberg)

Vgl. Monika Studer, Exempla im Kontext. Studien zu deutschen Prosaexempla des Spätmittelalters und zu einer Handschrift der Straßburger Reuerinnen (Kulturtopographie des alemannischen Raums 6), Berlin/Boston 2013, S. 148 (Auszug GBS).

Wenig überzeugend: Modul Klöster in LAGIS

https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/intro/sn/kl

“Das Modul wird zur Zeit bearbeitet und kreisweise freigeschaltet. Aktuell sind die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg öffentlich zugänglich.”

Die Darstellung ist eher summarisch, ohne Einzelnachweise. Es werden nur ein paar neuere Literaturangaben (leider nur mit Kurztiteln, den vollen Titel liefert nur der HEBIS-OPAC) gegeben, für die ältere Literatur wird auf das ärgerlicherweise nicht online vorliegende Klosterbuch von Dersch (gestorben 1942, also gemeinfrei) verwiesen. Kein Vergleich mit guten neueren Klosterbüchern.

Siehe auch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Nachschlagewerke_Kl%C3%B6ster

#histmonast

Edition des bisher ältesten bekannten deutschsprachigen Kochbuchs aus dem Gebiet der heutigen Schweiz

In der Reihe des Staatsarchivs Graubünden 2018 vorgelegt:

https://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen/MMStaka/2018/Seiten/2018100201.aspx

“Willst du ein Holundermus machen, so
zupfe die Beeren ab, wirf sie in Milch, lass sie
darin zwei Stunden stehen, dann siebe sie durch
ein Tuch, setze sie auf die Glut und wenn es
aufsiedet, so mache einen Teig wie einen
Eierbrei, aber nicht zu viele Eier, und rühre ihn
in die Milch; lege ein Stück Butter hinein, salze es
gut, so wird es gut.”

100 Buchrezensionen in Archivalia

Liste der für dieses Blog rezensierten Bücher:

https://archivalia.hypotheses.org/25192

Wer ein Buch zu den Themen dieses Blogs rezensieren möchte und einigermaßen zeitnah eine Besprechung hinbekommt, kann sich gern an mich wenden. Ich kann versuchen, ein kostenloses Rezensionsexemplar zu bekommen. Natürlich könnten auch Open-Access-Publikationen besprochen werden.

Neue Zitierweise des Staatsarchivs Schwyz gilt ab dem 1. Januar 2019

https://www.sz.ch/staatskanzlei-departemente/bildungsdepartement/amt-fuer-kultur/staatsarchiv/staatsarchiv.html/72-416-387-380-2480-2531-4916

Die Archivsoftware will es so: Aus STASZ, Eidgenössische Abschiede, Bücher STASZ wird HA.V.2.5000 ff. Ein Fortschritt?

Die Eigentumsverhältnisse der Rentkammerarchive des Hauses Ysenburg-Büdingen

Herbert Günther: Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen (= Schriften des Hessischen Staatsarchivs Marburg 34). Marburg: Hessisches Staatsarchiv Marburg 2017. 70 S. 15 EUR. ISBN 978-3-88964-219-6

Der Rezensent tritt diesem tendenziösen Büchlein alles andere als unvoreingenommen entgegen, hat er doch, zitiert vom Autor S. 16f., mehrfach das skandalöse Versagen der hessischen Landesregierung in Sachen der Büdinger Archive gegeißelt (Archivalia vom 27. Mai 2015 und vom 15. Dezember 2015) und die Partei des Heimatforschers Christian Vogel ergriffen, der für die Zugänglichkeit der Rentkammerarchive kämpft. Der angesehene Verwaltungsjurist Günther, geschätzter Archivrechtler und Dozent des Rezensenten an der Archivschule, hat sich vor einen Karren spannen lassen, dessen Richtung jeden Historiker und Archivar, dem es um Zugänglichkeit wichtiger historischer Quellen geht, befremden muss. Auch der Jurist Raimund J. Weber kommt in der ZWLG (recensio regio) zu dem Schluss, dass die Argumentation Günthers hinsichtlich der Gutgläubigkeit des Eigentums amtlicher Akten bei einem ehemals standesherrlichen Haus “nicht so ganz leicht fallen will” und das Ergebnis aus Sicht der Archive und der Nutzer nicht recht befriedigen könne.

Streicht man fragwürdige Prämissen des Gutachters, fällt seine Argumentation wie ein Kartenhaus zusammen. Völlig wirklichkeitsfremd ist die Annahme, das Schriftgut der Rentkammerarchive sei noch Registraturgut, da es nicht bewertet worden sei (S. 56). Weder im staatlichen Bereich noch bei den Herrschaftsarchiven ist ein protokollierter Widmungsakt durch Bewertung in der Regel nachweisbar. Eine in Privathand befindliche hochmittelalterliche Herrscherurkunde ist ihrer Eigenschaft nach Archivgut und nicht Registraturgut, wenn sie heute im Handel auftaucht. Die lebensfremde Förmelei Günthers geht an den Fakten vorbei. Fragwürdig ist auch die Annahme, dass eine Ersitzung in der Herrschaft des Grundgesetzes stattgefunden habe. Ich bezweifle, dass es eine solche Ersitzung gab, denn dass bei kundiger juristischer Beurteilung der fortwirkende amtliche Charakter hoheitlicher Dokumente zweifelhaft sein konnte, ist nach den insoweit überzeugenden Ausführungen des Verfassers zum Ausschluss einer Ersitzung vor 1949 nicht anzunehmen. Daran ändern nichts die jämmerlichen Fehlentscheidungen der Ministerialbürokratie und der Archivare, die nach 1918 amtliches Schriftgut als Depositum der Adelsfamilien übernahmen. Der miese Pakt der Eigentümer mit dem Land Hessen und seiner Archivare, von der nach 1949 eindeutig weiterbestehenden Rechtslage nichts wissen zu wollen, wird von Günther mit “Ersitzung” belohnt. Günther verkennt auch, leider im Einklang mit der herrschenden juristischen Meinung, die im öffentlichen Sachenrecht nach der Stadtsiegelentscheidung nur noch einen Scherbenhaufen erkennen will, Sinn und Zweck des öffentlichen Sachenrechts bei Archivgut.

Der Wert dieser kleinen Studie hält sich in engen Grenzen. Sie unterstreicht aber das jahrzehntelange Versagen des Landes Hessen im Umgang mit dem büdingischen Kulturgut, das mehr oder minder der Nutzung entzogen ist, ob man nun die Ansichten des Verfassers teilt oder nicht.

Die Büchersammlung Rudolf Husenecks in Basel 1513

Rudolf Huseneck (Selbstschreibung: Rudolff von Husenegk, geb. 1470 oder 1471) war Basler Bürger und Amtmann am Stadtgericht. 1507 korrigierte er auf Anfrage Petermann Etterlins dessen ‘Eidgenössische Chronik’ vor dessen Drucklegung.[1] 1512/13 wurde er in Basel wegen Betrugs angeklagt und der Stadt verwiesen. Später wird er Straßburger Bürger.[2]  Aus seinem Besitz und von seiner Hand hat sich die 1518 geschriebene astrologisch-mantische Sammelhandschrift Freiburg, Universitätsbibliothek, Hs. 463 erhalten.[3] Sehr wahrscheinlich ist er zudem der Verfasser des darin enthaltenen Losbuchs ‘Endvrtel’ (“finis sentenciarum: Aller angezeigter fragen End vrtel“, fol. 10r–31v, 34v).[4]

Während des Basler Prozesses wurde Rudolf Husenecks beweglicher Besitz im ‘Basler Beschreibbüchlein’ in mehreren Anläufen inventarisiert (Basel, Staatsarchiv, Gerichtsarchiv, K 4 [19. Mai 1512 bis 16. Mai 1514], fol. 17v–20r, 21r–21v, 82r–85r, 86r–90v, 92r–94r).[5] Im Jahre 2013 habe ich im Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt Aufnahmen dieser Einträge gemacht, die nun in Wikisource abrufbar sind (siehe unten). Bislang sind diese Einträge über Husenecks Hausrat und Bücherbesitz nicht ediert, es existieren lediglich zwei zusammenfassende Darstellungen von Rudolf Wackernagel und Emil Major, die ich im Anschluss zitiere.

Die Einträge zu Rudolf Huseneck wurden an mehreren Tagen im August, September und Oktober 1513 angelegt und sind dementsprechend im ‘Beschreibbüchlein’ verteilt. Die erste Bestandsaufnahme erfolgte am Tag der Verhaftung Husenecks am 28.08.1513 (fol. 17v–20r). Dabei wurden die beiden nebeneinander liegenden Häuser Husenecks Raum für Raum beschrieben. Dabei werden zwar zwei “scheffer mit buocher” im “schrib kemerlin”[6] erwähnt, aber keine einzelnen Bücher aufgelistet. Auch die Einträge vom 7. und 8. September 1513 enthalten keine Bücher (fol. 21r–21v). Die ersten zwei Listen findet sich erst im Eintrag vom 19. Oktober 1513 (fol. 82r–85r). Die erste auf fol. 83r listet den Inhalt eines “langen trog[s]” auf, der 42 Bücher enthielt. Die zweite Liste auf fol. 84r ist schlicht mit “Buocher” überschrieben und umfasst 34 Einträge. Eine dritte Liste findet sich auf fol. 88r–89v in Husenecks am 25.10.1513 eigenhändig verfassten Auflistung der Gegenstände, die er in zwei Truhen außerhalb seiner Häuser aufbewahrt hat. Huseneck unterscheidet dabei zwischen gebundenen (“ingebunden buochern“) und ungebundenen Büchern (“Die hernach sind nitt alle ingebunden – Item allerhand tractat mitt eim faden zesamen knüpff[t]”). Dabei listet er 36 gebundene und neun ungebundenen Einheiten auf, die allerdings zumeist mehrere Titel enthalten. Zudem erwähnt er noch “Aller hand  buochlin vnd schriftel nitt nott als zebeschriben“. Insgesamt hat Rudolf Huseneck somit über eine Büchersammlung von mindestens 121 Bänden. Einzelne Titel scheint er dabei mehrfach besessen zu haben. So wird ein “narrenschiff tutsch”  nicht nur auf fol. 83r aufgelistet, sondern auch auf fol. 89r findet sich ein Eintrag zu einem Band “Melusina – das narrenschiff mitt figuren” und das Kochbuch ‘Küchenmeisterei’ findet sich sowohl in der Liste der “Buocher” auf fol. 84r als auch in Husenecks eigenhändiger Liste der ungebundenen Bücher auf fol. 89v: “keiserlich reformacion / vnd ein buochlin kuchemeisteryg“.

Eine kommentierte Ausgabe der Bücherlisten, in der die einzelnen Titel identifiziert würden, wäre überaus wünschenswert. Vielleicht kann dieser Beitrag den Anstoß dazu liefern.

 

Einträge zu Rudolf Huseneck im Basler Beschreibbüchlein, Basel, Staatsarchiv, Gerichtsarchiv, K 4

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Basler_Beschreibbüchlein

1.) fol. 17v–20r, 28.08.1513

Da ist vß beüelch miner herren der Ret beschriben Rüdolff huseneckers hab vnnd güt demnach er in min herren gefenckniß kommen ist vff Sant Augustins tag

das huß genannt Groß costentz  [gestrichen: als daz fur der wyssen (Gasse liegt)] vnd ds ander huß genannt clain costentz an einander gelegen

Abbildungen:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._17v-18r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._18v-19r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._19v-20r.jpg

2.) fol. 21r–21v, 07.09.1513–08.09.1513

Jtem da ist vff vnser frowen abent ir geburt wart beschriben noch Rudolff Huseneckers guot

Abbildungen:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._20v-21r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._21v-22r.jpg

3.) fol. 82r–85r, 19.10.1513

Husenecker
Mittwoch nach Luce euangelisto
vff bek
??? vrteil vnd rechtlich verlangen (?) Heinrich Rudis ist beschriben Rudolf Huseneckers guot …”

Abbildungen:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._82r-83v.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._82v-83r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._83v-84r_oben.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._83v-84r_unten.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._83v-84r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._84v-85r_oben.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._84v-85r_unten.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._84v-85r.jpg

4.) fol. 86r–90v, 25.10.1513, Autograph Rudolf Husenecks

Das hab ich Rudolff von Husenegk noch zu Basel ze behalten geben. das ist min vnd miner kinden vnd das selb beschriben vff Sant Hylaryen tag Anno xiij etc.

Abbildungen:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._85v-86r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._86r_detail.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._86r-87v.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._87v-88r_oben.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._87v-88r_unten.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._87v-88r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._88v-89r_oben.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._88v-89r_unten.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._88v-89r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._89v-90r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._90v-91r.jpg

5.) fol. 92r–94r, ohne Datum

Einträge ohne Überschrift, nicht in der Handschrift Rudolfs, sehr wahrscheinlich dennoch zu dessen Besitz gehörig.

Abbildungen:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._91v-92r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._92v-93r.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Basel,_Staatsarchiv,_Gerichtsarchiv_K_4,_fol._93v-94r.jpg

 

Beschreibung des Inventars durch Rudolf Wackernagel, 1924

“An der Spitze der reichen modischen Ausstattung stehen die Kostbarkeiten und Kunstsachen, Gemälde Statuen Münzen Edelsteine. Natürlich fehlt nicht eine Sammlung musikalischer Instrumente. Anziehend ist auch die große Bibliothek. Neben Pandekten und Dekretalen finden sich da die kaiserlichen Landrechte, der Laienspiegel, der Sachsenspiegel, das Weichbildrecht, die Bamberger Halsgerichtsordnung. Aber auch Schedels Chronik, der Ritter vom Turn, die cento novelle antiche, die Translationen des Niclaus von Wil, Melusine und Hug Schapler, und in zahlreichen Bänden Caesar Ovid Livius Aristoteles, ferner Boccaccio Valla Panormita Filelfo usw. Speziellern Interessen dienen ein deutsches Herbarium und ein altes Büchlein vom Baumzweigen, sowie mehrere Werke über Geometrie und Astrologie nebst dem messingenen Astrolabium, während nebenan im dunkeln Kabinet der Teufelskreis mit Drähten und Buchstaben und die Büchlein der Visionen und Konjurationen sich bergen, Hilfsmittel zum Heben von Schätzen, zum Zitieren von Geistern. Inmitten dieser gewählten Habe sehen wir den Huseneck selbst, der auch sein Äußeres pflegt und sich golddurchwirkte Hemden gönnt sowie silberne Degenscheiden, ein Schreibzeug von Zypressenholz und einen Affen als Haustier.”

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Basel 1924, S. 259f., https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/280&oldid=3403192

Wackernagel führt zudem einen Beleg über die Verwendung von Husenecks Buch zum Schatzheben durch andere Personen an:
“1512 Donnerstag nach Andreas übergeben drei Ratsdeputierte (Trutman Lombard Gerster) dem Herrn Johann Fischer, Chorherr zu St. Peter: ein langlechiger barelliner stein in vergulten eychlen gefaßt; ein eckechtiger barelliner stein zü beden siten in vergulte gefäß gefaßt; ein ring darin ein langlechinger cyttrill verfaßt; ein buchlin, [55*] stat des ersten darin geschriben visionum libellus inchoat, ist mit swartzem berment überzogen crutzwise; ein buchlin in ein wisses berment ingebunden, darin allerley coniuraciones geschriben stand, stat an dem vordersten blatt: pro docto ac ingenioso Rudolffo de Hußnegk interprete legum; ein hultzin horologium. Fischer hat gelobt, diese stuck ze bewaren und die zů keinen andern sachen denn zů suchung eines schatzes so in Michel Zschanen seligen huse ligen solle, ouch das nit lassen abschriben noch entpfrömden, ouch alles bis ze weihnacht dem rat wider ze überantworten. Sabbato vor Antonii 1513 geschah die Rückgabe: Öffnungsb. VII, 147v.”

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Basel 1924, S. 54*, https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/599&oldid=3420749.

 

Beschreibung des Inventars durch Emil Major, 1911

“Alle aber läßt […] weit hinter sich zurück Rudolf Husenecker, der Amtmann, der i. J. 1513 eine für jene Zeit ganz ungewöhnliche Bücherei von mehr als 60 Bänden sein eigen nannte. Wir übergehen seine vielen juristischen, philosophischen und theologischen Bücher und heben einzig hervor: den „Sachsen Spiegel — Et Julius cesar mitt der eidgnossen colonica — Die zwei partes der Bibel, eins daz nüw, Das ander daz alt testament. Die groß Coronica mitt figuren …. Titus Liuius — Ein büch von der natur . . . Esopus mitt den nüwen Doctor branden fabeln — Ritter vom thurn — Cento Nouella — vnd der leyen Spiegel … der altt väter leben … die alt wisen, mitt hug schapler . . . Ouidium de amore tütscht . . . Herbarium tütsch . . . i breuiloquus vocabularius . . . valerius maximus ist tütsch . . . Johannes Bocacius de xc mulieribus tütsch . . . Epistel vnd ewangelia . . . Cursus beate virginis scriptum — Et Hortulus anime Impressus . . . Regimen Sanitatis libellus . . . Melusina — Das narrenschiff mitt figuren — Tütsch calender mitt tondalus / Et Epistole Caroli . . . Ortus Sanitatis … i psaltern klein … ein büchlin kuchemeisteryg”

Emil Major, Der Basler Hausrat im Zeitalter der Spätgotik, in: Basler Jahrbuch 1911, S. 241–315, hier S. 263f., http://www.baslerstadtbuch.ch/stadtbuch/1911/1911_0351.html.

 

[1] Vgl. Romy Günthart, Deutschsprachige Literatur im frühen Basler Buchdruck (ca. 1470–1510) (Studien und Texte zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit 11), Münster 2007, S. 134.

[2] Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Basel 1924, S. 259, https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/280&oldid=3403192.

[3] Vgl. Marco Heiles, Das Losbuch. Manuskriptologie einer Textsorte des 14. bis 16. Jahrhunderts (Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 83), Wien u.a. 2018, S. 464–465; Winfried Hagenmaier, Die deutschen mittelalterlichen Handschriften der Universitätsbibliothek und die mittelalterlichen Handschriften anderer öffentlicher Sammlungen (Kataloge der Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau 1,4), Wiesbaden 1988, S. 105–108, http://dl.ub.uni-freiburg.de/sammlung7/werk/pdf/hs463.pdf; Weitere Literatur: http://www.handschriftencensus.de/13865. Digitalisat: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs463.

[4] Vgl. Marco Heiles, Das Losbuch. Manuskriptologie einer Textsorte des 14. bis 16. Jahrhunderts (Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 83), Wien u.a. 2018, S. 407 (Nr.25).

[5] Abbildungen: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Basler_Beschreibbüchlein.
Eintrag im Onlinekatalog des Staatsarchivs: https://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=325573.
Da die Basler Gerichtsakten seit dem 15. Jahrhundert vollständig erhalten sind, ist anzunehmen, dass sich darin auch weitere Akten zu Husenecks Prozess und vorherige und nachfolgende Tätigkeit finden lassen. Einen knappen Überblick über die Bestände bietet: Sandra Schulz, Papierherstellung im deutschen Südwesten. Ein neues Gewerbe im späten Mittelalter (Materiale Textkulturen 18), Berlin 2018, S. 178–180, https://www.degruyter.com/view/product/491354. Vgl. dazu auch die Anmerkungen Wackernagels: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/590&oldid=3202454.
Vgl. zu den ‘Basler Beschreibbüchlein’ als kulturhistorische Quelle: Katharina Simon-Muscheid, Die Dinge im Schnittpunkt sozialer Beziehungsnetze: Reden und Objekte im Alltag (Oberrhein, 14.–16. Jahrhundert) (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 193) Göttingen 2004. Die Edition eines vollständigen Eintrages aus dem Jahre 1545 bietet: Emil Major, Der Nachlass des Basler Goldschmieds Balthasar Angelrot, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 14 (1915), S. 306–334, http://doi.org/10.5169/seals-112678.

[6] Basel, Staatsarchiv, Gerichtsarchiv, K 4, fol. 18v. Dieser Raum diente offenbar auch als Waffenkammer. Aufgelistet werden unter anderem drei Schwerter, zwei Büchsen und eine Armbrust.

Zitiervorschlag: Marco Heiles: Die Büchersammlung Rudolf Husenecks in Basel 1513. In: Archivalia vom 28. Dezember 2018
https://archivalia.hypotheses.org/94619

#forschung

Polnisches Gericht verurteilt ZDF wegen Darstellung der NS-Zeit

“Ein Gericht in Krakau hat das ZDF wegen seines Dreiteilers “Unsere Mütter, unsere Väter” zu Schmerzensgeld und einer Entschuldigung verurteilt. Richter Kamil Grzesik sagte zur Begründung, in der Miniserie würden Soldaten der polnischen Heimatarmee Armia Krajowa “nicht in Übereinstimmung mit der Wahrheit” dargestellt.”

http://www.spiegel.de/kultur/tv/zdf-soll-wegen-unsere-muetter-unsere-vaeter-schmerzensgeld-zahlen-a-1245782.html

http://www.auslandsdienst.pl/3/21/Artykul/399174,ZDF-muss-sich-entschuldigen-

https://de.wikipedia.org/wiki/Unsere_Mütter,_unsere_Väter

Warum es 2019 keinen #Gemeinfreitag mehr geben wird

In Kürze: Mit dem seit Ende Januar 2016 in Archivalia begangenen #Gemeinfreitag wurden über 2800 gemeinfreie Medien im Internet Archive bzw. in Wikimedia Commons für Allgemeinheit und Forschung neu bereitgestellt: 2016 700, 2017 900, 2018 sogar 1210. Vor allem aufgrund der faktischen Beendigung der Gemeinfreiheit von Abbildungen durch den Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen, die zu massiver Rechtsunsicherheit führt, muss der Gemeinfreitag eingestellt werden. Jeder an freien Inhalten Interessierte muss 2019 den politischen Kampf für eine Urheberrechtsänderung, die Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen vom Schutz strikt ausnimmt, unterstützen.

Über das Konzept des Gemeinfreitags unterrichtete ich im Redaktionsblog (März 2017):

https://redaktionsblog.hypotheses.org/3313

Nun kann es nicht mehr so weitergehen wie bisher.

Zur Bewertung des BGH-Urteils, das meine wiederholten, auf frühere Rechtsprechung des BGH gestützte Rechtsauffassung zu Reproduktionsfotos gegenstandlos macht, verweise ich auf die Stellungnahme von Wikimedia e.V.:

https://blog.wikimedia.de/2018/12/20/urteil-zu-gemeinfreier-kunst-kulturerbe-fuer-alle-aber-nicht-im-netz/

Ob es zu einer Abmahnwelle und Massenlöschungen auf Wikimedia Commons kommen wird, bleibt abzuwarten. Reine Scans gedruckter Vorlagen, Reproduktionen historischer Fotos (gemäß BGH Bibelreproduktion) und eigene der Public Domain (CC0) übergebene Fotos sind zwar nicht betroffen, aber da z.B. ein von einem Auktionshausfotografen angefertigtes Foto einer Inkunabel nicht ohne aufwändige Rückfrage von einem Scan zu unterscheiden ist, herrscht auch hier völlige Rechtsunsicherheit. Mich hat die Wiedergabe eines kleinen Besitzvermerks einer Himmeroder Handschrift und des Inkunabelfotos in diesem Blog bereits über 1000 Euro gekostet, bei denen es nach dem BGH-Urteil wohl nicht bleiben wird (Prozess vor dem LG Köln läuft).

Unabhängig von der Frage von Löschungen auf Wikimedia Commons empfiehlt es sich, sich im Zweifel durch anonyme Accounts zu schützen.

Ich begnüge mich mit zwei Anmerkungen zur katastrophalen BGH-Entscheidung:

1. Im Internet kommt es zu völlig unterschiedlichen Bewertungen von Reproduktionen als gemeinfrei, denn der BGH ist nur für das deutsche Recht zuständig. Denn in den USA gilt nach wie vor das Urteil Bridgeman v. Corel vom 1999, das reine Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen vom Copyright ausnimmt, und in der EU gilt in den Ländern (wie z.B. Frankreich), die keinen einfachen Lichtbildschutz (Deutschland: § 72 UrhG) kennen, die vom EuGH aufgestellte und europaweit gültige Hürde der Originalität, die originalgetreue Reproduktionen ausschließt.

2. Wiederholt haben Organe der EU und der deutsche Bundesgesetzgeber unterstrichen, dass Gemeinfreies bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben muss. Entweder ist das eine Null-Aussage oder ein Widerspruch zur BGH-Entscheidung, denn Digitalisierung bedeutet auch: Digitalfotografie.

Es stimmt, was Wikimedia e.V. fordert: Eine Urheberrechtsänderung muss dringend her!

***

Zwar wurden die meisten Inhalte von mir selbst hochgeladen, aber den anderen, die mitgemacht haben, möchte ich abschließend herzlich danken. Vor allem Christian Kahle hat viele Fotos beigesteuert. Überwiegend deutsche Institutionen digitalisierten allein 2018 65 gemeinfreie Werke für mich, was nicht nur darauf zurückgeführt werden kann, dass ich diesbezüglich besonders gut vernetzt wäre. Vielen Dank auch dafür.

Ich bin stolz darauf, dass es mir gelungen ist, so viele Medien gemeinfreier Vorlagen direkt oder indirekt ins Netz zu schaffen. Er hat mir immer viel Freude bereitet und war mir nie eine Last. Ich werde auch weiterhin Gemeinfreies im Internet Archive und auf Commons hochladen. Ergänzungen zu den Online-Nachweisen des Literaturverzeichnisses des Handschriftencensus werde ich auch 2019 wie 2018 dokumentieren.

Zuletzt wurde der Gemeinfreitag Dezember Woche 3 veröffentlicht.

Die UB Köln digitalisierte Schriften Dittmars über Buchbestände des Domgymnasiums Magdeburg:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm/ref/collection/mono19/id/34492

Neu sind 18 PDFs im Internet Archive und eines auf Commons.

Die UB Basel stellte für “Aus den Buchauer Regesten II: Heinrich und Johannes Jäck, Geistliche aus Biberach” fünf Abbildungen zur Verfügung.

22 Fotos vom Merseburger Dom und dem Rabenkäfig dedizierte ich der Public Domain.

Damit ergibt sich als Schlussbilanz:

Summe 2018: 567 Abbildungen, 433 PDFs, 119 Fremd-Abbildungen, 25 Fremd-PDFs, 65 Fremd-Digitalisate, 1 Video = 1210 Medien

Seit Anfang 2016: 2810 Medien (2016: 700, 2017: 900).

(Zählfehler durch falsche Übernahme der Summe 2016/2017 wurden in den früheren Ausgaben 2018 nicht korrigiert.)

Schriften von Karl Heinz Burmeister (1936 bis 2014)

Alle Google-Links führen ins Leere, da das Land Vorarlberg seinen Webauftritt geändert hat. Burmeisters Schriften sind aber erreichbar unter:

http://apps.vorarlberg.at/ …

Einmal mehr fordere ich: Kulturinstitutionen und insbesondere die Archive haben die Pflicht, alle Internetadressen, auf die man sinnvollerweise verlinken kann, als Permalinks anzubieten.

Jakob Mennels Schrift über die Begräbnisse der Habsburger und ihrer Heiligen in Madrid online

http://bdh-rd.bne.es/viewer.vm?id=0000133835&page=1

Auf

https://de.wikisource.org/wiki/Jakob_Mennel

habe ich auch die neuen Links zur Mehrerauer Cartha fundatorum eingetragen.

Wieso die ÖNB Wien nicht schon längst die anderen Bände von Mennels Hauptwerk, der Fürstlichen Chronik, ins Netz gestellt hat, verstehe ich nicht.

2017 ging ins Netz die Dissertation Webers über die Fürstliche Chronik:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-228669

#fnzhss

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