Zur Entlastung meiner Besprechung des neuen Katalogs der Münchner deutschen Handschriften und der Schriften Thomas Fincks im Cgm 6940 will ich die Ermittlungen zu einem so gut wie unbeachteten Text (“Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen” – BdR, auch: “42 goldene Regeln”) und zur Handschrift Cod. III.1.8° 8 der Universitätsbibliothek Augsburg gesondert publizieren. Es gibt zum BdR weder einen Eintrag im Verfasserlexikon noch im Handschriftencensus.
BdR-Überlieferung: Handschriften
A Augsburg, Universitätsbibliothek, Cod. III.1.8° 8, Bl. 258r-283v
M1 München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 461, Bl. 159v-195v
M2 München, Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 6940, Bl. 316va-329ar
S Salzburg, Stiftsbibliothek Nonnberg, Cod. 23 A+ 29, Bl. 1r-87v
BdR-Drucke
d1 Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen. Ulm: Johannes Zainer 1490 (GW 5692)
d2 Guldin Regeln nämlich xlii. Augsburg: Hans Othmar 1510 (VD 16 G 2541)
d3 Zwo vnnd viertzig Christlicher Regel. Ingolstadt: Alexander II. und Samuel Weißenhorn 1567 (VD 16 G 2542)
d4 Goldene Regeln, in denen der Mensch gelehrt wird. Hrsg. von Clemens von Hügel und Sebastian Brunner. Wien: Mayer & Co. 1845
d5 Goldene Regeln. Ein uraltes Sittenbüchlein. Hrsg. von Sebastian Brunner. Wien: Mayer & Co. 1860
Gegenüber der Beschreibung der Augsburger Handschrift A durch Karin Schneider 1988 gibt es einiges neue zu vermelden. Leider hat Schneider die der Handschrift gewidmete Greifswalder Dissertation übersehen, die ausführliche Textproben nicht nur zur Williram-Überlieferung der ehemals Maihinger Handschrift bietet: Ernst Panten: Der Maihingener Williram. Diss. Greifswald 1908 (Internet Archive). Der Codex entstand im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts (Datierungen 1483, 1488, eventuell 1490) der Schreibsprache zufolge für ein schwäbisches Frauenkloster und gehörte im 18. Jahrhundert (vor 1763) dem Geraer Bürgermeister und Büchersammler David Gottfried Schöber (1696 – 1778) – wie eine Reihe anderer Handschriften der oettingischen Bibliothek, die aus Frauenklöstern stammen. Just dieses Jahr brachte Ulla Spörl einen historisch-biografischen Roman “Handelswege” über Schöber heraus (OTZ). Karin Schneider kannte den 1779 gedruckten Verkaufskatalog der Sammlung Schöbers noch nicht, in dem man A auf Seite 9 Nr. 63 findet. Bislang unbekannt war, dass A dem Ulmer Bürgermeister Raymund Krafft von Dellmensingen (1663-1729) gehörte. Der hier schon des öfteren herangezogene Katalog von Franz Dominicus Haeberlin 1739 beschreibt A auf S. 110 Nr. 6. Dies legt den Schluss nahe, dass A im Ulmer Raum entstand, was vielleicht durch eine genaue Untersuchung der Schreibsprache bestätigt oder widerlegt werden könnte.
1483 datiert ist Text Nr. 1: Geistlicher Maienspaziergang (Textprobe bei Panten S. 53f. mit dem vielleicht präziseren Titel: Geistlicher Blumenstrauß). Der Ich-Erzähler geht spazieren, um ein Kränzlein mit Blumen der Tugend zu sammeln. Er begegnet – nach der Zusammenfassung von Panten – einer Lilie (einem Einsiedler des Pauliner-Ordens), einem Maiblümchen (einer Mutter, also Klostervorsteherin, des Dominikanerordens) und einem Veilchen (einem Priester von den Grauen Brüdern). Vielleicht darf man dem entnehmen, dass die Allegorie für Dominikanerinnen bestimmt war. Eine zweite Überlieferung tauchte in Gestalt der Handschrift 8° Cod 39 der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg auf. In diesem Gebets- und Andachtsbuch aus einem schwäbischen Frauenkloster ist der Text 1480 datiert. Auch Text Nr. 3, die im 11. Jahrhundert verfasste Hohelied-Auslegung des Williram von Ebersberg, ist in der soeben genannten Augsburger Handschrift vorhanden, allerdings vollständiger. Über die ehemals Maihinger Überlieferung des berühmten Texts handelt ausführlich Panten.
Text Nr. 2 ist das “Gespräch einer geistlichen Mutter und Tochter über 17 theologische Fragen” (Wiedergabe der 17. und letzten Frage bei Panten S. 55f., zum Text S. 54f.). Die wohl aus dem Dominikanerinnenkonvent Medlingen stammende zweite Überlieferung im um 1500 entstandenen Cgm 862 ist online. Der theologisch anspruchsvolle Dialog bezeugt, dass Nonnen sehr wohl an schwierigen theologischen Fragen interessiert waren und über solche Themen gern in der Volkssprache lasen. Bei der Suche nach einem Frauenkloster des Ulmer Raums als möglicher Provenienz von A könnte man durchaus an Medlingen oder Medingen bei Dillingen denken.
Text Nr. 4 (datiert: Paulstag 1488, also Januar 25) ist ein deutschsprachiger Auszug aus Ludolf von Sachsen: Vita Christi Buch 2 Kapitel 41. Panten S. 56-58 stellt den lateinischen Text von mehreren Abschnitten der Übersetzung in der Handschrift gegenüber. Der ausgewählte Abschnitt warnt vor geistlicher Vermessenheit. Die freie Wiedergabe sei “geschickt”, vielfach knapper als die Vorlage und gelegentlich mit kleinen Zusätzen versehen. Die remedia übersetzt der geistliche Autor mit Arzneien, was man mit seinem Beruf zusammenbringen könnte, denn er war vor dem Klostereintritt Arzt. Elisabeth Wunderle hat bei der Beschreibung der Parallelüberlieferung im Cgm 6940, Bl. 342va-345va (in einem Korpus mit Texten überwiegend von Thomas Finck) Karin Schneiders Hinweis auf einen Zusatz des Übersetzers nicht beachtet: Bl. 245v “wie ich dann úch nechst geschriben hon in dem büchlin von der klainmüttigkait”. Das bezieht sich natürlich auf Thomas Fincks (Dr. med., Benediktiner in Blaubeuren, Kartäuser in Güterstein, gestorben dort 1523) Übersetzung der Schrift “De remediis contra pusillanimitatem” von Jean Gerson, überliefert im Berliner mgo 574 und einer von Werner Williams-Krapp entdeckten zweiten Handschrift. Im Berliner mgo 574 lautet die Überschrift: “Ain büchlin von der clainmütikait”. Leider gibt es immer noch kein Digitalisat einer vollständigen Handschrift von Fincks umfangreichstem Werk “Der Passion” (1491/92), einer Bearbeitung der Vita Christi Ludolfs. Man müsste darin nach dem hier vorliegenden Abschnitt Ausschau halten. Was Panten über die Übersetzungstechnik schreibt, passt zu Finck. Durch den für Finck nicht untypischen Rückbezug sind nun in meinen Augen beide Texte, die Gerson-Übersetzung und der Ludolf-Auszug, für Finck gesichert.
Ebenfalls im Cgm 6940 Teil II, also im Kontext von Fincks Schriften, sind überliefert die Texte Nr. 5 und 6 von A: Messgebet Trina oratio, hier Papst Gregor dem Großen zugeschrieben, und eine kurze Spruchsammlung von Buße. Abgesehen vom Überlieferungsverbund spricht nichts für eine Verfasserschaft Fincks. Eine nähere Einordnung der hier vorliegenden Übersetzung des Messgebets in die deutschsprachige Gesamtüberlieferung steht aus. Panten übergeht diese zwei Texte und setzt seine Mitteilungen mit den 42 Regeln (BdR) fort (S. 58-60 Wiedergabe der Vorrede zum Teil, Regeln 2 und 4). Er gibt dann Textproben S. 60f. zur Predigt über Marcus 7, 37 (Text Nr. 8), S. 61 zur Dictasammlung (Text Nr. 9) und S. 61-63 zur Übersetzung von Innocentius III.: De miseria humanae conditionis II, 42-43 (der letzte Text, Nr. 11). Diese sei “sehr frei, aber richtig und geschickt”. Deshalb und wegen der Verwendung des Ich an Finck zu denken, ist vorerst reichlich kühn. Ich merke noch an, dass sowohl bei der Dictasammlung als auch bei dem Innocentius-Text angegeben wird, der Text sei “kintlich” aus dem Latein gezogen bzw. ins Deutsche verwandelt worden, was für einen einzigen Übersetzer spricht. Text Nr. 10 mit der Zahl [14?]90, eine Predigt zu Pauli Bekehrung, hat Panten übergangen.
Ein Vergleich der Textproben Pantens aus dem BdR mit dem Ulmer Druck von 1490 lässt darauf schließen, dass die Augsburger Handschrift eine Druckabschrift ist. Sie lehnt sich eng an den Wortlaut der Inkunabel an. Es gibt wenige kleine Auslassungen gegenüber dem Druck. Die Schreibsprache wurde in ein ausgeprägtes Schwäbisch verwandelt.
Um 1491 datiert der im reformgesinnten Chorherrnstift Rebdorf bei Eichstätt entstandene Münchner Cgm 461 M1. In der geistlichen Sammelhandschrift steht das BdR zwischen einer Avemaria-Paraphrase und einer Spruchsammlung. Ob es sich um eine Druckabschrift handelt, bleibt zu prüfen. Das Explicit weicht etwas ab. Allerdings konnten solche Schlussformeln mit Gebetsanrufung auch individuell abgeändert werden.
Als autornahes Korpus von Schriften Thomas Fincks kann der zweite Teil des Münchner Cgm 6940 M2 bezeichnet werden, in dem das BdR auf einen gesicherten Finck-Text (Übersetzung von “De fine religiosae perfectionis”, Albertus Magnus zugeschrieben) folgt. Teil II schrieb der Urspringer Klosterkaplan Johannes Kurfi wohl nicht nach 1493 vermutlich für die Söflinger Klarissen. Die folgende Bonaventura-Übersetzung dürfte auch von Finck stammen. Ich komme auf den Codex demnächst ausführlicher zurück. Ob es sich um eine Druckabschrift handelt, konnte Wunderle 2018 in ihrem Katalog nicht überprüfen, da ihr Jacob Klingners Nachweis des Drucks 1490 entgangen ist. Abweichungen im Explicit sprechen nicht für eine Druckabschrift.
Für die Salzburger Handschrift S in der Bibliothek des Benediktinerinnenstifts Nonnberg hat der 2018 erschienene Katalog von Gerold Hayer und Manuel Schwembacher leider keine Wasserzeichenanalyse vorgelegt. Sie stammt aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, eine im Einband verwendete Regensburger Pergamenturkunde von 1459 deutet wohl auf den Schreibort. Auch Hayer und Schwembacher wussten nichts vom Druck des BdR 1490; für die auch hier vorliegenden Abweichungen im Explicit gilt das oben Gesagte. S steht allerdings der Rebdorfer Handschrift M1 nahe, denn im Anschluss an das BdR steht die gleiche Spruchsammlung (teilweise aus dem ‘Geistlicher Herzen Baumgarten’), die auch in M1 dem BdR folgt. Auch der nächste Text von S, Sprüche aus der zweiten Spruchsammlung der Fürstenlehren des Johann von Indersdorf, ist im M1 enthalten. S und M1 haben also folgenden gemeinsamen Textblock: BdR – Sprüche (teilweise aus dem Baumgarten) – Indersdorf-Sprüche. Für die daran anschließende Spruchsammlung über das Schweigen gibt es eine Parallele im Cgm 462, ebenfalls aus Rebdorf. Ist auch nur eine der beiden Handschriften M1 und S nicht als Druckabschrift zu erweisen, kann das auch für die andere angenommen werden. Sollte die Regensburger Urkunde von 1459 zeitnah als Makulatur verwendet worden sein, scheidet eine Druckabschrift zweifelsfrei aus. Aber diese Prämisse ist nicht zu sichern.
Erst Jacob Klingner hat 2012 darauf aufmerksam gemacht, dass das BdR nicht erst 1510 in Augsburg, sondern schon 1490 in Ulm gedruckt wurde, nämlich bei Johannes Zainer (GW 5692). Es sind nur sechs Exemplare von d1 weltweit bekannt, glücklicherweise ist das Berliner online. Der Druck beginnt: “Hie fahet sich an die vorred in das büchlin das man nempt das büchlin der reformierung ains yetlichen geystlichen menschen begriffen in vil gu+oter regel”. Daraus haben die Inkunabelbibliographien den verkürzten Titel “Büchlein der Reformierung eines geistlichen Menschen” gemacht. Inhaltliche Beachtung hat der immerhin 50 Blätter umfassende Druck anscheinend nicht gefunden. In seiner ausführlichen Vorstellung der deutschsprachigen religiösen Ulmer Drucke am Ende des 15. Jahrhunderts hat Bernd Breitenbruch ihn 2018 noch nicht einmal erwähnt.
Während des Augsburger Reichstages brachte 1510 der Augsburger Drucker Johann Otmar, ansässig neben dem Dominikanerinnenkloster St. Ursula am Lech, am Samstag (vor) Jubilate (20. April) d2 heraus, die “Guldin Regeln nämlich xlij. in denen der mensch geleert wirt wie er sich in allen dingen halten soll […]” (VD 16 G 2541). Der Text wurde wohl gern in Nonnenklöstern gelesen. Das Exemplar Mor. 778 der Münchner Staatsbibliothek gehörte der Eufrosina Gartnerin, Franziskanerterziarin im Münchner Pütrich-Regelhaus. Die Äbtissin des Pütrich-Regelhauses Susanna Gartnerin (bis 1573) besaß den Sammelband Cgm 451, dem der Druck beigebunden ist. Zu dem aus dem Birgittinnen-Kloster Altomünster stammenden Sammelband Cgm 825 gehörte nach Ausweis eines Inhaltsverzeichnisses früher unter anderem “xlii guldin regeln”, wohl ein Druck. Im Stift Nonnberg gab es nicht nur eine Handschrift, sondern auch ein Exemplar des Drucks von 1510, einer Handschrift für Nonnen (Cod. 28 A 10) aus dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts vorangestellt. Eine Benediktsregel und der möglicherweise Salzburger Einband könnten auf Nonnberg selbst deuten.
Das Verhältnis des Drucks zur Erstausgabe 1490 ist noch zu klären. In keinem Fall handelt es sich um einen bloßen Nachdruck, denn den einzelnen Regeln sind 1510 kurze Zusammenfassungen vorangestellt, die 1490 fehlen.
Obwohl im VD 16 unmittelbar nach dem Augsburger Druck einsortiert (VD 16 G 2542), ist die Ausgabe d3 im katholischen Ingolstadt 1567 bei Alexander und Samuel Weissenhorn “Zwo vnnd viertzig Christlicher Regel […]” in den Handschriftenkatalogen und von Klingner nicht genannt worden. Im Kolophon wird auf den Augsburger Druck 1510 Bezug genommen und gesagt, der Nachdruck sei auf Bitten der Rebdorfer Chorherren erfolgt. Aber auch hier ist es kein reiner Nachdruck. Die 1510 eingefügten Zusammenfassungen fehlen, der Text ist sprachlich überarbeitet worden und der (Rebdorfer?) Bearbeiter hat die Bibelzitate des Texts am Rand mit Fundstellen nachgewiesen – eine willkommene Vorarbeit für einen modernen Editor. Der zweite Teil des Drucks, ein Rosenkranz-Gebet, ist nicht ganz identisch mit dem in der UB Eichstätt vorhandenen Druck von 1546: “Der Gulden Rosenkrantz mit dem leben vnd leyden vnsers lieben Herrn Ihesu Christi”. Es handelt sich aber um den gleichen Text. Die mittelalterliche Tradition dieses Texts bleibt noch zu erforschen.
Die Wiener Ausgaben von 1845 und 1860, d4 und d5, wurden besorgt durch Sebastian Brunner (1814-1893), einen durch seinen Antisemitismus berüchtigten katholischen Kleriker und Schriftsteller. Clemens von Hügel (1792-1849), ab 1846 Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, hatte die Ausgabe von 1510 wiederentdeckt. Er gab der Neuausgabe Brunners, die laut Titelblatt “mit möglichster Treue” erfolgte, als “C. Fr. v. H.” ein Vorwort bei, in dem er seinen Fund als “wahres Erbauungsbuch” pries. 1860 schrieb Brunner für die erneute Ausgabe ein eigenes Vorwort, in dem er von Hügel als Besitzer des Exemplars von 1510 namhaft macht. Ein “wahrhaft gotterleuchteter Mann” sei der Verfasser des BdR gewesen, dessen goldene Regeln als “Wegweiser zum zeitlichen Frieden und zum ewigen Heile” jedem Christen von größtem Nutzen sein könnten. Die Wiedergabe ist natürlich sprachlich modernisiert.
Wo und von wem das BdR verfasst wurde, lässt sich nicht sagen. Der Überlieferungsbefund wird von einem großen Unsicherheitsfaktor beeinträchtigt: Wenn alle Handschriften Druckabschriften sind, was nach den vorliegenden Informationen nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dann ist nur der Ulmer Druck von 1490 in die Waagschale zu werfen. Andererseits ist selbst die Eigenschaft von A als Druckabschrift nicht absolut sicher. Es wäre zu unvorsichtig, sich auf nur zwei mögliche Entstehungsorte, Ulm und Rebdorf, festzulegen, aber die Indizien sollen genannt werden. Auf Ulm verweisen nicht nur der Erstdruck sondern auch die Söflinger Handschrift M2 und die vielleicht in Medingen/Medlingen entstandene Handschrift A, deren Provenienz (um 1700) und die Überlieferung von Texten Thomas Fincks ebenfalls auf den Ulmer Raum schließen lassen. Für Rebdorf spricht die Entstehung von M1 und der gemeinsame Textblock in S (aus Regensburg?) und vielleicht auch die Erwähnung in d3. Rebdorf liegt weit näher an Regensburg als Ulm.
Der Überlieferungskontext in M2 lässt an sich eine Verfasserschaft von Thomas Finck vermuten, aber schon Christoph Fasbender fand 1999 keine “oder nur sehr allgemeine” Anhaltspunkte dafür. Ich möchte Finck als Autor ausschließen. Seine anschauliche Darstellungsweise mitunter unter Rückgriff auf eigene Erfahrungen findet im BdR keine Entsprechung. Seine für Nonnen bestimmten Schriften gehen viel konkreter auf die Alltagsprobleme der Klosterfrauen ein. Den von Finck als eine Art Motto seinen Schriften beigegebenen Vers aus Psalm 69 “Deus in adiutorium meum intende”, einmal von ihm als allerkräftigster Vers angesprochen, sucht man unter den empfohlenen Psalmversen der 34. Regel vergebens.
Eine nähere theologie- und frömmigkeitsgeschichtliche Einordnung des BdR ist noch zu leisten. Ich kann nur einige oberflächliche erste Beobachtungen mitteilen. Im Mittelpunkt der Vorrede steht das anhand von Augustinus behandelte Problem, dass es in einer christlichen Gemeinschaft immer auch schlechte Menschen gibt. Selig sei die Lilie, die unter Dornen wächst (Hoheslied 2,2). In 42 unterschiedlich langen Lebensregeln geht es vor allem um die Abkehr von der Welt, um Askese. Wer Gott recht lieb habe, achte alle Dinge als Kot und Mist, heißt es in Regel 1. Namentlich zitierte Autoritäten sind nur die Kirchenväter und Bernhard von Clairvaux. Mehrfach werden die Wüstenväter genannt, am ausführlichsten in einer Beispielerzählung in Regel 38. In Regel 5 beruft sich der Autor auf den Konsens aller reformierten Orden hinsichtlich des Armutgebots und der Ablehnung des Eigentums, woraus man wohl schließen darf, dass er einem reformierten Konvent angehörte. Da eine Stelle über das Lesen in Regel 16 von der Forschung rezipiert wurde, sei sie auch hier herausgegriffen: “Du solt nit vast und zu+o vil auff ain mal lesen”. Der Autor empfiehlt stattdessen, sich auf eine Bibelstelle betend und meditierend einzulassen, gefolgt von etwas Handarbeit.
Der Einfluss von Devotia moderna und zeitgenössischer “Frömmigkeitstheologie” (Berndt Hamm) auf das BdR müsste genauer untersucht werden. Die dargestellten Überlieferungs- und Rezeptionszeugnisse lassen erkennen, dass der Text in mehreren Frauenkonventen des 16. Jahrhunderts präsent war. Da er aber nicht auf Details des Zusammenlebens im Konvent eingeht, war er auch für fromme Laien geeignet. Daher hat ihn auch der Ulmer Frühdrucker Zainer in sein Programm aufgenommen, in dem deutschsprachige Andachts- und Erbauungsbücher mit den Worten von Berndt Hamm “den informierenden, instruierenden und tröstenden Bezug religiöser Literatur zur Lebenspraxis der Menschen ermöglichen”.
10.6.2019 Stellungnahme von Siegfried Ringler: https://archivalia.hypotheses.org/100175
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