https://www.jmwiarda.de/2018/11/14/ein-ungutes-gef%C3%BChl-im-bauch/
Ein klassisches Fehlurteil, das Persönlichkeitsrechte über die Freiheit, wahrheitsgemäß zu berichten, stellt. Jochen Zenthöfer will in Berufung gehen.
Die leicht im Netz ermittelbare ehemalige Flensburger Vizepräsidentin und mutmaßliche Doppelplagiatorin hat auch Archivalia durch ihre Anwälte gezwungen, zu kuschen:
https://archivalia.hypotheses.org/64995
https://archivalia.hypotheses.org/68979
Rolf Schwartmann ist zuzustimmen, wenn er sagt:
„So wie das Plagiat nicht verjährt, verjährt auch die Pflicht, es öffentlich zu machen, nicht.“
Siehe dazu auch den Artikel Zenthöfers, der die Pflichtvergessenheit der Universitäten, transparent mit Plagiatsfällen umzugehen, anspricht:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/umgang-mit-plagiaten-an-den-hochschulen-15863796.html