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Geburt oder Tod auf einem Handels-, Kriegsschiff oder auf einem Schiff auf dem Bodensee?

https://oefr.at/2018/09/08/geburt-oder-tod-auf-einem-handels-kriegsschiff-oder-auf-einem-schiff-auf-dem-bodensee/

Was soll das Zitat: ” Matrikulierung der auf dem Bodensee vorkommenden Geburts- und Sterbefälle: 293. Erlass des Ministeriums des Innern vom 7. Jänner 1880, Z. 2581 (nicht online)”. Einen solchen unveröffentlichten Erlass muss man mit Archivsignatur (oder Bibliothekssignatur) zitieren und man sollte den Anstand besitzen, ihn dann auch online zugänglich zu machen.

Permalink-Frevel ist auch, Digitalisate ohne zwingenden Grund wieder aus dem Netz zu nehmen

Mindestens seit August 2015 ist ein Digitalisat des Vocabularius ex quo, das nach wie vor im Handschriftencensus verzeichnet ist, futsch. Auf meine Frage an die UB Preßburg / Bratislava erhielt ich das Angebot, ein Digitalisat neu zu erstellen: “We can digitalize it for you using the service EoD – eBook on Demand”. MANUSCRIPTORIUM teilte mit:

“die Handschrift UB Pressburg Ms. 1203 (http://www.handschriftencensus.de/5580), die vor einigen Jahren in Manuscriptorium veroeffentlicht wurde, wurde aufgrund der Direktive ihrer Besitzer aus dem Manusriptorium weggemacht (mit allen anderen Handschriften derselben Bibliothek). Ich weiss nichts ueber den weiteren Geschick des Digitalisats.

Mit herzlichen Gruessen
Zdeněk Uhlíř

PhDr. Zdeněk Uhlíř
koordinátor / coordinator
Národní knihovna ČR / National Library of the CR
historické a hudební fondy / Historic and Music Collections
Manuscriptorium
www.manuscriptorium.com”

Wer sich an einem Projekt, das noch dazu wie Manuscriptorium Permalinks anbietet, beteiligt, hat die wissenschaftsethische Verpflichtung, seine Digitalisate dauerhaft online zu halten und ggf. gegen bessere auszutauschen.

Rezension: Tobias Winter, Die Deutsche Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’

Tobias Winter, Die Deutsche Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’. Disziplingeschichtliche Betrachtungen von den 1920iger bis in die 1950iger Jahre. Berlin, Duncker & Humblot, 2018 (Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz – Forschungen – Bd. 17), 606 S.

Diese Freiburger Dissertation, auf die Sven Kriese bereits 2017 hinwies (Konsistenz und Wandel der preußischen „Archivarbeit“ im Nationalsozialismus. Ein Arbeits- und Forschungsaufruf. In: Archivar 2017, 4, S. 370 ff.) versteht sich primär als „Disziplingeschichte“ des deutschen Archivwesens, die aber auch ein Beitrag zur Wissenschaftsgeschichte sein soll. Diesem hohen Anspruch soll dadurch genüge getan werden, indem nicht nur die Institutionen, sondern auch die Ausbildung der wissenschaftlichen Archivare, der fachliche Austausch auf Archivtagen und in Fachpublikationen sowie ein relativ weiter Kreis maßgeblicher Archivare biographisch untersucht wird. Und bevor es anfängt zu „gendern“: Frauen sind in dieser Zeit kaum vertreten, weil ihnen systematisch der Zugang zum professionellen Archivwesen verwehrt wurde (zu Edith Ennen als Teilnehmerin eines IFA-Kurses s. S. 175). Methodisch sieht der Autor von Foucault und Derrida ab, weil er deren Archivbegriffe als allzu „nebulös“ einstuft; und mit Blick auf die Fragestellung und auf den Untersuchungshorizont kann der Rezent dem gut folgen. Dagegen greift Winter besonders auf die moderne Institutionengeschichte und auf die aktuelle historische Netzwerkforschung zurück. Für seine biographischen Studien zu führenden Archivaren des Untersuchungszeitraumes verwendet er durchgehend das von dem Essener bzw. bis zu seinem frühen Tod dann Hamburger Historiker Detlev Peuckert entwickelte Generationen-Schema, um einen „generations-analytischen Zugang“ für eine Verortung der Biographien im Zeithorizont herzustellen (vgl. S. 36).

Im ersten Kapitel wirft der Autor einen langen, teilweise sehr langen Blick zurück, der bis ins 18. Jahrhundert reicht, um die Entstehungen einer modernen Archivwissenschaft zu beschreiben. Im wesentlichen geht es ihm darum, die Bedeutung des Provenienzprinzips für die Arbeit der preussischen Staatsarchive hervorzuheben. Ein kleiner Lapsus findet sich in einer Anmerkung zu Heinrich von Sybel, der gewiß nicht 1938, sondern 1838 promoviert wurde. In einem umfassenden, eher exkursartigen Kapitel beschreibt der Verfasser dann die Rolle der deutschen Archivare im 1. Weltkrieg, wobei hier mit Blick auf die Nazi-Zeit besonders die deutsche Vorgehensweise in Polen dargestellt wird (S. 52 ff). Daran schließen sich die Untersuchungen zum deutschen bzw. preussischen Archivwesen in den 1920iger Jahren an. Im Mittelpunkt steht das Geheime Staatsarchiv und das neue Reichsarchiv. Ganz im Sinne der Fragestellung, wird auch den Ausbildungswegen und -stätten entsprechender Platz eingeräumt. Die Etablierung des Instituts für Archivwissenschaften (IfA) beim Preussischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin Dahlem 1930 wird besonders intensiv untersucht: Herausgearbeitet wird die von Anfang deutlich sichtbare revanchistische Tendenz des Instituts, die sich primär gegen Polen wandte. So gehört Polnisch zu den Unterrichtsfächern der angehenden preussischen Staatsarchivare. Besonders nach 1933 wird das IfA dann Teil der sog. „Ostforschung“, und zum „Arbeitsethos“ preussischer Archivare gehörte es dann, polnischen Forschern den Archivalienzugang zu erschweren bzw. zu verunmöglichen. Im Rahmen des prosopographischen Untersuchungsansatzes liegt der Schwerpunkt auf Albert Brackmann, Ernst Zipfel und dem „Lord Voldemort“ des deutschen Archivwesens Dr. Johannes Papritz; ferner kommt auch Georg Winter in diesem erlauchten Kreis nicht zu kurz. Darüber hinaus werden eine Vielzahl anderer Archivare erfasst und präzise und kurz in den historischen Kontext eingeordnet. Dass das durch und durch national konservative Milieu der preussischen und deutschen Archivare keine allzu großen Probleme mit dem NS-Regime hatten, stellt der Verf. zwischen den Polen „erzwungene Kollaboration und Selbstindienststellung“ dar (S. 144). Daneben unterstreicht er die zunehmende Bedeutung der Archivtage für den fachlichen Ausstausch und die ja in diesem Umfeld damals wie heute so beliebten „Berufsstandsdiskussionen“. Der 2. Weltkrieg nimmt entsprechend großen Raum ein: die Rolle der Archivarskommissionen im Westen (v. a. Frankreich, Niederlande) und natürlich in Polen sowie ab 1941 im sog. „Rückraum“ der Ostfront; ein Schwerpunkt sind hier natürlich die Aktivitäten von Papritz, Winter, Dülfer, Demandt und Konsorten. Leider bleiben in diesem Kontext Dänemark und Norwegen unberücksichtigt (S. 283). Um das Bild abzurunden wird ein konziser Blick auf die Lage der deutschen Archive im Luftkrieg und ihre Versuche, die Bestände zu schützen, geworfen (S. 380). Zu den Stärken der Arbeit gehört zweifellos, den Untersuchungszeitraum bis in die 1950iger Jahre auszudehnen. Dies erlaubt einen interessanten Blick auf die vielfach gelungenen „Entbräunungen“ der wackeren „Ostforscher“ mit Archivarsausbildung zu werfen. Immerhin gelang es, ein berufliches Revival des Ernst Zipfel zu verhindern … Die von den Alliierten v. a. von der britischen Besatzungsmacht forcierte Rekonstruktion mit der Neugründung des VdA, der Neugründung der Archivschule in Marburg und die Einrichtung des Bundesarchives in Koblenz waren sicherlich im Sinne einer Demokratisierung auch dieses Berufszweiges gemeint, wurden aber von erfolgreich entnazifizierten „Ostforschen“ systematisch unterwandert: die Archivschule fiel in die Hände von Papritz, die Leitung des neuen Bundesarchivs übernahm 1952 Georg Winter. Der Verf. beschreibt im übrigen auch die Entwicklungen in der SBZ bzw. DDR und den Weg in eine getrennte, durchaus eigenständige Archivistik.

Die vorliegende Arbeit hat ganz zweifellos ihre Stärken, v. a. wenn Sie sich auf ihr Kernthema, die „deutsches Archivwissenschaft und das ‘Dritte Reich’ konzentriert und dabei den höchst lehrreichen Blick auf die unmittelbare Nachkriegszeit, konzentriert. Allerdings hat dies zur Folge, daß der „deutsche“ Aspekt etwas sehr knapp abgehandelt wird: Fast alle Akteure sind dem preussischen Archivwesen oder aber dem Reichsarchiv verbunden. Mögliche Entwicklungen in den sog. „Mittelstaaten“ oder die Rolle der großen Stadtarchive (zu den Stadtarchiven vgl. u. a. S. 107, 140) werden nur am Rande gestreift, sieht man mal vom Stadtarchiv Saarbrücken ab, das im Zuge der sog. Saarfrage dem „Westforscher“ Georg Wilhelm Sante als Basis und konzeptionelle Blaupause für eine politisierte Archivpolitik im Sinne des deutschen Zwischenkriegsrevanchismus diente (S. 187). Das erste Kapitel, in dem versucht wird, die Wurzeln einer modernen Archivwissenschaft im 19. Jahrhundert zu ergründen, verliert sich dabei aber letztlich in einer bemühten Herleitung des Provenienzprinzips. Es wäre wohl sinnvoller gewesen, darauf zu verzichten; die Prinzipien archivischer Arbeit kann man auch anderen Orts nachlesen.

Ein „Beständehaus“ (S. 388) ist dem Rez. auch in reichlich 25 Berufsjahren nicht untergekommen, aber mit einem Blick in Herders Staatslexikon konnte diese Lücke geschlossen werden.

Sehr ärgerlich ist es allerdings, wenn der Mediävist Henri Pirenne zu einem „französischen Historiker“ mutiert und dabei als prominenter und weitsichtiger Kronzeuge für die Warnung vor dem Konzept einer ‘deutschen Wissenschaft’ dient. Pirenne war nun Belgier und hatte von Deutschen mehr als genug zu erdulden: sein Sohn fiel im Herbst 1914 an der Yser-Front; er selbst wurde 1916 in ein Internierungslager nach Holzminden verschleppt. Sein Werk und seine Haltung nach 1918 sind ohne diese Traumata nicht zu verstehen (vgl. dazu Geleitwort v. W. Hirsch, in H. Pirenne, Europa im Mittelalter. Von der Völkerwanderung bis zur Reformation, Köln 2009)

Wie bereits erwähnt benutzt der Verf. für seine prosopographischen Untersuchungen das von Detlev Peukert für die Sozialgeschichte der Weimarer Republik entwickelte Generationen-Schema. Dieses Instrumentarium erweist sich aber als relativ stumpf, weil das Grundgesamt viel zu klein war. Selbst bei einem gut besuchten Archivtag in der Vorkriegszeit waren kaum mehr als 200 Teilnehmer zu verzeichnen. Man kannte sich, stammte fast durchgängig aus ähnlichen sozialen Milieus, war meistens protestantisch und fast immer auch national-konservativ ausgerichtet; dem NS-Regime begegnete man mit flexibler Effizienz, sieht man von den wenigen Kollegen ab, die Opfer von Verfolgung und Vertreibung wurden. Im übrigen entstanden durch die Ausbildungswege stark ausgeprägte und enge Lehrer-Schüler-Verhältnisse. All dies überdeckte beispielsweise die Tatsache, ob man am 1. Weltkrieg teilgenommen hatte oder nicht. Es spricht für den Autor, daß er sich diesen Ergebnissen auch stellt (S. 499).

Aus naheliegenden Gründen kommt dem ersten Leiter des Bundesarchivs Georg Winter im Kontext dieser Untersuchung eine besondere Rolle zu: preussischer Archivar, während des 2. Weltkrieges in Frankreich und in der Ukraine aktiv, legte er auch nach 1945 einen „bruchlosen Karriereweg“ (Tobias Winter) hin. Allerdings informiert der Verfasser nicht darüber, was Georg Winter in der Zeit zwischen 1946 und 1952, dem Gründungsjahr des Bundesarchivs, machte, obwohl er ihn laufend zitiert (vgl. exemplarisch, S. 455 – 458). Georg Winter leitete in dieser Zeit das Stadtarchiv Lüneburg.

Ein weiterer, „wunder“ Punkt ist die vom Verf. verwendete Definition für „Archivwissenschaft“; er greift dabei expressis verbis auf die Definition von Papritz zurück („… umfaßt sämtliches Handwerkszeug des Archivars“, S. 20). Wenn man von dem inhärenten Gegensatz dieser Definition (Wissenschaft – Handwerk) einmal absieht (der Rez. hatte schon als „Archivschöler“ in den 1990iger so seine Probleme damit), wird aber zugleich die zentrale Rolle Papritz in der Zeit vor und nach 1945 facettenreich und prägnant entfaltet. Es wäre nach Meinung des Rez. daher nötig gewesen, den Begriff Archivwissenschaft auf eine breitere theoretische Basis zu stellen. Dies gestaltet sich allerdings immer noch sehr schwer, weil es ja gerade Papritz selbst war, der mit seiner unvollständigen „Archivwissenschaft“ von 1976 (!) (in der durchgesehenen Ausgabe von 1983, 4 Bde.) diese Diskussion erfolgreich unterminiert hat. Der Verf. benennt dieses Dilemma selbst (S. 471), kann es allerdings nicht lösen, weil er sich dieser systematischen Diskussion entzieht, wobei fairerweise angemerkt sei, dass eine historische Untersuchung dazu den Rahmen gesprengt hätte. Letztlich wird aber deutlich, dass die Marburger Archivschule dieses Manko bis heute nicht abgelegt hat: auch wenn das Institut heute als Hochschule für Archivwissenschaft firmiert, fungiert sie doch eher als eine Art „Archivars-Seminar“, wie man es sonst auch aus der Lehramtsausbildung kennt. Ein modernes, umfassendes Handbuch zur „Archivwissenschaft“ hat das Institut in der Marburger Südstadt im Schatten eines Archivzweckbaus aus der Nazi-Zeit bislang nicht zu Wege gebracht.

Dem Rezenten fällt ein Fazit schwer: Das vorliegende Werk hat v. a. in der Betrachtungen des Zeitraums nach 1945 seine Stärken. Eine Straffung und Kürzung hätte der Arbeit wohl mehr genutzt als geschadet, sicherlich auch eine Aufgabe der Herausgeber. In methodischer Hinsicht greift der Verfasser immer wieder zu kurz oder zu weit; dies gilt auch für den ein oder anderen inhaltlichen Aspekt. Aufgrund ihres geschickt ausgesuchten (Kern-) Untersuchungszeitraum und der intensiven Quellenauswertung wird die Arbeit aber ihren Platz in der deutschen Archivgeschichtsschreibung finden.

Dr. Thomas Lux
Stadtarchiv Lüneburg

#Gemeinfreitag (September, Woche 1)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (August, Woche 5)

***

Neu im Internet Archive: ein Aufsatz über den Wunderheiler Gassner und ein kurzer Aufsatz über das Braunschweiger Gaussmuseum.

Neu auf Commons: der älteste Prospekt von Reclams Universalbibliothek und ein Auszug aus Gallus Öhems Reichschronik.

Unter CC0 stellte ich bereit: 13 Bilder aus Schiefbahn, 10 aus der Nördlinger Georgskirche und 3 aus Immenstadt.

Nördlingen, St. Georg

***

Fazit: 27 Abbildungen, 3 PDFs

Summe 2018: 366 Abbildungen, 265 PDFs, 60 Fremd-Abbildungen, 12 Fremd-PDFs, 30 Fremd-Digitalisate, 1 Video = 734 Medien

Seit Anfang 2016: 2434 Medien

Immenstadt, Kanzel

Beschreibung der Stadt Weinsberg in London

London, British Library, MS Add. 22794 (Handschriftencensus, einst Eigentum von Franz Goldhann in Wien) enthält nach der ausführlichsten Beschreibung von 1859 (MDZ) eine ins 17. Jahrhundert datierte Schrift “Ursprung und Beschreibung der uhralten Statt und Freyherrschaft Weinsperg” (so der Manuscript Catalogue), die dem Stadtarchiv Weinsberg nach freundlicher Auskunft nicht bekannt ist. Ich hatte mich nach Parallelüberlieferungen erkundigt, wozu nichts mitgeteilt wurde. Eine Arbeit gleichen Titels enthält aber das Privilegienbuch der Stadt, über das Hermann Bauer handelte, der aber die Chronik viel zu früh datierte (so Weller, WVjh 1903, S. 122 Anm. 6). Eine beglaubigte Abschrift von 1777 wohl aus dieser Quelle (“Saalbuch”) verwahrt die WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 292 (Katalog Heyd).

Die Titelformulierung fand auch Eingang in die Reimerei des J. F. Österle(n) (nach Moser 1796 Kanzlist zu Stuttgart), Stuttgart 1758, online bei der UB Tübingen, SW im Landesarchiv.

#fnzhss

#forschung

Gassners Wunderkuren machten im 18. Jahrhundert den Namen Ellwangens bekannt

24 gedruckte Schriften zählt eine jetzt digitalisierte Monographie von 1775:

http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd18/content/pageview/15396094

Siehe auch:

https://de.wikisource.org/wiki/Johann_Joseph_Ga%C3%9Fner

Dort ist neu eingetragen der Aufsatz von Georg Pfeilschifter 1932 (Internet Archive)

Museumsbrand: Eine Tragödie – und Schande

Daniel Lingenhöhl macht auf die prekäre Lage naturkundlicher Sammlungen auch bei uns aufmerksam:

https://www.spektrum.de/kolumne/eine-tragoedie-und-schande/1589492

“Artenvielfalt ist […] nicht nur für das Funktionieren wichtiger Ökosysteme wie Regenwälder oder Korallenriffe nötig: Wildpflanzen und -tiere tragen auch Gene, die Nutztiere und -pflanzen resistent gegen Schädlinge oder Krankheiten machen können. Oder sie beinhalten Wirkstoffe für Antibiotika und andere Medikamente, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Ohne Taxonomen und museale Sammlungen wüssten wir vieles davon nicht. Sie durch Missachtung und Desinteresse zu verlieren, ist deshalb mehr als tragisch: Es ist eine internationale Schande.”

Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke in Archiven nach § 60f UrhG

Anknüpfend an den Beitrag zum Wissenschaftsurheberrecht vom 6. März 2018 möchte ich heute kurz auf die Frage eingehen, was sich bezüglich der früheren Leseplatzregelung (§ 52b UrhG-alt; Archivalia-Beiträge) für die Archive geändert hat.

* Ein großer Fortschritt ist, dass die frühere Beschränkung auf veröffentlichte Werke weggefallen ist. Es kann also auch genuines Archivgut digitalisiert und zugänglich gemacht werden.

§ 60f Abs. 1 UrhG: “Für Archive, Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes sowie öffentlich zugängliche Museen und Bildungseinrichtungen (§ 60a Absatz 4), die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen, gilt § 60e mit Ausnahme des Absatzes 5 entsprechend.”

Zu § 60e erläutert die amtliche Begründung (PDF), die ich für Archive umgeschrieben habe:

Kopien für Zwecke der Erhaltung erlauben den Bibliotheken [Archiven] eine umfassende Bestandssicherung. Darunter fällt insbesondere die Langzeitarchivierung von analogen und digitalen Beständen der [des] öffentlich zugänglichen Bibliothek [Archivs]. Die Vervielfältigung zum Zweck der Indexierung wird erlaubt, damit Bibliotheken [Archive] z. B. durchsuchbare pdf-Dateien erstellen dürfen. Absatz 1 regelt ausschließlich die Erlaubnis für die Vervielfältigungen als solche (zum Vervielfältigungsrecht im Allgemeinen siehe § 16 UrhG). Wofür diese Vervielfältigungen sodann eingesetzt werden dürfen, bestimmt sich nach den Absätzen 2 bis 5. Ergibt sich hieraus nicht ausdrücklich eine weitergehende Erlaubnis, dürfen die Vervielfältigungen ausschließlich bibliotheksintern [archivintern] genutzt werden.

Vervielfältigungen zum Zweck der Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung sind nach § 60h Absatz 2 Nummer 3 UrhG-E vergütungsfrei. Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass die Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung eines Werkes in der Regel auch im Interesse des Rechtsinhabers geschehen, da nur so die Auffindbarkeit und die dauerhafte Verfügbarkeit in öffentlich zugänglichen Bibliotheken [Archiven] gewährleistet ist. Vervielfältigungen zum Zweck der Zugänglichmachung müssen vergütet werden.

Für elektronische Übernahmen von Archivgut gilt § 60f Abs. 2: “Archive, die auch im öffentlichen Interesse tätig sind, dürfen ein Werk vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, um es als Archivgut in ihre Bestände aufzunehmen. Die abgebende Stelle hat unverzüglich die bei ihr vorhandenen Vervielfältigungen zu löschen.” Dazu die amtliche Begründung:

“Die Übernahme einer digitalen Kopie erfordert […] eine Vervielfältigung und berührt damit das Verwertungsrecht des Rechtsinhabers. Damit es nicht zu einer Bestandsmehrung kommt, muss die abgebende Stelle die bei ihr vorhandene Kopie löschen. Auch die Nutzungshandlungen nach § 60f UrhG-E sind gemäß § 60h Absatz 1 UrhG-E grundsätzlich vergütungspflichtig”.

* Nur ein Digitalisat, das nicht für Nutzer zugänglich ist, erfordert keine Einigung mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft.

Wer kommunale Archivträger kennt, wird meine Befürchtung nachvollziehen können, dass ohne einen entsprechenden Rahmenvertrag keine entsprechende Nutzungsdigitalisierung erlaubt werden wird. Nicht nur Nutzervervielfältigungen (maximal 10 % je Sitzung) sind von der Vergütungspflicht erfasst, sondern auch Digitalisate, die an Terminals nach § 60e Abs. 4 zugänglich gemacht werden dürfen. Aber: Auch bei der Übernahme elektronischer Akten nach § 60f Abs. 2 kommt es zu vergütungspflichtigen Vervielfältigungen, da viele Akten – entgegen der üblichen Ansicht der Archivare – womöglich geschütztes Gebrauchsschrifttum enthalten und natürlich auch Fotos (z.B. in Personalakten), die natürlich in jedem Fall geschützt sind. Von daher muss für dieses Kerngeschäft ohnehin eine Vereinbarung mit der VG Wort gefunden werden, was die Chancen, dass auch Nutzungs-Digitalisate in eine solche Vereinbarung einbezogen werden, vermutlich etwas erhöht. Da ich aber in Fragen des Rechts der Verwertungsgesellschaften eher weniger beschlagen bin, will ich mich hier nicht festlegen.

Was mache ich, wenn das Buch oder die Quelle online nicht zu finden ist?

http://ws10920.hosting.crns.de/dokumente/Wilmsen_Digitalisate-im-Internet.pdf hat dazu einen guten Tipp:

“– Archiv oder Bibliothek besuchen
– Buch analog kaufen, z.B. über Amazon, ZVAB, etc.”

Klar, kann man machen. Man kann aber auch bei gemeinfreien Büchern und Quellen versuchen, diese selbst ins Internet zu bringen und bei urheberrechtlich geschützten Darstellungen sich um die Rechte bemühen, was bei vergriffenen Publikationen alles andere als aussichtslos ist.

Niederstotzingen: DNA frühmittelalterlicher Alemannen-Krieger und ihres Gefolges entschlüsselt

https://idw-online.de/de/news701523

“1962 wurde in Niederstotzingen (Baden-Württemberg) ein alemannisches Gräberfeld mit menschlichen Skelettüberresten entdeckt. Nun haben Forscher des Zentrums Eurac Research in Bozen (I) und des Max-Planck-Instituts für Menschheitsgeschichte in Jena (D) die Skelettüberreste auf ihre DNA überprüft. Dadurch konnten sie neben Geschlecht und Verwandtschaftsgrad auch die Herkunft der Bestatteten bestimmen und neue Erkenntnisse über die Gesellschaftsstrukturen im Frühmittelalter erlangen. Die Studienergebnisse zeigen, wie die genetische Forschung bisherige Erkenntnisse von Archäologen und Anthropologen ergänzen kann.”

Siehe http://dx.doi.org/10.1126/sciadv.aao1262

Plan S, ein Meilenstein für Open Access

Nach der ersten dürren Meldung gestern jetzt ein kurzer Kommentar: Meilenstein für Open Science: Forschungsfonds verpflichten sich zu Open Access, titelt Heise zu Recht. Nach den vielen Enttäuschungen der letzten Jahre ist es verständlich, dass die entschiedene Ansage der großen europäischen Forschungsförderer (leider ohne die DFG, die im Reuss-Schock gefangen bleibt) geradezu euphorisch aufgenommen wird.

Da ich selber erhebliche Vorbehalte gegen grünen Open Access habe, überzeugt mich die diesbezügliche Kritik wenig. Grün bedeutet de facto: gähnend leere Repositorien, Embargos, wenig Verlagsversionen, kaum libre Open Access. Wenn grün als Zukunftsmodell mehr meinen soll als nicht-kommerzielle Preprintserver, müsste man in ihnen ganz viele VoR (version of record) ohne Embargos mit CC-BY finden. Wieso sollte das plötzlich funktionieren?

Der Plan S ist eine kühne Vision für die nächste Zukunft (2020), die ich unterstütze.

Skandalkassation: Staatsarchiv Hamburg räumt Fehler ein

http://www.taz.de/!5529873/

“Es waren vier Unterschriften – die letzte stammte vom Leiter des Hamburger Staatsarchivs Udo Schäfer – und das Schicksal von mehr als einer Million Dokumente war besiegelt. Im Juli kassierte das Staatsarchiv sämtliche ärztliche Todesbescheinigungen der Jahre 1876 bis 1953. Geschichtlich bedeutsame Dokumente wanderten in den Schredder und kaum jemand bekam es mit.

Ein handfester Skandal, mutmaßlich für viele Angehörige von Euthanasieopfern, in jedem Fall für zahlreiche Historikerinnen und Historiker. „Es ist eigentlich ein Tabu, Dokumente aus der NS-Zeit zu vernichten“, sagt Rainer Nicolaysen. Er ist erster Vorsitzender des Vereins für Hamburgische Geschichte und Professor an der Universität Hamburg. Die Todesbescheinigungen seien einmalige Quellen gewesen, manche Informationen nun unwiderruflich verloren. […]

Künftig sollen solch eklatante Fehler vermieden werden, indem vor eventuellen Schredderaktionen überprüft wird, wer die Bestände nutzt, so Isermann. Mit den Nutzerinnen und Nutzern solle dann besprochen werden, ob Gründe vorliegen, den Bestand zu erhalten oder ob die Informationen an anderer Stelle verfügbar sind.

Auch Rainer Nicolaysen sieht Verbesserungsbedarf in der Arbeitsweise des Archivs. „Der Fehler des Staatsarchivs war, dass nicht ausreichend überprüft wurde, welche Informationen tatsächlich doppelt vorliegen“, so der Historiker. „Mir ist wichtig, dass so ein gravierender Fehler nicht noch einmal passiert.“

Nicolaysen hat dem Leiter des Staatsarchivs vorgeschlagen, eine Kommission aus Hamburger Historikerinnen und Historikern zu gründen. Diese soll bei Vorgängen, die sensible Bestände des Archivs betreffen, beratend hinzugezogen werden. Laut Kulturbehörde will das Staatsarchiv mit den Historikerinnen und Historikern klären, was die Aufgaben einer solchen Kommission sein könnten.”

Der in dem Artikel erwähnte Informationsgehalt der Todesbescheinigungen, die den Namen des (ggf. mordenden) Arztes enthalten, steht auch im Mittelpunkt des NDR-Beitrags, in dem Archivleiter Schäfer nun von einem Fehler spricht.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Staatsarchiv-vernichtet-Dokumente-aus-NS-Zeit,hamj71540.html

Es gab eine kleine Anfrage:

https://kleineanfragen.de/hamburg/21/14076-aktenvernichtung-im-staatsarchiv-hamburg.txt

Siehe hier:

https://archivalia.hypotheses.org/78613
https://archivalia.hypotheses.org/75727
https://archivalia.hypotheses.org/75441

Nach Chemnitz: Stellt Online-Informationsquellen zur lokalen/regionalen NS-Geschichte bereit!

Nachdem mein Vorschlag vom Siwiarchiv und dem Blog des Stadtarchivs Darmstadt aufgegriffen wurde, wiederhole ich ihn hier:

Je mehr qualitativ hochwertige Informationsquellen zur lokalen oder regionalen NS-Geschichte kostenlos im Internet zur Verfügung stehen, um so besser sind die Voraussetzungen für historisch-politische Bildung und den Kampf gegen Neonazis und Fremdenhass.

* Verlinkt also bitte in einem eigenen Beitrag oder auf einer eigenen Informationsseite die wichtigsten bereits bestehenden Informationsangebote.

* Scannt gute gedruckte Darstellungen bzw. holt entsprechende Rechte von Autoren bzw. Verlagen ein.

* Tragt nach dem Motto “Nur vom Feinsten” entsprechende Links in die Wikipedia (Literatur bzw. Weblinks) ein, denn dort suchen ganz viele zuerst.

Ich selbst habe gerade im Artikel über die RWTH die maßgebliche Monographie zur NS-Zeit eingetragen.

Alternativ-Begriff für Mittelalter: Eufrasisches Zeitalter?

In der Debatte um das Buch von Thomas Bauer plädiert Michael Borgolte in der FAZ für Eufrasisches Zeitalter. Wird sich nicht durchsetzen, denke ich.

http://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/alternativ-begriff-fuer-mittelalter-eufrasisches-zeitalter-15760171.amp.html

Ehrenämtler der Mormonen vom digitalen #neuland hoffnungslos überfordert

Außer Spesen nichts gewesen, fasste ich meinen Besuch bei den Mormonen letztes Jahr im August zusammen. Die Pressestelle der Kirche hatte mir zwar versprochen, Bescheid zu geben, wenn der Datenbankzugriff eingerichtet ist, aber natürlich kam nichts. Nach einem knappen Jahr wandte ich mich mit einer Anfrage (mittels dieses neumodischen Teufelzeugs Email) an die Familienforschungs-Center von

Aachen
Köln
Mönchengladbach
Freiburg
Düsseldorf
Krefeld
Dortmund
Duisburg
Wuppertal

Von diesen neun haben fünf überhaupt nicht reagiert (vermutlich wissen die nicht, dass sie auch eine Mailadresse haben …). Meine Anfrage lautete:

zur Vorbereitung eines Besuchs (nach telefonischer Absprache) wäre ich Ihnen für die Mitteilung dankbar, wie es bei Ihnen mit ” Das Center hat Zugriff auf die FHC Portalseite, die kostenlosen Zugang zu kostenpflichtigen familiengeschichtlichen Webseiten und Software gibt, die in der Regel nur durch Abonnements zu Verfügung stehen” aussieht. Ich würde gern u.a. folgende Publikationen einsehen:

Bilder aus dem Leben des Geschlechtes Tillich
https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE3152025&pds_handle=&from=fhd

Die Urkunden des Reichsstiftes Kaisheim
https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE9417738&pds_handle=&from=fhd

Aus Ancestry brauche ich u.a. die obersten beiden Beiträge auf

https://search.ancestry.de/cgi-bin/sse.dll?gl=allgs&gsfn=Elisabeth&gsln=Hennigs&gsfn_x=1&gsln_x=1&cp=0&msbdy=1893&new=1&rank=1&redir=false

Für eine Rückmeldung, dass Sie die Nutzung ggf. erfolgreich selbst ausprobiert haben, bedanke ich mich im voraus. Sie können mich, wenn Sie möchten, auch telefonisch verständigen.

Besten Dank und Grüße

Von Köln aus wurde ich am 8. Juni aus angerufen. Nachdem ich des langen und des breiten erläutert hatte, was das mit der Nutzung lizenzierter Datenbanken auf sich hatte, was auf große Skepsis stieß, bekam ich am 19. Juni Bescheid, dass ich die Datenbanken nach telefonischer Anmeldung nutzen könnte. Als ich am 6. August – erneut per Mail – wegen des darauffolgenden Donnerstags anfragte, bekam ich heute (!) Bescheid: “wir haben die LINKS getestet und teilen Ihnen mit, dass wir keinen Zugriff und keine Berechtigungen auf diese Datenbanken haben. Wir können diese Seiten in unserer Forschungsstelle nicht benutzen.”.

Bei den Büchern habe ich von der Family-Search-Bibliothek im Facebook-Messenger erfahren, dass Tillich offline ist, also auch in Utah nicht genutzt werden kann, was sicher auch für den anderen Titel gilt. Die urheberrechtlich geschützte moderne Fachliteratur im Katalog https://books.familysearch.org/ hätte vielleicht vor einem Jahr noch genützt werden können, ist aber jetzt wohl flächendeckend vom Netz.

Anders sieht es mit Ancestry & Co. aus. Die Wikiseite entspricht nach Auskunft der zentralen Family History Library dem jetzigen Stand. Die heutige Auskunft aus Köln ist hinsichtlich der Ancestry-Stelle eine eindeutige FALSCHAUSKUNFT, denn sonst hätte mir das Center in Dortmund nicht die Scans aus Ancestry zukommen lassen können. Eine Nachfrage am 18. Juni, ob das Tillichbuch denn über das laut Wiki zur Verfügung stehende Geneanet einsehbar sei (Hinweis aus Utah), wurde dann nicht mehr beantwortet.

Aus Krefeld kam am 14. Juni der Bescheid: “ca. Ende Juni werden die Anpassungen erfolgreich abgeschlossen sein. Ich werde dann Ihre Urkunden überprüfen und Ihnen die Ergebnisse mitteilen.”. Danach war bis heute Funkstille!

Was lernen wir daraus? Letztes Jahr sah es nicht gut aus; dieses Jahr gab es kaum Fortschritte. Die gestrigen Mormonen-Ehrenämtler geben sich viel Mühe, haben aber schon mit einfacher Mailkommunikation Schwierigkeiten (und können natürlich auch nicht das Wiki ihrer Kirche sachgerecht editieren). Wer einen Termin vereinbaren will, sollte das immer telefonisch tun.

Dass die Mormonen für ihre Forschungszentren und damit für Jedermann teure Datenbanken für die Präsenznutzung lizenzieren, ist großartig. Aber was nützt das, wenn die Center nicht flächendeckend damit zurechtkommen? Derzeit sieht es danach aus, dass ich nach Dortmund fahren muss, weil man nur dort fit genug ist, diese für alle Center (deren Netz in Deutschland ja durchaus passabel dicht ist) vorgesehene Leistung zu erbringen. Nur die Kirche der Heiligen der letzten Tage kümmert sich hierzulande um die Anliegen der Familienforscher in dieser Hinsicht.

In Deutschland erwartet man von Genealogen, dass sie ein teures kommerzielles Angebot nutzen oder einem genealogischen Verein beitreten, in dessen Bibliothek vor Ort möglicherweise Ancestry & Co. zur Verfügung stehen. Keine öffentliche Bibliothek unterstützt sie mit einer lizenzierten Genealogie-Datenbank, und im Bereich wissenschaftlicher Bibliotheken sieht es kaum besser aus. Laut DBIS bietet nur eine einzige wissenschaftliche Universalbibliothek einen Ancestry-Zugang vor Ort an: die SLUB Dresden. Sonst ist es nur in der Berliner Bundesarchiv-Bibliothek und in der Potsdamer militärgeschichtlichen Bibliothek einsehbar. Völlig anders sieht die Lage in den USA aus. Dort gibt es bei den Public Libraries häufig mehrere genealogischen Datenbanken, wobei Ancestry anscheinend immer nur vor Ort genutzt werden kann. Aber die Inhaber einer Nutzerkarte der Boston Public Library können etliche genealogisch relevante Quellen wie Zeitungen von zuhause aus einsehen und auch Heritage Quest Online. Während sich die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland so gut wie nicht nicht um Genealogen scheren, ist das in den USA anders.

Suchmaschinen und Social Media. Gatekeeper der digitalen Gesellschaft

von Anja Zimmer zur

Regulierung von Intermediären unter Medienvielfaltsgesichtspunkten,

Beitrag im “Digitalisierungsbericht Video 2018” der Medienanstalten, S. 17 – 30:
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Publikationen/Digitalisierungsbericht_Video_2018/Digitalisierungsbericht_Video_2018.pdf
(URL korrigiert am 24.05.2019; danke, Melissa, für den Hinweis!).

Zu regulieren und somit Gegenstand sind

all jene [Intermediäre], die durch ihre Beliebtheit beim Nutzer und den damit einhergehenden hohen Marktanteil einen wesentlichen Einfluss darauf ausüben, was der Nutzer täglich an Informationen präsentiert bekommt und in welcher Form dies geschieht.

Konkret: Suchmaschinen und Soziale Medien.

Mehr unter “Positionen”:
https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/positionen/

Europäische Forschungsförderungsorganisationen starten „cOALition S“ #openaccess

https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46985

[Update] “Die elf nationalen Forschungsförderungsorganisationen, die cOAlition S bilden, haben sich gemeinsam mit dem Europäischen Forschungsrat (ERC) darauf geeinigt, die zehn Prinzipien des Plans S koordiniert umzusetzen. Die Europäische Kommission hat in einer Erklärung von Kommissar Moedas ebenfalls ihre Unterstützung erklärt.” Die DFG ist NICHT mit im Boot, was mich gar nicht wundert.

Kommentar von Herb: geht in die richtige Richtung
https://www.heise.de/tp/features/Rettet-der-Plan-S-den-Open-Access-4154033.html

Schweizer SNF sagt deutlich, wieso er derzeit nicht unterzeichnen will: Grüner Weg soll erlaubt bleiben.

Wichtige Gedanken von Peter Suber.

12.9.2019 https://unlockingresearch-blog.lib.cam.ac.uk/?p=2145

http://tagteam.harvard.edu/hubs/oatp/tag/oa.plan_s