Isn't nature wonderful… and the things you can find in medieval manuscripts?! 😀The @ubleipzig tries to identify a bird whose feathers found their way into one of their manuscripts (early 15th c., that is: the ms …): https://t.co/Zl1Br7zlYr #Mediävistik pic.twitter.com/LRRW4jef2n
— Mediävistenverband (@Mediaevisten) 4. September 2018
Tag: 4. September 2018
Zu Besuch beim Archivpädagogen
Ehrenämtler der Mormonen vom digitalen #neuland hoffnungslos überfordert
Außer Spesen nichts gewesen, fasste ich meinen Besuch bei den Mormonen letztes Jahr im August zusammen. Die Pressestelle der Kirche hatte mir zwar versprochen, Bescheid zu geben, wenn der Datenbankzugriff eingerichtet ist, aber natürlich kam nichts. Nach einem knappen Jahr wandte ich mich mit einer Anfrage (mittels dieses neumodischen Teufelzeugs Email) an die Familienforschungs-Center von
Aachen
Köln
Mönchengladbach
Freiburg
Düsseldorf
Krefeld
Dortmund
Duisburg
Wuppertal
Von diesen neun haben fünf überhaupt nicht reagiert (vermutlich wissen die nicht, dass sie auch eine Mailadresse haben …). Meine Anfrage lautete:
zur Vorbereitung eines Besuchs (nach telefonischer Absprache) wäre ich Ihnen für die Mitteilung dankbar, wie es bei Ihnen mit ” Das Center hat Zugriff auf die FHC Portalseite, die kostenlosen Zugang zu kostenpflichtigen familiengeschichtlichen Webseiten und Software gibt, die in der Regel nur durch Abonnements zu Verfügung stehen” aussieht. Ich würde gern u.a. folgende Publikationen einsehen:
Bilder aus dem Leben des Geschlechtes Tillich
https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE3152025&pds_handle=&from=fhdDie Urkunden des Reichsstiftes Kaisheim
https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE9417738&pds_handle=&from=fhdAus Ancestry brauche ich u.a. die obersten beiden Beiträge auf
https://search.ancestry.de/cgi-bin/sse.dll?gl=allgs&gsfn=Elisabeth&gsln=Hennigs&gsfn_x=1&gsln_x=1&cp=0&msbdy=1893&new=1&rank=1&redir=false
Für eine Rückmeldung, dass Sie die Nutzung ggf. erfolgreich selbst ausprobiert haben, bedanke ich mich im voraus. Sie können mich, wenn Sie möchten, auch telefonisch verständigen.
Besten Dank und Grüße
Von Köln aus wurde ich am 8. Juni aus angerufen. Nachdem ich des langen und des breiten erläutert hatte, was das mit der Nutzung lizenzierter Datenbanken auf sich hatte, was auf große Skepsis stieß, bekam ich am 19. Juni Bescheid, dass ich die Datenbanken nach telefonischer Anmeldung nutzen könnte. Als ich am 6. August – erneut per Mail – wegen des darauffolgenden Donnerstags anfragte, bekam ich heute (!) Bescheid: “wir haben die LINKS getestet und teilen Ihnen mit, dass wir keinen Zugriff und keine Berechtigungen auf diese Datenbanken haben. Wir können diese Seiten in unserer Forschungsstelle nicht benutzen.”.
Bei den Büchern habe ich von der Family-Search-Bibliothek im Facebook-Messenger erfahren, dass Tillich offline ist, also auch in Utah nicht genutzt werden kann, was sicher auch für den anderen Titel gilt. Die urheberrechtlich geschützte moderne Fachliteratur im Katalog https://books.familysearch.org/ hätte vielleicht vor einem Jahr noch genützt werden können, ist aber jetzt wohl flächendeckend vom Netz.
Anders sieht es mit Ancestry & Co. aus. Die Wikiseite entspricht nach Auskunft der zentralen Family History Library dem jetzigen Stand. Die heutige Auskunft aus Köln ist hinsichtlich der Ancestry-Stelle eine eindeutige FALSCHAUSKUNFT, denn sonst hätte mir das Center in Dortmund nicht die Scans aus Ancestry zukommen lassen können. Eine Nachfrage am 18. Juni, ob das Tillichbuch denn über das laut Wiki zur Verfügung stehende Geneanet einsehbar sei (Hinweis aus Utah), wurde dann nicht mehr beantwortet.
Aus Krefeld kam am 14. Juni der Bescheid: “ca. Ende Juni werden die Anpassungen erfolgreich abgeschlossen sein. Ich werde dann Ihre Urkunden überprüfen und Ihnen die Ergebnisse mitteilen.”. Danach war bis heute Funkstille!
Was lernen wir daraus? Letztes Jahr sah es nicht gut aus; dieses Jahr gab es kaum Fortschritte. Die gestrigen Mormonen-Ehrenämtler geben sich viel Mühe, haben aber schon mit einfacher Mailkommunikation Schwierigkeiten (und können natürlich auch nicht das Wiki ihrer Kirche sachgerecht editieren). Wer einen Termin vereinbaren will, sollte das immer telefonisch tun.
Dass die Mormonen für ihre Forschungszentren und damit für Jedermann teure Datenbanken für die Präsenznutzung lizenzieren, ist großartig. Aber was nützt das, wenn die Center nicht flächendeckend damit zurechtkommen? Derzeit sieht es danach aus, dass ich nach Dortmund fahren muss, weil man nur dort fit genug ist, diese für alle Center (deren Netz in Deutschland ja durchaus passabel dicht ist) vorgesehene Leistung zu erbringen. Nur die Kirche der Heiligen der letzten Tage kümmert sich hierzulande um die Anliegen der Familienforscher in dieser Hinsicht.
In Deutschland erwartet man von Genealogen, dass sie ein teures kommerzielles Angebot nutzen oder einem genealogischen Verein beitreten, in dessen Bibliothek vor Ort möglicherweise Ancestry & Co. zur Verfügung stehen. Keine öffentliche Bibliothek unterstützt sie mit einer lizenzierten Genealogie-Datenbank, und im Bereich wissenschaftlicher Bibliotheken sieht es kaum besser aus. Laut DBIS bietet nur eine einzige wissenschaftliche Universalbibliothek einen Ancestry-Zugang vor Ort an: die SLUB Dresden. Sonst ist es nur in der Berliner Bundesarchiv-Bibliothek und in der Potsdamer militärgeschichtlichen Bibliothek einsehbar. Völlig anders sieht die Lage in den USA aus. Dort gibt es bei den Public Libraries häufig mehrere genealogischen Datenbanken, wobei Ancestry anscheinend immer nur vor Ort genutzt werden kann. Aber die Inhaber einer Nutzerkarte der Boston Public Library können etliche genealogisch relevante Quellen wie Zeitungen von zuhause aus einsehen und auch Heritage Quest Online. Während sich die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland so gut wie nicht nicht um Genealogen scheren, ist das in den USA anders.
Suchmaschinen und Social Media. Gatekeeper der digitalen Gesellschaft
von Anja Zimmer zur
Regulierung von Intermediären unter Medienvielfaltsgesichtspunkten,
Beitrag im “Digitalisierungsbericht Video 2018” der Medienanstalten, S. 17 – 30:
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/die_medienanstalten/Publikationen/Digitalisierungsbericht_Video_2018/Digitalisierungsbericht_Video_2018.pdf
(URL korrigiert am 24.05.2019; danke, Melissa, für den Hinweis!).
Zu regulieren und somit Gegenstand sind
all jene [Intermediäre], die durch ihre Beliebtheit beim Nutzer und den damit einhergehenden hohen Marktanteil einen wesentlichen Einfluss darauf ausüben, was der Nutzer täglich an Informationen präsentiert bekommt und in welcher Form dies geschieht.
Konkret: Suchmaschinen und Soziale Medien.
Mehr unter “Positionen”:
https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/positionen/
Europäische Forschungsförderungsorganisationen starten „cOALition S“ #openaccess
https://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46985
[Update] “Die elf nationalen Forschungsförderungsorganisationen, die cOAlition S bilden, haben sich gemeinsam mit dem Europäischen Forschungsrat (ERC) darauf geeinigt, die zehn Prinzipien des Plans S koordiniert umzusetzen. Die Europäische Kommission hat in einer Erklärung von Kommissar Moedas ebenfalls ihre Unterstützung erklärt.” Die DFG ist NICHT mit im Boot, was mich gar nicht wundert.
Kommentar von Herb: geht in die richtige Richtung
https://www.heise.de/tp/features/Rettet-der-Plan-S-den-Open-Access-4154033.html
Schweizer SNF sagt deutlich, wieso er derzeit nicht unterzeichnen will: Grüner Weg soll erlaubt bleiben.
Wichtige Gedanken von Peter Suber.
12.9.2019 https://unlockingresearch-blog.lib.cam.ac.uk/?p=2145
20 Jahre Google Inc: Google veröffentlicht historische Archivfotos
Österreich fiebert: Welcher Radiergummi macht das Rennen?
88 Jahre alte Zeitkapsel in Goslar gefunden
Weitere Ausgabe der Nigromantia von Bern von Reichenau
Niels Becker: Bern von Reichenau. De nigromantia seu divinatione daemonum contemnenda sowie drei Predigten (de pascha, in epiphania Domini, in caena Domini). Edition, Übersetzung, Kommentar (Editiones Heidelbergenses 36). Heidelberg: Winter 2017. 419 Seiten, 60 Euro. ISBN 9783825368388.
Die erst im Mai 2018 ausgelieferte Heidelberger Dissertation (auf die mich Herr Marxreiter hinwies), eine Edition und Übersetzung der lange verschollenen Nigromantia des Bern von Reichenau, verrät mit keiner Silbe, dass kurz zuvor Benedikt Marxreiter den gleichen Text als Dissertation herausgegeben und ebenfalls ins Deutsche übertragen hatte (meine Besprechung erschien in der ZGO 2017, Recensio-regio.net bzw. Archivalia). Zunächst stellt man sich die Frage, ob man diese Doppelarbeit nicht hätte vermeiden können und nach welcher Ausgabe man das Werk nun zitieren soll? Nach der besseren (und wenn ja, welche ist das?) oder der jüngeren oder womöglich nach beiden? Herr Marxreiter braucht sich wenig Sorgen zu machen, der prominentere Erscheinungsort und die historische Ausrichtung wird ihn auf Dauer bevorzugen. Obwohl es eigentlich noch zu früh für einen Blick in den KVK ist, zeigt sich schon, dass die umfangreichere Studie Beckers sehr viel weniger angeschafft wird als die schmale Arbeit Marxreiters. In Bayern kann man derzeit nur in vier Bibliotheken die Arbeiten nebeneinander legen, im ganzen nord- und ostdeutschen Gebiet (GBV, KOBV und östlicher SWB) gibt es noch keinen einzigen Standort für Beckers Buch. Man braucht auch wenig Phantasie für die Vorhersage, dass Mittellateiner und Philologen, von denen es schlicht und einfach viel weniger gibt, Becker auswählen werden, der ja auch u/v nicht normalisiert (aus Retrieval-Sicht kein Vorteil), während die Historiker bei Marxreiter zugreifen dürften. Wenn man die Sachlage eingehender reflektiert, kann man aber zu dem Schluss kommen, dass solche “restudies” viel zu selten vorkommen und mit der doppelten, Vergleichsmöglichkeiten eröffnenden Bearbeitung desselben Textes ein ausgesprochener Glücksfall für die Wissenschaft gegeben ist. Ein detaillierter Vergleich der beiden Arbeiten, den ich hier nicht vorlegen will, wäre verdienstvoll. Doch bereits jetzt meine ich feststellen zu können, dass auch Becker eine solide Arbeit vorgelegt hat.
Becker übergeht meinen Anteil an der Geschichte der Wiederentdeckung der Nigromantia (vgl. Marxreiter S. 24 und meine oben zitierte Rezension). Seine Beobachtungen zu den für Peutinger tätigen Schreibern (für Marxreiter ist es ein und derselbe) stützen sich auf paläographische Argumentationen und verdienen Beachtung. Die Überlieferungsgeschichte des Harleianus 3668 (S. 47-53) wird von Becker erheblich ausführlicher dargestellt. Während Marxreiter hinsichtlich der Ulrich-und-Afra-Connection Peutingers eher skeptisch ist, vermutet Becker, Peutinger habe Zugriff auf von 1510 bis 1516 in St. Ulrich und Afra befindliche Reichenauer Handschriften gehabt (S. 38-46). Den Hinweis auf die gemeinsamen Interessen von Peutinger und des Konventualen Veit Bild finde ich nicht abwegig. Es ist zu bezweifeln, dass ein auf die Reichenau gesandter Schreiber Peutingers die früh- und hochmittelalterliche Überlieferung kundig hätte sichten können. Unterstützung hätte er nach jetzigem Kenntnisstand wohl nur von den Reformmönchen aus Augsburg oder von Gallus Öhem bekommen können.
Da Marxreiter laut MGH an einer Edition der von Alois Schütz entdeckten St. Galler Chronik arbeitet, über die er sich 2016 im Band “Gesammeltes Gedächtnis” (Rezension in Archivalia) geäußert hat (S. 58, 156-159 Katalog Nr. 15), will ich mich mit dem Hinweis begnügen, dass nicht nur Öhems Reichenau-Chronik, sondern auch seine um 1510 verfasste Reichenauer Reichschronik im Wiener Cod. 2027 (von Felix Heinzer als Öhem-Autograph erwiesen) die St. Galler Annalen (oder Chronik) benutzt hat. Diese sind in der einzigen bekannten Abschrift SuStB Augsburg 2° Cod 254 (entstanden bereits um 1500 und von Peutinger durchkorrigiert) online. Bereits Helmut Maurer hatte in der Festschrift für Thomas Zotz (Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben, 2009, S. 197 Anm. 26) die Benützung durch Öhems Reichenau-Chronik angemerkt. Ein Beispiel: Die Ereignisse – Belagerung Sigmaringens (1077, vgl. Regesta Imperii mit Zitat der St. Galler Quelle aus der Ausgburger Handschrift; Meyer von Knonaus Jahrbücher 3, S. 26f. Anm. 34, PDF) und schmähliche Flucht des Gegenkönig Rudolfs, Hoftag Heinrichs an Pfingsten, Vertreibung eines bayerischen Grafen Eckehard – folgen sowohl in der Reichenauer Chronik (ed. Brandi, S. 97f.) als auch in der autographen Reichschronik (Bl. 68v, ed. Gertrud Blaschitz S. 313) unmittelbar aufeinander und stammen aus den St. Galler Annalen (Digitalisat von Bl. 18v). Nur das erste Ereignis hat die zweite Fortsetzung der Casuum s. Galli (die Edition von Leuppi habe ich nicht zur Hand, daher zitiere ich nach dMGH). Für die Bl. 69r der Reichschronik berichtete Schlacht von Mellrichstadt (1078, vgl. Regesta Imperii) und die Gefangennahme und Tötung des Erzbischofs von Magdeburg, die in der Reichenau-Chronik fehlen, fand Blaschitz (S. 790) keine Quelle. Die Namensformen der Augsburger Handschrift (Bl. 19r) und Öhems Reichschronik stimmen überein: madilrichisstat/madilrychistat; partenopolitanus (nach Korrektur)/partenopilitan. Auch Öhems Wissen von der unmittelbar anschließend gemeldeten Belagerung Tübingens stammt aus der gleichen Quelle (zitiert in den Regesta Imperii). (Die Seiten 313-314 der nur an wenigen Standorten vorhandenen maschinenschriftlichen Edition von Blaschitz aus dem Jahr 1983 habe ich auf Commons verfügbar gemacht.)
Öhem hat offenbar den Rang der St. Galler Quelle erkannt. Wenn eine Abschrift dieses Werks bei Peutinger landete, möchte ich annehmen, dass dieser Fund eher auf Öhem als auf die Augsburger Benediktiner zurückgeht. Vielleicht sollte man vorsichtig davon ausgehen, dass die Reichenauer Texte auf mehreren Wegen nach Augsburg gelangt sind.
Beckers Erläuterungen zur Nigromantia, die er in 48 Kapitel eingeteilt hat, sind sehr viel umfangreicher und detaillierter, während Marxreiter mit einer prägnanten Zusammenfassung der Argumentation Berns punkten kann. Die Übersetzung Beckers ist etwas freier als die Marxreiters und liest sich meist etwas flotter. Nicht kommentiert werden die drei bislang ungedruckten Predigt-Texte aus der Feder Berns, die Becker seiner Ausgabe der Nigromantia beigibt: S. 166-177 Sermo de pascha, aus St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. 898 S. 50-58 (das Digitalisat e-codices.ch wird nicht erwähnt); S. 178-183 Sermo in epiphania Domini, aus Heidelberg, UB, Cod. Sal. IX 20, Bl. 61r-62v (Digitalisat UB Heidelberg, ebenfalls nicht erwähnt); S. 184-193 Sermo in caena Domini, aus der gleichen Heidelberger Handschrift, Bl. 63r-65v. Beckers Arbeit beschließen erfreulicherweise Indices der Handschriften, Personen, Orte und Sachen.
Wer ernsthaft mit Berns Nigromantia arbeiten will, braucht beide Ausgaben.
8.10.2020 Michael Schonhardt merkt in der HZ 311 (2020), S. 195 an: “In sechs gelungenen Kapiteln nähert sich Becker zunächst Autor, Werk und dem dazugehörigen Forschungsstand (allerdings ohne Verweis auf einen wichtigen Blog-Beitrag von Klaus Graf)”. Wie ich schon in https://archivalia.hypotheses.org/64369 feststellte, war es kein Blog-, sondern Mailinglistenbeitrag.