Während das Staatsarchiv Hamburg zur skandalösen Kassation von Todesbescheinigungen zwar eine Stellungnahme auf seiner Website veröffentlichte, die Anfrage von Archivalia aber bislang unbeantwortet ließ, ging mir soeben die Stellungnahme des VdA per Mail zu:
“Der VdA ist satzungsgemäß ein Fachverband zur Förderung des deutschen Archivwesens und damit keine berufsständische Körperschaft, wie es z.B. die Kammern sind, welche bestimmte Kontrollfunktionen wahrnehmen können. Mitglieder und FachkollegInnen in den Archiven treffen täglich, deutschlandweit und eigenverantwortlich eine große Anzahl an Entscheidungen. Dabei orientieren sich die KollegInnen in den Archiven an den einschlägigen Gesetzen sowie am vom ICA verabschiedeten und von den Mitgliedern des VdA angenommenen „Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare“.
Es ist nicht Aufgabe des VdA und er sieht sich dazu auch nicht in der Lage, einzelne Bewertungsentscheidungen anhand der Berichterstattung in der Presse oder im Netz zu beurteilen. Hierzu ist eine tiefe Kenntnis der Überlieferung und der mit ihr zusammenhängenden Forschungsinteressen erforderlich, deren Beurteilung nicht Aufgabe eines Fachverbands ist, sofern nicht offenkundige Verstöße gegen die archivarische Ethik vorliegen. Ein solcher Verstoß ist im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Mit der auf der Website des Staatsarchivs Hamburg veröffentlichten Erklärung zur „Archivischen Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde Todesbescheinigungen“ wird die Bewertungsentscheidung nachvollziehbar dargestellt.
Wie jede andere Bewertungsentscheidung größeren Ausmaßes muss sie sich der der offenen fachlichen und öffentlichen Diskussion stellen. Der VdA begrüßt jeden an der Sache orientierten Ansatz, Bewertungskriterien zu hinterfragen sowie in der Fachöffentlichkeit und mit Nutzern zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jacob
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Ralf Jacob
Vorsitzender
VdA – Verband deutscher
Archivarinnen und Archivare e. V.”
Weder diese Stellungnahme noch die des Staatsarchivs Hamburg überzeugen.
1. Fehler, die bei der archivischen Bewertung gemacht werden und zu einer positiven Kassationsentscheidung führen, sind irreversibel. Die vom VdA scheinheilig begüßte öffentliche Diskussion muss VOR dem Vollzug geführt werden.
2. Von der Wissenschaft nicht nur sporadisch benutzte Bestände dürfen nicht nachkassiert werden, da die Überprüfbarkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse ein zu hohes Gut ist als dass fragwürdige archivische Bewertungsentscheidungen es ignorieren dürften.
3. Die bevormundende Feststellung “des geringen über andere Quellen hinausgehenden Informationswertes” verkennt die medizinhistorische Aussagekraft der im kassierten Bestand so dicht wie nirgends sonst überlieferten Todesursachen. Dass ein Teil der Todesursachen auch in anderen Unterlagengruppen zu finden sind, ist kein Argument für das Vernichten einer in dieser Hinsicht einzigartigen Geschichtsquelle.
4. Unterlagen aus der NS-Zeit sollten nicht mehr kassiert werden.
5. Es ist nicht das erste Mal, dass das Staatsarchiv mit fragwürdigen Bewertungsentscheidungen (“Im Zweifel für die Kassation”) von sich reden macht. Für großen Wirbel sorgte 1996 die Kassation von Schwulenakten:
https://archivalia.hypotheses.org/28964
6. Es ist ein Unding, dass der kassierte Bestand intransparent aus der Findbuchdatenbank geflogen ist. Der vermeintliche Permalink
https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=15
führt jetzt ins Leere (PDF anhand des Google-Cache: 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen, 1837-1953 Bestand). Im Eintrag war offenbar die 1990 durchgeführte Nachkassation der Unterlagen von 1837 bis 1875 nicht berücksichtigt!
Auf Anregung der Kulturbehörde hat der Leiter des Staatsarchivs Dr. Schäfer ein längeres Telefonat mit mir geführt, für das ich mich auch hier bedanke. Das Ausbleiben einer Mitteilung an mich über die Stellungnahme ist von der überlasteten Pressestelle zu verantworten, das Staatsarchiv selbst darf nicht auf Medienberichte selbst reagieren oder z.B. hier kommentieren, falls ich die Position von Herrn Schäfer falsch referiere.
Herr Schäfer räumte kommunikative Versäumnisse ein (Punkte 1, 2, 6), hält aber die Entscheidung nach wie vor für fachlich vertretbar. Zur NS-Problematik wollte er keine klare Aussage zu Punkt 4 treffen, meinte aber, man hätte darüber etwas “länger nachdenken” sollen. Das Staatsarchiv glaubte sich angesichts der reichen Parallelüberlieferung auf sicherem Boden zu befinden, aber ex post stelle sich die Entscheidungsbegründung als “etwas zu stringent” dar. Er befürworte eine transparente öffentliche Diskussion auch mit den Kundinnen und Kunden über Bewertungsentscheidungen.
Dass nicht einmal ein Sample aus den Unterlagen aufbewahrt wurde, sah er ebenfalls kritisch. Es gebe aber Publikationen mit Abbildungen solcher Todesbescheinigungen. Wenn er mir, wie versprochen, eine zukommen lässt, werde ich diese hier dokumentieren. Nachtrag: siehe unten.