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Die GND im Landesarchiv Baden-Württemberg

Einblicke ermöglicht die Transferarbeit von Susanne Laux (2018):

https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/63604/Transferarbeit2018_Laux.pdf

Es gibt für jede Archivabteilung einen eigenen Personenthesaurus mit Personendeskriptoren.

Die Autorin äußert sich zur “Relevanz” einer Person, die derzeit vor allem vom Nachschlagewerksprinzip bestimmt wird.

Nicht zitiert wird Archivalia, obwohl hier viel über die GND geschrieben wurde, etwa

https://archivalia.hypotheses.org/7331 (2013)

Kein Recht auf Vergessen: Sedlmayr-Mörder unterliegen vor EGMR

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 28. Juni 2018 einstimmig entschieden, dass die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr kein Recht darauf haben, dass ihre Namen aus online-archivierten Artikeln und Beiträgen aus dem Netz gelöscht werden”

http://www.urheberrecht.org/news/6077/

# Gemeinfreitag (Juni, Woche 5)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Juni, Woche 4)

***

Christian Kahle meldete:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:River_Thames,_Isleworth,_2018-06_I.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:River_Thames,_Isleworth,_2018-06_II.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:River_Thames,_Isleworth,_2018-06_III.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:River_Thames,_Brentford,_2018-06_I.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:River_Thames,_Brentford,_2018-06_II.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Seppenser_Mühle_Detail.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Seppenser_Mühle_Innenraum.jpg

Neu im Internet Archive:

Friedrich Eser: Aus meinem leben (1798-1873). Hrsg. von Paul Beck. Ravensburg 1907

Ricarda Huch: Erinnerungen an Anna Klie. In: Heinrich Spiero (Hrsg.): Wilhelm Raabe und sein Lebenskreis. Klemm, Berlin 1931, S. 129–132

Gemeinfreie Quellen:

Karl Schumm/Georg Lenckner: Das Gotteshausbuch der Pfarrei Münster bei Creglingen (1411). In: Württembergisch Franken 42 (1958), S. 33-58

Laurentius Siemer: Ein Verzeichnis der Provinzialprioren der Teutonia aus dem Predigerkonvent in Eichstätt. In: Archiv der deutschen Dominikaner, 4, 1951, S. 81-94

Von Yvonne Pagniez lud ich eine Buchwidmung und ein Titelblatt auf Commons, beides ohne Schöpfungshöhe.

Ein Foto unter CC0 zeigt die Lage der Ettlinger Stauferstele.

Ohne Wasserzeichen gibt es das Wappen der Vetzer von Brogenhofen (Gmünder Geschlecht) auf Commons.

In Unterkochen fotografierte ich unter anderem einen römischen Pinienzapfen (vier weitere Fotos stehen ebenfalls unter CC0).

Das Wallfahrtsbüchlein von Unterkochen 1734 fand ich nirgends nachgewiesen, ich scannte die Titelseite aus einem Kirchenführer.

***

Fazit: 10 Abbildungen, 4 PDFs, 7 Fremdabbildungen

Summe 2018: 247 Abbildungen, 160 PDFs, 35 Fremd-Abbildungen, 7 Fremd-PDFs, 22 Fremd-Digitalisate, 1 Video = 472 Medien

Seit Anfang 2016: 2072 Medien

Murks: Zeitungsportal NRW

https://zeitpunkt.nrw/

Was das nur soll? Ein Riesen-Angebot historischer Tageszeitungen (bis 1945), aber ohne Volltextsuche und ohne Permalinks auf Ausgabenebene.

Wirklich ärgerlich: keine freie Lizenz, Copyfraud und Fehlinformationen hinsichtlich des Urheberrechts:

“Das Zeitungsportal stellt eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. Urheberrechtsgesetz dar. Datenbankhersteller sind die ULB Bonn für die enthaltenen rheinischen Zeitungen und die ULB Münster für die enthaltenen westfälischen Zeitungen. Als Datenbankhersteller haben die ULB Bonn und die ULB Münster das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Das Ausschließlichkeitsrecht währt 15 Jahre, von der Veröffentlichung der Datenbank an gerechnet. Es erlischt demnach mit Ablauf des Jahres 2033.

Die Aufnahmen der einzelnen Zeitungsseiten genießen zudem den Lichtbildschutz nach § 72 UrhG. Dieser begründet ein dem Urheberrecht entsprechendes Ausschließlichkeitsrecht – der ULB Bonn für die aufgenommenen rheinischen Zeitungen und der ULB Münster für die aufgenommenen westfälischen Zeitungen –, wodurch u. a. die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe der Aufnahmen den beiden Universitäts- und Landesbibliotheken vorbehalten ist. Das Ausschließlichkeitsrecht währt 50 Jahre, von der ersten öffentlichen Wiedergabe an gerechnet. Es erlischt demnach mit Ablauf des Jahres 2068.”

Aufnahmen einzelner Zeitungsseiten genießen KEINEN Schutz nach § 72 UrhG!! Die Reproduktion mittels Scannern oder Mikrofilmscannern begründet keinen Schutz. Es ist ungeheuerlich, dass zwei Landesbibliotheken eklatant gegen die Forderungen nach Open Access auch für Kulturgut verstoßen und Rechte beanspruchen, die ihnen nicht zukommen.

Echo der Gegenwart 21.2.1868 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/date/day/3325219?d=1868-02-21

Wieder einmal ein Archiv, das nichts vom Archivieren versteht: Mannheims Marchivum kippt Mannheimer Geschichtsblätter in den Orkus

Man kann es nicht anders als dumm und pflichtvergessen nennen, wenn ein Archiv bei dem Wechsel des Internetauftritts nicht darauf achtet, dass bisherige URLs zu wichtigen Ressourcen mit Weiterleitungen versehen werden. Die im OPAC versteckten PDFs der älteren Mannheimer Geschichtsblätter

https://archivalia.hypotheses.org/347

sind futsch, die Links funktionieren nicht mehr.

Vertragsgenerator zur Rechteklärung

Schulwitz

“Das Merkmal, welches die Einschaltung des Willens des Adverbs pflegt konjungiert das Verb undeutlich und versetzt es in einem interjektionellen Zustand. Wenn es irgendwohin gebracht wird, weil der Dummkopf gut singen kann, sagt der eine, der das reuige Wort bewundert: Der Papst wird bewundert, weil er so beschaffen ist zu reden”.

Übersetzung aus dem Lateinischen des Gutolf von Heiligenkreuz durch Karin Kolar, Karin: Bildung in den Wiener und Pariser Frauenklöstern. Diplomarbeit, Universität Wien 2017, S. 34 Anm. 87.
http://othes.univie.ac.at/47695/

Wettiner Mars dem Kunstmarkt ausgeliefert

Ein Spitzenstück der Renaissance-Skulptur von dem Flamen Jean Boulogne, bekannt als Diambologna, wird bei Sotheby’s in London aus dem Eigentum des Bayer-Konzerns versteigert: der ehemals Dresdener Mars.

http://www.sothebys.com/en/auctions/ecatalogue/lot.5.html/2018/treasures-l18303

Volker Krahn, der Oberkustos der Berliner Skulpturensammlung, wehrt sich in der FAZ (28.06.2018, Nr. 147, S. 9) dagegen:

“Während die drei anderen Kleinbronzen – Merkur, eine schlafende Nymphe und eine Gruppe mit Nessus und Deianira – noch heute zu den Hauptwerken des Grünen Gewölbes und der Dresdner Skulpturensammlung gehören, wurde der Mars 1924 im Rahmen der sogenannten Fürstenabfindung aus diesem einzigartigen Ensemble herausgelöst und an den “Familienverein Haus Wettin” abgegeben. Kurz danach gelangte er auf den Kunstmarkt und wurde 1927 durch den Generaldirektor der Chemischen Werke Griesheim-Elektron, Theodor Plieninger, erworben; die Firma gehörte damals bereits zur I.G. Farben.

Die Griesheim-Elektron schenkte die Bronze ihrem Vorstandsmitglied Constantin Jacobi anlässlich eines Jubiläums. Die Statuette verblieb in dessen Familie, wurde 1972 an den ältesten Sohn Walter Jacobi vererbt und von diesem 1988 der Bayer AG geschenkt. […]

In Anbetracht der einzigartigen Provenienz stellt sich nun die Frage, weshalb der Mars nicht dauerhaft eine Bleibe in Dresden finden konnte. Es sieht so aus, als ob die Bayer AG keinen Versuch unternommen hat, mit Dresden – wo sich die Bronze mehr als dreihundert Jahre befunden hat – in Kontakt zu treten, um sie dort durch Verkauf, als Leihgabe oder eben als Geschenk dauerhaft zu verankern: an einem Ort, an dem Fragen des Umgangs mit dem kulturellen Erbe stärker präsent sind als in den meisten anderen Teilen Deutschlands.

Ebenso stellt sich aber die Frage, auf welcher Grundlage die vorherige Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für ein Kunstwerk dieses Rangs einen dauerhaften Export genehmigen konnte. Zumal in Kenntnis des – wahrlich nicht von heute auf morgen erfolgten – Inkrafttretens des Kulturschutzgesetzes hätte man doch erst recht hellhörig sein müssen. […]

Im Hinblick auf den “Wettiner Mars”, wie er innerhalb der Bronzen- und Giambologna-Forschung traditionell bezeichnet wird, bleibt festzuhalten, dass der Bayer-Konzern, sollte es zu dieser Londoner Versteigerung kommen, ein zum kulturellen Erbe Deutschlands zählendes, kunst- und kulturhistorisch einzigartiges Werk dem internationalen Kunstmarkt ausliefert – und damit eine Rückkehr nach Dresden unwahrscheinlich macht.”

In der SZ (S. 11) greift Jörg Häntzschel das gleiche Thema auf.

“Ende 2015, mitten in der Debatte über das Kulturgutschutzgesetz, beantragte Bayer die Ausfuhr des Mars, der in einer Zürcher Ausstellung gezeigt wurde. Und weil man ihn anschließend im neuen Firmensitz in Basel „ausstellen“ wollte, bat man gleich um die Genehmigung für mehrere Jahre. Die Höchstdauer für eine befristete Ausstellungsleihgabe beträgt ein Jahr, also stellte das Kulturministerium die Genehmigung „endgültig“ aus.

Nicht vorgesehen war, dass Bayer nach der Ausfuhr in die Schweiz zum Schluss kam, das Renaissance-Stück passe nicht recht in die Moderne-Sammlung der Firma, und sich zum Verkauf entschied. Mit dem Erlös, fünf bis zehn Millionen Euro, will der Leiter der Sammlung, Thomas Helfrich, jüngere Kunst erwerben. Was die Dresdner nun nicht verstehen ist, dass sie von Bayer nicht vorgewarnt wurden. Einige Millionen hätte man schon sammeln können, so Generaldirektorin Marion Ackermann, doch nun reiche die Zeit nicht.

In eine missliche Lage hat der Giambologna-Verkauf Isabel Pfeiffer-Poensgen gebracht, eine der engagiertesten Kritikerinnen des Warhol-Verkaufs im Jahr 2014. Damals war sie Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, seit einem Jahr ist sie Kulturministerin von NRW, also Leiterin der Behörde, die den Export des Giambologna genehmigt hat. Auch sie findet es „irritierend“, dass ihre Beamten nicht stutzig wurden angesichts der „Ausstellung“ in den Firmenräumen. „Dem will ich nachgehen, auch wenn wir das nicht mehr heilen können“, sagt sie. Immerhin belege der Fall aber, wie richtig es gewesen sei, das Kulturgutschutzgesetz zu reformieren.

Dem widerspricht allerdings die Juristin Sophie Schönberger von der Universität Konstanz: Das neue Gesetz habe im Wesentlichen die Mechanismen, mit denen die Ausfuhr von Kulturgütern in „Drittländer“ wie die Schweiz geprüft wurde, für die Ausfuhr in EU-Staaten übernommen. An dieser Prüfung selbst habe sich wenig verändert. Schon damals hätte man bei der Ausfuhr in die Schweiz den Giambologna in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eintragen können und müssen – und die Ausfuhrgenehmigung dann verweigern. Dass dieser Mechanismus damals nicht funktionierte, rechtfertigt nicht nachträglich das neue Gesetz, sondern weist auf dessen Schwächen hin, die bis heute existieren.”

2.9.2018 Die Auktion fand nicht statt, Bayer verkaufte nach Dresden, weigerte sich aber zu schenken.

https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/kunstmarkt/unternehmensbesitz-was-bayer-mit-den-mars-millionen-vorhat/22791032.html

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/bayer-verkauft-den-mars-des-giambologna-doch-nicht-15670995.html

Q: kunstmarkt.com

Archivalische Zeitschrift

“die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zeigt hiermit die
Neuerscheinung der Archivalischen Zeitschrift 95/2017 (ISBN
978-3-412-50003-0) an. Dieser Band enthält folgende Beiträge:

Michael Hollmann, Archivgut im Zeitalter seiner digitalen Verfügbarkeit

Gerhard Leidel, Untersuchungen zur Archivwissenschaft

Karsten Kühnel, Wertungsfreie Identifizierung von Kontexten: Erschließung
als Versuch menschlicher Weltaneignung

Lorenz Baibl, Blick zurück nach vorn. 20 Jahre elektronische
Schriftgutverwaltung aus archivischer Perspektive

Ernst Guggisberg, Vorarchivische Intervention zwischen Aufwand und Ertrag –
Die Einflussnahme des Staatsarchivs Thurgau auf die Vorgangsbearbeitung in
der kantonalen Verwaltung

Christian Müller, Bewertung in Archiven der Wirtschaft – Praktische
Erfahrungen und Kriterien zur Wertbestimmung

Christoph Brunner und Michael Hiltbrunner, Anarchive künstlerischer
Forschung. Vom Umgang mit Archiven experimenteller und forschender Kunst

Adelheid Krah, Fragen und Probleme frühmittelalterlicher Archivpraxis

Johannes Staudenmaier, Die Ballei Franken des Deutschen Ordens und deren
schriftliche Überlieferung im Staatsarchiv Nürnberg

Julian Holzapfl, Urkundenbeilagen – eine quellenkundliche Skizze

Holger Berwinkel, Leitungsvorlagen in Ministerien als aktenkundliche
Kategorie. Ihre Bedeutung für die Bewertung, Erschließung und Auswertung des
Archivgutes

Hermann Schreyer, Archivreformbestrebungen in Russland von der Mitte des 19.
Jahrhunderts bis in die Anfangsjahre der Sowjetmacht – Neue Sichten und
Probleme

Philipp Tolloi, Vom conservatorium zum Südtiroler Landesarchiv. Versuch
einer Südtiroler Archivgeschichte

Waltraud Stangl, Das Archiv im Kirchenamt der Evangelischen Kirche A.B. in
Österreich

Albrecht Liess, Inschriften auf den Grabplatten Martin Luthers und Philipp
Melanchthons in der Schlosskirche zu Witteberg

Maik Schmerbauch, Das Archiv des Erzbistums Breslau auf Schloss Johannesberg
in den Zeiten der Ersten Tschechoslowakischen Republik

Bernhard Löffler, Landesgeschichte im interregionalen Schnittfeld.
Inhaltliche und methodische Aspekte der bayerisch-böhmischen
Beziehungsgeschichte

Ergänzt wird der Band durch Zusammenfassungen in deutscher, englischer und
französischer Sprache.

Diese Archivalische Zeitschrift 95 (ISBN 978-3-412-50003-0) kann bestellt
werden über den Buchhandel oder beim Böhlau-Verlag, Lindenstr. 14, 50674
Köln.
Der Band kostet 52 Euro.” (Archivliste)

Rutkas Tagebuch 1943

MP3 (#audio) via
https://www.mdr.de/kultur/podcast/feature/audio-rutkas-tagebuch-feature100.html

“Im Jahr 2006 wurde in einem kleinen polnischen Verlag das Tagebuch des 13-jährigen jüdischen Mädchens Rutka Laskier (1929-1943) aus Bedzin veröffentlicht. Damit gelangte ein zeitgeschichtlich bedeutendes Dokument erstmals an die Öffentlichkeit. Über 60 Jahre wurde es von Stanislawa Sapinska, einer ehemaligen Schulfreundin Rutkas, aufbewahrt. Rutka übergab es der Freundin vor ihrer Deportation ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Erst 60 Jahre später entschloss sich Stanislawa Sapinska, es dem Jüdischen Kulturzentrum im benachbarten Zaglembie zu übergeben. Von hier aus gelangte es wenig später zu Zahava Scherz, der in Tel Aviv lebenden Halbschwester von Rutka. Rutkas Vater hatte, als einziger Holocaust-Überlebender der Familie Laskier, nach dem Krieg in Israel eine neue Familie gegründet.

Rutkas Tagebuch enthält Einträge aus der Zeit zwischen Januar und April 1943, die sie in Bedzin, einer kleinen Stadt in der Nähe von Katowice gemacht hat. Ende April 1943 wiesen die Hitlerdeutschen die Familie Laskier in das Ghetto Kamionka ein. Einige Tage vor diesem Datum brechen die Eintragungen in Rutkas Tagebuch ab. Rutka ist vermutlich nach der Deportation zusammen mit anderen Familienmitgliedern im 40 Kilometer entfernten Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordet worden.

Die Radiosendung stellt das Tagebuch von Rutka Laskier erstmalig einem deutschsprachigen Publikum vor.” (MDR)

Zitieren von Internetpublikationen

Gewohnt oberflächlich:

http://blog.cibera.de/2018/06/27/zitieren-von-open-access-veroeffentlichungen-und-anderen-online-publikationen/

Siehe auch:

Graf, Klaus (2011): Wie zitiere ich … Online-Quellen?, [online], verfügbar unter: https://archivalia.hypotheses.org/13353

https://archivalia.hypotheses.org/?s=permalinks&submit=Suchen