Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die wüste Rumeney

Zur wüesten Romanie schreibt Anja Augustin 2014: “Diese immer wieder in der Dichtung erwähnte Weltgegend gab der Forschung seit jeher Rätsel auf. Ihre genaue geographische Zuordnung ist äußerst unklar und schwankend”.1 Sie wurde als “eine abseits der Zivilisation lauernde, ungezähmte, unbeherrschte gefahrvolle Wildnis” aufgefasst.2 Bereits Oskar Jänicke hatte Belege zur Romania deserta bzw. wüsten Rumenei vor allem aus mittelhochdeutschen Werken zusammengestellt.3 Man hat die Gegend im Osten der Türkei gesucht, aber auch bei Rumänien und in der Romagna. In der heldenepischen Erzählung “Der Wunderer” (13. Jahrhundert?, jedenfalls vor 1472) muss Dietrich von Bern in der wüsten Rumeney bis zum Jüngsten Tag mit Drachen kämpfen:

dor auf do must er reiden in die wust Rumeney;
mit wurmen mus er streiden, pis vns der iungstag wont pey.4

Bei Hermann von Sachsenheim wird Dietrich von Bern sogar zur “Witzfigur”5, wenn es in der “Mörin” (1453) heißt, Dietrich von Bern lebe in der wüste Rumminy und müsse täglich mit drei Drachen kämpfen: “und fecht altag mit Würmen dry”.6

Von der germanistischen Forschung nicht beachtet wurde die Rezeption der Vorstellung in der mitteleuropäischen Toponymie und die Parallele “wilde R.” Artur Fuckel machte 1915 darauf aufmerksam, dass eine abgelegene Hochfläche in Thüringen Wüstrumnei heißt, erstmals 1640 belegt.7 Von Fuckel unbemerkt hatte schon Reinhold Köhler auf sie aufmerksam gemacht.8 Die Erhebung liegt östlich von Gehlberg.9 Offenbar wurde die wüste Rumeney in der Auffassung des “Volks” zur Bezeichnung einer öden und unwirtlichen Gegend.

Dank Google kann ich dafür sogar einen spätmittelalterlichen Nachweis geben. Von einem Weingarten in der “wüstenrumney” ist im Gotteshausbuch (1410) der Pfarrei Münster bei Creglingen in Württembergisch Franken die Rede.10 So unwirtlich, dass Wein dort nicht wuchs, war die betreffende Flur aber nicht.

In der frühen Neuzeit trat die wilde Rumeney an die Stelle der wüsten Rumeney. Köhler wies auf einen 1870 gedruckten Kinderspruch gegen Wetterhexen im Mölltal in Kärnten hin, der so lautete:11

Ziech hin, ziech hin
In die wilde Romanei,
Wo ka Handl krat,
Wo ka Mader mat,
Wo ka Plüeml blüet,
Wo ka Rindl lüet.

In der Steiermark gab es eine entsprechende Lokalisierung, denn eine Quelle von 1827 sagt, dass eine Felswand am Berg Eisenhut die wilde Turney oder wilde Rumeney hieß.12 Man darf vielleicht annehmen, dass ein 1661 genannter Berg Rameney bei der Burgruine Wolkenstein (Wörschach, Steiermark) aus dem gleichen Grunde so hieß.13

Einer Arbeit zum Bilwis im Volksglauben Kärntens von 1933 entnimmt man, dass die wilde Romenei mehrfach in frühneuzeitlichen Segensprüchen begegnet.14 Im Hexenprozess der Cäcilia Gruber von 1670 lautet die Formulierung: “ich bann euch aus in eine gar wilde Ramenei, wo kein Hahn nicht kräht und kein Mann nicht mäht, wo keine Glocke nicht klingt und wo kein Christgläubig Mensch nicht hinkümt”.15. Im Gailtal ist die wilde Romanei in eine dämonische Erscheinung uminterpretiert worden, in eine Art wütendes oder wildes Heer.16

Von der Lexikographie anscheinend unbemerkt, wurde Rumeney ohne vorangestelltes Adjektiv in der frühen Neuzeit als Bezeichnung für unordentliches Zeug verwendet. In einer Flugschrift 1560 bezieht sich “Inn dieser rummeney des alten holtzes” auf ein wildes Durcheinander von altem Holz, das angeblich der Teufel zu verantworten hatte.17 “Wenn einer wil ein schön new Hauß auffbawen, so muß er ja zuvorn die alte Rumaney einreissen und wegräumen”, schreibt der Hofprediger Johannes Christianus 1616.18 Die Bedeutung Südwein19, die sicher auch für die Benennung der schon im 13. Jahrhundert mit dem Namen Romanie bezeugten Weinstube der Fernhändlergilde der Schleswiger in Soest20 verantwortlich war, kommt bei diesen Stellen ersichtlich nicht in Betracht.

Die sprichwörtliche Bezeichnung einer lebensfeindlichen Gegend als wilde Rumeney (nur eine von mehreren Varianten), wie sie sich in Ortsbezeichnungen (in Thüringen, Württembergisch Franken und der Steiermark), dem kärtnerischen Volksglauben und der Übertragung des Begriffs auf ein wildes Durcheinander von Gegenständen in der frühen Neuzeit äußert, ist vermutlich literarischen Ursprungs. Weder persönliche Erfahrungen noch Reiseberichte können aus meiner Sicht die Verwendung der Bezeichnung glaubhaft erklären. Texte aus der Zeit nach dem 15. Jahrhundert, die ein Gebiet als wüste oder wilde Rumaney kennen, sind – abgesehen von Drucken der älteren mittelhochdeutschen Texte – bisher nicht bekannt geworden. Dass die Verbreitung der Heldensage auch bei einfachen Leuten dafür verantwortlich ist, wäre freilich eine zu weitgehende Vermutung.21

7.7.2019 In dem jargongesättigten, kaum befriedigenden Band “Literarische Orte in deutschsprachigen Erzählungen des Mittelalters” (2018) geht Johannes Traulsen: Wüste, Wildnis, Einöde (S. 599-607) mit keiner Silbe auf die Rumeney ein.

#forschung #heldensage

  1. Anja Augustin: “Norden, Suden, Osten, Wester”: Länder und Bewohner der Heidenwelt in deutschen Romanen und Epen des 12. bis 14. Jahrhunderts. Rolandslied, Herzog Ernst, Parzival, Willehalm, Reinfried von Braunschweig, Wilhelm von Österreich. Diss. Würzburg 2014, S. 371 (OPUS Würzburg). Ausführliche Behandlung ebenda, S. 529-535. []
  2. Ebenda, S. 535. []
  3. ZE LXXVII, ZfdA 15 (1872), S. 321-324 (GBS).

    Ergänzungen zu Jänicke bzw. Augustin:

    Übersetzung von “Rumenia deserta” (zurückgehend auf Arnold von Lübeck): “de wosten Romanye”. Chroniken der deutschen Städte 26 (1899), S. XXII (IA).

    Innsbrucker (thüringisches Osterspiel) – die Handschrift ist 1391 datiert – bei: Altteütsche Schauspiele. Hrsg. von Franz Joseph Mone (1841), S. 125 Vers 556 (GBS): “wosten Romanye”.

    Im Wartburgkrieg-Text “Hort von der Astronomie” (um 1400?) liest man: “Das ander lant geheißen ist die wüste Romenei” (NW), “Rumenien” (k), “Romanie” (M), “Rumanie” (R). Jan Hallmann: Studien zum mittelhochdeutschen ‘Wartburgkrieg’ (2015), S. 470f. []

  4. Der Wunderer. Hrsg. von Florian Kragl (2015), S. 40 D 132 nach dem Dresdner Heldenbuch (Handschrift online), ebenda S. 41 S 131 (“Rumanyag”). Vgl. Dietrich-Testimonien des 6. bis 16. Jahrhunderts. Hrsg. von Elisabeth Lienert (2008), S. 190 Nr. 254 (zu diesem Werk siehe meine Stellungnahmen, vgl. die Nachweise in Archivalia 2012). []
  5. Helmut Brall in: Heldendichtung in Österreich – Österreich in der Heldendichtung (1997), S. 62. []
  6. Hermann von Sachsenheim: Die Mörin. Hrsg. von Horst Dieter Schlosser (1974), S. 216 Vers 5135 nach ÖNB Wien Cod. 2946, Bl. 133v (ÖNB Wien Scan 274). Vgl. Dietrich Huschenbett: Hermann von Sachsenheim. Namen und Begriffe (2007), S. 239f. (Auszug GBS); Lienert S. 280 Nr. 235. Ohne Nennung Dietrichs bezieht sich Michel Beheim auf die Drachen in der wüsten Rumenei, Lienert S. 255 Nr. N33. []
  7. Artur Fuckel: Ein verschollener mittelalterlicher Ortsname im Thüringerwald. In: Hessische Blätter für Volkskunde 14 (1915), S. 146-148 (IA). []
  8. Reinhold Köhler: Kleinere Schriften zur erzählenden Dichtung des Mittelalters (1900), S. 294 (IA). []
  9. Open Streetmap steht unter http://opendatacommons.org/licenses/odbl/. []
  10. Karl Schumm/Georg Lenckner: Das Gotteshausbuch der Pfarrei Münster bei Creglingen (1411). In: Württembergisch Franken 42 (1958), S. 33-58, hier S. 39 (GBS-Schnipsel) [6.8.2018 Internet Archive; zur Quelle Bossert 1901]. []
  11. Valentin Pogatschnigg/Emanuel Herrmann: Deutsche Volks-Lieder aus Kärnten 2 (1870), S. 20 (GBS). []
  12. Steyermärkische Zeitschrift 8 (1827), S. 16 (GBS). Als schroffe Wand bezeichnet bei Adolph A. Schmidl: Das Kaiserthum Oesterreich 1 (1839), S. 4 (GBS). []
  13. General-Wald-Bereit-Berain- und Schätzungs-Comissions-Beschreibung im Erbherzogthum Steyer de anno 1755 (bis 1762) (ÖNB Wien Scan 445). []
  14. Oswin Moro: Der Bilwis im kärntnerischen Volksglauben. In: Wiener Zeitschrift für Volkskunde 38 (1933), S. 1-17, hier S. 10, 12f. (volkskundemuseum.at). []
  15. Carinthia 71 (1881), S. 156 (zobodat.at). []
  16. Moro S. 13. []
  17. Schreckliche zeitung. Warhafftiger vnd gründtlicher Bericht, was sich zugetragen hat mit einem armen Hirten, im düringerlandt […] (1560), unpaginiert (GBS). []
  18. Johannes Christianus: Viaticum Agonizantium […] (1616), S. 214 (GBS). []
  19. Vgl. das Deutsche Wörterbuch (Wörterbuchnetz) s.v. Rumenier und etwa Huschenbett S. 239. []
  20. Vgl. Hermann Rothert in: Westfälische Zeitschrift 103/104 (1954), S. 21f. (westfaelische-geschichte); Die Chroniken der deutschen Städte 24 (1895), S. CXVIII, 17 (IA). []
  21. Vgl. mein: Heroisches Herkommen. In: Das Bild der Welt in der Volkserzählung (1993), S. 50f. (Freidok). []

Étienne de Lamothe-Langon (1786-1864)


Gallica erinnert an den Meisterfälscher Lamothe-Langon (Wikidata):

http://gallica.bnf.fr/blog/19052018/etienne-de-lamothe-langon-1786-1864

“Il écrit en 1829 une Histoire de l’Inquisition en France, fondée sur des documents inédits retrouvés dans le diocèse de Toulouse. Ce travail apparaît extrêmement sérieux et documenté : on y trouve décrits les crimes imputables aux tribunaux inquisitoriaux, alignant noms de victimes, dates et lieux. Nombre d’historiens vont se servir de ce texte pour leurs propres recherches … jusqu’aux années 1970 où l’on se rend compte que ces archives ecclésiastiques n’ont jamais existé : Lamothe-Langon avait tout inventé ! Son récit est maintenant considéré par les spécialistes « comme une des plus grandes falsifications de l’histoire.»”

Verwiesen wird auf einen Beitrag im Figaro 2012

“«L’Inquisition, constate en écho l’historien Didier Le Fur, reste dans l’imaginaire collectif un temps de violence et d’abus, le temps d’une justice arbitraire conduite par des religieux. Un temps d’obscurantisme et d’intolérance, un temps de nuit, d’ignorance, où régnait, victorieuse, la superstition» *. Mais le chercheur d’ajouter aussitôt: «La légende fut bien construite.»Spécialiste du Moyen Age tardif et de la Renaissance, Le Fur publie un livre particulièrement précieux pour ceux qui voudront comprendre quelque chose à l’Inquisition en évitant les divagations d’un feuilleton télévisé. L’origine, les buts, les méthodes et les effets de cette institution médiévale, si contraire à la mentalité contemporaine, y sont exposés en s’appuyant sur les travaux universitaires qui, depuis une trentaine d’années, ont abouti à la déconstruction d’un véritable mythe. En 1829, sous la Restauration, Etienne-Léon de Lamothe-Langon publiait ainsi une Histoire de l’Inquisition en France dans laquelle, affirmant avoir travaillé à partir de documents inédits tirés des archives ecclésiastiques de Toulouse, il décrivait avec force détails les crimes imputables aux tribunaux inquisitoriaux, alignant noms de victimes, dates et lieux. Dans les années 1970, deux historiens britanniques, Norman Cohn et Richard Kieckhefer, voulurent examiner la thèse de Lamothe-Langon à partir de ses sources originales: quelle ne fut pas leur surprise de constater que les archives en question n’avaient jamais existé! «Le texte de Lamothe-Langon, raconte Didier Le Fur, est aujourd’hui considéré comme une des plus grandes falsifications de l’histoire.»”

Bis zu den Arbeiten von Kieckhefer und Cohn hat Lamothe-Langon die Hexenforschung in die Irre geführt. Seit ihren Erkenntnissen musste die seit Hansen etablierte Chronologie des Verfolgungsgeschehens revidiert werden. Eine gute englische Zusammenfassung dazu bietet eine Seite der Wicca-Religion:

“400 In One Day: An Influential Forgery
Another, smaller breakthrough also profoundly altered our view of the early history of the Great Hunt. In 1972, two scholars independently discovered that a famous series of medieval witch trials never happened.

The forgery was Etienne Leon de Lamothe-Langon’s Histoire de l’Inquisition en France, written in 1829. Lamothe-Langon described enormous witch trials which supposedly took place in southern France in the early 14th century. Run by the Inquisition of Toulouse and Carcasonne, these trials killed hundreds upon hundreds of people. The most famous was a craze where 400 women died in one day. No other French historian had noticed these trials.

In the early 20th century, the prominent historian Jacob Hansen included large sections of Lamothe-Langon’s work in his compendium on medieval witchcraft. Later historians cited Hansen’s cites, apparently without closely examining Lamothe-Langon’s credentials. Non-academic writers cited the writers who cited Hansen, and thus Lamothe-Langon’s dramatic French trials became a standard part of the popular view of the Great Hunt.

However, as more research was done, Lamothe-Langon’s trials began to look odd to historians. No sources mentioned them, and they were completely different from all other 14th century trials. There were no other mass trials of this nature until 1428, no panics like this until the 16th century. Furthermore, the demonology in the trials was quite elaborate, with sabbats and pacts and enormous black masses. It was far more complex than the demonology of the Malleus Maleficarum (1486). Why would the Inquisition think up this elaborate demonology, and then apparently forget it for two hundred years?

Questions like these led Norman Cohn (Europe’s Inner Demons and “Three Forgeries: Myths and Hoaxes of European Demonology II” in Encounter 44 (1975)) and Richard Kieckhefer (European Witch Trials) to investigate Lamothe-Langon’s background. What they found was reasonably conclusive evidence that the great trials of the Histoire had never occurred.

First, Lamothe-Langon was a hack writer and known forger, not a historian. Early in his career he specialized in historical fiction, but he soon turned to more profitable horror novels, like The Head of Death, The Monastery of the Black Friars, and The Vampire (or, The Virgin of Hungary). Then, in 1829, he published the Histoire, supposedly a work of non-fiction. After its success Lamothe-Langon went on to write a series of “autobiographies” of various French notables, such as Cardinal Richeleau, Louis XVIII, and the Comtesse du Barry.

Second, none of Lamothe-Langon’s sources could be found, and there was strong reason to suspect they never existed. Lamothe-Langon claimed he was using unpublished Inquisitorial records given to him by Bishop Hyacinthe Sermet — Cohn found a letter from Sermet stating that there were no unpublished records. Lamothe-Langon had no training in paleography, the skill needed to translate the script and copious abbreviations used in medieval documents, and he was not posted in Toulouse long enough to do any serious research in its archives.

Third, under close examination a number of flaws appeared in his stories. He cited records written by seneschal Pierre de Voisins in 1275, but Voisins ceased being seneschal in 1254 and died not long after. The inquisitor who ran many of these trials was Pierre Guidonis (nephew of Bernard Gui from The Name of the Rose). But Guidonis wasn’t an inquisitor at the time when the trials were held. Cohn and Kieckhefer published their findings in 1972. Since, then academics have avoided this forged material. Unfortunately by this point, Lamothe-Langon’s lurid trials had entered into the mythology of witchcraft. While nobody cites Lamothe-Langon directly anymore, his fictions show up everywhere, including both Z Budapest’s The Holy Book of Women’s Mysteries and Raven Grimassi’s The Wiccan Mysteries.

There’s no simple way to weed out all of Lamothe-Langon’s disinformation, but a few guidelines will help: a) Use scholarly texts written after 1975. b) Beware of any trial set in Toulouse or Carcasonne. While these cities did have real cases, only the forged ones get cited regularly. c) Ignore any trial involving Anne-Marie de Georgel or Catherine Delort; they’re forgeries. d) Ignore any trial that killed “400 women in one day.” This never happened. e) Avoid Jules Michelet’s Satanism and Witchcraft. Although he wrote a poetic and dramatic book, Michelet never found much historical evidence to support his theory that witchcraft was an anti-Catholic protest religion. What little bit there was came from the Lamothe-Langon forgeries. So when they were debunked, the last props for his book collapsed. f) The appendix of Richard Kieckhefer’s European Witch Trials contains a list of all known trials that occurred between 1300 and 1500.”

Fälschungen in Archivalia:

https://archivalia.hypotheses.org/9580

Katastrophal: Archivfunktion der HBZ-Mailinglisten wird abgeschaltet

Am 17. Mai 2018 erreichte mich (als Bezieher der RABE-Liste) folgende Hiobsbotschaft:

“Liebe Nutzerin, lieber Nutzer von hbz-Maillinglisten,

zum 25.05.2018 erhält die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) volle Wirkkraft. Das hbz nimmt die DSGVO ernst und wird Datenschutz gemäß DSGVO gewährleisten.

Damit ist in Artikel 17 das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) geregelt: eine betroffene Person kann verlangen, dass die sie betreffende personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung gelöscht werden. Dementsprechend wäre ein entsprechendes Löschkonzept für die Archivfunktion von unseren Mailinglisten zwingend notwendig. Da ein solches nur mit unverhältnismäßig hohem personellen Aufwand zu bewerkstelligen und somit nicht wirtschaftlich wäre, haben wir uns entschieden, ab sofort die Archivfunktion in unseren Mailinglisten abzuschalten.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Nelißen
behördlicher Datenschutzbeauftragter des hbz”

Ich halte das für die Bankrotterklärung einer öffentlichen Stelle in Sachen Datenschutz vs. Kommunikationsgrundrechte/Benutzerfreundlichkeit.

1. Es ist schon zu bezweifeln, dass eine aufwändige Löschroutine nötig wäre.

In Mailinglisten werden auch jetzt schon manuell in Ausnahmefällen z.B. bei persönlichen Beleidigungen Beiträge gelöscht. Es ist nicht sachgerecht, die Löschmöglichkeiten jetzt auszuweiten, denn die Vollständigkeit des Listenarchivs wird durch die Kommunikationsgrundrechte insbesondere die Meinungsfreiheit geschützt.

Art. 17 DSGVO gibt hier zwei Ausnahmetatbestände vor:

– “zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information”

– “für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke”

Es ist nicht Sache des HBZ, durch eine einseitige Auslegung der DSGV das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information und die Archivierung auch wissenschaftlich bedeutsamer Informationen massiv zu behindern.

Mailinglistenbeiträge sind Veröffentlichungen, die unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen (Art. 5 GG). Die bestehenden Archive haben zudem Anteil am Grundrecht der Informationsfreiheit. Damit ist zwar keine Bestandsgarantie verbunden, aber der Hinweis der DSGV auf die Informationsfreiheit zwingt eine öffentliche Stelle zu einer Abwägung.

Es heißt ausdrücklich nicht: Zwecke öffentlicher Archive. Die Beibehaltung eines öffentlichen Archivs einer bibliotheksfachlichen Mailingliste liegt sehr wohl im öffentlichen Interesse. Letztlich würde ein Verwaltungsgericht entscheiden müssen, ob diese Interpretation zutrifft.

2. Mailinglistenarchive sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch in wissenschaftlicher Hinsicht außerordentlich wichtige Ressourcen der Fachkommunikation.

Die wohl wichtigste betroffene Mailingliste ist die Diskussionsliste der öffentlichen Bibliotheken Forumoeb (es gibt aber noch viele andere Listen beim HBZ). Hier gab es eine kleine Diskussion, die ich relativ ausführlich zitieren muss, da der Zugriff auf die Archive demnächst nicht mehr möglich sein wird.

“Wir haben 2010 einige Mailinglisten über unser Gmailkonto abonniert, das dennoch erst zur Hälfte gefüllt ist. So können wir noch alle Listenbeiträge der letzten Jahre wiederfinden.”

“wenn das HBZ die Archivfunktion (für mich zum Teil leider verständlich) für die Mailinglisten abschaltet, verlieren die Listen völlig an Bedeutung, da gerade die Suche im Archiv eine sehr wichtige Funktion für den Alltag darstellt und ein Abspeichern ALLER Listenmails in eigenen Mailaccount nicht machbar ist.”

“Die Möglichkeit, Sachen auch Jahre später noch einmal nachschlagen zu können, war auch für mich immer unschlagbar wertvoll.”

Als Alternativen wurden vorgeschlagen ein Wiki bzw. Portal sowie ein Forum.

“die Mailinglisten haben sich bewährt und könnten m.E. bleiben, wenn wir eine Möglichkeit finden, sie um den Ort zu ergänzen, an dem praktische Ergebnisse, Erfahrungen, Tipps und Materialien thematisch sortiert gespeichert werden können.

Ein Portal für “Bibliothekspraxis”

Das wäre eine geeignete Aufgabe für Studenten in Zusammenarbeit mit den Fachstellen.

Für die dringend nötige Portalpflege könnten die Fachstellen gemeinsam eine
bibliothekarische Stelle finanzieren.”

Zum Forum wurde angemerkt (gilt sicher auch für ein Wiki):

“ein Forum ist leider keine Alternative, dieses DSGVO konform zu betreiben
ist nämlich noch komplexer als eine Website oder ein Blog. Nur mal so ein
paar Pflichten für Forenbetreiber ab dem 25. Mai…

– Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller
Datenverarbeitungstätigkeiten
– Dokumentationspflichten
– Neue Vorgaben für Einwilligungserklärungen online und offline
– Erweitere Vorgaben für Datenschutzerklärungen auf Webseiten
– Pflicht zur Datenportabilität
– “Recht auf Vergessenwerden” von Nutzerdaten
– Neuregelungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
– Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten
– privacy by design und privacy by default
– Personenbezogene Daten von Kindern
– Meldepflicht von “Datenpannen”
– Neue Haftungsregeln und höhere Bußgelder
– Lt. dieser Tage herausgegeben Positionspapier des Datenschutzkreises
(DSK), muss für alle Funktionen die Tracken oder andere Funktionen
ermöglichen, ein Opt-In eingeholt werden. Das müsste für jeden Besucher,
pro eingesetztem Tool gemacht werden. Damit würde sich jeder Besucher
erstmal durch eine Reihe von Fragen klicken müssen. Und wenn er die
verneint, dann muss er den Inhalt trotzdem sehen können.

Wer das rechtssicher betreiben möchte, dem wünsche ich viel Erfolg, aber da
hätte man dann auch die Listen weiter archivieren können….

DSGVO genervte Grüße”.

Dazu noch folgende Anmerkungen:

Die Anlage eigener Archive ist keine realistische Option. Eine Gesamtarchivierung bedeutet einen hohen Aufwand, den kaum jemand auf sich nehmen möchte. Bei einer Auswahl stellt sich das Problem, dass bei Interessensänderung die benötigten Mails fehlen. Bei dienstlichem Betrieb ist das Unterhalten eines solchen Archivs natürlich auch wieder DSGVO-relevant …

Mailinglisten sind generell wichtige wissenschaftsgeschichtliche Quellen, da sie Auskunft geben über die Nutzung einer in den 1990er Jahren neuen Technologie, also bedeutsame Quellen für die Geschichte des Internets, aber auch über die “Alltagsgeschichte” des jeweiligen Fachs, da sie alltägliche Diskussionen und Probleme abbilden. Aufgrund ihrer (bisher stabilen) Netzarchive (beim HBZ anscheinend generell seit 2005 geführt) sind sie im Prinzip zitierfähige Veröffentlichungen, deren dauerhafter Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Bei enger gefassten Themen handelt es sich vielfach um anderweitig nicht vorhandene Wissens-Schätze.

Für Linked Open Data wäre beispielsweise ein dauerhafter Link auf einen Beitrag der Linked-Open-Data-Liste “lobid” des HBZ wichtig.

Angesichts der Probleme bei der Archivierung kommerzieller Social-Media-Angebote (Facebook, Twitter) sollte man doch froh sein, dass man mit den vergleichsweise kleinen Mailinglistenarchiven eine kompakte Quellenüberlieferung zum Web 1.0 besitzt.

Grundsätzlich sollten Mailinglistenarchive öffentlich im Netz zugänglich sein. Leider sind das die meisten HBZ-Listen nicht. Das Hauptargument dagegen, man diskutiere unbefangener, kann ich aufgrund eigener Erfahrungen nicht empirisch bestätigen. Aber mit Blick auf die DSGVO macht öffentlich-nichtöffentlich ersichtlich keinen Unterschied.

3. Es ist ein Unding, dass ein Datenschutzbeauftragter eine so katastrophale Entscheidung ohne Diskussion mit den Beteiligten extrem kurzfristig mitteilt.

Rechtlich ist die Entscheidung als Grundrechtseingriff zu qualifizieren. Dies wäre natürlich von Verfassungsjuristen im Einzelnen zu belegen, hier genügt der Hinweis, dass insbesondere Medienwissenschaftler eine bedeutsame Quelle weggenommen wird.

Die von oben diktierte Entscheidung ist nach meiner festen Überzeugung alles andere als “alternativlos”, sie passt sich ein in eine – auch – von hysterischen Zügen begleitete angstgeprägte Diskussion über die DSGVO. Durch eine vermeintlich vorsichtige Haltung wird das Recht der Benutzerinnen und Benutzern von Mailinglisten auf eine effiziente Fachkommunikation mit Füßen getreten.

Alternativen können jetzt nicht in Ruhe entwickelt werden, eine vernünftige Lösung zeichnet sich auch noch nicht ab, da auch die bislang vorgeschlagenen Alternativen (Eigenarchivierung, Wiki/Portal, Forum) entweder nicht machbar sind oder vergleichbare datenschutzrelevante Probleme aufwerfen.

4. Webarchivierung und Übernahme ins Archiv können – wenn überhaupt – nur teilweise und auch im wesentlichen nur für die wissenschaftsgeschichtliche Nutzung die katastrophalen Folgen der Abschaltung der Archivfunktion abmildern.

Mit Robots.txt verhindert das HBZ, dass frühere Inhalte wenigstens im Internet Archive recherchiert werden können (Screenshot unten).

Eine Webarchivierung wie in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz existiert in NRW nicht. Da sie vom HBZ geleistet würde beisst sich die Katze hier in den eigenen Schwanz, denn die angeblich so aufwändige Löschroutine beträfe dann auch ein im Netz verfügbares Nutzungsarchiv.

Die Archivierung von Netzseiten durch die DNB verfolgt kein Konzept, das eine Nutzung im Netz durch die Allgemeinheit vorsieht.

Sollte das HBZ auf die Idee kommen, die Serverinhalte auch intern zu löschen, sei eindringlich darauf hingewiesen, dass eine vorherige Anbietung an das Landesarchiv vom Archivgesetz NRW zwingend vorgeschrieben wird. Ob die dortigen Kollegen die Mailinglisteninhalte als archivwürdig bewerten, ist – ungeachtet meiner für die Archivierung hier plädierenden – auch – archivfachlichen Stellungnahme alles andere als ausgemacht.

Unabhängig von der Existenz solcher weiterer Kopien kommt ihre (Präsenz-)Nutzung allenfalls für spezielle wissenschaftliche Fragestellungen in Betracht.

Wer mit mir der Meinung ist, dass der gravierende Eingriff in die wissenschaftliche Fachkommunikation rückgängig gemacht werden muss, schreibt bitte rasch höflich formulierte Eingaben an die Direktorin des HBZ, Frau Dr. Silke Schomburg (schomburg Klammeraffe hbz-nrw.de).

Danke, HBZ

Nachdem vor kurzem, worauf ich noch zurückkomme, mitgeteilt wurde, dass das HBZ die Archivfunktion aller seiner Mailinglisten abschaltet (wegen der DSGV, natürlich), eine katastrophale Entscheidung, schaute ich mir die Archivseite der wohl wichtigsten Liste Forumoeb an. Man kann die Monatsarchive in gepackter Form herunterladen. Wer so etwas nicht regelmäßig macht, kann sich ähnlich dumm anstellen wie ich.

Monatsarchiv testweise heruntergeladen. Mein Windows 7 (ich musste natürlich wieder nach einer Anleitung googlen, welches Betriebssystem ich habe, weil ich mir das nicht merken kann) erkennt den Dateityp gz (GNU-ZIP, lizenzfrei) nicht. Versucht, mit dem Editor zu öffnen, Dateisalat. War auch keine gute Idee, wegen dem “gepackt”. Unachtsam das Häkchen nicht entfernt, also öffnet Windows nun alle .gz mit dem Editor. Minuten mit dem entsprechenden Dateitypen-Manager verbracht um festzustellen, dass man diese Zuordnung nicht so einfach löschen kann. Im Netz nach dem Problem gegoogelt. Registryeingriff verworfen, Programm ExtMan heruntergeladen gz darin gelöscht. Für das Entpacken nach dem Rat von CHIP 7-Zip installiert. Die Archivdateien sind einfache Textdateien, bei denen ich mich frage, wieso diese gepackt werden müssen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die Archive

Präsentation von Andreas Nestl (GDA Bayern) Ende 2017:

https://www.lwl.org/waa-download/tagungen/BKK_2017/Nestl.pdf

“Zusammenfassung

– DSGVO gilt grundsätzlich auch für Archive
– Archivierung personenbezogener Daten erheblich erschwert
– Privilegierung für Archivierung im öffentlichen Interesse
– Anpassung der geltenden Rechtslage erforderlich
(Datenschutz- und Archivgesetze des Bundes und der Länder
sowie der Archivsatzungen)
– Erweiterte Kontroll- und Dokumentationspflichten v. a. bei
Übernahme und Zugänglichmachung personenbezogener
Daten
– Beibehaltung der bewährten Praxis!”

Handreichung für Bibliotheken

Kennt jemand eine Definition oder Erläuterungen, was genau im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke (§ 28 BDSG neu) sind, wenn es nicht um die üblichen öffentlichen Archive im Sinne der Archivgesetze oder anderen allgemein anerkannten (?) Gedächtnisinstitutionen geht?

Der Landeshistoriker Adolf Diehl (1872-1947)

Der württembergische Landeshistoriker Adolf Eugen Diehl (GND) wurde am 6. März 1872 in Stuttgart geboren. Nach der Reifeprüfung 1890 studierte er in Tübingen, wo er auch 1899 zum Dr. phil. promovierte (da keine gedruckte Dissertation in den Bibliothekskatalogen auffindbar ist, könnte er mit dem Esslinger Urkundenbuch seinen Doktor gemacht haben). Ab 1896 bekleidete er eine Reihe von kurzfristigen Lehrerstellen in Württemberg, bevor er 1905 Oberpräzeptor in Leutkirch wurde. Von 1912 war er bis zum Ruhestand 1936 als Professor am Eberhard-Ludwig-Gymnasium in Stuttgart tätig.1 Am 12. Juni 1947 ist er in Stuttgart gestorben.2

Ein Schwerpunkt seines wissenschaftlichen Werks (Regesta Imperii) war die Erforschung der Geschichte der Reichsstadt Esslingen. Er bearbeitete das zweibändige Esslinger Urkundenbuch (1899 und 1905) und edierte die Chronik des Handwerkers Dionysius Dreytwein (1901). Insbesondere interessierte ihn die Esslinger Wirtschaftsgeschichte (etwa im Beitrag zur Festschrift für Dietrich Schäfer 1915).

An prominenter Stelle (in der “HZ”) näherte er sich 1937 begriffsgeschichtlich dem “Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation”. Von seinen beiden Studien über Freienverbände in der “ZWLG” (1940 über die Freien auf der Leutkircher Heide, 1943 über die Waibelhube bei Gmünd) habe ich die letztere selbst immer wieder mit Gewinn herangezogen und als grundlegenden Beitrag zur Territorialgeschichte des Gmünder Raums im Mittelalter geschätzt.

Einige Beiträge widmete Diehl auch Stuttgarter Themen, darunter zwei jüngst in Artdok eingestellte Artikel über das Grabmal Hermanns von Sachsenheim des Jüngeren in der Stuttgarter Stiftskirche und eine posthum publizierte Baugeschichte dieses Gotteshauses.

24. Mai 2018: Seite auf Wikisource angelegt.

#forschung

  1. Die Stammliste von 1935 aus seiner Personalakte im Staatsarchiv Ludwigsburg E 203 I Bü 2174 (Commons) und weitere Unterlagen, darunter auch das Lichtbild (Staatsarchiv Ludwigsburg F 201 Bü 562), verdanke ich der großzügigen Hilfe von Prof. Molitor. Einige Daten auch in: Württembergs Lehranstalten. []
  2. Stuttgarter Gedenktagekalender. []

Das Biebricher Gerichtsbuch aus dem 15. und 16. Jahrhundert ist jetzt im Stadtarchiv Wiesbaden

http://www.fr.de/rhein-main/alle-gemeinden/wiesbaden/wiesbaden-historische-erbvertraege-a-1492583

“Das Gerichtsbuch von Mosbach-Biebrich für die Zeit von 1418 bis 1578 hat einen neuen Besitzer. Das Hessische Hauptstaatsarchiv, wohin das Werk 1970 aus dem Nachlass des ehemaligen Biebricher Heimatforschers Georg Kraus Senior abgegeben worden war, überreichte das Gerichtsbuch dieser Tage dem Stadtarchiv der Landeshauptstadt.”

Ursache Kölner Archiv-Einsturz: Laut Gutachter Fehler in Schlitzwand

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/gutachter-nennt-ursache-fuer-koelner-archiv-einsturz100.html

“Im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat der Vorsitzende Richter am Mittwoch (16.05.2018) die Kernaussage des jetzt fertig gestellten Gutachtens vorweggenommen. Demnach ist das Unglück laut dem Sachverständigen eindeutig durch eine Fehlstelle in der Schlitzwand verursacht worden. 5.000 Kubikmeter Erde, Kies und Wasser seien durch das Loch geflossen und hätten so das Stadtarchiv-Gebäude zum Einsturz gebracht. “

Flößerunterlagen kommen in Kommunalarchive

In Schiltach:

“Es geht dabei um ein gedrucktes Buch aus dem Jahr 1767 sowie um ein handgeschriebenes Buch voller eigenartiger Zahlen und Zeichen. Das erste hat den Titel “Zunfts-Ordnung vor das Schifferthum zu Schiltach”. Es beinhaltet einen Erlass Herzog Carl Eugens zur Neuordnung der Flößerei an der oberen Kinzig, nach der die Schiffer, Flößer und Waldbesitzer an der württembergischen Kinzig sich fortan zu richten hatten.

Dies schuf viel Ärger, da der Landesherr in altgewohnte Rechte eingriff: Holzhandel und Flößerei wurden auf eine Zunft mit Sitz in Schiltach konzentriert, mit nur 20 Mitgliedern: zwölf Schiltacher, sechs Alpirsbacher und zwei Lehengerichter. Für sie war die “Ordnung” jetzt die rechtliche Grundlage, und so steht in dem Exemplar: “Dieses Buch gehört dem Christian Wilhelm Trautwein, Schiffer in Schiltach.” Als solcher 1818 genannt, ist er gut bekannt: 1830 flößte er auf der Wutach, 1850 gründete er die Holzhandelsfirma Gebr. Trautwein.

Sein mehr als 250 Jahre altes Buch ist eines der wenigen, das die Zeiten überdauert hat.

Einmalig ist das handschriftliche Buch. Es stammt aus Wolfach, verfasst hat es der dortige Wasserzoller Krempp, für den es tatsächlich eine Art “Bibel” war. Zur Hälfte enthält es Tabellen der einzelnen Holzsortimente wie Gemein-, Gefrömtes-, Holländerholz, Bort, Trom mit ihren verschiedenen Längen und Durchmessern. Umgerechnet in Stück waren sie die Grundlage für die in Kreuzern und Gulden zu zahlenden Floßzölle.

Krempp trug diese Daten in den Jahren 1806 bis 1810 zusammen, Nachträge gehen bis 1835. Der Hauptwert des Buchs aber liegt in 348 Zeichnungen: Den Hof- oder Holzzeichen der “Waldbauren” des Wolf- und des oberen Kinzigtals, die mit ihren Namen vermerkt sind: 30 von Schenkenzell, 25 von Kaltbrunn, 47 von Kinzigtal und Heubach, 36 von Oberwolfach, 61 von Schapbach und Rippoldsau, 31 von Reinerzau, 33 von Schömberg, 16 von Rötenbach, 27 von Lehengericht.

Dazu kommen die Zeichen der “Wolfacher Kompanie” sowie der “berechtigten Schiffer” aus Schiltach, Lehengericht, Alpirsbach und Umgebung. Die Zeichen wurden mit dem Reißmesser in die Stämme “gerissen”, sodass man die jeweiligen Eigentümer feststellen konnte. Sie finden sich aber auch auf Arbeitsgeräten, Werkzeugen und an Gebäuden, wo sie als Hofzeichen den Besitz markierten.”

Und in Wolfratshausen:

“Die Papiere stammen aus dem Besitz von Otto-Ernst Holthaus. Die Erben alter Flößerfamilien hatten sie ihm einst überlassen. Holthaus zeigte sie als Exponate in der Flößerstube, die der Geschäftsmann Mitte der 1970er-Jahre in der dritten Etage seines Isar-Kaufhauses am Untermarkt eingerichtet hatte. Der Raum wich später einer Erweiterung des Warensortiments. Von da an schlummerten die Bücher in Holthaus’ Heim. Kürzlich überließ der ehemalige Kaufmann – selbst Mitglied des Wolfratshauser Flößervereins – die Dokumente seiner Vereinsvorsitzenden Rüth. Die wiederum reichte sie nun an Kalleder weiter. „Wo“, fragt sie, „sind solch wertvollen Dokumente besser aufgehoben als in diesem wunderbaren Stadtarchiv?“”

#Gemeinfreitag (Mai, Woche 3)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Mai, Woche 2)

***

Christian Kahle meldete:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Windmühle_Sprengel_2018-05_I_(retuschiert).jpg (nachbearbeitet von der Wikipedia:Fotowerkstatt)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Windmühle_Sprengel_2018-05_II.jpg

TeilnehmerInnen meiner Übung luden hoch:

https://archive.org/details/MyItem_201805
https://archive.org/details/ZurGeschichtsforschungberDieRomn
https://archive.org/details/Schiller_201805

Ich selbst schaufelte drei Einheiten aus HathiTrust zu den Hessischen Blättern für Volkskunde ins Internet Archive.

Drei Handschriftenabbildungen erhielt ich aus dem Ugelheimer-Katalog.

Von vier Fotos aus dem Katalog zum Schwäbisch Gmünder Maler Johann Georg Strobel zeige ich unten den letzten Bürgermeister der Reichsstadt Alois Beiswenger.

***

Fazit: 7 Abbildungen, 2 Fremd-Abbildungen, 3 PDFs, 3 Fremd-PDFs

Summe 2018: 207 Abbildungen, 116 PDFs, 16 Fremd-Abbildungen, 6 Fremd-PDFs, 18 Fremd-Digitalisate, 1 Video = 364 Medien

Seit Anfang 2016: 1964 Medien

Fotografieren von Archivalien in den Lesesälen der Landesarchive RLP erlaubt

https://www.landeshauptarchiv.de/service/oeffentlichkeitsarbeit/aktuelle-nachrichten/einzelansicht-aktuelles/news//detail/News/fotografieren-von-archivalien-in-den-lesesaelen-der-landesarchive-rlp-erlaubt/

“Ab sofort ist das Fotografieren von Archivalien durch Benutzer/innen auch in den Lesesälen der Landesarchive Rheinland-Pfalz (inklusive deren Außenstellen) erlaubt. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung und Erleichterung der Benutzung erreicht.

Wie Sie den Richtlinien, die Ihnen auch in den Lesesälen zur Verfügung stehen, entnehmen können, gelten für das Fotografieren im Lesesaal die gleichen Grundsätze und Einschränkungen wie für die Arbeit am Lesesaalscanner. Die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten. Das Fotografieren ist bei der Lesesaalaufsicht anzumelden und darf erst nach der Genehmigung an dem ausgewiesenen Aufnahmetisch durchgeführt werden.”

Nachtrag zu: https://archivalia.hypotheses.org/71895

Die Werke der Bamberger Offizin Pfister zwischen Handschrift und Druck

Falko Klaes legt einen materialreichen Bericht zu dem Inkunabeldrucker vor:

https://mittelalter.hypotheses.org/12596

“Bis auf den ‚Belial‘ und die in Paris aufbewahrte zweite Auflage der deutschen ‚Biblia pauperum‘, sind heute alle Drucke in digitalen Versionen in zum Teil hervorragender Qualität verfügbar, sodass man im Gegensatz zu [Gottfried] Zedler, der „die behandelten Drucke nie b e i e i n a n d e r haben konnte“ und über „jährlich nur eine Urlaubszeit von wenigen Wochen zu Reisen nach den die Pfisterdrucken besitzenden Bibliotheken“ klagte, heute zumindest virtuell in der Lage sein kann, die Pfisterdrucke trotz ihrer Dislozierung nebeneinander zu legen.”

#inkunabel

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) hat fast 400 wertvolle historische Landkarten digitalisiert und online gestellt

“Aufgrund unerwartet hoher Zugriffszahlen ist das Kartenportal der Sammlung Woldan der ÖAW vorübergehend nicht erreichbar. Wir bemühen uns, die digitalisierten Karten der Sammlung Woldan so rasch wie möglich wieder online zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Verständnis.”

URL siehe
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=46209

19.5.2018: Die Seite funktioniert http://sammlung.woldan.oeaw.ac.at/, die Auflösung ist auch bei den Downloads sehr gut. Permalinks gibt es nicht. CC-BY ist bei solcher Flachware Copyfraud.

Hathi Download Helper nun noch besser

Als Nachtrag zu https://archivalia.hypotheses.org/69593 kann ich aus persönlicher Erfahrung versichern, dass das Erstellen eines PDFs von in HathiTrust nur mit US-Proxy erreichbaren Büchern noch einfacher geworden ist. Man braucht (wie bisher) keinen eigenen US-Proxy (mit einem solchen geht es natürlich schneller), sondern kann “use proxy server” anklicken. Mit dem neuen 1-Klick-Download muss man nur warten, bis die Metadaten erfolgreich aberufen wurden, danach startet nach dem Klick auf “Get Book” die Erstellung des PDFs automatisch (Voreinstellung).

Für GND-Freaks: Lobid

https://lobid.org/gnd

“lobid-gnd bietet eine Rechercheoberfläche zum Durchsuchen der GND und eine Web-API auf Basis von JSON-LD zur Verwendung der Daten in neuen Kontexten.” Eine kleine Auswahl an BEACON-Quellen ist beigegeben.

Am 18. April 2018 wurde in der Mailingliste von lobid gemeldet:

“1. lobid-gnd (beta) wurde gelauncht

Seit einiger Zeit ist der neue GND-Service online unter
https://lobid.org/gnd. Wie alle lobid-Dienste bietet lobid-gnd eine
Oberfläche zur Recherche und zum Filtern sowie eine Web-API zur Abfrage
von Daten in JSON(-LD). Wir beziehen täglich das GND-RDF über OAI-PMH,
wandeln es in JSON-LD um und indexieren es in ElasticSearch. Im HTML
werden zusätzlich noch Daten aus EntityFacts (Links zu weiteren
Datenquellen, Foto von Wikimedia Commons) geladen. (Wir arbeiten daran,
auch die EntityFacts-Daten zu integrieren und suchbar zu machen, so dass
man etwa auch mit externen Identifikatoren abfragen kann, siehe [1].)

2. Löschungen im Verbundkatalog abfragen

Von der UB Dortmund und auch von Seiten der USB Köln wurden wir bereits
öfter nach einer Möglichkeit gefragt, Löschungen in
hbz01/lobid-resources abfragen zu können. Wir haben nun eine Lösung
implementiert, die sich über einen neuen Parameter in der
lobid-resources-API abfragen lässt, siehe dazu die API-Dokumentation
“Löschung zwischen zwei Zeitpunkten”: http://lobid.org/resources/api

Viele Grüße
Adrian Pohl für das lobid-Team

[1] https://github.com/hbz/lobid-gnd/issues/69


Adrian Pohl”

Ich muss das ganz zitieren, denn ab 25. Mai verschwindet das Listenarchiv mit allen anderen Listenarchiven der HBZ-Mailinglisten!