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Wichtige Quelle zur Ansbacher Geschichte neu online

Ms. germ. oct. 94 – Sammelband in 7 Teilen: Konvolut aus Handschrift und Alten Drucken stand in meinem RSS-Feed und die Neugier gebot, das Digitalisat der UB Frankfurt anzuklicken.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-240358

Der “Historischer Zusammen-Trag von Allerhand merckwürdigen begebenheiten (…), welche sich so wohl vornehmlich allhier in unsern fürstlichen Landen und Residenz-Stadt Onolzbach, alß auch in verschiedenen andern Orten von 1695 biß auf gegenwärtige Zeiten deß [17, ergänzt KG] Jahrs sich ereignet” vom brandenburg-ansbachischen Hof- und Feldtrompeter Johann Martin Mayer umfasst über 800 Seiten (davon sind allerdings nicht wenige leer). Dieser Autor ist in Ansbach alles andere als unbekannt, denn er hat eine Reihe von Handschriften hinterlassen, die sich insbesondere im Archivbestand Ansbacher Historica des Staatsarchivs Nürnberg befinden. Als erste Information kann eine kurze Erwähnung im Jahrbuch für fränkische Landesgeschichte 1992, S. 270 dienen. Womöglich war die Frankfurter Überlieferung der Ansbacher Forschung noch gar nicht bekannt.

#fnzhss

Ellwanger Hinrichtungen im 15. Jahrhundert

Vor vielen Jahren (um 1990?) stieß ich auf eine faszinierende Quelle zur Kriminalitätsgeschichte des 15. Jahrhunderts: das Urgichtbüchlein des Stadtgerichts Ellwangen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Das zuletzt von Karl Otto Müller für eine 1910 erschienene Publikation1 benutzte Papierheft muss als verschollen gelten. Norbert Hofmann vom Staatsarchiv Ludwigsburg wusste nichts über seinen Verbleib, wie er brieflich am 27. Mai 1991 mitteilte, und auch der Ellwanger Stadtarchivar Immo Eberl konnte es damals nicht aufspüren, obwohl er sich mehrmals mit den Verwandten jenes Wachsziehers Ottmar Richter in Verbindung gesetzt hatte, dem es um 1910 gehörte.2 Das Stück zählte vor der Säkularisation zu den “Vicedomamt acta”.

Nach Müller setzte sich das Archivale aus zwei Teilen zusammen: einem älteren, wohl 1466 begonnenen mit der Halsgerichtsordnung und Aufzeichnungen über Hinrichtungen 1466-1477, und einem jüngeren, der 1492 angelegt wurde und bis 1499 reicht.

Glücklicherweise liegt der gesamte Inhalt der Quelle gedruckt (und inzwischen auch online) vor. Nachdem Albert Vogelmann anonym im Diöcesanarchiv von Schwaben 1897 die auf S. 3-8 überlieferten Notizen zur Entlohnung der Ellwanger Gemeindebeamten 1492 abgedruckt hatte3, edierte Müller 1910 die Geständnisse und Aufzeichnungen über Hinrichtungen. Die auf den S. 85-98 enthaltene Halsgerichtsordnung gab er einem Beitrag zur Geschichte des peinlichen Prozesses in Schwaben bei.4

Von besonderer Bedeutung sind die Aufzeichnungen der insgesamt 26 Geständnisse der Delinquenten, die überwiegend zum Tode verurteilt wurden. Sie haben bereits in der neueren kriminalitätshistorischen Forschung Beachtung gefunden. In Gerd Schwerhoff Aufsatz “Karrieren im Schatten des Galgens” (2005) wird die “anschauliche Phänomenologie der Eigentumskriminalität”, die sich aus der Quelle ergibt, hervorgehoben.5 Auch Peter Schuster hat dem aufschlussreichen Dokument einen Absatz gewidmet.6

Viele der Geständnisse dürften erfoltert worden sein, was natürlich ihren Quellenwert relativiert. Unter den Dieben gab es “Spezialisten”, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Objekten konzentrierten. Beispielsweise stahl Leonhard Fry, dessen “Sündenregister” mit etwa 50 Diebstählen besonders lang ist (S. 42-44), mehrfach Mess- und Gesangbücher. Während die meisten der Verurteilten regional agierten, war Michel Schuster von Winnenden (S. 69f.), den man aufgrund seiner vielen Verbrechen 1496 ertränkte (an sich für Männer untypisch), von Südtirol bis zu den Niederlanden unterwegs. In Mainz stahl er dem Henker einen Rock. Da er sich keinem Priester offenbaren wollte, beichtete er in Maastricht einem Stein.

Schuster gab vor, St. Valentins Sucht (fallende Sucht, Epilepsie) zu haben, und erschlich sich mit einer falschen Urkunde Almosen. Er zählte also zu der im Liber Vagatorum “Grantner” genannten Gruppe betrügerischer Bettler.7 Laut Auswertung der Konstanzer Gerichtsquellen durch Philipp Ruppert waren der Veitstanz und die fallende Sucht diejenigen Übel, die am meisten simuliert wurden.8

Michel Nagler von Pfahlheim, der seine Ehefrau schwer misshandelt und verwundet hatte, wurde zum Schwert verurteilt, aber zur Blendung begnadigt (S. 37). Bei einer anderen Ehesache wird das Augsburger Chorgericht erwähnt (S. 39).9

Die Bezeichnungen der gestohlenen Gegenstände sind für die Erforschung der Sachkultur von Bedeutung. Erwähnt sei nur ein “schribtisch”, der vermutlich in Ellwangen entwendet wurde (S. 39). Neben der Paarformel Nacht und Nebel (S. 71) fiel mir eine bildhafte sprichwörtliche Redewendung auf: Der “Doppelagent” Claus Hamel, der sowohl für den Ellwanger Fürstpropst als auch für dessen Feinde arbeitete, “hat zwai muoß in eim hafen kochen wöllen” (S. 22, auch S. 20). Er wurde 1476 gevierteilt. Für das Sprichwort sind Belege aus dem 16. Jahrhundert bekannt.10

An Regionalbezeichnungen notiere ich: “uff dem Hertfeld” (Härtsfeld, S. 41, auch S. 42), “uff dem Otenwald” (Odenwald, S. 21), Nellingen “uff der Alb” (S. 71), “im Etschland […] zwischen Stertzing und Muotern” (S. 70). Ein Flurname: “an der Heften” (S. 41).11

Diese knappen Hinweise wollten auf eine bemerkenswerte Geschichtsquelle aufmerksam machen, die auf jeden Fall die Lektüre lohnt und die man sicher auch im akademischen Unterricht mit Gewinn einsetzen könnte.

Nachtrag: Oliver Landolt wies mich freundlicherweise unverzüglich hin auf seinen Aufsatz “Delinquenz und Mobilität im Spätmittelalter. Beispiele aus Schaffhauser und Zürcher Justizakten” (in: Migration in die Städte, 2000, S. 77-92, e-periodica.ch; Zusammenfassung für ein breites Publikum hier), der viele weiterführende Hinweise (auch zu betrügerischen Bettlern) enthält. Der in Anm. 10 genannte Artikel von Gerhard Jaritz 1978 (mit wörtlicher Wiedergabe eines Diebsgeständnisses von 1462) ist online (PDF).

3. Mai 2018 Weimar, HAAB, Cod. Fol. 73 überliefert – nach dem ungedruckten Katalog von Franzjosef Pensel 2000 – “Anf. 23r (Überschrift:) Meins g[nedigen] h[errn] von Elwangen freyheit ubers plut zu richten der arttickel Also ob einch [!] verleymt Schedlich vnd übeltedig leütte Bey in gefangen oder gefangen zu in [durchstrichen: gesproch] gefürt vnd procht wirden Die in sunder nit anclagen hetten, das sy dan sollich verleympt leüt frogen vnd vm ir offenbar missetad

Schl. 23r An Irm leyb vnd leben oder mit andren penen stroffen vnd bussen”. Vgl. auch Die Goldene Bulle (2009), S. 1004 (Auszug GBS); Handschriftencensus. Zum Vorgehen gegen landschädliche Leute in Ellwangen schreibt Arno Buschmann (PDF): “Insgesamt war die Ellwanger Halsgerichtsordnung keineswegs eine umfassende gesetzliche Fixierung des Verfahrens in peinlichen Strafsachen vor dem Ellwanger Stadtgericht, sondern eher eine Art „Musterordnung“ für die Durchführung eines Prozesses gegen landschädliche Leute, in der vorgeschrieben wurde, wie ein solcher Prozeß rechtmäßig durchzuführen war und welche einzelnen Prozeßschritte […] beachtet werden sollten”. Zu beachten ist ebenfalls: “1470 verlieh Kaiser Friedrichs III. Schultheiß, Rat und Gericht ein Privileg, das ein Richten nach Leumund, also nach Gerücht, nach Hörensagen, erlaubte. In diesem Leumundsbrief wird auch darauf hingewiesen, dass Ellwangen „von alter denn Bann über das Blute zu richten gehabt und noch haben.“” (Piech 2009, S. 530, doi nach einer Abschrift des Privilegs von 1713, Staatsarchiv Ludwigsburg B 412 Bü 2).

21.5.2018 Die Quelle ist mir seit 1979 bekannt, entnahm ich alten Aufzeichnungen von mir.

#forschung #rechtsgeschichte

  1. Karl Otto Müller: Ellwanger Urgichten aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. In: Schwäbisches Archiv 28 (1910), S. 17-23, 36-45, 69-75 (Forschergruppe Oberschwaben). Seitenzahlen ohne weitere Angaben stammen aus diesem Aufsatz. []
  2. Brief vom 14. Mai 1991. []
  3. Etwas von der Verwaltung der Stadt Ellwangen im Jahre 1492. In: Diöcesanarchiv von Schwaben 15 (1897), S. 122-124 (Forschergruppe Oberschwaben). []
  4. Karl Otto Müller: Zur Geschichte des peinlichen Prozesses in Schwaben im späteren Mittelalter. Ellwanger Halsgerichtsordnung von 1466. In: Tübinger Studien für Schwäbische und Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 2 Heft 3. Tübingen 1910, S. 22-79, im Scan im Internet Archive fehlen die Seiten 36-57. Edition: S. 71-79. []
  5. Gerd Schwerhoff: Karrieren im Schatten des Galgens. In: Kriminalität und Gesellschaft in Spätmittelalter und Neuzeit (2005), S. 11-46, hier S. 28 (PDF regionalgeschichte.net). Ich hatte Gerd Schwerhoff seinerzeit auf die Quelle aufmerksam gemacht. []
  6. Peter Schuster: Die mittelalterliche Stadtgesellschaft vom Eigentum her denken. In: Stadt und Recht im Mittelalter (2003), S. 167-180, hier S. 173f. (Auszug GBS, S. 173, S. 174). []
  7. Vgl. etwa Schwerhoff S. 31. Digitalisat der Pforzheimer Erstausgabe: SB Berlin. [23.4.2018: Vgl. auch Robert Jütte: Abbild und soziale Wirklichkeit des Bettler- und Gaunertums zu Beginn der Neuzeit, 1988, S. 82.] []
  8. Philipp Ruppert: Konstanzer Beiträge zur badischen Geschichte 3 (1892), S. 214 (UB Freiburg). []
  9. Zu diesem vgl. Christian Schwab: Das Augsburger Offizialatsregister (1348-1352) (2001). []
  10. Google-Suche. []
  11. Vgl. OAB Ellwangen S. 159 (Wikisource); OAB Aaalen, S. 200f. (Wikisource). Zur Adelsfamilie von der Hefte: Graf 1984 S. 87 (Freidok). []

#Gemeinfreitag (April, Woche 2)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (April, Woche 1)

***

Freunde der Technikgeschichte schätzen sicher das von Christian Kahle gemeldete Foto “Historischer Ringlokschuppen mit Drehscheibe in Buchholz in der Nordheide”.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ringlokschuppen_in_Buchholz_in_der_Nordheide.jpg

Einiges Neue gibt es zur #Rechtsgeschichte: Die SB Berlin steuerte via Vifa Recht zwei Digitalisate zur Nürnberger Kriminalitätsgeschichte bei. Das von ihr digitalisierte Tagebuch des Nürnberger Henkers Meister Franz Schmidt besprach Alfred Walheim:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Walheim_maister_1914.pdf

Ein entlegener Aufsatz zu einem Folterstuhl: Fritz Byloff: Der “ordinary Hexenstuhl”. In: Blätter für Heimatkunde. Hrsg. vom Historischen Verein für Steiermark 15 (1937), Heft 5, S. 57-64

Die von KO Müller edierte Ellwanger Halsgerichtsordnung ist gemeinfrei:

https://archive.org/details/mueller_halsgerichtsordnung (Auszug)

Ebenfalls neu im Internet Archive:

Ferdinand Vetter (Hg.), Der heilige Georg des Reinbot von Durne. Mit einer Einleitung über die Legende und das Gedicht, Halle a.d. Saale 1896

Dank der Wikipedia-Bibliotheksrecherche konnte ich drei umfangreiche Aufsätze zur Limburger Chronik in den neu angelegten Wikisource-Artikel zum Bibliothekar Gottfried Zedler eintragen. Die lateinische Dissertation Zedlers lieferte Google Books mit US-Proxy.

Volkskunst und Volkskunde. Monatsschrift herausgegeben vom bayerischen Verein für Volkskunst und Volkskunde e. V., 1903-1911 – die Zeitschrift ist online (siehe Wikisource). Nur ein Band war schon im Internet Archive präsent. Ergänzend: Bayerische Hefte für Volkskunde, Jahrgang 1922; Der Urquell 1897/98 (Wikisource).

Das Foto eines Einbands in der Mainzer Stadtbibliothek durfte ich auf Commons verfügbar machen.

Keine Schöpfungshöhe hat der Petitionsbescheid zur Hamburger Commerzbibliothek.

Aus den Altfränkischen Bildern 2018 übernahm ich: Südfrüchte in Nürnberg 1708, einen studentischen Fackelzug und Schwäbisch Hall nach dem Stadtbrand 1728.

***

Fazit: 5 Abbildungen, 15 PDFs, 1 Fremd-Abbildung, 1 Fremd-PDF, 2 Fremd-Digitalisate

Summe 2018: 119 Abbildungen, 91 PDFs, 10 Fremd-Abbildungen, 1 Fremd-PDF, 17 Fremd-Digitalisate = 238 Medien

Seit Anfang 2016: 1838 Medien