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Digitalisate müssen korrekt mit Metadaten verknüpft werden!

Ich weiß nicht, wie oft ich es schon hier beanstandet habe: Digitalisate von Handschriften (aber auch von gedruckten Büchern) müssen korrekt mit den für die wissenschaftliche Nutzung unverzichtbaren Metadaten (verwahrende Institution, zitierfähige Signatur) verknüpft werden. Dies bedeutet: Es muss mit einem Blick auf der Metadatenseite und im Viewer klar und deutlich erkennbar sein, wo die Handschrift liegt und welche zitierfähige Standortnummer oder -kennzeichnung (falls vorhanden, sonst: ohne Signatur) sie trägt.

Selbst für die BSB München ist das kein Problem:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00083397/image_1

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Es ist absolut inakzeptabel, wenn man bei der ULB Düsseldorf mehrfach klicken muss, um an die Signatur der Primärform zu kommen. Auf https://archivalia.hypotheses.org/69461 beschied man mich: “Standort und Signatur lassen sich auf folgendem Weg ermitteln: Ausgehend von der Titelanzeige in den Digitalen Sammlungen folgend Sie dem Link „Nachweis in der ULBD“; es wird Ihnen die entsprechende Sekundäraufnahme angezeigt. Dort auf „Primärform“ klicken und Sie gelangen zum Katalogeintrag des Primärwerks, dem Sie Standort und Signatur entnehmen können”.

Die Aussage “Standort und Signatur werden (aus systemimmanenten Gründen) in den Digitalen Sammlungen im Regelfall nicht angezeigt” trifft im übrigen auf die normalen Handschriftendigitalisate fast immer nicht zu:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/nav/classification/507874

Das “System” kann offenbar problemlos überlistet werden, wenn man die Signatur dem Titel voranstellt …

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Es gibt einen Schwung neuer Klagenfurter Handschriften online:

http://manuscripta.at/m1/lib_digi.php?libcode=AT4400

Manuscripta.at verlinkt auf eine OPAC-Ansicht, der die Handschriftensignatur nicht zu entnehmen ist. Man muss entweder links auf den Reiter Detail gehen oder die Vollanzeige aufrufen, wo ein weiterer Klick erforderlich ist, um “PA 105” als Signatur zu finden, was Manuskripta.at mit der traditionellen Bezeichnung “Pap.-Hs. 105” wiedergibt. Im Viewer ist die Signatur nicht ohne weiteres identifizierbar. Perg.-Hs. 5 heißt im OPAC: PE 5.

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Bei der UB Gent sieht man im Viewer eine Vielzahl an Metadaten (einschließlich einer CC-Lizenz), aber das wichtigste fehlt: die Handschriftensignatur. Es ist sicher nicht jeder so begriffsstutzig wie ich, aber ich habe lange herumgesucht, bevor im OPAC mir unten bei Service die Signatur auffiel.

Zwei Digitalisate zur Nürnberger Kriminalitätsgeschichte

Die Vifa-Recht hat freundlicherweise ins Netz gestellt:

Theodor Hampe: Die Nürnberger Malefizbücher als Quellen der reichsstädtischen Sittengeschichte vom 14. bis zum 18. Jahrhundert, 1927
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0002221C00000000

Maister Franntzn Schmidts Nachrichters inn Nürmberg all sein Richten, hrsg. von Albrecht Keller, 1913
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0002217F00000000 (im Digitalisat fehlen die Seiten 1-6) [15.4.2018 nur die fehlenden Seiten dank rascher Hilfe der SB Bamberg:
https://archive.org/details/MaisterFranntznSchmidtsNachrichters]

Kurze Rezension der Ausgabe: e-periodica.ch. Längere von Alfred Walheim 1914: Commons.

Keller hat eine Handschrift des GNM seiner Ausgabe (etwas normalisiert) zugrundegelegt.

Zu weiteren Ausgaben des berüchtigten Scharfrichter-Tagebuchs:

https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Schmidt_(Henker)#Quellen

http://www.geschkult.fu-berlin.de/e/jancke-quellenkunde/verzeichnis/s/schmidt/index.html

Wieso dieses Selbstzeugnisse-Verzeichnis die Quelle nach der Ausgabe von 1801 zitiert, ist nicht ersichtlich. Zum Vergleich:

Heinz Zitzmann (1587), der vorgibt, in den Venusberg zu fahren und verborgene Schätze zu kennen: Keller S. 92 Nr. 121 entspricht Endtner S. 143 Nr. 119 (MDZ).

Die Schatzgräberin Elisabeth Aurholtin 1598 (vgl. Hampe S. 63f.): Keller S. 45-47 Nr. 182 entspricht Endtner S. 71-73 Nr. 182.

Joel Harrington 2013/2014 hat eine ältere und bessere Überlieferung gefunden:

https://books.google.de/books?id=7HTcAgAAQBAJ&pg=PT14 (deutsche Ausgabe 2014)

#rechtsgeschichte

Zeichnung 1591

Späte Hexenprozesse

Andrea Bendlage: Rezension zu: Wolfgang, Behringer; Lorenz, Sönke; Bauer Dieter R. (Hrsg.): Späte Hexenprozesse. Der Umgang der Aufklärung mit dem Irrationalen. Bielefeld 2016 , in: H-Soz-Kult, 10.04.2018, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-29301.

“Klaus Graf berichtet über einen Prozess in der Stadt Endingen gegen Anna Trutt 1751, der trotz des Edikts Maria Theresias gegen Hexerei-Prozesse stattfand. Auch hier sieht der Autor eine Ursache im Zusammenwirken der Einsichten der Aufklärung und des (Gegen-)Gewichts juristischer und theologischer Traditionen, die an der Realität von Schadenszauber lange festhielten. Graf kann nachweisen, auf welch wackeligen Füßen das Urteil stand, denn es wurde über die Ortsgrenzen hinaus kaum etwas über den Fall bekannt. Heute erinnert an die Verurteilte eine Dauerausstellung in Wyhl.”

Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/8413