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Die illuminierten Handschriften, Inkunabeln und Frühdrucke der Oberösterreichischen Landesbibliothek in Linz

Teilband 1 ist online:

http://www.oapen.org/search?identifier=645550

Was das soll, nur den Textband auf OAPEN zugänglich zu machen?

Den Tafelband findet man auf http://www.austriaca.at/x-coll3769c5

21.3. “Text- und Tafelband kann man recht unkompliziert von der FWF-E-Book-Library runterladen:
Text: https://e-book.fwf.ac.at/detail_object/o:1160?SID=&actPage=&type=listview
Tafeln und Register: https://e-book.fwf.ac.at/detail_object/o:1161?SID=&actPage=&type=listview

Die Ritterschaft im Herzogtum Westfalen 1651-1803

1651 verfügte der Landdrost des Herzogtums Westfalen für die Ritterschaft die Ahnenprobe zu 16 Ahnen, entnehme ich der Besprechung von Norbert Föckeler (in: Sauerland 2018/1, S. 44) des 2017 erschienenen Buchs zur Adelsgeschichte von Andreas Müller (Inhalt via ISBN-Suche), in dem die Aufschwörungen einen Schwerpunkt darstellen.

Zum Thema Ahnenprobe:

https://archivalia.hypotheses.org/18612

https://archivalia.hypotheses.org/3013

https://archivalia.hypotheses.org/?s=ahnenprobe&submit=Suchen

Rätselhafte Handzeichnung in Pfarrgefälle-Büchlein von 1647

Das Blog

http://blog.archiv.ekir.de/2018/03/13/raetselhafte-handzeichnungen-in-einem-buechlein/

bittet um Hilfe.

Via
http://tour-de-kultur.de/2018/03/18/kultur-news-kw-11-2018/

Rätselhafte Handzeichnung im Pfarr-Gefälle Büchlein von 1647, eingebunden mit einer Urkunde, vermutlich ehemalige Wolfer Kloster, aus Bestand: AEKR 4KG 110B (Kirchengemeinde Enkirch)

Toller Archivraum in Mailand für die Öffentlichkeit zugänglich

Walter Behrendt wies mich hin auf:

https://rabdo.blog/2018/01/24/un-nuovissimo-e-antichissimo-percorso-segreto-nel-cuore-di-milano/

Der Archivsaal des im 15. Jahrhundert gegründeten historischen Krankenhauses Ca’ Granda und die angrenzende Krypta der Kirche Annunciata sind im Rahmen von Führungen zugänglich.

https://www.arsemilano.it/

http://www.policlinico.mi.it/AMM/beni_culturali/beni_storici_artistici/archivio.html

Moving Wall der BLO 2018 online

https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/20180316

“Für das Jahr 2018 wurden folgende Zeitschriftenbände digitalisiert und erschlossen:

Jahrbuch für fränkische Landesforschung: Band 71 (2011)
Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg: Band 100 (2013)
Sammelblatt des historischen Vereins Ingolstadt: Band 116 (2007)
Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte: Band 75,1/2 (2012), Band 75,3 (2012)”

Die Moving Walls sind natürlich viel zu lang! Die fehlende Volltextsuche ist ein Skandal.

Ob dafür der folgende Aufsatz entschädigt: Gibt es Jesuiten auf dem Mond?

„UNDTERSCHÜDLÜCHE GESCHÜCHTEN“. Die Klagenfurter Reimchronik

Es ist mir gelungen, zu der Klagenfurter Ausstellung, auf die das VÖBBLOG verweist, ein – in der Liste auf manuscripta.at fehlendes – Handschriftendigitalisat aufzuspüren:

http://ubdocs.uni-klu.ac.at/open/voll/handschriften/AC06757338.pdf

Ältere Ausgabe von Khull 1897:

https://archive.org/stream/bub_gb_r-M4AQAAMAAJ#page/n83/mode/2up

#fnzhss

Mannheim: Nach zwei Jahren Umbauzeit und einem Umzug mit 100.000 Kartons wird das “Marchivum” am Wochenende eröffnet

https://www.swr.de/swraktuell/rp/ludwigshafen/tag-der-offenen-tuer-im-mannheimer-marchivum-stadtarchiv-zieht-in-weltkriegsbunker/-/id=1652/did=21341410/nid=1652/1ye8zyq/index.html

http://www.marchivum-blog.de/2018/03/13/die-letzten-vorbereitungen-zur-eroeffnung-laufen/

Der nächste große Permalink-Frevel kommt von der ÖNB Wien

Die Österreichische Nationalbibliothek präsentiert ihre Handschriftendigitalisate in einem vorsintflutlichen Viewer ohne die Möglichkeit, Einzelseiten dauerhaft zu verlinken, was aber erforderlich wäre, um mühsames Suchen nach der Folioangabe zu vermeiden, denn anders als bei dutzenden anderer, oft kleinerer Projekte ist keine Konkordanz zur Blattzählung bereitgestellt. Im Viewer gibt es weder eine Thumbnail-Reihe noch findet man einen Permalink oder einen Link zum Katalogisat im OPAC (von IIIF bzw. Mirador-Viewer ganz zu schweigen).

Um ein Handschriftendigitalisat zu verlinken, sind vier Möglichkeiten in Gebrauch, da die im Browser sichtbare URL des Mets-Viewers sich dafür nicht eignet:

1. Link zum Viewer/Digitalisat, den das Katalogisat im OPAC verwendet – er liegt unter dem Thumbnail (Beispiel Reiner Musterbuch: http://data.onb.ac.at/dtl/6432503)

2. Link zum OPAC-Katalogisat, dort als “Zitierlink” ausgewiesen (Reiner Musterbuch: http://data.onb.ac.at/rec/AC13959158)

3. Link zum Permalink in manuscripta.at (Reiner Musterbuch: http://manuscripta.at/?ID=9873)

4. Ein Link zum Viewer, der teilweise im Handschriftencensus (Beispiel) – erstellt aufgrund aufgrund interner Kenntnisse – zu finden ist (Reiner Musterbuch: http://archiv.onb.ac.at:1801/webclient/DeliveryManager?pid=6432503)

Nr. 1 hat den Nachteil, dass der Link nicht am Digitalisat steht und auch nicht als Zitierlink ausgewiesen ist. Der Handschriftencensus verwendet aber diesen Link in einem Teil seiner Einträge immer noch. Für 2018 gibt es anscheinend kein deutschsprachiges Wiener Volldigitalisat, aber für Neuzugänge 2017 hat die im Handschriftencensus zuständige Bearbeiterin Glaßner, zugleich verantwortlich für manuscripta.at, wohl durchgehend Möglichkeit Nr. 3 gewählt. Zumindest ergänzend findet sich im Handschriftencensus aber auch Nr. 2 (Beispiel).

Nr. 4, anscheinend nicht offiziell dokumentiert und nirgends als “Zitierlink” ausgewiesen, macht keinen sonderlich dauerhaften Eindruck, aber das täuscht. Eine von mir hier 2010, also im digitalen Zeitalter vor Äonen, verlinkte Inkunabel ist nach wie vor erreichbar.

Nr. 3 hat den Vorteil, dass dort weitere Links zur Handschrift abrufbar sind.

Die Schönheit der digitalisierten Handschriften entschädigt für vieles, nicht aber für den ungeheuren Frevel, dass die Zitierlinks zum OPAC (Nr. 2) kürzlich geändert wurden und nun tausende Links in manuscripta.at leerlaufen (von anderen Websites ganz abgesehen). Ich hatte vor einigen Tagen die defekten Links in manuscripta.at bemerkt, war aber nicht sonderlich beunruhigt, da ich an einen vorübergehenden Serverausfall dachte. Aber eine Nachfrage als Kommentar zum Archivalia-Eintrag über das Reiner Musterbuch ließ mich genauer hinsehen.

Manuscripta.at hat als Link zum Digitalisat nach Methode Nr. 2:

http://data.onb.ac.at/rec/AL00175641 (erzeugt 404-Fehlermeldung)

Derzeit gültig ist aber:

http://data.onb.ac.at/rec/AC13959158

Das geht so nicht! Die Wissenschaft muss sich unbedingt auf Permalinks (= Zitierlinks) verlassen können. Hier geht es nicht um kleine Bodensee-Klitschen, sondern um eine der bedeutendsten Altbestandsbibliotheken der Welt und um die Zusammenarbeit mit der für das nationale Handschriftenportal manuscripta.at verantwortlichen Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Dass die ehemalige Handschriftenkommission der Akademie, die jetzt IMAFO heißt (und von Glaßner geleitet wird), nicht erfreut ist, davon darf ausgegangen werden. Dass sie aber ihre Nutzer mit keiner Silbe übergangsweise informiert, ist aber ebenfalls nichts als ein Frevel. Man wird feststellen, dass eine Rubrik “Aktuelles” in manuscripta.at überhaupt nicht vorgesehen ist!

Murks und Pfusch bei Permalinks von manuscripta.at musste ich 2014 geisseln:

https://archivalia.hypotheses.org/3324

Es dauerte zwei Jahre, bis der Fehler korrigiert wurde:

https://archivalia.hypotheses.org/54949

Damit es jetzt schneller geht, bitte ich Leserinnen und Leser, höflich formulierte Briefe mit der Bitte um Wiederherstellung der alten Zitierlinks zu senden an:

Frau
Dr. Johanna Rachinger
Generaldirektorin der Österreichischen Nationalbibliothek
Josefsplatz 1
Postfach 25
A-1015 Wien
johanna.rachinger(at)onb.ac.at

Herrn
o. Univ.-Prof. Dr. phil. Dr. h. c. mult. Anton Zeilinger
Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
A-1010 Wien
praesident(at)oeaw.ac.at

#Gemeinfreitag (März, Woche 3)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (März, Woche 2)

***

In Fulda wurde das Passionale sanctorum decimum ins Netz gestellt.

Christian Kahle meldete 6 Fotos:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Birkensee_im_Oktober_2017.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ortseingang_von_Lüllau.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schneverdingen_Haus_Schulstraße_13.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schneverdingen_Haus_Schulstraße_11.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schneverdingen_Haus_Schulstraße_9.jpg

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schneverdingen_Haus_Kirchstraße_3.jpg

Neu im Internet Archive:

Hermann Herre: Ilsenburger Annalen als Quelle der Pöhlder Chronik. Leipzig 1890

Archiv für österreichische Geschichte 96 (1907), 97 (1909)

Korrespondenzblatt des Vereins für siebenbürgische Landeskunde 25 (1902), 26 (1903), 27 (1904)

Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen 60 (1922)

Heinrich Kruse: Die Sagen der Stadt Erfurt. 1-2 (1877)

Adolf Rettelbusch zeichnete Felsen vor Helgoland und eine Windmühle in Cartagena.

***

Fazit: 2 Abbildungen, 5 PDFs, 6 Fremd-Abbildungen, 1 Fremd-Digitalisat

Summe 2018: 58 Abbildungen, 53 PDFs, 6 Fremd-Abbildungen, 14 Fremd-Digitalisate = 131 Medien

Seit Anfang 2016: 1731 Medien

Retrodigitalisierung in der Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit

Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit :: Vorstellung an zwei Beispielen.

Das Repertorium geht in seiner jetzigen Form auf Anfänge aus dem Jahr 2007 zurück. Sein Ziel ist nicht die wissenschaftliche Beschäftigung mit den dort anzutreffenden Inhalten, sondern eine informationstechnologische Aufbereitung digitaler Quellen zur Rechtsgeschichte. Es soll damit gezeigt werden, dass die gezielte Vernetzung digitaler Quellen einen informationellen Mehrwert erzeugt, der gegenüber dem Druckwerk eine neue Dimension eröffnet.

Das soll an zwei in der letzten Zeit ins Netz gestellten Texten verdeutlicht werden. Die Olmützer Gerichtsordnung von Heinrich Polan aus dem Jahr 1550 ist ein gemeinfreier Text, der 1908 von Heinrich Fischel herausgegeben worden ist. Demgegenüber ist die Dissertation von Helmut Coing über Die Frankfurter Reformation von 1578 und das Gemeine Recht ihrer Zeit. Eine Studie zum Privatrecht der Rezeptionszeit (Weimar 1935) urheberrechtsgeschützt. Ihre Digitalisierung war nur durch das Entgegenkommen der jetzigen Rechteinhaber möglich.

In beiden Fällen wurde erst — mit Hilfe eines OCR-Programms — ein maschinenlesbarer Text hergestellt und als XML-Text nach den Richtlinien der Text Encoding Initiative strukturiert. Die angestrebte Hypertextualisierung sah so aus, dass bei jedem Zitat innerhalb des Textes versucht wurde, ein Digitalisat des zitierten Textes aufzufinden und das Zitat möglichst punktgenau zu adressieren. Dies ist bei Texten, die nach Seitenzahlen zitiert werden, schon schwierig genug: Es gibt (oder gab) wenige Bibliotheken, die eine Seitenadressierung über die Seitenzahlen und nicht nur über die Scannummern anbieten. Gänzlich über die Möglichkeiten einer Privatperson hinaus geht eine vollständige Verlinkung bei einer systematischen Zitierweise, wie sie in frühneuzeitlichen Rechtstexten üblich ist. Es war in einzelnen Fällen möglich, gezielt Verlinkungsmöglichkeiten mit kanonischen Ziterweisen zu erstellen: Beispielsweise zum Corpus Iuris Civilis mit dem Angebot der Verlinkung auf verschiedene Ausgaben. Oder zum Sachsenspiegel mit der Glosse. Und — österreichspezifisch — das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811.

Im Laufe der Zeit entstanden diverse Hilfsmittel, die die Vernetzungsarbeit erleichtern sollten, etwa Entitätenlisten, mit deren Hilfe häufig wiederkehrende Quellen abgekürzt herangezogen werden können (ihre Zahl dürfte inzwischen im niedrigen fünfstelligen Bereich liegen).

So reizvoll es nach einem wissenschaftlichen Arbeitsleben in einem Team war, ganz auf sich gestellt arbeiten zu können, so hat dies auch Nachteile mit sich gebracht: Die Pflege der ursprünglich in WordPress publizierten Texte wurde immer komplizierter und es war absehbar, dass einmal ein Zeitpunkt kommen würde, an dem es in meinem persönlichen Umfeld niemand mehr geben würde, der die “Nachhaltigkeit” des Projektes würde garantieren können. Im Augenblick sind daher Bemühungen im Gange, das “Repertorium” an eine Institution anzuschliessen, die die Nachteile eines rein privaten Projektes ohne institutionelle und finanzielle Unterstützung würde ausgleichen können.

Als Abschluss erlaube ich mir den Hinweis auf einen relativ neuen Bestandteil des “Repertoriums”, der deutlich machen soll, dass auch in diesem privaten Rahmen Aufgaben sinnvoll angegangen werden können, deren persönliche Vollendung nicht möglich ist: Ein Webportal zum Ordo Iudiciarius Antequam.

In Zukunft werde ich hier — wenn es Interesse gibt — ab und an über Neuigkeiten in meinem “Repertorium” berichten.
Heino Speer / Paschingergasse 17 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee / Österreich [Mailadresse: heino.speer@repertorium.at]

Schränkt die Datenschutzgrundverordnung Meinungsäußerungen im Internet ein?

RA Stadler sagt ja:

http://www.internet-law.de/2018/03/schraenkt-die-datenschutzgrundverordnung-meinungsaeusserungen-im-internet-ein.html

“Die Meinungsfreiheit umfasst insbesondere das Recht, sich kritisch zu bestimmten Personen und ihrem Verhalten und Wirken zu äußern. Speziell die DSGVO postuliert das Verbot, konkrete Personen im Internet überhaupt namentlich zu nennen. Das mag für den juristischen Laien absurd klingen, entspricht aber der Rechtslage, die in Deutschland ab dem 25.05.2018 gelten wird.”

Siehe auch:

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/
https://archivalia.hypotheses.org/70957