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Frankfurt streitet über “Mohren-Apotheke”

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/die-mohren-apotheke-gehoert-zu-frankfurt-kommentar-15476206.html

Virginia Wangare Greiner fühlt sich diskriminiert, weil eine Apotheke „Zum Mohren“ heißt. Das darf man ihr abnehmen. So wie man sie verteidigen muss gegen jene Idioten, die sie jetzt mit Hass-Mails überschütten. Zum Diskriminieren gehören aber zwei. Jemand, der sich diskriminiert fühlt, und jemand, der jemanden herabwürdigen will. Deshalb darf von Frau Greiner verlangt werden, dass sie es ihrerseits glaubt, wenn die Sprachgemeinschaft sozusagen als kollektiver Sprecher sagt, dass sie das Wort „Mohr“ nicht so meint, wie Frau Greiner es versteht – wenn der Begriff überhaupt noch verwendet wird.

Angenommen, dieses Wort sei früher einmal als Schimpfwort gemeint gewesen, was begriffsgeschichtlich alles andere als eindeutig ist, so zählt dieses Argument heute nicht mehr. Man muss Geschichte nach den Maßstäben von früher beurteilen und das Heute nach den Maßstäben von heute. Zudem: Wenn man jedes Wort misstrauisch daraufhin prüfen muss, ob ein Idiot ihm einen unguten Sinn geben könnte, dann kann man nur sagen: „Du lieber Gott!“, was man sich gegenüber einem Atheisten vermutlich ebenfalls verkneifen müsste.

Digitale Stuttgarter Kunstkammer

http://blog.landesmuseum-stuttgart.de/3900-mal-kunstkammer/

Via
http://tour-de-kultur.de/2018/03/04/kultur-news-kw-09-2018/

In einem der transkribierten Inventare des 18. Jahrhunderts entdeckt man die Darstellung der Fußamputation Friedrichs III., ein frühes Beispiel der Bildberichterstattung (heute in der Albertina).

Vgl.
http://sammlungenonline.albertina.at/?query=Inventarnummer=[22475]&showtype=record
http://wwwg.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/22/html/1946.htm
http://www.handschriftencensus.de/21965

Fehlentscheidung des LG Frankfurt: US-Project Gutenberg blockt alle deutschen Nutzer

“Thomas Mann geht offline”, heißt es irreführend in einer kurzen Meldung im gedruckten SPIEGEL 10/2018, S. 67. Richtig ist: Alle deutschen IPs können den Gesamtbestand des nicht mit dem deutschen “Projekt Gutenberg” zu verwechselnden US-Angebots

www.gutenberg.org

nicht mehr benutzen. Grund ist eine unsinnige Entscheidung des LG Frankfurt, das dem S. Fischer Verlag Recht gab, der als Rechteinhaber der Werke von Thomas Mann es nicht hinnehmen wollte, dass diese im Gutenberg-Project frei zur Verfügung stehen.

Kommentar: Als Gegner des bestehenden Urheberrechts bejahe ich ein Recht auf Bildung durch Online-Klassiker-Lektüre. Der S. Fischer Verlag hatte genug Zeit, viel Geld mit Thomas Mann zu verdienen. IP-Sperren kann man z.B. durch einen US-Proxy leicht umgehen. Solange es kein globales Urheberrecht gibt, muss man eben damit leben, dass im einen Land ein Autor gemeinfrei ist und im anderen nicht.

Urteil und Hintergrundinfos:

https://cand.pglaf.org/germany/index.html

https://www.borncity.com/blog/2018/03/03/project-gutenberg-blockt-alle-deutschen-nutzer/