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Gesetz: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn man von einem “polnischen KZ” spricht

http://www.spiegel.de/politik/ausland/polen-kritik-aus-israel-an-strafvorschrift-zu-ns-todeslagern-a-1190160.html

https://www.mdr.de/heute-im-osten/polen-stellt-falsche-bezeichnung-von-kz-unter-strafe-100.html

Der völlig falsche Ansatz

Mein Kommentar zu:

https://blog.arthistoricum.net/beitrag/2018/01/26/neues-angebot-der-kubikat-bibliotheken/

“Inhaltsverzeichnisse z.B. von Zeitschriften gelten als urheberrechtlich nicht geschützt. Statt ein teures kommerzielles Produkt für die öffentlich finanzierten Wissenschaftler und lokale Bibliotheksbenutzer sollten die Kunstbibliotheken, deren ganze Erbärmlichkeit schon daran zeigt, dass die einschlägige Katalog-Metasuche aufgegeben werden musste (und das Nachfolgeprodukt ist längst nicht so gut), auf offene bibliographische Daten setzen, die im internationalen Verbund zu erarbeiten wären. Die Ebsco-Lizenzierung ist ein Armutszeugnis!”

München schafft Amt des Stadtchronisten ab

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/nicht-mehr-zeitgemaess-muenchen-schafft-amt-des-stadtchronisten-ab-1.3841487

Was ist das ein Bild, wenn eine Landeshauptstadt nicht mehr in der Lage ist, aus der “überbordenden Fülle der Informationen” das Wichtige auszuwählen? Ohne solche Filtermöglichkeiten könnte keine Verwaltung existieren.

Digitale Sammlung der Ritman Library

Es sollen bereits über 1600 Titel zur Verfügung stehen:

http://embassyofthefreemind.com/nl/collectie/online-catalogus/

Viele Titel sind auf Deutsch.

Ob das ein Permalink ist?
http://embassyofthefreemind.com/nl/collectie/online-catalogus/detail/e6b091d2-6115-8e0e-6d67-b8be64cdbce5/media/d43881f8-02e2-e291-82b6-8e13414f9d3e

Siehe auch
http://embassyofthefreemind.com/nl/collectie/digitale-collectie1

Basler Mumie ist identifziert

https://www.verlagshaus-jaumann.de/inhalt.basel-kriminalistische-spurensuche-zahlt-sich-aus.86c9c2fa-fe1a-44a4-8367-79aba09a0ce2.html

“Der aktuelle britische Außenminister – seinerseits weitläufig mit der Queen und Prinz Charles verwandt – ist […] ein Urenkel sechster Stufe der Basler Mumie.”

https://www.srf.ch/kultur/wissen/verwandt-mit-der-queen-die-basler-mumie-ist-identifiziert

#Gemeinfreitag (Januar, Woche 4)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Januar, Woche 3)

***

Die UB Heidelberg hat mit der Digitalisierung der Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde begonnen. Zwei Bände sind bereits einsehbar:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zhwk

Neu im Internet Archive:

August Ludwig Reyscher: Erinnerungen aus alter und neuer Zeit (1802-1880). Freiburg i. Br./Tübingen 1884

Neu auf Commons ein Brief von Johann Gottfried Pahl an, Überraschung, August Ludwig Reyscher:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_reyscher_1833_1.jpg (und -2)

Zu https://archivalia.hypotheses.org/69957 gehören:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hefner_hofwappenbuch_seite_80.pdf

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hartig_hebenstreit.pdf

https://archive.org/details/Adler1922No36

Aus Philadelphia erhielt ich:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ritter_pionierverein1908.pdf

Das Aquarell einer Gräberstraße von Pompeji schuf Adolf Rettelbusch 1886.

***

Fazit: 4 Abbildungen, 4 PDFs, 2-Fremd-Digitalisate

Summe 2018: 18 Abbildungen, 17 PDFs, 5 Fremd-Digitalisate = 40 Medien

Seit Anfang 2016: 1640 Medien

Zwergenaufstand

Thomas Hartmann in INETBIB:

“in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. ist auf Seite 6/Bildungswelten der ausführliche Gastbeitrag “Der neue Zwang zum Open Access” von Bernhard Kempen erschienen; er ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (dhv) mit seinen rund 30.000 Mitgliedern, darunter überwiegend Universitätsprofessoren/innen.

Kempen kündigt an, dass der Deutsche Hochschulverband “weitere Musterprozesse anstrengen und unterstützen” werde, “wenn Wissenschaftler in Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durch gesetzliche Anforderung, durch Arbeitsvertrag oder auf vermeintlich freiwilliger Basis mittels individueller Zielvereinbarung zum Open-Access-Publizieren angehalten werden.” U.a. widerspricht er energisch der Open Access-These, “dass dem Staat durch die Finanzierung von Wissenschaftlern aus Steuermitteln ein wie auch immer geartetes Recht erwachse, die von diesen erarbeiteten Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu stellen. Diese Position ist kulturfeindlich, urheberfeindlich, antiindividualistisch und antifreiheitlich.” Ferner besteht nach Ansicht Kempens in dem neuen gesetzlich garantierten Zweitveröffentlichungsrecht der Wissenschaftsautoren (§ 38 Abs. 4 UrhG seit 2014) “in Wahrheit ein Eingriff in deren Publikationsfreiheit und zugleich ein herber Schlag für die Verlage, die von exklusiven Publikationen leben.”

Anlässlicher Sündenfall ist § 44 Abs. 6 im 2014 novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg. Demnach ist das Hochschulpersonal in Baden-Württemberg per Hochschulsatzung zu einer frei zugänglichen Zweitveröffentlichung der Forschungsbeiträge zu verpflichten. Die Universität Konstanz hat als bundesweit erste Universität eine solche Satzung erlassen und sieht sich deshalb nun seit November 2017 mit einer Verfassungsbeschwerde eigener Professoren/innen vor dem Bundesverfassungsgericht; die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Deutschen Hochschulverband. Eine Einschätzung zu den wichtigsten (Rechts-)Fragen in meinem Beitrag “Zwang zum Open Access-Publizieren? Der rechtliche Präzedenzfall ist schon da!”, erschienen vor kurzem im OA-Journal LIBREAS, siehe http://libreas.eu/ausgabe32/hartmann/ Zum Zweitveröffentlichungsrecht bzw. Green Open Access ist mein Aufsatz im Praxishandbuch Open Access als Zweitveröffentlichung frei abrufbar unter http://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002D-6F30-3

ps. Diskussionswerte Aussagen des F.A.Z.-Artikels von Bernhard Kempen habe ich oben konkret zitiert, denn Zeitungsartikel dürfen bekanntlich nach der Urheberrechtsreform (UrhWissG) nicht mehr wie bisher in den elektronischen Semesterapparaten, Forscher-Intranetplattformen “geteilt” werden. Hochschulangehörigen, die sich für Zeitungsartikel interessieren, müssen in den Lesesaal ihrer Bibliothek oder dort nachfragen, ob die Bibliothek die F.A.Z. oder eine entsprechende Datenbank lizenziert hat.”

Seit Januar 2018 ist das Hessische Landesarchiv auch auf Facebook und Instagram vertreten

“Über Facebook informiert das HLA zeitnah über Veranstaltungen, Neuigkeiten und seine Angebote: https://www.facebook.com/landesarchiv.hessen/

Instagram dient zur Präsentation ausgewählter Archivalien, um die bunte Welt hinter den Magazintüren im rechten Licht erstrahlen zu lassen: https://www.instagram.com/hessisches_landesarchiv/