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#Gemeinfreitag (Januar, Woche 3)

Seit Anfang 2016 gibt es den #Gemeinfreitag. 2017 schloss er mit 900 Medien!

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende Januar 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Aber: 2017 steuerten andere über 30 Bilder und über 50 PDFs bei, Bibliotheken stellten 66 Digitalisate zur Verfügung – vielen Dank allen Beiträgern!

Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2018 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was nur wenig schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (Januar, Woche 2)

***

Neu im Internet Archive:

Der deutsche Herold 23 (1892)

Karl Victor Riecke: Beiträge zur Staats- und Verfassungsgeschichte Württembergs. Stuttgart 1879

Neu auf Commons:

Auszug aus einem Zeugnis des Gaildorfer Dekans Letsch über Johann Gottfried Pahl und Eingabe an das württembergische Konsistorium 1824

Der SB Bamberg wird verdankt:

Rezension von Johann Gottfried Pahl: Politische Lectionen für die Teutschen des neunzehnten Jahrhunderts. In: Kritisches Journal für das katholische Deutschland Bd. 1 H. 1 (1820), S. 396-401

Aus Berlin stammen drei neue Bilder auf Commons zu Johann Gottfried Pahl.

1887 wurde die venezianische Kirche San Trovaso von Adolf Rettelbusch gezeichnet.

***

Fazit: 4 Abbildungen, 4 PDFs

Summe 2018: 14 Abbildungen, 13 PDFs, 3 Fremd-Digitalisate = 30 Medien

Seit Anfang 2016: 1630 Medien

Haimo Halberstadensis

Das ganze Elend der Handschriftenerschließung bei mittellateinischen Autoren offenbart die aus dem Katalog von 1992 (!) übernommene Schlagzeile eines neu ins Netz gelangten Fuldaer Handschriftendigitalisats:

https://fuldig.hs-fulda.de/viewer/image/PPN424941007/1/

Sucht man in Manuscripta Mediaevalia, so findet man zu Haimo Halberstadensis, über 80 Treffer, viele davon ohne das zwingend erforderliche Pseudo. Im neuen Bonner Katalog (von Jürgen Geiß) ist bei S 281 Haimo Halberstadensis eingetragen, während bei anderen Handschriften korrekt das Ps. für Pseudo dabeisteht. In einem Fall ist die neuere Zuschreibung Haimo Altissidorensis angegeben.

Seit langem ist klar, dass das von Johannes Trithemius erfundene Werk des Halberstädter Bischofs (GND) komplett auf andere Autoren aufzuteilen ist, etliches auf Haimo von Auxerre (Haimo Altissidorensis). In den Geschichtsquellen heißt es: “Alle diese Zuschreibungen haben sich inzwischen als falsch erwiesen. Die „Epitome” stammt ebenso wie die Bibelkommentare von Haimo von Auxerre (PND100945260) , die übrigen Werke von unbekannten Autoren. G. Baader, NDB, VII, 1966, pp. 522-523 , Brunhölzl, I (1975) 340-341, 556-557, F. J. Worstbrock, in Verf. Lex., III (1981, 2. Aufl.) 650-651, Wattenbach – Levison – Löwe, VI (1990) 875-876”. Es mangelt also eigentlich nicht an zitierbaren Referenzen, aber viele moderne Handschriftenbearbeiter haben keine Zeit zu recherchieren und geben dann eben nur den Abdruck bei Migne an. Ein neueres mittellateinisches Nachschlagewerk, das die leider allzu verstreute und selbst in einem der deutschen Handschriftenzentrum nicht vollständig verfügbare Haimo-Literatur (über die ich mich vor allem in den 1990er Jahren kundig gemacht hatte, als ich zu Hirsau forschte) zusammenführen und auch eine Überlieferungszusammenstellung geben würde (und sei es auch nur auf die wichtigsten der zahllosen Handschriften beschränkt), ist nicht in Sicht.

http://www-app.uni-regensburg.de/Fakultaeten/PKGG/Philosophie/Gesch_Phil/alcuin/philosopher.php?id=907 ist kein Permalink. [und daher am 14.7.2023 nicht mehr erreichbar, q.e.d.]

Zweierlei Maß?

http://archaeologik.blogspot.de/2018/01/zweierlei-moral.html

Rainer Schreg kommentiert: “Im einen Fall werden Kulturgüter zerstört, weil nach der Überzeugung der Täter eine gottgefällige Welt geschaffen werden soll, im anderen Fall, weil Geld aus einer veralteten umweltschädigenden Technik gewonnen werden soll. In der Praxis ist beides menschenverachtend. Keines von beiden ist akzektabel!”

Abriss Immerather Dom, St. Lambertus-7203.jpg
By © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, Link

Gedanken zur Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen des kulturellen Erbes in der digitalen Welt

Der neue Titel “Mit gutem Recht erinnern” der Hamburg University Press ist gerade Open Access erschienen:

http://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/153/

Darin u.a.: Urheberrecht im Archiv: das Beispiel des Bundesarchivs.