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Ehemaliger Senckenberg-Leiter hat Berichte gefälscht

https://www.journal-frankfurt.de//journal_news/Kultur-9/Externe-Studie-zur-NS-Zeit-Ehemaliger-Senckenberg-Leiter-hat-Berichte-gefaelscht-31239.html?newsletter_id=3703

“Die eigene Geschichte ist anders als es die Senckenberger bisher glaubten. Wie eine externe Studie belegt, war das Verhältnis des Museums zum Nationalsozialismus zunächst enger– nach dem Krieg wurden dann belastende Protokolle gefälscht.”

Fehler auf den Stauferstelen

In Rothenburg ist einer der Schriftleiter der “Linde” mit dem Text der Stauferstele nicht zufrieden:

Ekkehart Tittman: Zur Rothenburger Stauferstele. Auch einem geschenkten Gaul schaut man mal ins Maul.
In: Die Linde. Beilage zum Fränkischen Anzeiger für Geschichte und Heimatkunde von Rothenburg/Tbr. Stadt+Land, 99. Jahrgang, Nr. 6 (Juni 2017), S. 45-48 und Nr. 7 (Juli 2017), S. 49-56. Volltext via
http://www.stauferstelen.net/stele-rothenburg.htm

Mein Beitrag dazu von 2015 wird nicht zitiert, nicht jeder kann ja das Internet benutzen, wie es in dem Artikel so schön heißt …

https://archivalia.hypotheses.org/918

34 Stauferstelen, 38 Errata

Man muss sich allmählich die Frage stellen, inwieweit man dieses von seiner Intension [sic!] her großartige Projekt noch ernst nehmen kann”, sagt Peter Koblank im Stauferstelen-Newsletter.

Rothenburg-stauferstele.jpg
Rothenburg-stauferstele“ von Geak (Diskussion) – Selbst fotografiert. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Handschriftendigitalisate der Universitätsbibliothek Leipzig

https://www.ub.uni-leipzig.de/forschungsbibliothek/digitale-sammlungen/mittelalterliche-handschriften/

“Hier finden Sie übergangsweise einen Überblick über alle derzeit digitalisierten mittelalterlichen Handschriften der UB Leipzig, geordnet nach Signaturreihen. Die mit dem -Symbol markierten Signaturen verlinken entweder auf Digitalisate im Mirador-Präsentationssystem der UBL oder – zu einem geringeren Teil – im Handschriftenportal Manuscripta Mediaevalia.

Sollte der Signatur kein -Symbol beigegeben sein, ist das Digitalisat noch nicht online gestellt: Beim Anklicken des Links öffnet sich hier ein E-Mail-Fenster, mit dem Sie eine kostenfreie Imagebestellung auslösen können.

Wenn Sie Digitalisate, die über Manuscripta Mediaevalia bereitgestellt sind, in besserer Auflösung benötigen, wenden Sie sich bitte an sondersammlungen@ub.uni-leipzig.de.”

Schluss mit den Jubiläen!

Der Schweizer Historiker Norbert Furrer geißelt unsere Geschichtsgläubigkeit.

https://www.nzz.ch/feuilleton/brauchen-wir-jubilaeen-ld.1352068

“Ihre Geschichtsgläubigkeit macht moderne Gesellschaften für verschiedenste «Krankheiten» anfällig: Denkmalfieber, Erinnerungstrieb, Gedenkzwang, Jubiläumssucht, Museomanie, Nostalgie, Paläolatrie, Passeismus, Rekorditis, Retrophilie.”

Datenbank zum Jüdischen Leben in Minden wieder online

http://juedisches-leben.kommunalarchiv-minden.de/

Aus der Ankündigung:

“Dem Landesdatenschutzbeauftragten wurde daraufhin Mitte 2015 nochmals die abweichende Rechtsauffassung der Stadt Minden dargelegt und ein Treffen mit den sich gegen die Datenbank wendenden Hinterbliebenen angeboten. Aufgrund von Umstrukturierungen im Hause des LDI NRW und weiteren Verzögerungen kam dieses Gespräch allerdings erst Anfang November 2016 zustande.

Bei diesem Termin erklärte sich der Landesdatenschutzbeauftragte unter bestimmten Auflagen mit einem Neustart der Datenbank einverstanden: 1.) Das Internetangebot wird in »Jüdisches Leben in Minden und Umgebung« umbenannt. 2.) Die eigentliche Datenbank (mit allen greifbaren Daten) wird nur noch über einen archivinternen Server für dienstliche und wissenschaftliche Zwecke innerhalb des Kommunalarchivs Minden zugänglich sein. 3.) Für das Internet wird daraus regelmäßig händisch eine separate Datenbank erzeugt, die ausschließlich Daten enthält, die nach Archiv- und Datenschutzrecht frei zugänglich sind. 4.) Engen Angehörigen (Kindern und Ehegatten) wird die Möglichkeit eingeräumt, die Daten Ihrer verstorbenen Angehörigen aus der Internet-Datenbank entfernen zu lassen. Allen entsprechenden Anliegen wird ohne weitere Nachfragen des Kommunalarchivs Minden umgehend entsprochen.

Eine seitens der Stadt Minden nachgesuchte schriftliche Bestätigung dieser Übereinkunft steht aber weiter aus. Dem Landesdatenschutzbeauftragten wurde daher Anfang November 2017 der Neustart der Datenbank unter Einhaltung der genannten Punkte angekündigt. Dieses Schreiben des Mindener Bürgermeisters Michael Jäcke blieb bislang ohne Antwort.”

Daraus geht die Kompetenz des Landesdatenschutzbeauftragten wohl hinreichend hervor.

Sammlungen des Adels

Klaus Graf: Rezension von: Ulrike Sbresny: Sammlungen des Adels. Bedeutung, Kulturgüterschutz und die Entwicklung der Welfensammlung nach 1918, Bielefeld: transcript 2016
in KUNSTFORM 18 (2017), Nr. 12,
https://www.arthistoricum.net/kunstform/rezension/ausgabe/2017/12/
bzw.
sehepunkte 17 (2017), Nr. 12 [15.12.2017], URL: http://www.sehepunkte.de/2017/12/29839.html

“Die literarischen und Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse gastfreundlich berufen”. [1] Diese frühe Formulierung des Konzepts “Kulturgut” schrieb 1811 der hochadelige Sammler und spätere “Fürst Proletarier” Ludwig von Oettingen-Wallerstein (1791-1870) nieder. Er folgte Ideen der Französischen Revolution, die Kunst nicht mehr als Privileg der feudalen Oberschicht sah, sondern zum Eigentum des Volkes erklärte.

Weit weniger generös mutet der Umgang der in das Frühmittelalter zurückreichenden Dynastie der Welfen mit ihren ererbten Kulturgütern in den letzten Jahrzehnten an. Angesichts der großen Auktion im Welfen-Schloss Marienburg im Oktober 2005 sprachen Kritiker von einem “Ausverkauf des kulturellen Erbes” und einem “Verkauf der Geschichte Niedersachsens” (21). Dieses für mich skandalöse “Entsammeln” wählt Ulrike Sbresny, inzwischen Leiterin des Schlossmuseums Braunschweig, als Einstieg für ihre Dissertation (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig), die mit ihrem Focus auf dem Erhalt des kulturellen Erbes des Adels nach 1918 Neuland betritt. Sie verbindet kunstgeschichtliche Ansätze mit Fragestellungen aus der Sammlungs- und Museumsgeschichte, aber auch mit der geschichtswissenschaftlichen Adelsforschung zum 19. und 20. Jahrhundert und dem juristischen Kulturgüterdiskurs.

Nach dem kurzen Blick auf die Versteigerung von 2005 folgt eine umfangreiche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, also des Kulturgut- und Denkmalschutzes (27-190). Kapitel 3 ist überschrieben mit “Die Bedeutung der Dinge – Sammlungen und Gründe des Sammelns. Vom kulturellen Erbe zu Bedeutungsebenen der Objekte in Adelsbesitz” (191-434). Beginnend mit dem Verlust des Königreichs Hannover 1866 stellt das vierte Kapitel chronologisch das Sammeln und Entsammeln der Welfen bis zur unmittelbaren Gegenwart dar (435-658). Exemplarisch werden “Objektbiografien” geboten von fünf Gegenständen, die sich zeitweilig im Welfenbesitz befanden bzw. in einem Fall noch befinden. Im Schlusskapitel werden kulturpolitische Vorschläge für Erhaltungsmöglichkeiten aristokratischer Sammlungen gemacht (659-690).

Meine Lektüre der Arbeit glich rauer See. Nach einem ersten positiven Hoch, das die materialreiche Recherche anerkennt, folgte ein langes Wellental der Verärgerung über unkritische Übernahme adeliger Rechtfertigungsstrategien, worauf es angesichts der abschließenden Anregungen wieder wohlwollend in die Höhe ging. Da ich mich selbst seit 1994, als die Inkunabeln der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek in alle Welt zerstreut wurden, intensiv mit dem Thema befasse, muss ich versuchen, dem doppelten Charakter einer “Erstlingsarbeit” gerecht zu werden: als Dissertation und als erste monografische Aufarbeitung adeliger Kulturgutpflege und von im Bereich dieser Sammlungen eingetretenen Kulturgutverluste am Beispiel der Welfen-Sammlungen. Sbresny hat mit ihrer voluminösen Studie unbestreitbar Pionierarbeit geleistet, auch wenn ich überzeugt bin, dass sie viele wichtige Arbeiten und Aspekte nicht oder kaum berücksichtigt hat.

Zunächst zur Quellengrundlage. Breit wurden normative gedruckte oder im Internet zugängliche Quellen zum Denkmal- und Kulturgüterrecht herangezogen, wobei beim Denkmalrecht Niedersachsen im Vordergrund stand. Einschlägige Rechtsprechung wurde zum Nachteil der Arbeit so gut wie nicht berücksichtigt. Die zentrale Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum “Silberzimmer” der Welfen wird nur ganz kurz (588f.) aus zweiter Hand [2] referiert, obwohl die Auseinandersetzung mit diesem Prozess über drei Instanzen einiges Licht auf die Einstellung des klagenden Eigentümers zu seinem Kulturgut hätte werfen können, das er abschätzig als “ein historisch interessantes Kuriosum von vier wackeren Handwerksmeistern” darstellen ließ. (Zu den juristischen Gesichtspunkten sei noch angemerkt, dass die Autorin die beiden faktisch getrennten Rechtsgebiete des Denkmalschutz- und Kulturgüterrechts zu Unrecht zusammenwirft und den normativen Diskurs zu wenig kritisch hinterfragt.)

Während es zur welfischen Sammlungsgeschichte durchaus etliche Sekundärliteratur gibt, stützt sich die Autorin hinsichtlich der diversen Verkäufe in der Gegenwart vor allem auf die Meldungen der Tagespresse. Zu nennen ist aber auch der wichtige Ausstellungsbegleitband “Welfenschätze” (Braunschweig 2007), der ein durchaus kritisches Bild von den Veräußerungen zeichnet. [3] An ungedruckten Quellen stehen an erster Stelle private “Unterlagen aus dem Nachlass Victoria Luises Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg” (705-707), die sich ebenso wie die Notizen der Autorin über sieben Interviews mit Beteiligten und Kritikern der Auktion von 2005 wissenschaftlicher Nachprüfbarkeit entziehen. Ein Unding: Das Familienarchiv des Hauses Hannover im niedersächsischen Hauptstaatsarchiv ist nach wie vor nur mit Genehmigung des Chefs des Hauses zugänglich. Diese werde “selten gewährt”, bemerkt die Autorin, die auf die Auswertung dieser Bestände unverständlicherweise verzichtet hat (436 Anm. 3). Außer einigen wenigen Inventaren zum Schloss Braunschweig im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel (“NStA WF” – ein Abkürzungsverzeichnis fehlt), hat die Autorin die staatliche Überlieferung ebenso ausgeblendet wie Museumsregistraturen und anderes Archivgut. Dabei wäre es außerordentlich wichtig gewesen zu ermitteln, wie sich die niedersächsische Landesregierung intern zu den dubiosen Kulturgutverkäufen der Welfen nach 1945 verhielt. Entscheidende Fragen müssen so offen bleiben.

Über die vormoderne Erinnerungskultur weiß die Autorin, die in der Adelsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zu Hause ist, zu wenig. Man erfährt nichts über die sogenannten “Hauskleinodien”, die den ältesten Kern aristokratischer Sammlungen ausmachten. [4] Sbresny geht der rechtshistorischen Literatur zu den Hausfideikommissen auf den Leim, die sich auf den Güterbesitz konzentrierte und grundlegend verkannte, welche entscheidende Rolle dieses Rechtsinstitut (bis 1918, teilweise bis heute!) für den Zusammenhalt von adeligen Sammlungen spielte. Aus der neueren Literatur zu frühneuzeitlichen Kunst- und Wunderkammern hätte man unschwer erhellende Belege zusammentragen können. Zu den Porträtsammlungen des Adels [5] fehlt ein Hinweis auf die in der Renaissance aufkommenden Ahnengalerien. Nicht rezipiert wurde der Aufsatz von Gerrit Walther über die Rolle der Antikensammlungen für den Adel. [6]

Stattdessen befremdet die beflissene Rezeption allgemeiner museums- und sammlungstheoretischer Literatur inklusive ethnologischer Lesefrüchte, wo man sich konkrete historische Beispiele gewünscht hätte. Dass die Autorin ständig auf den Sammlungskontext (Ding-Ding-Beziehungen) und die bislang zu wenig ausgeleuchtete Rolle der Objekte für die Adeligen und die höfische Gesellschaft (Mensch-Ding-Bindungen) abhebt, ist zu loben, auch wenn mir persönlich die Terminologie manchmal etwas aufgesetzt und hölzern erscheint. Zu kurz kommt das, was man analog zur Begrifflichkeit des Buchs Sammlung-Sammlung-Beziehungen nennen könnte, also die Einbindung der aristokratischen in die allgemeine Erinnerungskultur und die Bezüge zum “bürgerlichen” bzw. patrizischen Sammeln. Sehr gelungen erscheinen die erwähnten Objektbiografien. So wird zum “Mantuanischen Onyxgefäß” (heute im Herzog-Anton-Ulrich-Museum in Braunschweig) zutreffend auf die Zerstörungsrisiken aufmerksam gemacht, denen dieses antike Kunstwerk wiederholt ausgesetzt war. “Darüber hinaus hat das Gefäß zahlreiche menschliche Biografien zum Teil nachhaltig verändert, indem es zu Erbstreitigkeiten führte, Begehrlichkeiten weckte, den Status des Besitzers erhöhte, wissenschaftliches Interesse anregte und möglicherweise im Zweiten Weltkrieg dazu beitrug, weitere Sammlungsbereiche und sogar Menschenleben vor der Zerstörung durch feindlichen Beschuss zu retten” (617).

Leider nur am Rande kommen die von mir wiederholt [7] thematisierten Adelsbibliotheken vor (u.a. 271, 274, 346f., 560f.), obwohl diese integraler Bestandteil aristokratischer Sammlungen waren. So wurde 1970/71 die Königliche Ernst-August-Fideikommissbibliothek mit über 80.000 Bänden in alle Welt zerstreut, offenbar mit Billigung des Landes Niedersachsen (531).

In der sogenannten Domänenfrage und hinsichtlich der Auseinandersetzung mit den ehemals regierenden Häusern in der Weimarer Republik ist die Autorin nicht sattelfest, da sie die maßgeblichen allgemeinen Arbeiten ignoriert. Zur Debatte um die sogenannte “Fürstenenteignung” (gescheiterter Volksentscheid 1926) hätte sie sich beispielsweise in der Wikipedia gut orientieren können. [8] Winfried Kleins Studie zur Domänenfrage [9] wird ebenso vermisst wie das fundamentale Gutachten zum “Karlsruher Kulturgüterstreit”. [10] Stattdessen findet man eine parteiische Äußerung aus Adelskreisen (von Cajetan von Aretin 2008) zitiert (473). In dem badischen Gutachten hätte die Autorin eine schlüssige Beweisführung gefunden, dass Säkularisationsgut den Staaten und nicht den Herrscherhäusern gehörte, auch wenn die heutigen Eigentümer das verständlicherweise anders sehen. In für mich unangenehmer Weise schlägt sich Sbresny auf die Seite der Welfen, wenn sie den ehrenwerten Versuch des Hildesheimer Oberbürgermeisters 1980, die Versteigerung (und Zerschlagung) des in der Säkularisation enteigneten Hildesheimer Silberservices zu verhindern, mit dem Hinweis auf die offenkundig von ihr abgelehnte “verbreitete[] Meinung, Adelshäuser seien zu Unrecht Eigentümer von Sammlungsbeständen”, abtut (540).

Ob die mutmaßliche Kumpanei der niedersächsischen Ministerialbürokratie mit dem Welfenhaus einmal aufgedeckt werden kann? Die Autorin setzt die unbekannten Umstände der mehr als zweifelhaften Veräußerungen nach 1945 jeweils so an, dass diese legal erscheinen. Geradezu lächerlich wirkt der Hinweis bei dem geheimnisumwitterten Verkauf des Evangeliars Heinrich des Löwen auf die Strafbarkeit einer ungenehmigten Ausfuhr (553). Die ständige Weißwäscherei und das große Verständnis für die “Entsammlungsaktionen” des Adelshauses diskreditiert die Studie. Man kann die Dynamik adeligen Sammelns als Beschreibung durchaus akzeptieren, ohne daraus den Schluss zu ziehen, Museumsverkäufe müssten enttabuisiert werden, wie das die Autorin auch mit Blick auf die öffentlichen Sammlungen tut (432).

Zugleich weiß die Autorin aber auch um den Quellenwert der Adelssammlungen und bedauert die Verluste. “Sammlungen wie historische Schloßinventare sind beziehungsreiche Gesamtheiten, in denen sich die einzelnen Gegenstände in vielfältiger Weise aufeinander und auf die Geschichte der Familie, die sie zusammengetragen hat, beziehen. Wird eine solche Sammlung in einer Auktion aufgeteilt, so wird eine einzigartige Geschichtsquelle unwiderruflich zerstört”, schrieb ich 1999 [11] (zustimmend zitiert 580, ebenso 677). Sbresny macht am Ende vernünftige Vorschläge, wie man einen besseren Schutz bewerkstelligen könnte. Wichtig ist der Aufruf zum Dialog mit dem (historischen) Adel (678). Ein Vorkaufsrecht nach englischem Vorbild könnte hilfreich sein, desgleichen eine Orientierung am dortigen National Trust und an der Historic Houses Association. Ohne privates Engagement (689f.) wird es nicht gehen. Allerdings orientieren sich leider Stiftungen weniger an schützenswerten Ensembles als vielmehr an exzellenten Einzelstücken.

Da die Autorin zu wenig vergleichend gearbeitet hat, steht die Chronique scandaleuse, stehen die unerfreulichen Kulturgutverkäufe der Welfen, denen man solche des Hauses Baden und des Hauses Wettin an die Seite stellen könnte, stellvertretend für den Umgang des historischen Adels im 20. Jahrhundert mit seinen Kunstschätzen. Dass es auch anders geht, bewiesen Angehörige der Familie Hiller von Gaertringen, die 2016 einen programmatischen Sammelband “Aufgewacht!” herausgegeben haben, begleitet von einer kleinen Ausstellung im Töpfermuseum Thurnau, zu den in ihrem Eigentum befindlichen Sammlungen der Grafen Giech aus Schloss Thurnau. Diese hatten schon 1857 ein öffentlich zugängliches Familienmuseum in ihrem Schloss eröffnet. Es bleibt zu hoffen, dass das erfreuliche Engagement der Eigentümerfamilie für ihr kostbares Erbe die erwünschte Resonanz findet und auch die wertvolle Adelsbibliothek gerettet werden kann.

Licht und Schatten der Arbeit ist wohl deutlich geworden. Trotz aller Vorbehalte sehe ich sie als wertvollen Beitrag zu einem zu wenig beachteten Thema und wünsche ihr eine möglichst breite Rezeption und Diskussion. Dass eine Arbeit dieses Umfangs kein Register enthält, ist eine Zumutung. Negativ zu vermerken ist auch die Feingliederung von “Quellen und Literatur”, wo man beispielsweise recht lang suchen muss, bis man die Seite 386 zitierte Arbeit von Günther 1928 auf Seite 702 entdeckt.

Anmerkungen:

[1] Organisationsplan für die Fürstlichen Sammlungen Oettingen-Wallerstein, zitiert nach Georg Grupp, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für Nördlingen 6 (1917), 73f., online: commons.wikimedia.org/w/index.php.

[2] Anette Hipp: Schutz von Kulturgütern in Deutschland, Berlin / New York 2000, 76. Wortlaut der Entscheidung online: www.jurion.de/urteile/bverwg/1993-05-27/7-c-33_92/. [9.11.2021 https://www.denkmalrechtbayern.de/wp-content/uploads/2016/09/2-5-2-Kulturgueter-Sozialbindung-BVerwG-27-05-1993-6-S.pdf]

[3] Meine polemische Stellungnahme (eine von etlichen zu den Welfen-Verkäufen): Graf Douglas als Roßtäuscher, in: Archivalia vom 2. Juli 2007, online: archivalia.hypotheses.org/27462.

[4] Klaus Graf: Fürstliche Erinnerungskultur. Eine Skizze zum neuen Modell des Gedenkens in Deutschland im 15. und 16. Jahrhundert, in: Les princes et l’histoire du XIVe au XVIIIe siècle, Bonn 1998, 1-11, hier 5, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/523/.

[5] Vgl. jetzt Franz Reitinger: Die Metastasier. Geschmackseliten im 18. Jahrhundert, Salzburg 2016.

[6] Adel und Antike. Zur politischen Bedeutung gelehrter Kultur für die Führungselite der Frühen Neuzeit, in: Historische Zeitschrift 266 (1998), 359-385.

[7] Vgl. nur Klaus Graf: Oberschwäbische Adelsbibliotheken, in: Adel im Wandel 2 (2006), 751-762, online (ungekürzte Autorenfassung): hdl.handle.net/10760/7542.

[8] Seite “Fürstenenteignung”, in: Wikipedia. Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. September 2017, 10:47 UTC, online: de.wikipedia.org/w/index.php (von der Wikipedia-Community als “exzellenter Artikel” ausgezeichnet).

[9] Winfried Klein: Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19. Jahrhunderts, Berlin 2007; meine Besprechung in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), 606-608 ist auch online verfügbar: archivalia.hypotheses.org/26311.

[10] Adolf Laufs u.a.: Das Eigentum an Kulturgütern aus badischem Hofbesitz, Stuttgart 2008.

[11] Vom Winde verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg) und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52 (1999), 521-525, hier 522, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/368/; vgl. auch Klaus Graf: Schatzhäuser des Adels in Gefahr, in: Kunstchronik 58 (2005), 181-184, online: archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/370.

Skandalös: WLB Stuttgart wirft historische Zeitungen nach dem Digitalisieren weg

Eckenknick anno 2018:

Der Historiker und Nutzer der Landesbibliothek Wolfgang Kress, der auch in der Initiative Stolperstein aktiv ist, zeigt sich über diesen Plan entsetzt. Als er einen Originalband bestellen wollte, um über ein 200-Jahr-Jubiläum zu recherchieren, habe es geheißen, die Originalbände seien weder im Haus noch kämen sie zurück, sondern sollten nach der Digitalisierung vernichtet werden. Er erinnert sich noch gut daran, wie er sich als Schüler in den 70er Jahren in den Lesesaal der Bibliothek gesetzt und es ihn fasziniert habe, in Büchern, aber auch in alten Zeitungen wie dem Schwäbischen Merkur zu blättern. Zu blättern – und nicht am Bildschirm Digitalisate oder Mikrofilme anzuschauen, zumal letztere oft von zweifelhafter Qualität seien.

Das mit dem Blättern wird für Benutzer künftig kaum noch möglich sein. Zum einen, weil die Originale dann zerfallen würden, wie WLB-Chef Hannsjörg Kowark erklärt. Zum anderen, weil sie aus Platzgründen ohnehin entsorgt werden sollen, sobald sie digitalisiert sind. „Man hat einen deutlichen Mehrwert“, meint Kowark. Somit sei auch eine Volltextsuche möglich. „Die laufenden Zeitungen verfilmen wir aufgrund der Platzprobleme schon seit 2001 – wir haben einen Riesenverzug beim Ausweichquartier.“ Lüll ergänzt: „Seit 2003 heben wir von den Pflichtexemplaren keine Originale mehr auf.“

Einfach nur dumm.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.platznot-in-der-landesbibliothek-stuttgart-historische-zeitungen-kommen-in-die-tonne.661c09dc-057b-4704-be40-df54647d67ee.html

Inkunabeln der Universität Otago (Neuseeland)

Am 31. Januar ist Deadline für TOM-Meldungen der VG Wort METIS Sonderausschüttung. Grund genug, nach PDFs von mir im Netz zu fahnden, die ich melden könnte und die keine Zählpixel anbieten. Als Kollateralnutzen fand ich ein mir unbekanntes PDF von 2010 (!), in dem mir gedankt wird. Provenienzen der 38 Stück werden mit leider kleinen Abbildungen dokumentiert.

#inkunabel

Rätsel des Bassenheimer Wappenbuchs gelöst

Andreas Janka hat die Ergebnisse von Frh. von Recum et al. (u.a. hier) zusammengefasst:

https://heraldik-wiki.de/wiki/Bassenheimer_Wappenbuch

Zu kurz kommt dort die Turnierchronik, die offenkundig auf Georg Rüxner zurückgeht, genauer: auf dessen erstmals 1530 gedrucktes Turnierbuch.

2009 merkte ich an: “Studt weist S. 380 Anm. 27 in der 1580 datierten illustrierten Pariser Handschrift Ms. allemand 86, Bl. 57r-191r eine Abschrift des Turnierbuchs Rüxners nach.” Das bezog sich auf Birgit Studt, Register der Ehre. Formen heraldischer und zeremonialer Kommunikation im späteren Mittelalter, in: Adel und Königtum im mittelalterlichen Schwaben. Festschrift für Thomas Zotz […], Stuttgart 2009, S. 375-392.

August Bernoulli (Basler Chroniken 7, S. 309f.) behauptet nun, dass das Ms. allemand 86 in Paris (Katalog) eine Abschrift des Turnierbuch-Teils des ehemals in Berlin, Zeughausbibliothek befindlichen sogenannten Bassenheimer Wappenbuchs sei, das auf der Grundlage von Konrad Schnitts Basler Wappenbuch erstellt wurde. Da die Pariser Handschrift eine Basler Bischofsliste enthält, darf angenommen werden, dass sie ebenfalls in Basel entstand.

Die verschollene Berliner Handschrift (evtl. auch die Teilkopie im Basler Staatsarchiv) ist zu ergänzen in:

Handschriftliche Rüxner-Rezeption in der Frühen Neuzeit
https://archivalia.hypotheses.org/9563

#heraldik, #fnzhss

Meistersinger

1075 Artikel im Historischen Lexikon Bayerns und immer wieder der gleiche Mist: keine hinreichenden Online-Nachweise.

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Meistersinger

Michael Baldzuhns Artikel zu den Meistersingern ist zwar lesenswert, ignoriert aber online vorliegende Arbeiten.

Siehe

Karl Bartsch (Hg.), Meisterlieder der Kolmarer Handschrift (Bibliothek des Literarischen Vereins in Stuttgart 68), Stuttgart 1862

Archer Taylor, The Literary History of Meistergesang, New York/London 1937

Und seit heute ohne Proxy einsehbar:

Willibald Nagel, Studien zur Geschichte der Meistersinger (Musikalisches Magazin 27), Langensalza 1909
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Studien_zur_Geschichte_der_Meistersaenger.pdf

Nicht berücksichtigt ist mein Hinweis auf das Digitalisat der Donauwörther Chronik Knebels:

https://archivalia.hypotheses.org/7484

Das Fürstlich-Fürstenbergische Hoftheater zu Donaueschingen 1775 – 1850

Das Buch von 1914 ist online:

https://digital.blb-karlsruhe.de/id/4388422

Zum Hoftheater siehe

http://www.fg.vs.bw.schule.de/doztg/mozart/theater.htm

“Das ehemalige Hoftheater gehörte um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zu den herausragenden Bühnen im süddeutschen Raum”.

Archivarsfestschrift Robert Kretzschmar

Weder das Landesarchiv BW noch der Verlag haben bisher eine Notwendigkeit gesehen, ein Inhaltsverzeichnis ins Netz zu stellen. In Bibliothekskatalogen ist ebenfalls noch keines recherchierbar. Aber wozu auch? Archive kaufen ja unbesehen den letzten Mist, Hauptsache es steht “Landesarchivdirektion” drauf.

2.4.2022 Archive heute – Vergangenheit für die Zukunft. Archivgut – Kulturerbe – Wissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Robert Kretzschmar. Stuttgart 2018, ISBN 978-3-17-034606-2. Inhalt.

Nbn-Resolving nimmt sich wieder eine Auszeit

Wieso schafft es die schlechteste Nationalbibliothek der Welt nicht, ihren Resolving-Server unterbrechungsfrei zu betreiben? Na eben weil sie die schlechteste Nationalbibliothek der Welt ist …

Bedeutet also, dass diejenigen, die brav URNs zitiert haben, nun warten müssen, bis der Server aus seinem Wochenendurlaub zurückkehrt.