“Zur Langzeitarchivierung und Zitierfähigkeit der Dokumente hat die Bibliothek als Archiveinrichtung alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden redundant auf zwei räumlich voneinander getrennten Servern archiviert. Die Zitierfähigkeit ist über Permalinks, in Form von PURLs (seit 1999 stabil zitierbar) und URNs (2004 eingeführt) sowohl auf Ausgaben- als auch Seitenebene (nur PURLs) sichergestellt. Die Bibliothek garantiert, dass alle digitalen Objekte, die sich in Archiv der WDB befinden, langfristig erreichbar bleiben”, liest man erfreut auf http://diglib.hab.de/, und die HAB Wolfenbüttel erscheint denn auch mit ihrer Garantieerklärung als vorbildiches Beispiel im Permalink-Aufsatz von Arnold et al.
https://t.co/DBi1TakKef – The upgrade is complete: #HTTPS is here! We are all very happy and satisfied. Let us know if there are any issues!
— Sexy Codicology (@SexyCodicology) 31. Oktober 2017
Darüber wurde ich auf ein Digitalisat der HAB Wolfenbüttel (Permalink funktioniert) aufmerksam, das eine um 1800 entstandene Handschrift des österreichischen Bauern Leonhard Millinger enthält, die in Wolfenbüttel mit Transkription von Peter Andorfer online ist (Permalink funktioniert).
Anders sieht es mit den Predigtmitschriften Millingers aus:
Der Permalink (er unterliegt der Garantieerklärung)
http://diglib.hab.de/edoc/ed000232/start.htm
führt günstigstenfalls auf eine Präsentation, in der die parallele Anzeige von Transkription (vorhanden) und Faksimile der Vorlage in Privatbesitz (nicht vorhanden) offenbar kaputt ist.
Kopiere ich den dort angegebenen Permalink (identisch mit obigem)
http://diglib.hab.de/edoc/ed000232/start.htm
sehe ich eine Seite, in deren Quelltext die Aufforderung steht, Frames und Javaskript zu aktivieren.
Wie dieses Verhalten (in Chrome und Opera), dass der Link mal Sinnvolles zeigt und mal nicht, zu erklären ist und ob andere das nachvollziehen können, weiß ich nicht. Sicher ist für mich, dass bereits die Nichtanzeige der Scans in der elektronischen Edition gegen die Garantieerklärung der HAB verstößt.