Jürgen Geiß: Katalog der mittelalterlichen Handschriften der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn (2015), S. XXXI: “Generell lag der Fokus auf den im weiteren Sinne „literarischen“ Handschriften. Das bedeutet, daß Archivbestände in der Regel nicht berücksichtigt wurden. Dem entsprechend wurden mehrere lateinische Handschriften des späten Mittelalters nicht in das Katalogisierungskorpus aufgenommen, so ein 1347–1405 entstandenes Trierer Zinsbuch (S 1571), ein weiteres Zinsbuch der Koblenzer Zisterzienserinnen aus dem 15. Jahrhundert (S 816), ein 1393 angelegtes und bis in das 18. Jahrhundert fortgeführtes Pensionsverzeichnis des Bonner Stifts Dietkirchen (S 1248; aus der Sammlung van Eß-Phillipps), ein Konvolut mit Prozeßakten des Kölner Offizials für die Pfarrei Frechen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (S 1245), eine Sammlung von Protokollen des um 1477 / 89 im Rheinland tätigen Inquisitors Johannes Krawinkel (S 1257), ein Kopialbuch mit Pachturkunden aus dem Trierer Benediktinerkloster Sankt Maximin, 1512 begonnen und bis in das 18. Jahrhundert hinein ergänzt (S 1255), sowie eine als Spiegel einer verschollenen Handschrift verwendete Urkunde des Bischofs Volkar von Minden aus dem Jahre 1063 (S 2001). Andererseits erschien die Aufnahme anderer Codices mit einem erheblichen „archivalischen“ Anteil schon angesichts der teilweise eminenten Bedeutung dieser Stücke für die Mittelalterforschung als durchaus gerechtfertigt. Dazu zählen mehrere konziliaristische Sammelhandschriften aus dem Besitz des Koblenzer Dominikaners Heinrich Kalteisen (S 326, S 327, mit Abstrichen auch S 729), des Augustiner-Chorherrenstifts Böddeken (S 594) sowie der Zisterze Heisterbach
(S 739), ferner Sammlungen mit Statuten und Konstitutionen der Kölner Stifte Sankt Cäcilien bzw.
des Augustiner-Chorfrauenstifts zum Weiher (S 334, S 351) und des Augustiner-Chorfrauenstifts
Sankt Maximin (S 2476), der Augustiner-Chorherrenstifte Neuß bzw. Bonn (S 352), der Deutschordensballei
Koblenz (S 755) sowie der Trierer Kartause (S 1250). Unverzichtbar erschien schließlich die unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa Ende des 12. Jahrhunderts angelegte Sammelhandschrift mit verschiedenen Archivalien des Aachener Marienstifts, u.a. dem berühmten Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs (S 1559).”
Grundsätzlich sollten heute geschlossene Bestände beschrieben werden, auch wenn sich vermeintliches Archivgut darunter befindet.