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Der Notar Johannes Coentzinger (belegt 1481/87)

Nachdem ich auf dem Digitalisat eines Inkunabel-Einblattdrucks des MDZ das Notariatszeichen des Johannes Coentzinger aus der Speyerer Diözese sah und im GW einen Eintrag zu seinem Namen ohne weitere Angaben fand, erscheint es mir angebracht zusammenzustellen, was über ihn zu finden ist.

Kurzbiographien gaben Peter-Johannes Schuler (Notare Südwestdeutschlands, 1987, Nr. 696 auf S. 243 des Textbands) und Oliver Auge (Stiftsbiographien 2002, S. 413 Nr. 216). Er erhielt am 10. Mai 1485 eine Pfründe am Stift Stuttgart, als Kaplan des Georgsaltars, von Graf Eberhard im Bart, doch hat er diese Stelle anscheinend nicht angetreten, denn am 20. Dezember des gleichen Jahres tauschte er mit dem tatsächlichen Inhaber dieser Pfründe sie gegen den Marienaltar in Marbach am Neckar (beides nach den Konstanzer Investiturprotokollen S. 826, 523). Am 7. Januar 1485 beurkundete er für Graf Eberhard in Stuttgart eine päpstliche Bulle (Urkunde im Stadtarchiv Breisach nach Poinsignon).

“Johannes Coentzinger de Naislen cler. Spiren. dioc.” erscheint 1481 in den Unterlagen der römischen Pönitentiarie (RPG). Coentzinger war 1484/85 an der Reformation des Klosters Söflingen beteiligt und berichtete aus Rom: “Berichte des Dr. Veit Meller, Propst zu St. Veit in Freising, des Johann Coentzinger, württembergischer Notar, beide Ulmer Prokuratoren, und des Ulmer Stadtammans Konrad Locher aus Rom” (Landesarchiv BW). Wann er in heute bayerischen Beständen belegt ist, gibt der Google-Schnipsel aus Elfriede Kerns Notarverzeichnis (Notare und Notarssignete, Nr. 1782) nicht preis. [3.12.2018: Auskunft des Staatsarchivs Augsburg vom 7.11.2017: Reichsstift Elchingen Urkunden 206 ist ein sechsseitiges lateinisches Notariatsinstrument aus Pergament von Johannes Coentzinger. Es stammt vom 24. April 1485 aus Augsburg und hat laut Findbuch zum Inhalt: Die Äbte Johannes von St. Egidien (Nürnberg) und Johannes [Trithemius!] von St. Martin (Spanheim) berichten von der Tagung des Mainzer Provinzialkapitels der Benediktiner.]

Je ein Notariatsinstrument Coentzingers (“Coenczinger”) zum Benediktinerkapitel in Augsburg 1485 überliefern die Handschriften Staats- und Stadtbibliothek Augsburg 2° Cod 94, Bl. 140v und Staatsbibliothek München Clm 4406, Bl. 204r (Katalog von Herrad Spilling).

Sein Notariatszeichen (Abbildung unten) trägt der Einblattdruck (VE15 H 19) einer vom Blaubeurer Abt Heinrich Fabri verkündeten Bulle von 1487 (MDZ). Um welche Angelegenheit es sich bei einem wohl 1482 von Konrad Dinckmut in Ulm gedruckten Einblattdruckfragment in der Kantonsbibliothek Porrentruy handelt, das unter Coentzingers Namen im GW aufgenommen wurde, ist noch zu klären: “Verkündigung einer Entscheidung in einem Prozess an der römischen Kurie im Jahr 1482”. Auch hier begegnet er zusammen mit Dr. Veit Meller aus Memmingen. Ich werde einen Scan der Abbildung im Inkunabelkatalog von Jurot online verfügbar machen. [2.1.2017 Romain Jurot: Catalogue des incunables du Fonds ancien de la Bibliothèque cantonale jurassienne à Porrentruy (2000), S. 129 Nr. 216 (Beschreibung); Tafel 10 (Commons). Es geht um den Überfall auf ein Kloster.]

Nicht einverstanden bin ich mit der Deutung des Herkunftsorts des Notars als Neidlingen bei Nürtingen (so stillschweigend zuerst Schuler, nach ihm Auge); Poinsignon gab ihn mit “Naislingen” an. Neidlingen gehörte zu Konstanz, nicht zu Speyer. Mit Fragezeichen möchte ich an Naislach bei Würzbach im Landkreis Calw denken (LEO-BW nach: Das Land Baden-Württemberg 5, 1976, S. 500), das tatsächlich zum alten Speyerer Bistum gehörte (Karte). Allerdings liegt von dem erst 1462 erwähnten Naislach keine ältere Namensform vor.

3.12.2018 Der GW hat diesen Beitrag zitiert.

#forschung #inkunabel

Wie die HAB Wolfenbüttel Permalinks verrät

“Zur Langzeitarchivierung und Zitierfähigkeit der Dokumente hat die Bibliothek als Archiveinrichtung alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden redundant auf zwei räumlich voneinander getrennten Servern archiviert. Die Zitierfähigkeit ist über Permalinks, in Form von PURLs (seit 1999 stabil zitierbar) und URNs (2004 eingeführt) sowohl auf Ausgaben- als auch Seitenebene (nur PURLs) sichergestellt. Die Bibliothek garantiert, dass alle digitalen Objekte, die sich in Archiv der WDB befinden, langfristig erreichbar bleiben”, liest man erfreut auf http://diglib.hab.de/, und die HAB Wolfenbüttel erscheint denn auch mit ihrer Garantieerklärung als vorbildiches Beispiel im Permalink-Aufsatz von Arnold et al.

Darüber wurde ich auf ein Digitalisat der HAB Wolfenbüttel (Permalink funktioniert) aufmerksam, das eine um 1800 entstandene Handschrift des österreichischen Bauern Leonhard Millinger enthält, die in Wolfenbüttel mit Transkription von Peter Andorfer online ist (Permalink funktioniert).

Anders sieht es mit den Predigtmitschriften Millingers aus:

http://www.hab.de/de/home/bibliothek/digitale-bibliothek-wdb/digitale-editionen/liste-aller-digitalen-editionen.html

Der Permalink (er unterliegt der Garantieerklärung)

http://diglib.hab.de/edoc/ed000232/start.htm

führt günstigstenfalls auf eine Präsentation, in der die parallele Anzeige von Transkription (vorhanden) und Faksimile der Vorlage in Privatbesitz (nicht vorhanden) offenbar kaputt ist.

Kopiere ich den dort angegebenen Permalink (identisch mit obigem)

http://diglib.hab.de/edoc/ed000232/start.htm

sehe ich eine Seite, in deren Quelltext die Aufforderung steht, Frames und Javaskript zu aktivieren.

Wie dieses Verhalten (in Chrome und Opera), dass der Link mal Sinnvolles zeigt und mal nicht, zu erklären ist und ob andere das nachvollziehen können, weiß ich nicht. Sicher ist für mich, dass bereits die Nichtanzeige der Scans in der elektronischen Edition gegen die Garantieerklärung der HAB verstößt.

Guten Morgen um ein Spitzlein

Seit 2015 steht das Nachschlagewerk “Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens” im Internetarchiv (in einzelnen Bänden und als Gesamtfassung) zur Verfügung. Verlinkt ist der Artikel Zopfbrot, dem man entnimmt, dass in der ehemaligen fränkischen Universitätsstadt Altdorf an Allerheiligen bis 1988 der Ruf “Guten Morgen um ein Spitzlein” erschollen sein soll.