Neue Wikipedia-Suchmaschine, aber nur für eingeloggte Benutzer

https://blog.wikimedia.de/2017/11/30/suchanfragen-leicht-gemacht-eine-spezialisierte-suchmaske-fuer-die-wikipedia/

Was für ein Schrott-Artikel! Der Screenshot ist nicht vergrößerbar, die Lizenz reines Copyfraud und unter meinem Reiter Beta sehe ich nicht das geringste von einer neuen Suchmaschine.

Überblick zur europäischen Stadtbuchforschung

https://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2017/11/30/new-ways-to-medieval-city-registers/

Das anspruchvollste Projekt ist sicher: Stadtbuecher.de, aber der Online-Filter funktioniert nicht richtig und für Baden-Württemberg sind ganze zwei Stadtbücher in Esslingen nachgewiesen:

http://www.stadtbuecher.de/de/staedte/

Make reviews public, says peer review expert

http://retractionwatch.com/2017/11/27/make-reviews-public-says-peer-review-expert/

Irene Hames: I don’t think that saying something is ‘peer reviewed’ can any longer be considered a badge of quality or rigour. The quality of peer review varies enormously, ranging from excellent through poor/inadequate to non-existent. But if reviewers’ reports were routinely published alongside articles – ideally with the authors’ responses and editorial decision correspondence – this would provide not only information on the standards of peer review and editorial handling, but also insight into why the decision to publish has been made, the strengths and weaknesses of the work, whether readers should bear reservations in mind, and so on.

Aktuelle Mitteilungsblätter zur schleswig-holsteinischen Landesgeschichte online

Mitteilungen der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte (MSHG)  Nr. 93 (Oktober 2017)

http://www.geschichte-s-h.de/wp-content/uploads/2017/11/Mitteilungen93.pdf

Rundbrief des Arbeitskreis für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins Nr. 120 (November 2017)

http://arbeitskreis-geschichte.de/die-rundbriefe-des-arbeitskreises

(Bitte ganz herunter scrollen)

(via Geschichtsblog SH)

Neues Verfahren zur leichteren Auffindbarkeit von Open-Access-Informationen?

“In einem Kooperationsprojekt haben die Elektronische Zeitschriftenbibliothek
(EZB) und ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften
ein Verfahren für die Recherche freier Fachliteratur entwickelt. Das neuartige
Verfahren ermöglicht die Massenverarbeitung von freien Verfügbarkeiten durch
die EZB, um diese direkt in den Datenbestand von Suchportalen zu integrieren.
Das ZB MED-Suchportal LIVIVO setzt diesen Dienst erstmals produktiv ein” (Bibliotheksdienst – NICHT Open Access – 2017, S. 980f.) Die ganze Meldung ist ziemlich inhaltsleeres Gewäsch, wer mehr wissen will, bekommt keinen Link, sondern die Mailadresse von Christoph Poley (ZB MED).

Nicht mehr steht in der Pressemitteilung vom August (PDF).

***

Schauen wir uns doch mal die auf der Hauptseite von LIVIVO beworbene Trefferliste von LIVIVO zu Bienensterben an.

1. LIVIVO ist nicht in der Lage, beim 7. Treffer, dem ersten mit einem angeblich freien Volltext

Das Bienensterben im agrarpolitischen Diskurs der EU Laschewski, Lutz

BASE korrekt auszuwerten. Dort steht nämlich Nicht Open Access, es ist nur eine bibliografische Angabe hinterlegt! 2017 ein No Go!

Merke: Open-Access-Suchwerkzeuge, die 2017 immer noch nicht erkennen, ob ein Volltext oder nur ein dark deposit/bibliografische Angabe in einem Repositorium hinterlegt ist, sind wertlos!

2. Zu Treffer 17

Das “Bienensterben” im Winter 2002/2003 in Deutschland: zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse

Hier wird kostenpflichtiges Bestellen angeboten. Zusatzmaterialien führen zur Homepage des BVL und zum GBV. Eine Suche auf der Website des BVL nach Bienensterben führt zu

https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2006/2006_02_17_Fa_symposium_Bienensterben.html

Dort verlinkt ist ein kostenloses PDF des als “Tagungsbericht” bezeichneten Tagungsbandes. Der KVK weist kein einziges elektronisches Exemplar des Bandes nach. Der Tagungsband ist so gut wie nicht in wissenschaftlichen Bibliotheken vertreten. Im Worldcat gibt es ebenfalls einen Link auf die Website des BVL, der aber nicht vom Online-Filter des KVK erfasst wird. Eine Suche nach dem Titel in Google erbringt das PDF an Platz 1!

Merke: Solange sich Bibliotheken nicht verstärkt um die Katalogisierung und Langzeitarchivierung von im Internet frei zugänglichen Publikationen öffentlicher Stellen in fachlich geeigneten Repositorien kümmern, sollten sie sich mit großmäuligen Ankündigungen zurückhalten.

Viele Bücher sind bei Google Books nicht gescannt

http://blog.digithek.ch/alles-online/ zu einer Statistik der ZB Zürich:

„Weil wir immer wieder hören, dass eh alles online sei, haben wir mal Fakten gecheckt und nachgezählt:
Drei zufällige Regale mit 673 Büchern mit der Signatur GL (d.h. Bücher in modernen Sprachen ausser deutsch, max. 33 cm hoch, erschienen zwischen 1983 und 2011) haben wir ausgewählt. Davon sind 10 Bücher bei uns auch als Onlineversion (teilweise in anderer Auflage) vorhanden. Fünf weitere findet man online über Swissbib oder bei anderen Schweizer Hochschulbibliotheken.
Bei Google sind vier dieser Bücher vollständig online vorhanden, aber nur eines davon überlappt sich nicht mit unseren E-Books. Weiter sind bei Google für 425 dieser Bücher eine unvollständige Vorschau und zu 175 Büchern nur die Metadaten vorhanden. 69 dieser Bücher sind in Google gar nicht auffindbar.

US-Gericht entschied gegen unseriösen indischen Open-Access-Verlag

“The Federal Trade Commission won an initial ruling against the India-based publisher for allegedly misleading researchers and for misrepresenting journal impact factors and editorial boards.”

https://www.the-scientist.com/?articles.view/articleNo/51032/title/US-Court-Issues-Injunction-Against-Open-Access-Publisher-OMICS/

Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/58934

Strafgefangene haben mehr Rechte als Archivbenutzer

In Justizvollzugsanstalten achten die Gerichte darauf, dass Strafgefangene keine unangemessen hohen Telefongebühren zahlen müssen. Weil sie keine Alternative haben und es keinen Wettbewerb gibt. Aber ein Monopol gibt es auch bei der Reproduktion von Archivgut. Soll man nur noch im Stadtarchiv Stuttgart forschen, weil es dort einen kostenlosen Aufsichtsscanner gibt (wie in dutzenden Universitätsbibliotheken auch)? Und wenn private Unternehmen sich wie beim Bundesarchiv das Monopol unter den Nagel reißen können, dann wird es richtig übel.

und viele weitere Tweets a.a.O.

Leitfaden zu Rechtsfragen der Digitalisierung in der Lehre – mit Berücksichtigung des UrhWissG

“hier ein Hinweis auf den aktualisierten Leitfaden von Irights mit Hinweisen zu einigen der neuen UrhWissG-Regelungen.
https://irights.info/wp-content/uploads/2017/11/Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017-UrhWissG.pdf
Von Seiten der dbv-Rechtskommission folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Reform, sobald auch die entsprechenden Gesamtverträge stehen. Aus diesen werden sich weitere Details und natürlich die Höhe der Vergütung ergeben.

Einen ersten (relativ) kurzen Überblick hat der dbv schon im Juli veröffentlicht: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2017_07_24_Urheberrechtsreform_Änderungen_zum_01.03.2018.pdf
Hier noch einmal die Änderungen (Bundesgesetzblatt vom 1.9.2017): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl-UrhWissG.pdf?__blob=publicationFile&v=1

viele Grüße
Armin Talke
dbv-Rechtskommission” (INETBIB)

Italienisches Gericht bejaht Pseudo-Urheberrecht an Michelangelos David

“Für Michelangelos “David”, die berühmteste Statue der Welt, gilt ab sofort ein Urheberrecht. Reproduktionen des Kunstwerks, urteilte ein Florentiner Gericht am vergangenen Donnerstag, bedürfen einer Genehmigung, sofern sie kommerziellen Zwecken dienen. Erteilt werden müsse die Genehmigung von der Galleria dell’Accademia, dem Museum, das die originale Statue seit dem Jahr 1873 verwahrt und ausstellt – bei der Statue, die vor dem Palazzo Vecchio steht, handelt es sich um eine Kopie. Offen ist bei der Entscheidung jedoch noch, ob sie nur den Fotografien gilt oder auch allen anderen Arten der Reproduktion, wie sie etwa in Gestalt von kleinen Reproduktionen in Kunststoff bis hin zu Kühlschrankmagneten millionenfach vertrieben werden.

Die Entscheidung des Florentiner Gerichts wendet sich in erster Linie gegen Agenturen, die mit Fotografien der Kunstschätze werben, um meist ausländischen Besuchern Eintrittskarten zu den Florentiner Museen zu verkaufen.”

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kunst-und-kommerz-zu-viele-bilder-1.3766058

Siehe auch
https://www.theguardian.com/world/2017/nov/24/florence-court-puts-foot-down-over-michelangelos-david
http://www.artemagazine.it/attualita/item/5630-firenze-il-tribunale-vieta-l-uso-commerciale-delle-immagini-del-david-di-michelangelo

Solche abstrusen nationalen Pseudo-Urheberrechte haben uns hier mehrfach beschäftigt. Außerhalb der Reichweite der nationalen Gerichte haben sie keinerlei Gültigkeit. Man kann nur mit Abscheu die Äußerungen aus der italienischen Kulturwelt zur Kenntnis nehmen, die darin einen Sieg (worüber eigentlich?) sehen. Es ist eine klare Niederlage, nämlich für die Public Domain. Wie wollen die Damen und Herren Geschmacksrichter denn beurteilen, welche Reproduktionen der Öffentlichkeit nützen und welche nicht?

Auf Schmalenstroers Artikel replizierte ich 2014 mit Hinweis auf meine wiederholten Beiträge zum Thema.

Copyfraud in Mexico: Starbucks zahlt für aztekische Motive
https://archivalia.hypotheses.org/19036

Italienisches Staatsmonopol bei Kulturgut-Bildern (2007)
https://archivalia.hypotheses.org/26309

Vatikanisches Copyfraud
https://archivalia.hypotheses.org/4012

Französischer Modeschöpfer soll für Nutzung gemeinfreier Botticelli-Motive zahlen (2022)
https://archivalia.hypotheses.org/156472

Italien untergräbt die europäische Gemeinfreiheit (2023) zu Leonardos Vitruvianischer Mensch
https://archivalia.hypotheses.org/170844

'David' by Michelangelo JBU0001.JPG
Von Jörg Bittner UnnaEigenes Werk, CC BY 3.0, Link

Ostschwäbische Stiftsdamen im Konvent von Hohenburg im Elsass im 12. Jahrhundert

Vor Jahren fielen mir bei Betrachtung eines Faksimiles aus dem im 12. Jahrhundert entstandenen berühmten Hortus deliciarum1 der Äbtissin Herrad von Hohenburg (Herrad von Landsberg2) heimatlich vertraute Namen auf, die Herkunftsorte bildlich dargestellter Chorfrauen des Hohenburger Konvents: Flochberg, Bilriet, Neuffen usw. Es wäre an der Zeit, dass diese sehr frühen Ortsnamensbelege auch von der württembergischen Forschung zur Kenntnis genommen würden. Sie fehlen in den Reichardt’schen Ortsnamenbüchern, der neuesten einschlägigen Zusammenstellung. In Bayerisch-Schwaben hatte, wie ich gerade erst sah, Wilhelm Kraft 1960 “Bildnisse schwäbischer Frauen aus der Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas (1175)” vorgestellt.3 Nach Helmut Lausser erschien der Erstdruck in: “Unterhaltungsblatt des Fränkischen Kuriers, Jg. 1935, Nr. 111, 11”4

Als Textgrundlage kann eine gute Reproduktion der kolorierten Nachzeichnung in dem Buch von Engelhardt 1818 in “Gallica” herangezogen werden:

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k9400936h/f16.item.zoom

Die maßgebliche Rekonstruktion der 1870 zerstörten Handschrift von Rosalie Green et al.: Hortus deliciarum (1979) bietet die Transkription der Beischriften auf Seite 227.5

Die Datierung des Hortus deliciarum ist umstritten. Die “Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters” verweisen auf den Vorschlag von Otto-Gerhard Oexle, der das Zeugnis nach 1195 datieren wollte.6 “Begun before 1175 and probably completed in the mid-1190s”, heißt es in der Rezension einer 2016 erschienenen Studie von Danielle B. Joyner: Painting the Hortus deliciarum: Medieval Women, Wisdom, and Time.7 Man wird vorsichtig vom letzten Viertel des 12. Jahrhunderts ausgehen dürfen.

Außer Kraft gibt es noch weitere Arbeiten, die sich mit der Identifizierung der den Chorfrauen beigesetzten Ortsnamen befassen. Aussagen über die Standesverhältnisse der Chorfrauen auf dem Odilienberg versuchte 1911 Georg Wagner aus der Liste abzuleiten.8 Dies wurde unkritisch rezipiert von Sabine Klapp 2012.9 Abgesehen von vermutlich fehlerhaften Identifizierungen Wagners: Es kann in keinem einzigen Fall eine sichere Aussage über die ständische Zugehörigkeit der Stiftsfrauen getroffen werden. Ob es sich bei den erstaunlicherweise überwiegend aus Ostschwaben und dem angrenzenden Franken stammenden Damen um Adelige, sei es edelfreier oder ministerialischer Herkunft, handelte, ist völlig unsicher. Wenn man in der fragmentarischen Urkundenüberlieferung eine edelfreie Familie in einem Ort findet, darf man die Hohenburger Chorfrau nicht einfach dieser Familie zuschlagen!

Nur einen Teil der Orte identifizierten Robert Luft 199910 und zuvor Gérard Cames 1971.11

Nachdem die Identität von Relind von Hohenburg mit der Benediktinerin Relind/Rilint von Admont bzw. Bergen bei Neuburg an der Donau widerlegt werden konnte,12 entfällt die Erklärung für die schwäbisch-fränkische Dominanz in dem elsässischen Stift mit den Beziehungen zu Bergen. Es erscheint jedoch plausibel, die engen Beziehungen der Staufer zu Hohenburg als Erklärung für die Herkunft der Chorfrauen aus ihren ostschwäbischen Stammlanden gelten zu lassen.

Ein ausführlicher sorgfältiger Kommentar zu jedem Ortsnamen unter Anführung der zeitgenössischen Namenbelege ist ein Desiderat. In etlichen Fällen wird man keine eindeutig Identifizierung vornehmen können. “de Sneiten Maethilt” kann sowohl aus Schnaitheim (Landkreis Heidenheim) als auch aus Schneidheim (Oberschneidheim, Unterschneidheim, Ostalbkreis) stammen. Anhand der Namensform lässt sich keine Entscheidung treffen.13 Sneiten steht zwischen Faimingen und Gundelfingen, was für den südlicheren Ort bei Heidenheim spräche, für den aber zwischen dem 8./9. Jahrhundert und 1328 keine Belege bekannt sind. Einen Herrensitz gab es auch in diesem Ort, wenngleich erst im 14. Jahrhundert bezeugt. Ritter von Schneidheim sind ab 1239 belegt, ab 1262 als Schenken der Grafen von Oettingen.

“de Flochberc Adelheit” dürfte sich auf die Stauferburg Flochberg (bei Bopfingen, Ostalbkreis) 14 beziehen und somit wohl auf adelige Herkunft, wobei sowohl edelfreie als auch ministerialische Abkunft in Betracht kommt. Unter der (natürlich zu hinterfragenden) Prämisse, dass wichtigere Adelsfamilien im Konvent vertreten waren, wird man bei “de Kazenstein Hedewic” der Burg Katzenstein bei Dischingen (Landkreis Heidenheim) den Vorzug geben (Wagner dachte an den Ort Katzenstein bei Harburg) und bei den beiden Chorfrauen “de Niphe” an die bedeutende Edelfreienfamilie von Neuffen15 denken. Bei Bilriet fand Wagner Reichsministeriale, aber es gab im 12. Jahrhundert Edelfreie des Namens (heutiger Burgenname: Bielrieth).16 Schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass man die verschiedenen Möglichkeiten offenhalten sollte und dass es methodisch unzulässig erscheint, aus den Namen auf den Stand zu schließen.

#forschung #histmonast

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Hortus_Deliciarum. []
  2. GND. []
  3. Schwäbische Blätter für Heimatpflege und Volksbildung 11 (1960, S. 78-81 (UB Augsburg). []
  4. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Sp%C3%A4t_von_Faimingen,_Adelsfamilie. []
  5. Google Books bzw. Commons. []
  6. http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_02728.html. []
  7. https://scholarworks.iu.edu/journals/index.php/tmr/article/view/22966/28837. []
  8. Georg Wagner: Untersuchungen über die Standesverhältnisse elsässischer Klöster (1911), S. 67f., 81 (Internet Archive). []
  9. Das Äbtissinnenamt in den unterelsässischen Frauenstiften vom 14. bis zum 16. Jahrhundert (2012), S. 119f. (Res doctae). []
  10. Wissensvermittlung im europäischen Mittelalter (1999), S. 132 (Auszug GBS). []
  11. Allégories et symboles dans l’Hortus deliciarum (1971), S. 140 (Auszug GBS). []
  12. Klapp, S. 67; Hedwig Röckelin, in: Institution und Charisma (2009), S. 65 (Auszug GBS). []
  13. Lutz Reichardt: Ortsnamenbuch des Landkreises Heidenheim (1987), S. 148-150; … des Ostalbkreises, Bd. 2 (1999), S. 163-166. []
  14. Zur Belagerung 1150: http://www.regesta-imperii.de/id/1150-02-08_3_0_4_1_2_653_651. []
  15. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Neuffen,_Adelsfamilie. []
  16. Wolfgang Ruschke: Die Grundherrschaft des Klosters Lorch (2007), S. 83-85 (Uni Tübingen); Graf in: Heimatbuch der Stadt Lorch (1990), S. 53 (UB Heidelberg). []
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