Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Der St. Galler Globus stammt aus Norddeutschland

https://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/der-stgaller-globus-stammt-aus-norddeutschland-ld.1317624

“Wie die Zürcher Zentral- und die St. Galler Stiftsbibliothek nun gemeinsam mitteilen, wurde der Globus Ende des 16. Jahrhunderts am Mecklenburgischen Hof in Schwerin hergestellt. Gebaut wurde er von Tilemann Stella, einem Globenbauer, der von 1525 bis 1589 lebte. Er stand im Dienst des Herzogs Johann Albrechts I. zu Mecklenburg.”

Danke an HR.

#Gemeinfreitag (September, Woche 4)

Seit über einem Jahr gibt es den #Gemeinfreitag. 2016 schloss er mit 700 Medien! Bis Ende März 2017 wurden schätzungsweise 10.000 Seiten auf Wikimedia Commons und im Internet Archive hochgeladen.

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2017 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was um einiges schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (September, Woche 3)

***

Die TU Berlin hat einen Inkunabelkatalog digitalisiert:

https://archivalia.hypotheses.org/67417

Bei der ZGO 1921 kam hinzu:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eberlein_merian_1921.pdf

In Stuttgart forschte ich auf den Spuren von Johann Gottfried Pahl.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_denkblatt_1830.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_armenanstalten.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Patriotisches_journal_dangelmaier_1817_1818.pdf

Zu Jakob Dangelmaier erhielt ich Scans aus dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dangelmaier_jakob_gmuend.pdf

Albert Dangels Wiedergabe eines Artikel Dangelmaiers:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dangelmaier_freie_puersch.jpg

In Dangelmaiers Journal fand ich eine wohl von Johann Georg Ritter formulierte Anzeige für Heideloffs Ritterschauspiel, das neulich die ULB Düsseldorf für mich ins Netz stellte.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heideloff_maximilian.jpg

Max Müllers Schrift über das Kloster Adelberg fotografierte ich im Landeskirchlichen Archiv.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mueller_adelberg_1898.pdf

In der WLB Stuttgart habe ich nicht nur Schriften von Pahl, sondern auch Aufsätze aus der leicht übersehenen Besonderen (Literarischen) Beilage des Staats-Anzeigers für Württemberg mit dem Ipad fotografiert.

– einen nach wie vor wichtigen Aufsatz von Friedrich Kühnle 1909 über Pahl:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kuehnle_pahl_1909.pdf

– Schriften von Ernst Kapff: Rechberg, Wirtenberg, Ferrero, Friedrich List

– Beiträge von Gebhard Mehring (Nachruf von Wintterlin) und Eugen Schneider über Schreibmeister im 15. Jahrhundert:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mehring_schreiblehrer.pdf
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schneider_ankuendigung.pdf

– Julius Hartmann über Uhlands Berufung

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hartmann_uhlands_berufung.pdf

– Max Duncker über ein Grabmal in Kleinbottwar

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Duncker_kleinbottwar_1909.pdf

– Hermann Missenharter über Hermann Kurz

https://archive.org/details/missenharter_hermann_kurz

– Karl Stenzel über historische Lieder des 17. Jahrhunderts aus den Sammlungen des Überlinger Chronisten Eschlinsperger:

https://archive.org/details/stenzel_hohentwiel

– Der Schwaben Recht auf den Vorstreit (1916)

https://archive.org/details/eisenmann_vorstreit

– Ch. Enslin über das Kloster Königsbronn

https://archive.org/details/enslin_koenigsbronn

Ergänzend dazu die Kabinettscheibe des Königsbronner Abts für das Pfullendorfer Rathaus.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pfullendorf_koenigsbronn.jpg

Ansicht von Kloster Einsiedeln ca. 1840/50:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Einsiedeln_1840.jpg

Magazinbau des Stadtarchivs Neuss:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stadtarchiv_neuss_magazinbau.jpg

***

Fazit: 6 Abbildungen, 19 PDFs, 1 Fremd-Digitalisat

Summe 2017: 366 Abbildungen, 163 PDFs, 6 Fremd-Abbildungen, 41 Fremd-PDFs, 44 Fremd-Digitalisate = 620 Medien.

Vertrag der Stadt Zürich für eine Anstellung von Lehrerinnen im Jahr 1915 – Fakenews?

Auf rivva.de findet sich ein Link auf ein Dokument “Regeln für Lehrerinnen für 1915” via Kraftfuttermischwerk, das wieder einmal die Runde macht. 2016 hatte Spiegel Online bereits einen zaghaften Versuch zur Echtheitsklärung unternommen, indem es Andreas Hoffmann-Ocon, Leiter des Zentrums für Schulgeschichte der Pädagogischen Hochschule Zürich, befragte, dem das Dokument noch nicht untergekommen war, der es aber auch nicht für unplausibel hielt.

Der STERN (online) liefert einen Schnellschuss ohne eigene Recherche ab.
Auf Reddit ist die Quellenkritik auch nicht sonderlich professionell.

Für einen gesicherten Nachweis, seit wann die Regeln im Netz zirkulieren, kann man Googles Zeitfilter heranziehen, wobei man aber jeden Treffer überprüfen muss. Da das Internet Archive keine Belege für schnabelwetzer.ch (angeblich 2001) hat, kann die auch auf Reddit ermittelte Diplomarbeit von 2005 (PDF), die als Quelle das “Archiv der Bildungsdirektion Zürich” angibt, als ältester Nachweis gelten. Dort (oder im Staatsarchiv Zürich) hat anscheinend noch niemand nachgefragt.

“Sie dürfen sich nicht in den Eisdielen der Innenstadt herumtreiben” ist meines Erachtens keinesfalls die Sprache eines amtlichen Anstellungsvertrags. Der Ngramviewer ist hinsichtlich des Worts Eisdielen eindeutig: kein Beleg vor 1920.

Eine Kontrolle mittels HathiTrust (der Google-Books-Zeitfilter ist kaputt) ist aufgrund von OCR-Fehlern (z.B. für Eisdicke) nicht möglich. Das NZZ-Archiv (Suche kostenlos) hat vor 1945 keinen Treffer für Eisdiele. E-Periodica hat den ersten Beleg für Eisdiele(n) zu 1935.

So wenig restriktive Vorschriften (z.B. das Heiratsverbot) für Frauen und insbesondere Lehrerinnen vor hundert Jahren in Abrede zu stellen sind, so verdächtig ist das Dokument, das ohne genaue Fundstelle zirkuliert. Die Beweislast liegt nunmehr bei denen, die es für authentisch halten. Bis dahin gehe ich von einer anachronistischen Erfindung aus. Wenn etwas zu gut erfunden ist, braucht es nicht wahr zu sein.

Nachtrag: Es gibt eine ältere US-Vorlage, die gefälscht ist.

Siehe auch
http://schugurensky.faculty.asu.edu/moments/1915rules.html Diese Ausführungen sind quellenkritisch dubios. Die spanische Version angeblich von 1923 ist offenkundig vom Fake-Text abhängig (Eisdielen!). Auch taugt Oral History grundsätzlich nicht, die Echtheit zu erweisen.

Die spanische Version gibt es auch auf YouTube:

https://www.youtube.com/watch?v=-tuBEHY_-s8

Fälschungen in Archivalia
https://archivalia.hypotheses.org/9580

23.9.2017: Antwort vom Staatsarchiv Zürich:
“Die Authentizität dieser “Regeln” ist für mich sehr fraglich. Mir sind diese Vorschriften vollkommen unbekannt und auch in der einschlägigen Fachliteratur habe ich nichts darüber gefunden. Von offizieller Seite können sie jedenfalls nicht stammen, da es für eine solche Verordnung sicher einen Beschluss des Erziehungsrats gebraucht hätte, der dann im Schulblatt des Kantons Zürich publiziert worden wäre. Ich habe das ganze Schulblatt von 1915 durchgesehen, und da gibt es nicht die Spur von einem solchen Regelwerk. Der einzige Punkt, der einen halbwegs realen Hintergrund hat, ist Punkt 1. Tatsächlich war es so, dass nach 1900, als es angeblich vorübergehend zuviele Lehrpersonen gab, die Aufforderung kursierte, dass Lehrerinnen nach ihrer Heirat vorzugsweise ihren Beruf aufgeben sollten. 1908 zum Beispiel verordnete die Zentralschulpflege, dass verheiratete Frauen “in der Regel” nicht mehr als Lehrerin tätig sein sollten. 1912 kam es zu dieser Frage sogar zu einer Volksabstimmung, die aber mit 51.8 % ablehnt wurde.
Ich denke, dass diese “Regeln” am ehsten aus einer Satirezeitschrift stammen oder dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat.

Mit freundlichen Grüssen
Karin Huser

Staatsarchiv des Kantons Zürich
Dr. Karin Huser
Abteilungsleiterin Individuelle Kundendienste”

Auswirkungen von Raubkopien: EU-Kommission unterdrückt Piraterie-Studie

“Der Konsum von illegal kopierten Inhalten hat kaum Wirkung auf den Erwerb der Inhalte, stellt eine Studie im Auftrag der EU-Kommission fest. In der aktuellen Copyright-Debatte hält die Europäische Kommission ihre Studie aber noch immer unter Verschluss. […]

Die EU-Kommission hat die Studie bisher unter der Decke gehalten. Bekannt wurde sie nun aufgrund von Nachforschungen der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten/Grüne). Nachdem sie einen Antrag auf Informationszugang gestellt hatte, spielten ihr Mitarbeiter der Kommission die Studie (PDF) zu, die dann Netzpolitik.org veröffentlicht hat.”

https://heise.de/-3837330

The Stalin Digital Archive als deutsche Nationallizenz

https://ostbib.hypotheses.org/1663

Es ist unerfreulich, dass die Yale University nicht auf Open Access setzt. Ärgerlich ist auch, dass die Quellensammlung noch nicht über die Website der Nationallizenzen erreichbar ist, obwohl genau dies in dem ostbib-Beitrag zugesichert wird.

Die Erstanmeldung bei den Nationallizenzen läuft so: Man sucht sich ein Angebot aus, lässt das Häkchen bei der Bestätigung der Nutzungsbedingungen stehen und kann sich dann mit einer deutschen Wohnadresse registrieren.

Familienforscher kritisieren langsame Digitalisierung in Deutschland

“Die Familienforscher haben vor dem Deutschen Genealogentag in Dresden die schleppende Digitalisierung von Dokumenten in Deutschland kritisiert. In anderen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden sei man da wesentlich weiter, sagte der Verbandsvorsitzende Dirk Weissleder der dpa.

Im Rückstand
“Wir hängen hinterher”, betonte er. Nach seiner Ansicht sei dies eine Kapazitätsfrage. Zudem koste die Digitalisierung auch viel Geld. Dies würde dazu führen, dass kommerzielle Anbieter wie die Online-Plattform Ancestry Dokumente digital erfassen, um diese dann gegen Entgelte anzubieten.

Weissleder plädierte dafür, den Zugang zu Archivmaterial für die Familienforschung zu vereinfachen. “Was wir brauchen, sind Archive als Partner”, sagte Weissleder. Sie müssten sich öffnen und Genealogen nicht als verrückte Leute betrachten. “Wir sind vielleicht keine Wissenschaftler, aber wir schaffen Wissen”, betonte er.”

https://heise.de/-3836927

Wappenbuch Nassau-Vianden online

https://www.kb.nl/themas/middeleeuwse-handschriften/wapenboek-nassau-vianden-ca-1490
https://www.kb.nl/themas/middeleeuwse-handschriften/wapenboek-nassau-vianden-ca-1490

“Wapenboek Nassau-Vianden
Den Haag, Koninklijke Bibliotheek, aanvraagnummer 1900 A 016
Brabant (Breda of Brussel), ca. 1490
Gemaakt door heraut Nassau-Vianden voor graaf Engelbrecht II van Nassau (1451-1504)”

5.9.2018 http://www.handschriftencensus.de/24729 ohne Kenntnis des neuen Aufbewahrungsorts

#heraldik

Medizinische Sammelhandschrift der WLB Stuttgart online: Cod.med.et.phys.qt.24

Wie üblich ohne auch nur ansatzweise brauchbare Metadaten:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz493406379

Der Handschriftencensus ist nicht weniger unbrauchbar:

http://www.handschriftencensus.de/21309

Kurzbeschreibung von Schnell 2003:
https://books.google.de/books?id=BWojAAAAQBAJ&pg=PA199
https://books.google.de/books?id=BWojAAAAQBAJ&pg=PA200

Streit um Zweitveröffentlichungen: Verlage nehmen Researchgate ins Visier

Ein nicht besonders guter Artikel:

https://irights.info/artikel/streit-um-zweitveroeffentlichungen-verlage-nehmen-researchgate-ins-visier/28728

Besser:

https://wisspub.net/2017/09/20/verlage-greifen-berliner-start-up-researchgate-an/

Incunabula scientifica et medica

Die TU Berlin hat freundlicherweise das gemeinfreie Standardwerk von Arnold C. Klebs (Erstausgabe 1938) digitalisiert:

http://ubsrvgoobi2.ub.tu-berlin.de/viewer/image/9921415155302884/1/LOG_0000/

“This was Klebs’ master work, published as a volume of the journal Osiris edited by pioneer historian of science George Sarton at Harvard, and also published separately. It provides a “short” entry for about 3000 editions of over 1000 incunabula on scientific and medical themes. At the end is a cross-reference list of authors’ names. It is a major work of reference that continues to be cited whenever a book dealer offers for sale an incunable listed in the catalog. Klebs collected material for much more expanded bibliographical entries, but was unable to complete the larger project. The research materials are in the Klebs Papers at Manuscripts & Archives.” (Yale)

#inkunabeln

Wiki Loves Archives: Citizen participation helps rescue damaged archival resources

“At Wikimania Montreal last month, BAnQ and Wikimedia Canada invited Montrealers to digitize iconographic archives in peril. Negatives dating back to the beginning of the century were rapidly oxidizing, and the digitization of these archives was urgent. One hundred volunteers came to the rescue of these memories of Quebec.”

https://blog.wikimedia.org/2017/09/18/banq-scan-a-thon/

via Calle Eklund

Von der Reliquie zum Relikt. Luthers Habseligkeiten und ihre Musealisierung in der frühen Neuzeit

Stefan Laubes Aufsatz (in: Archäologie der Reformation, 2007) ist bei Academia.edu einsehbar:

https://www.academia.edu/28102846/

Zum Thema siehe auch:

Stefan Laube: Süchtig nach Splittern und Scherben. Energetische Bruchstücke bei Martin Luther. In: Luthermania – Ansichten einer Kultfigur. Virtuelle Ausstellung der Herzog August Bibliothek im Rahmen des Forschungsverbundes Marbach Weimar Wolfenbüttel 2017. http://www.luthermania.de/exhibits/show/stefan-laube-suechtig-nach-splittern-und-scherben

Mirko Gutjahr: “Non cultus est, sed memoriae gratia” – Hinterlassenschaften Luthers zwischen Reliquien und Relikten. In: Fundsache Luther (2008), S. 100-105

Jochen Birkenmeier: Luthers Totenmaske? In: Lutherjahrbuch 2011, S. 187-203

Zur Totenmaske siehe auch

http://www.mz-web.de/halle-saale/totenmaske-von-martin-luther-ist-wachsabguss-in-halle-authentisch-oder-nicht–25953618

Philipp Stoellger, in: Bodies in Action and Symbolic Forms (2012), S. 158 (Literatur) (Auszug GBS)

https://de.wikipedia.org/wiki/Luther_auf_dem_Totenbett

https://archivalia.hypotheses.org/66789

Zum Wandel der Einnerungskultur im 15./16. Jahrhundert:
http://www.perspectivia.net/publikationen/phs/grell-paravicini-voss_princes/graf_erinnerungskultur

16.2.2018 Lyndal Roper: Luther Relics. In: Religion, the Supernatural and Visual Culture in Early Modern Europe (2015), S. 330-353 (Auszug GBS)

20.2.2018 Zwinglis Helm und andere Reliquien
https://www.zhref.ch/themen/reformationsjubilaeum/allgemeine-informationen/huldrych-zwingli/zwingli-lexikon-von-a-bis-z-1/lexikon-r/reliquien

Anfrage: Anzahl der Trauzeugen

Christoph Lehnert (cj.lehnert, erreichbar bei t-online.de) fragte mich: “[M]eine Anfrage betrifft die Anzahl von Trauzeugen. In einer Textquelle aus dem 17. Jh. (1625, Landkreis Haßberge, Unterfranken) werden für Braut und Bräutigam jeweils drei Zeugen (plus Brautführer) namentlich genannt, also insgesamt sieben Personen. Die Gegenwart von jeweils einer Person war/ist meines Wissens nach üblich bzw. erforderlich.

Sind Ihnen aus Ihrer genealogischen Erfahrung Gründe bekannt, die für eine unterschiedlich hohe Anzahl von Trauzeugen sprechen können, bzw. gibt es dafür (eindeutige) “historische Regeln” und Ursachen, wie der soziale Status oder die politische Situation (30-Jähriger Krieg) etc.?

Von Herrn Ihli (Leiter: Sachgebiet Rechtsdokumentation im Bischöflichen Ordinariat Ehebandverteidiger am Bischöflichen Offizialat Leiter der Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtes Rottenburg) habe ich zu dieser Anfrage folgende Antwort erhalten:

“[…] Erste Formvorschriften über den Abschluss von kirchlich geschlossenen Ehen machte das Vierte Laterankonzil 1215. Bereits damals aber waren lediglich zwei Trauzeugen vorgeschrieben (ob nun tatsächlich einer von jeder Seite zu kommen hatte, wie das allgemein Usus ist, wurde nie gesagt). D. h. für eine über die heutige Anzahl hinausgehende Zahl von Trauzeugen gibt es keine (gesamt-)kirchenrechtsgeschichtlichen Belege. Ich interpretiere das eher als Wunsch der Brautleute, mehr Zeugen als zwingend nötig heranzuziehen, was auch heute noch hin und wieder vorkommt. Einschlägige Lokaltraditionen sind mir freilich nicht bekannt, so dass ich Sie im Grunde leider enttäuschen muss. Plausibel hielte ich ein solches Vorgehen z. B. gerade in Adelskreisen, wo das einer Familientradition entsprechen mag. […]”
Für eine Rückmeldung bzw. Ergänzungen bin ich Ihnen sehr dankbar.”

Ich musste passen, aber sicher wissen meine LeserInnen mehr.

Bundesarchiv Bild 102-07626, Berlin, Hochzeit des österreichischen Botschafters.jpg
By Bundesarchiv, Bild 102-07626 / CC-BY-SA, CC BY-SA 3.0 de, Link