http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=44402
#inkunabeln
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#inkunabeln
Auf rivva.de findet sich ein Link auf ein Dokument “Regeln für Lehrerinnen für 1915” via Kraftfuttermischwerk, das wieder einmal die Runde macht. 2016 hatte Spiegel Online bereits einen zaghaften Versuch zur Echtheitsklärung unternommen, indem es Andreas Hoffmann-Ocon, Leiter des Zentrums für Schulgeschichte der Pädagogischen Hochschule Zürich, befragte, dem das Dokument noch nicht untergekommen war, der es aber auch nicht für unplausibel hielt.
Der STERN (online) liefert einen Schnellschuss ohne eigene Recherche ab.
Auf Reddit ist die Quellenkritik auch nicht sonderlich professionell.
Für einen gesicherten Nachweis, seit wann die Regeln im Netz zirkulieren, kann man Googles Zeitfilter heranziehen, wobei man aber jeden Treffer überprüfen muss. Da das Internet Archive keine Belege für schnabelwetzer.ch (angeblich 2001) hat, kann die auch auf Reddit ermittelte Diplomarbeit von 2005 (PDF), die als Quelle das “Archiv der Bildungsdirektion Zürich” angibt, als ältester Nachweis gelten. Dort (oder im Staatsarchiv Zürich) hat anscheinend noch niemand nachgefragt.
“Sie dürfen sich nicht in den Eisdielen der Innenstadt herumtreiben” ist meines Erachtens keinesfalls die Sprache eines amtlichen Anstellungsvertrags. Der Ngramviewer ist hinsichtlich des Worts Eisdielen eindeutig: kein Beleg vor 1920.
Eine Kontrolle mittels HathiTrust (der Google-Books-Zeitfilter ist kaputt) ist aufgrund von OCR-Fehlern (z.B. für Eisdicke) nicht möglich. Das NZZ-Archiv (Suche kostenlos) hat vor 1945 keinen Treffer für Eisdiele. E-Periodica hat den ersten Beleg für Eisdiele(n) zu 1935.
So wenig restriktive Vorschriften (z.B. das Heiratsverbot) für Frauen und insbesondere Lehrerinnen vor hundert Jahren in Abrede zu stellen sind, so verdächtig ist das Dokument, das ohne genaue Fundstelle zirkuliert. Die Beweislast liegt nunmehr bei denen, die es für authentisch halten. Bis dahin gehe ich von einer anachronistischen Erfindung aus. Wenn etwas zu gut erfunden ist, braucht es nicht wahr zu sein.
Nachtrag: Es gibt eine ältere US-Vorlage, die gefälscht ist.
Die »Regeln für Lehrerinnen« von 1915 sind gefälscht.
Siehe unten plus https://t.co/0gUcjOcDXJ plus https://t.co/WZRVpWhv8f https://t.co/XDSzraBh5F— Philippe Wampfler (@phwampfler) 21. September 2017
Siehe auch
http://schugurensky.faculty.asu.edu/moments/1915rules.html Diese Ausführungen sind quellenkritisch dubios. Die spanische Version angeblich von 1923 ist offenkundig vom Fake-Text abhängig (Eisdielen!). Auch taugt Oral History grundsätzlich nicht, die Echtheit zu erweisen.
Die spanische Version gibt es auch auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=-tuBEHY_-s8
Fälschungen in Archivalia
https://archivalia.hypotheses.org/9580
23.9.2017: Antwort vom Staatsarchiv Zürich:
“Die Authentizität dieser “Regeln” ist für mich sehr fraglich. Mir sind diese Vorschriften vollkommen unbekannt und auch in der einschlägigen Fachliteratur habe ich nichts darüber gefunden. Von offizieller Seite können sie jedenfalls nicht stammen, da es für eine solche Verordnung sicher einen Beschluss des Erziehungsrats gebraucht hätte, der dann im Schulblatt des Kantons Zürich publiziert worden wäre. Ich habe das ganze Schulblatt von 1915 durchgesehen, und da gibt es nicht die Spur von einem solchen Regelwerk. Der einzige Punkt, der einen halbwegs realen Hintergrund hat, ist Punkt 1. Tatsächlich war es so, dass nach 1900, als es angeblich vorübergehend zuviele Lehrpersonen gab, die Aufforderung kursierte, dass Lehrerinnen nach ihrer Heirat vorzugsweise ihren Beruf aufgeben sollten. 1908 zum Beispiel verordnete die Zentralschulpflege, dass verheiratete Frauen “in der Regel” nicht mehr als Lehrerin tätig sein sollten. 1912 kam es zu dieser Frage sogar zu einer Volksabstimmung, die aber mit 51.8 % ablehnt wurde.
Ich denke, dass diese “Regeln” am ehsten aus einer Satirezeitschrift stammen oder dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat.
Mit freundlichen Grüssen
Karin Huser
Staatsarchiv des Kantons Zürich
Dr. Karin Huser
Abteilungsleiterin Individuelle Kundendienste”
“Der Konsum von illegal kopierten Inhalten hat kaum Wirkung auf den Erwerb der Inhalte, stellt eine Studie im Auftrag der EU-Kommission fest. In der aktuellen Copyright-Debatte hält die Europäische Kommission ihre Studie aber noch immer unter Verschluss. […]
Die EU-Kommission hat die Studie bisher unter der Decke gehalten. Bekannt wurde sie nun aufgrund von Nachforschungen der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten/Grüne). Nachdem sie einen Antrag auf Informationszugang gestellt hatte, spielten ihr Mitarbeiter der Kommission die Studie (PDF) zu, die dann Netzpolitik.org veröffentlicht hat.”
https://ostbib.hypotheses.org/1663
Es ist unerfreulich, dass die Yale University nicht auf Open Access setzt. Ärgerlich ist auch, dass die Quellensammlung noch nicht über die Website der Nationallizenzen erreichbar ist, obwohl genau dies in dem ostbib-Beitrag zugesichert wird.
Die Erstanmeldung bei den Nationallizenzen läuft so: Man sucht sich ein Angebot aus, lässt das Häkchen bei der Bestätigung der Nutzungsbedingungen stehen und kann sich dann mit einer deutschen Wohnadresse registrieren.
Das Wappenbuch (ca. 2800 Wappen) dürfte der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angehören. Am Anfang stehen die Quaternionen der Reichsverfassung (Bild: vier Herzöge).
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00110005/image_13
#heraldik
“Die Familienforscher haben vor dem Deutschen Genealogentag in Dresden die schleppende Digitalisierung von Dokumenten in Deutschland kritisiert. In anderen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden sei man da wesentlich weiter, sagte der Verbandsvorsitzende Dirk Weissleder der dpa.
Im Rückstand
“Wir hängen hinterher”, betonte er. Nach seiner Ansicht sei dies eine Kapazitätsfrage. Zudem koste die Digitalisierung auch viel Geld. Dies würde dazu führen, dass kommerzielle Anbieter wie die Online-Plattform Ancestry Dokumente digital erfassen, um diese dann gegen Entgelte anzubieten.
Weissleder plädierte dafür, den Zugang zu Archivmaterial für die Familienforschung zu vereinfachen. “Was wir brauchen, sind Archive als Partner”, sagte Weissleder. Sie müssten sich öffnen und Genealogen nicht als verrückte Leute betrachten. “Wir sind vielleicht keine Wissenschaftler, aber wir schaffen Wissen”, betonte er.”
Links aus dem Buch “Die Kunst der Recherche”:
https://www.kb.nl/themas/middeleeuwse-handschriften/wapenboek-nassau-vianden-ca-1490
https://www.kb.nl/themas/middeleeuwse-handschriften/wapenboek-nassau-vianden-ca-1490
“Wapenboek Nassau-Vianden
Den Haag, Koninklijke Bibliotheek, aanvraagnummer 1900 A 016
Brabant (Breda of Brussel), ca. 1490
Gemaakt door heraut Nassau-Vianden voor graaf Engelbrecht II van Nassau (1451-1504)”
5.9.2018 http://www.handschriftencensus.de/24729 ohne Kenntnis des neuen Aufbewahrungsorts
#heraldik