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Das Bild stammt aus der Handschrift British Library Harley 4452.
Die Stadtbibliothek Mainz verwahrt als Hs. II 324:
Karl Will (Profess in Ettenheimmünster): Unverwelchliche Ehren-Cron des allgemeinen breyszgauischen Landts-Patronen … Landelini Leben, Tod und Miracul in sich haltend vorgestellt, 1730 mit Tuschzeichnungen, 8°
Barth FDA 1955 (PDF) kennt diese Vita nicht.
Annelen Ottermann war so liebenswürdig, mir drei tolle Bilder aus dieser barocken Landelinsvita Hs. II 324 zur Veröffentlichung in meinem Beitrag von 2013 “Notizen zu Handschriften der Stadtbibliothek Mainz” zur Verfügung zu stellen: eine Legendenillustration sowie Ansichten des Klosters Ettenheimmünster und von Münchweier.
https://www.bar.admin.ch/bar/de/home/informationsmanagement/archivwuerdigkeit/diskutieren-sie-mit-.html (Via Joachim Kemper)
“Sie interessieren sich für Politik und Verwaltung in der Schweiz? Sie haben einen Bezug zu Tätigkeiten des Bundes? Dann unterstützen Sie das Bundesarchiv dabei, die relevanten Informationen für die Archivierung auszuwählen. Geben Sie Rückmeldung auf einzelne Bewertungen oder arbeiten Sie an einer Bewertungswerkstatt mit.”
“Auch im Bereich der Bewertung ist Platz für Dialoge mit BürgerInnen/WissenschaftlerInnen”, sagte ich in Speyer 2012.
Anlass sind Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. “Dem praktischen Bedürfnis nach einer offenen, an der Lebenswirklichkeit der Bürger orientierten Information und Kommunikation öffentlicher-Stellen kann mit einer umsichtigen, (selbst-)kritischen Nutzung sozialer Plattformen wohl besser Rechnung getragen werden als durch das bisherige strikte Verbot – zumal sich viele öffentliche Stellen nicht daran hielten und dieses Verbot auch praktisch kaum durchsetzbar war.”
Michael Schonhardt, Zur Digitalisierung der Materialität mittelalterlicher Objekte. Ein Bericht aus der wissenschaftsgeschichtlichen Werkstatt, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 7. September 2017, http://mittelalter.hypotheses.org/10930
“Egal, für welche digitale Lösung man sich entscheidet, das vielfältige und häufig kostenfreie digitale Angebot ermöglicht die Umsetzung von Projekten, die noch vor einigen Jahren nur unter erheblichem Aufwand möglich gewesen wären. In meinem Fall standen am Ende zwei Modelle von astronomischen Geräten des Mittelalters, die ohne Rücksicht auf den Bestandserhalt im Detail und durch intensive Nutzung und Manipulationen erforscht werden konnten. Auch die Vermittlung dieser Ergebnisse wird durch die Nutzung digitaler Methoden enorm vereinfacht. Nicht nur ermöglichen sie die bildliche und/oder animierte Darstellung komplexer Sachverhalte, auch ließen sich die erzeugten individuellen Modelle einfach per Download innerhalb der Forschungscommunity teilen und mit anderen Modellen vergleichen. Selbst ein Druck dieser Modelle ist im Prinzip möglich und zunehmend auch erschwinglich. Vor allem ermöglichen die digitalen Methoden aber einen geradezu revolutionären Fortschritt im Bereich der Lehre und populärwissenschaftlichen Vermittlung der eigenen Forschung.”
Erscheinen am 11. Oktober 2017:
https://www.amazon.de/Stralsunder-B%C3%BCchersch%C3%A4tze-Burkhard-Kunkel/dp/3447108347
Das an der Uni Mainz erstellte #Nachschlagewerk gilt deutschen Übersetzern, weist aber als Online-Präsentation erhebliche Mängel auf:
Keine Permalinks, wie auch, wenn man ins Impressum schreibt: “Die Redaktion des Germersheimer Übersetzerlexikons behält es sich vor, Teile des Internet-Angebots oder das gesamte Angebot ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig aus dem Internet zu entfernen.”
Keine freie Lizenz/Nachnutzbarkeit.
Keine Vernetzung mit anderen Internetangeboten durch Weblinks (z.B. zur Wikipedia) und Nutzung von Normdaten (GND).
Es fehlen Link-Nachweise bei online verfügbaren Übersetzungen/Literatur; sind trotzdem Links vorhanden, sind sie nicht anklickbar.
Keine Nachweise zu den Bildquellen (z.B. bei Gottsched, wo das Bild wohl einfach der Wikipedia entnommen wurde).
Von Leonhard Schorer, Gemeinfrei, Link
http://www.unsertirol24.com/2017/09/07/land-tirol-beschliesst-archivgesetz/
Die Tiroler Landesregierung hat das Gesetz beschlossen, der Landtag offenkundig noch nicht. Ein Entwurf ist im Netz (PDF). In § 2 heißt es programmatisch: “Archive sind das öffentliche Gedächtnis eines Landes”.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3346.pdf
Das Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft.