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Sindbad ist bei der BNF beschäftigt

http://www.bnf.fr/en/collections_and_services/a.ask_a_librarian_sindbad.html

“SINDBAD (Service d’INformation Des Bibliothécaires A Distance) is a free reference service providing

document references (books, journals, music CDs, films, etc.) on all subjects
and factual information : biographical elements, facts, figures and dates.

Up to 15 bibliographical references can be provided ; maximum time allocated to searching is 1 to 2 hours per answer. Response is provided within 3 business days to questions asked using the form.”

Besser Sindbad als Sisyphus …

William-Strang-Sindbad-AliBaba-titlepage.JPG
Von William Strang (1859-1921) – Sinbad the sailor and Ali Baba and the forty thieves, Lawrence & Bullen, London, 1896, Gemeinfrei, Link

Zugang zu allen Vorgängen im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren

BVerwG Urteil vom 30.03.2017, 7 C 19.15

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170135

Auszug: “Nach § 3 Nr. 7 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Vertraulich sind solche Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dies setzt eine Übereinkunft über die Vertraulichkeit zwischen der informationspflichtigen Stelle und dem Dritten voraus. Darüber hinaus ist ein objektiv schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 – OVG 12 B 9.12 – juris Rn. 34; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, Beck’scher Online-Kommentar Informations- und Medienrecht, IFG, Stand 1. Februar 2017, § 3 Rn. 190; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 323 ff.). Die Gesetzessystematik und der Zweck der Vorschrift gebieten eine in diesem Sinne einschränkende Auslegung. § 3 IFG schützt ausweislich der amtlichen Überschrift besondere öffentliche Belange. Die in den Nummern 1 bis 8 geregelten Ausschlusstatbestände sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers eng zu verstehen (BT-Drs. 15/4493 S. 9). Damit wäre nicht vereinbar, wenn bereits der Umstand, dass eine Information vertraulich erhoben oder übermittelt wird, für sich genommen ohne Hinzutreten eines objektiv anzuerkennenden Schutzbedürfnisses zum Ausschluss des Informationszugangs führte. Der Anspruch auf Informationszugang wäre zur Disposition der am Informationsaustausch Beteiligten gestellt. Einen derart weitreichenden Versagungsgrund wollte der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 7 IFG nicht schaffen.”

Historikerstreit um Franz Josef Röder im Saarland

“Schwere Vorwürfe stehen gegen die Archivare von Land und Landeshauptstadt im Raum: Nach Auffassung einer Autorengruppe war der ehemalige saarländische Ministerpräsident Franz-Josef Röder stärker ins NS-System verstrickt als lange angenommen. Doch statt sich um Aufklärung zu bemühen, liege den Archivaren mehr an einer Entlastung Röders. Sogar der Vorwurf der Unredlichkeit wurde laut.”

http://www.sr.de/sr/sr2/themen/politik/20170928_historikerstreit_franz-josef_roeder100.html

Mährischer Kalender nun frei zugänglich

Bei eindeutigen Fällen vor (derzeit) 1876 hat man bei HathiTrust auch mal Glück.

19. September 2017: “Thank you for contacting HathiTrust User Support. We look forward to responding to your request as soon as possible.
Original message sent to HathiTrust User Support:

Description: https://catalog.hathitrust.org/Record/000546571 should be open”. Eingangsbestätigung am gleichen Tag. Heute kam die Nachricht: “These are now displaying as Full View in Hathi”.

Weitere Digitalisate des Kalenders “Jurende’s vaterländischer Pilger” (erschienen in Brünn):

https://opacplus.bsb-muenchen.de/search?oclcno=263652920&db=100

#Gemeinfreitag (September, Woche 5)

Seit über einem Jahr gibt es den #Gemeinfreitag. 2016 schloss er mit 700 Medien! Bis Ende März 2017 wurden schätzungsweise 10.000 Seiten auf Wikimedia Commons und im Internet Archive hochgeladen.

Mehr dazu in meinem Beitrag: Crowdsourcing für die Public Domain: der #Gemeinfreitag. In: Redaktionsblog vom 29. März 2017.

Die “Gemeinfreitag”-Idee von Moritz Hoffmann aufgreifend, habe ich seit Ende 2016 Gemeinfreies, das ich (überwiegend) selbst neu ins Netz befördert habe, jeweils freitags aufgelistet. Gemeinfreie Digitalisate sind Teil einer

Goldenen Kette freien Wissens

Ich mache 2017 weiter und rufe daher nach wie vor alle Leserinnen und Leser auf:

* Stellt durch Kauf oder durch Schenkung erworbene oder selbstgescannte gemeinfreie Digitalisate von Büchern oder Aufsätzen ins Netz (Wikimedia Commons oder Internet Archive)!

* Ladet gemeinfreie Abbildungen auf Wikimedia Commons oder gebt dort eigene Fotos als gemeinfrei (CC0) frei!

* Ladet Google Books, die nur mit US-Proxy zugänglich sind, ins Internet Archive! (Gern auch Bücher von HathiTrust, was um einiges schwieriger ist.)

Jeder kann ohne Vorkenntnisse mitmachen. Hinweis gern mit #gemeinfrei auf Twitter oder hier in den Kommentaren. Bitte #Gemeinfreitag-Beiträge in den Social Media teilen!

Auch sporadische Beteiligung ist willkommen. Es geht um die Bereicherung der Public Domain! (Bei Urheberrechtsproblemen darf ich keine Rechtsberatung anbieten, wohl aber bei konkreten Fragen meine Meinung sagen … Lektüretipp: Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans)

Was zuletzt geschah:
#Gemeinfreitag (September, Woche 4)

***

Dank Christian gibt es hier sieben “Wiki loves monuments”-Fotos unter CC0. Merci!

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gutshaus_%22Schloss%22_Bothmer.jpg

Gutshaus "Schloss" Bothmer.jpg
Von ChristianSWEigenes Werk, CC0, Link

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mausoleum_der_Familie_von_Hodenberg.JPG
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Scheunenviertel_Ahlden_1.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Scheunenviertel_Ahlden_2.jpg

Scheunenviertel Ahlden 1.jpg
Von ChristianSWEigenes Werk, CC0, Link

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rittergut_Alt_Schwarmstedt.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Herrenhaus_Alt_Schwarmstedt.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Landarbeiterhaus_Alt_Schwarmstedt.jpg

Kategorie für das Rittergut Alt Schwarmstedt:

https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Rittergut_Alt_Schwarmstedt

Am 20. September 2017 schrieb mir die Vifa-Recht, bei der ich gewagt hatte, als Nicht-Rechtswissenschaftler einen Digitalisierungswunsch zu stellen: “Sehr geehrter Herr Dr. Graf, haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an den Serviceangeboten des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung und vor allem für Ihren Digitalisierungswunsch.

Es freut mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das von Ihnen benötigte Werk nun zeitnah digitalisiert und innerhalb einer Frist von 14 Tagen über die Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin (http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/) bereitgestellt werden wird.

Selbstredend werden Sie umgehend über die Verfügbarkeit informiert. Gleiches gilt leider auch, sollten konservatorische Bedenken einer Digitalisierung des Werks entgegenstehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie den Forscherinnen und Forschern Ihrer Einrichtung, die auf dem Gebiet der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung tätig sind, unseren Dienst ²DoD (https://vifa-recht.de/intr2dod/) ans Herz legen könnten, über den wir auch den aktuellen Digitalisierungswunsch abwickeln werden.

Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung und sende Ihnen einstweilen meine besten Grüße”. Vielleicht interessiert das auch Forscherinnen und Forscher außerhalb meiner Einrichtung?

Heute war eine weitere artige Mail im Posteingang: “Sehr geehrter Herr Graf, haben Sie nochmals schönen Dank für die Nutzung von ²DoD.

Es freut mich, Sie heute darüber informieren zu dürfen, dass Ihr Digitalisierungswunsch unter folgender PURL für Sie zur Verfügung steht:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00020B6800000000

Bitte bleiben Sie dem Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung auch künftig gewogen und zögern Sie nicht, weitere Digitalisierungswünsche zu äußern!

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen für den Fortgang Ihrer Forschungen”. Ist bei Jakob Dangelmaier eingetragen.

Bei der ZGO 1921 geht es gut voran. An die hundert Seiten scannte ich selber in Düsseldorf. Größere und Kleinere Spenden kamen von der UB Heidelberg, der Historischen Bibliothek der Stadt Rastatt und dem Stadtarchiv Karlsruhe. Nicht zu vergessen die großartige Wikipedia-Bibliotheksrecherche, die wieder über 50 Seiten beisteuerte (Beiträge von Albert Krieger und Karl Obser).

Die SB Bamberg war so liebenswürdig, mir die Scans einer auf Papier erhaltenen Fernleihe aus Späths Taschenbuch mit Johann Gottfried Pahls Beitrag zu senden:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_weltgeschichte.pdf

Pahls Aufsatz zum oberen Remstal erwarb ich als Scans in Tübingen:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_oberes_remsthal.pdf

In der WLB Stuttgart fotografierte ich Beiträge Pahls zum Königlich Würtembergischen Kalender auf 1828 und 1830 sowie im Würtembergischen Volksfreund 1818.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_kalender_1828.pdf und _1830
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pahl_wuertembergischer_volksfreund_1818.pdf

Persevanten und Gesellschaftsknechte auf dem Regensburger Turnier 1487 verzeichnet ein Turnierregister, das Freyberg druckte und nach ihm Ay 1977:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Turnier_regensburg_persevanten_ay.jpg

Im 16. Jahrhundert stellte Tobias Stimmer den Erzählstoff “Die Weiber von Weinsberg” dar.

Von einem Ausflug nach Kaiserswerth mit dem Schiff gibt es ein Bild der dortigen Kaiserpfalz unter CC0.

Fazit: 4 Abbildungen, 13 PDFs, 7 Fremd-Abbildungen, 1 Fremd-Digitalisat

Summe 2017: 370 Abbildungen, 176 PDFs, 13 Fremd-Abbildungen, 41 Fremd-PDFs, 45 Fremd-Digitalisate = 645 Medien.

Konstanz und der Südwesten des Reiches im hohen und späten Mittelalter. Festschrift für Helmut Maurer zum 80. Geburtstag

Da die Bibliotheken es noch nicht geschafft haben, das Inhaltsverzeichnis komplett zu scannen, verlinke ich die Leseprobe des Thorbecke-Verlags, die es enthält:

http://www.thorbecke.de/pdf/978-3-7995-6848-7.pdf

25.5.2020 https://shop.verlagsgruppe-patmos.de/media/pdf/978-3-7995-6848-7.pdf

Neue e-codices aus der Schweiz

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate

Ein Schwerpunkt sind handschriften (auch deutschsprachige) aus der UB Basel, die ergänzt werden durch einige wenige Stücke aus dem dortigen Pharmaziehistorischen Museum.

Endlich ist auch der Berner Parzival online:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/bbb/AA0091

Aus Müstair stammen drei Urbare, von denen das von 1394 mit zwei großen farbigen Figuren, die Johannes den Täufer als Patron und Karl den Großen als Gründer des Klosters darstellen, geschmückt ist.

Deutsch in der Südsee

https://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article169075165/Was-man-in-der-Suedsee-noch-chausbengdik-weiss.html

“Deutschland hatte einst Kolonien im Pazifik. Die wenigen Jahrzehnte unter der Herrschaft des Kaisers hinterließen dort erstaunliche Spuren im Wortschatz. […]

Die Mannheimer Wissenschaftler Doris Stolberg und Stefan Engelberg, die beide der Forschungsgruppe Koloniallinguistik angehören, haben die deutschen Wörter in den mikronesischen Sprachen dokumentiert. Es sind beispielsweise benster (Fenster), bérib (Brief), chausbéngdik (auswendig), hall (Halt!), kiló (Kilo), mak (50 Cent), mesilkebiér (Maschinengewehr), slibs (Schlips), suester (Nonne) und turm (Kirchturm) im Palauischen. Im Samoanischen gibt es penisini (Benzin), tiso (Diesel), lita (Liter) und fumfa (wertlos, nach dem deutschen Fünfer).”

Bismarckarchipel.jpg
Von Rudolf Hellgrewe – „Das Buch von unseren Kolonien“ von Ottomar Beta, Leipzig 1908 traditionsverband.de, Gemeinfrei, Link

Trump-Tweets: Twitter berücksichtigt bei Löschentscheidungen den “Nachrichtenwert” und öffentliches Interesse

Twitter PublicPolicy schreibt bezüglich eventueller Löschungen aggressiver Trump-Tweets: Among the considerations is “newsworthiness” and whether a Tweet is of public interest.
https://twitter.com/Policy/status/912438046515220480

Twitter finally breaks silence on why it’s never suspended President Trump. By Patrick Kulp
http://mashable.com/2017/09/25/twitter-comments-on-trump-north-korea-tweet/

Aktuell im Hilfe-Center:

“Bei der Prüfung derartiger Löschanträge berücksichtigt Twitter Faktoren des öffentlichen Interesses wie zum Beispiel den Nachrichtenwert des Inhalts und ist möglicherweise nicht in der Lage, jeden Antrag anzunehmen.”
https://support.twitter.com/articles/20174903#

“Beim Bewerten potenzieller Verstöße können wir auch den Nachrichtenwert des Inhalts oder das öffentliche Interesse an einem Inhalt mit einbeziehen. In diesen Fällen können die Inhalte weiterhin Bestandteil von Trends auf unserer Plattform sein.”
https://support.twitter.com/articles/317695#

Vgl. in Archivalia:
http://archivalia.hypotheses.org/1045

 

Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft bietet bürokratischen Zugang zu Datenbanken, E-Books und E-Zeitschriften (nur für Uniangehörige)

https://www.historicum.net/recherche/fid-lizenzen/

“Für einen standortunabhängigen Zugang mit persönlichen Zugangsdaten muss zunächst Ihre Zugehörigkeit zur Institution geprüft werden.” Wer keine Uniadresse angibt, muss die Zugehörigkeit nachweisen.

“Momentan sind als Produkte verfügbar:
Cairn E-Journals / Cairn History Collection
Ebsco History of Science Technology and Medicine
University Press Scholarship Online / E-Book Collection History”

27.9.2017: KORREKTUR (Titel des Beitrags wurde nicht geändert). Meine Zugehörigkeit wurde anerkannt und ich erhielt die Zugangsdaten. Bei den E-Books gibt es derzeit Zugangsprobleme. In diesem Zusammenhang teilte man mir mit: “Bezüglich der Registrierung beim FID-Geschichtswissenschaft können wir Ihnen zusätzlich mitteilen, dass nicht nur Uniangehörige den Zugang erhalten, sondern auch die Angehörigen von zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Historisch Forschende mit Wohnsitz in Deutschland, die keiner der ca. 125 gelisteten Institutionen angehören, können unter Angabe ihrer Fragestellung zugelassen werden. Dazu ordnen sie sich im Zuge der erstmaligen Registrierung der Institution “Bayerische Staatsbibliothek” zu. Siehe auch http://geschichtswissenschaft.fid-lizenzen.de/nutzerkreis “.

Uni Konstanz: Entscheidung zum verpflichtenden Zweitveröffentlichungsrecht noch nicht bekannt – Vorlage an das BVerfG wird erwartet

https://www.uni-konstanz.de/universitaet/aktuelles-und-medien/aktuelle-meldungen/aktuelles/aktuelles/entscheidung-zum-verpflichtenden-zweitveroeffentlichungsrecht-noch-nicht-bekannt-vorlage-an-das-bverfg-wird-erwartet/

“Die Entscheidung über die Satzung vom 10. Dezember 2015, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz verpflichtet, ihr sogenanntes „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen, wird schriftlich zugestellt werden. Aus den Ausführungen des Gerichtes zeichnet sich eine Vorlage an das BVerfG in Karlsruhe ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel geäußert, dass §44 Abs. 6 LHG, auf den sich die Satzung stützt, von der Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg gedeckt ist. Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof an der inhaltlichen Ausgestaltung der Satzung keine Bedenken erkennen lassen.” Kompetenzrechtlich ohne alle Überzeugungskraft!

Vergriffene Publikationen des Stadtarchivs Karlsruhe online

Ein tolles Angebot!

https://www.karlsruhe.de/b1/stadtgeschichte/literatur/stadtarchiv.de

Unter anderem: Asche, Susan­ne/Hoch­strass­ser, Olivia: Durlach. Staufer­grün­dung, Fürsten­re­si­denz, Bürger­stadt. Badenia Verlag, Karlsruhe 1996, 560 Seiten

Schneider, Ernst: Durlacher Volksleben 1500-1800. Volkskundliches aus archivalischen Quellen. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der ehemaligen Stadt Durlach. G. Braun Verlag, Karlsruhe 1980, 239 Seiten

Geschichte soll zur Wohlfühlzone werden

Marc Tribelhorn wendet sich in der NZZ zu Recht gegen Denkmalstürze und Straßenumbenennungen.

“Tatsächlich ist es ehrlicher und produktiver, sich mit den Traditionsbeständen auseinanderzusetzen, als sie zu tilgen und totzuschweigen, auch wenn sie uns irritieren oder provozieren. […]

Erklären und einordnen, und zwar ohne Verharmlosung, das ist daher im besten Sinne aufklärerisch – ob mit Hinweisschildern, Erläuterungen im Stadtplan oder der Verfrachtung in ein Museum. Doch die Konfrontation mit den umstrittenen Zeugen der Vergangenheit muss sein.”

BBF digitalisiert, muss aber dank Unfähigkeit der DNB den Zugang sperren

Der Bestand der BBF (nur Bände 2-3) von “Albert Deibele [† 4. Juli 1972 in Schwäbisch Gmünd]: Die Lehrerbildung in Schwäbisch Gmünd in den Jahren 1825-1962” wurde auf meine Anregung hin digitalisiert, kann aber nur lokal eingesehen werden, weil die mieseste Nationalbibliothek der Welt es nicht hinbekommt, ihre Lizenzierung für vergriffene Werke auch auf mehrbändige Werke auszudehnen. Kein Problem, werden manche denken, fragt man eben Deibeles Erben. Deren Ermittlung gestaltet sich aber leider schwierig.

Auszüge aus Bd. 2:
https://archivalia.hypotheses.org/63169

Wieso wundert es mich nicht, dass die schlechteste Nationalbibliothek der Welt es nicht schafft, einen korrekten Link auf das “Register vergriffener Werke” zu setzen?