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USA, Federal Depository Library: Freier Zugang zu Regierungsveröffentlichungen in Gefahr?

Die anstehende „Modernisierung“ des 44 US Code, Chapter 19, Depository Library Program (https://www.law.cornell.edu/uscode/text/44/chapter-19) könnte, so fürchtet die Free Government Information (FGI), auf Änderungen hinauslaufen, die
will weaken and diminish the role of libraries, promote the fragile model of centralizing control of government information with GPO [Government Publishing Office], entrench GPO’s long-term efforts to replace FDLP with short-term ‘partners,’ and make it easier to discard and destroy the FDLP Historic Collections
https://freegovinfo.info/node/12316.

Chapter 19 sei „the only legal guarantee that the government will provide its information for free to the General Public
https://freegovinfo.info/node/12123.

Hintergrund:

Das GPO hat die Federal Depository Library aufgefordert, bis zum 31. August Vorschläge für Änderungen des Chapter 19 einzureichen, “that provide depository libraries more flexibility
https://www.fdlp.gov/news-and-events/3030-title-44-modernization-contribute-your-ideas.

Es geht wohl insbesondere, um
problems including a lack of staffing, funding, and space. Some of these could be alleviated, or at least reduced, by switching to digital holdings. Title 44 contains requirements that these libraries continue to hold print publications, even though many of these publications are available in digital format“,
so Lisa Peet im Library Journal:
http://lj.libraryjournal.com/2017/08/legislation/gpo-requests-recommendations-to-update-federal-deposit-library-rules/.

Die FGI hat eine Petition gestartet:
Protect the public right to govt information: help preserve and expand Title 44
https://freegovinfo.info/node/12325#comment-67796.

Hohenzollern verscherbeln kostbaren Pokal – Kulturgutschutz zahnlos

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/ein-silberner-hirsch-als-pokal-kann-durchaus-furore-machen-15116455.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Zur Erinnerungskultur der Jagd:

“Am 18. September 1696 erlegte der brandenburgische Kurfürst Friedrich III. bei Briesen in den märkischen Wäldern einen Rothirsch, dessen Ruhm aufgrund des sonderbaren Geweihs bis nach Berlin gelangt war. Der kurfürstliche Jagderfolg fand sogleich Eingang in die Chroniken. Ein kurze Zeit später errichtetes Denkmal mit einem steinernen Geweih über einer Tafel, die verkündet, dass „der Durchlauchtigste Groß-Mächtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich der Dritte“ den mehr als fünf Zentner schweren Hirsch „in der Brunfft-Zeit, mit Eigener Hand geschoßen“ hat, markiert die Stelle.

Die große Zahl von künstlerischen Darstellungen belegt die Bedeutung, die der Jagdbeute beigemessen wurde. Am prachtvollsten ist ein silbervergoldeter Trinkpokal des Berliner Hofgoldschmieds Daniel Männlich in der Form eines ruhenden Hirschs mit abnehmbarem Kopf und diamantbesetztem Halsband. Die Edelsteine buchstabieren den Namen des Kurfürsten. In den Bodensatz ist über den Silbermarken dieselbe Inschrift eingraviert wie auf der Gedenktafel an der Erlegungsstelle. Die Qualität der Darstellung hat darauf schließen lassen, dass der Bildhauer Andreas Schlüter, der auch mit dem steinernen Denkmal in der Jakobsdorfer Heide in Verbindung gebracht worden ist, den Entwurf für den silbernen Hirsch lieferte. Als August der Starke 1728 bei Friedrich Wilhelm I., dem Sohn des Kurfürsten, zur Jagd eingeladen war, wurde der Willkommenstrunk aus dem Hirschpokal genommen. Bei diesem Anlass erhielt der Gast im Austausch für eine Kompanie Langer Kerls das legendäre Geweih des Sechsundsechzigenders. Bis heute hängt die Trophäe im Monströsensaal des Jagdschlosses Moritzburg, mit den anderen Rothirschgeweihen aus der Sammlung des sächsischen Königs.”

Der bis vor kurzem auf dem Hohenzollern bei Hechingen ausgestellte Pokal wurde in London bei Sotheby’s versteigert. Das Kulturgutschutzgesetz erweist sich als gewohnt zahnlos:

“Die Londoner Verkäufe werfen ein Licht auf die nebulösen Verhältnisse im Zusammenhang mit den Hohenzollern-Beständen. Darauf machte bereits vor fünf Jahren eine rechtliche Auseinandersetzung aufmerksam, bei der es um Antoine Watteaus Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ ging, die das Haus Hohenzollern 1983 für fünfzehn Millionen Mark an die öffentliche Hand veräußert hat. Die sich auf einen Aktenfund des Kunsthistorikers Guido Hinterkeuser stützende Frage, ob das Bild in den zwanziger Jahren schon einmal vom Staat bezahlt worden sei, so dass es sich 1983 womöglich um einen unbeabsichtigten Doppelverkauf gehandelt habe, ist bis heute nicht eindeutig geklärt.
Trotz historischer Bedeutung ins Ausland gebracht

Es ist auch kaum begreiflich, dass der deutsche Staat, der Preußische Kulturbesitz und die Stiftung Schlösser und Gärten hundert Jahre nach der Abschaffung der Monarchie immer noch mit den Hohenzollern um den rechtlichen Status der Objekte aus dem ehemaligen Hohenzollernmuseum im nicht mehr vorhandenen Schloss Monbijou verhandeln, die nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Ost und West zerstreut wurden. Die Stücke waren in der Weimarer Republik bei der Aufteilung des Hohenzollern-Besitzes in Krongut und privatfürstliches Vermögen zwar Eigentum der Familie geblieben, die Verantwortung für ihren Unterhalt im Museum wurde jedoch dem Staat übertragen. Bei den bis heute unabgeschlossenen Verhandlungen drängt sich freilich die Frage auf, ob die Besitzverhältnisse womöglich bewusst im Unklaren gelassen werden: aus Sorge, dass die Leihgaben der Familie diversen Museen entzogen werden könnten, wie dies jetzt in London mit einigen bislang in der Burg Hohenzollern zugänglichen Gegenständen, die wohl definitiv Privateigentum sind, geschehen ist.

Trotz ihrer historischen Bedeutung durften diese Objekte ungehindert ins Ausland gebracht werden. Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, nur Stücke von herausragender Bedeutung würden in die Liste national wertvollen Kulturguts eingetragen: „Im konkreten Fall“ sei es nicht möglich gewesen, eine Eintragung zu prüfen, „weil wir erst nachträglich von der Ausfuhr erfahren haben“.

Q

Maschinelle Übersetzer: DeepL macht Google Translate Konkurrenz

“Das Startup DeepL (ehemals Linguee) ist am Montag mit seinem maschinellen Übersetzer online gegangen. Die kostenlose Webseite übersetzt in Echtzeit sieben Sprachen und konkurriert damit mit Google Translate, das aber 103 Sprachen beherrscht.” (Heise). Siehe auch Golem.

http://www.linguee.de/ gibt es aber immer noch. Die dort angegebenen Kontexte helfen beim Übersetzen.

Six New Preprint Services

“This week, six communities launched preprint services to accelerate dissemination of research. INA-Rxiv, the preprint server of Indonesia; LISSA, an open scholarly platform for library and information science; MindRxiv, a service for research on mind and contemplative practices; NutriXiv, a preprint service for the nutritional sciences; paleorXiv, a digital archive for Paleontology; and SportRxiv, an open archive for sport and exercise-related research.

Preprints are research papers shared prior to undergoing peer review, and are transforming the scholarly communication landscape. By sharing preprints, researchers can dramatically accelerate dissemination of and feedback for their research findings. Sharing preprints are the norm in some disciplines like physics, and are now emerging rapidly across other disciplines.

These new services join AgriXiv (agriculture), BITSS (research methodology), engrXiv (Engineering), LawArXiv (law), PsyArXiv (psychology), SocArXiv (social sciences), Thesis Commons (theses and dissertations), and OSF Preprints (any discipline) in using the free, open-source Open Science Framework (OSF). A shared infrastructure for operating preprint services fosters economy of scale and a community approach to creating and managing infrastructure. Launched just a year ago, there are now 14 preprint services and already more than 3,600 hosted preprints. The OSF is maintained by the Center for Open Science (COS), a non-profit technology and culture change organization with a mission to increase openness, integrity, and reproducibility of research.” (SCHOLCOMM-L)