Tag: 22. August 2017
Wikidata – ein Verzeichnis strukturierter Daten über das Wissen der Welt
Open Access publizieren an der Humboldt-Universität zu Berlin
Philippe de Vigneulles und die Geschichtsschreibung der Reichsstadt Metz
Ein hörenswerter Vortrag von Peter Johanek (2007), zugleich eine Einführung in die mittelalterliche Stadtgeschichtsschreibung.
#audio
Erinnerungsorte des Mittelalters am Oberrhein
Das heuer erschienene Buch wird vorgestellt von der BNN:
https://bnn.de/lokales/karlsruhe/die-zaehringer-und-co-erinnerungsorte-des-mittelalters-am-oberrhein
Podcasts der Freiburger Vortragsreihe 2016 (#audio):
Handreichung für Citizen Science-Projekte
Wichtige Frage zu VG Wort und Open Access
“Liebe KollegInnen,
bisher war es nicht nötig, mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag zu schließen, um an Ausschüttungen aus dem Bereich Wissenschaft zu partizipieren; eine bloße Registrierung und entsprechende Meldungen genügten.
Die VG Wort hat jedoch vor einiger Zeit mitgeteilt, dass dies geändert wird und ab 2018 auch im Bereich Wissenschaft nichts mehr ohne Wahrnehmungsvertrag geht. Diesen habe ich mir nun näher angesehen:
http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/wahrnehmungsvertrag/Muster_Wahrnehmungsvertrag_Autor_10.9.16.pdf
Kann es sein, dass dieser Vertrag es faktisch unmöglich macht, Open Access unter einer CC0- oder CC-by-Lizenz zu publizieren, oder übersehe ich etwas?
Mir geht es hier vor allem um § 4: “Ungeachtet der Rechteeinräumung gemäß §§ 1, 2 an die VG WORT behält der Berechtigte gleichwohl die Befugnis, jedermann das Recht einzuräumen, seine Werke für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen. Will er davon Gebrauch machen, hat er die Lizenzvergabe der VG WORT mindestens zwei Wochen vorher unter Benennung von Werk, Lizenznehmer, Art und Umfang der eingeräumten Rechte in Textform mitzuteilen. Eine Abrechnung und Verteilung durch die VG WORT erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen bleibt hiervon unberührt.”
Für mich klingt das so, als könnte ich nach Abschluss eines solchen Wahrnehmungsvertrags zwar z.B. unter CC-by-nc (Namensnennung, nicht kommerziell) publizieren, sofern ich dies der VG Wort vorher mitteile. Aber CC-by wäre ausgeschlossen, weil dies auch eine *kommerzielle* Verwendung ermöglichen würde.
Kann das wirklich sein? Falls ja, würde das nicht bedeuten, dass AutorInnen, die zumindest *auch* unter CC-by und ähnlichen Lizenzen publizieren wollen, keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen können und folglich auch für etwaige “closed access”-Publikationen (z.B. einen Aufsatz in einer normalen Verlagspublikation oder ein Lehrbuch) grundsätzlich keine Ausschüttungen mehr erhalten würden?
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller” (INETBIB)
Nachtrag:
hatte mich das auch schon mal gefragt. Antwort der VG Wort via Pressestelle: pic.twitter.com/yL76LGX79j
— David Pachali (@dpachali) 22. August 2017
18 Jahre VAB
“Die Virtuelle Allgemeinbibliothek, kurz VAB, ist eine kommentierte Linksammlung mit 5.000 Dokumenten, die Dipl.-Bibl. Ingrid Strauch am 22.08.1999 begann.
Mit anderen Worten: Die VAB ist eine fachlich und privat betreute virtuelle OPL, in lang: one person library.”
http://wiki.aki-stuttgart.de/mediawiki/index.php/VAB
Unseren Glückwunsch für Archivalia-Beiträgerin Ingrid Strauch!
Open Library Badge für die UB Leipzig
Super, denkt man. 7 Kriterien erfüllt, unter anderem: “Fotos der Bibliothek nachnutzbar machen”. Und wie groß ist die Sammlung der UB Leipzig auf Wikimedia Commons? Es sind genau sechs (in Zahlen: 6) Bilder. Ein Witz, dafür eine Auszeichnung zu bekommen!
By Universitätsbibliothek Leipzig – Own work, CC BY 4.0, Link
Neu in bavarikon im August 2017: Der immerwährende Reichstag zu Regensburg
“Im August hat bavarikon 40 Objekte zu den Räumlichkeiten des immerwährenden Reichstags im Alten Rathaus Regensburg publiziert. Dabei handelt es sich um historische Fotografien, Stiche und Grundrisse aus dem Bestand des Historischen Museums der Stadt Regensburg, darunter die bekannte Darstellung der Reichsproposition vom 10./20. Jan. 1663.”
Umfrage zu Open Access an der ETH Zürich
https://wisspub.net/2017/08/22/umfrage-zu-open-access-an-der-eth-zuerich/
“An der Umfrage nahmen 16% (992 von 6212) ETH-Wissenschaftler (inkl. Assistierende) teil. […] 90% aller Befragten sind der Meinung, dass wissenschaftliche Publikationen grundsätzlich online frei zugänglich sein sollten. […] 74% der Befragten ETHZ-Wissenschaftler kennen die 2008 eingeführte verpflichtende Open Access Policy der ETHZ nicht.”
Portal für mittelalterliche englische Lieder geplant
http://web.library.yale.edu/dhlab/medievalsong
Merke: Hegemoniale Ansprüche werden nur durch massive Wiederholung von Unterdrückung befestigt. Nenne also das Thema deines Internetangebots “Medieval song”, wenn es in Wirklichkeit nur um Englischsprachiges geht. Dass es auch in Frankreich, Italien, Deutschland usw. mittelalterliche Lieder gab – geschenkt. Und unwichtig.
Zu sehen gibt es noch nichts.
Wie findet man das Ungooglebare?
Das Digithek-Blog empfiehlt einen Artikel im Tages-Anzeiger.
Staat unterstützt üblen Antikenhandel
Statt die wohl illegal aus ihren Ursprungsländern exportierte altägyptisch-mesopotamische Privatsammlung, die im Nachlass eines Frankfurter Hartz-IV-Empfängers aufgefunden wurde, an ein Museum zu geben, speiste die amtliche Nachlassverwalterin die Stücke in den dubiosen Antikenhandel ein.
http://archaeologik.blogspot.de/2017/08/eine-mummifizierte-leiche-legitimiert.html
Teure Filmdigitalisierung
“Alle reden vom Filmerbe, diskutieren ideale Archivbedingungen und das Für und Wider von digitalem und analogem Film. Doch was kostet es eigentlich, einen Film zu digitalisieren und zu restaurieren? Bedrückend viel, wie Juliane Lorenz, Präsidentin der Fassbinder Foundation, in der FAZ vorrechnet. Mit rund 50.000 Euro darf man bei bei einem älteren Film üblicher Lauflänge rechnen. “Erheblich höhere Kosten fallen bei jüngeren Werken der Filmgeschichte an, deren Urheberrechte noch bestehen und die mit Fernsehmitteln produziert wurden. Das bedeutet, Urheberrechte für alle heutigen ‘Neuen Verbreitungsformate’ müssen mit jenen Personen oder ihren Rechtsnachfolgern neu verhandelt werden, die die künstlerischen Bereiche eines Filmwerks gestalten: Stoff, Drehbuch, Regie, Kamera, Ton, Schnitt, Kostüme, Maske, Ausstattung und Musik. Auch Leistungsschutzrechte von Schauspielern sind abzulösen.” Lorenz möchte dafür zusätzliche öffentliche Gelder. Welchen Vorteil die zahlende Öffentlichkeit davon hat, wenn die Erben trotzdem noch auf den Rechten sitzen und die Filme nach Belieben eben dieser Öffentlichkeit vorenthalten können, erfährt man nicht.” (Perlentaucher)